Benützung Marktplatz Gallneukirchen:

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1 Benützung Marktplatz Gallneukirchen: 1) Verkehrsführung und allgemeine Informationen: Grundsätzlich gilt für die Benützung des gesamten Marktplatzes: 1) Bei der Benützung des Platzes ist darauf zu achten, dass er nicht verunreinigt oder beschädigt wird. Wenn notwendig muss der Platz mit einer Unterlage vor Beschädigung geschützt werden. Die Verwendung von Metall- bzw. Eisenplatten sind verboten! (insbesondere bei Schlechtwettergefahr!) 2) Während der Veranstaltung (Benützung) ist auf Reinlichkeit zu achten. Nach der Benützung des Markplatzes ist dieser in gereinigtem Zustand wieder zu verlassen. 3) Ein Schlüssel für den versenkbaren Poller ist am Stadtamt (Bautechnik) erhältlich. 4) Koordination mit dem Bauernmarkt (jeden zweiten Samstagvormittag) ist erforderlich. 5) Jede Veranstaltung ist am Stadtamt Bautechnik wegen der Benützung des öffentlichen Gutes und in der Allgemeinen Verwaltung (Herr Mayrhofer) wegen einer eventuell erforderlichen Veranstaltungsbewilligung zu melden. 6) Wichtig: Der barrierefreie Zugang muss freibleiben! Verrechnung: 1) Die Kosten für die Benützung des Platzes werden laut gültiger Tarifordnung der Stadtgemeinde Gallneukirchen verrechnet. 2) Für Strom und Wasser (bzw. Abwasser) ist eine Mindest-Pauschale laut gültiger Tarifordnung zu bezahlen. Bei größeren oder länger andauernden Abnahmen wird der Verbrauch geschätzt und pauschaliert bzw. ist ein Subzähler einzubauen. Anschlüsse am Marktplatz: 1) Im inneren Bereich befinden sich drei Anschlüsse für Wasser und Strom. Weiters kann auch das bestehende Waschbecken benützt werden (Schlüssel am Stadtamt Bautechnik erhältlich). 2) Ein Einlaufschacht für ein mobiles WC befindet sich bei der Ecke Baar/Heimathaus. 3) Der Unterflur-Hydrant steht vor dem Heimathaus.

2 2) Benützungsarten (gelber Bereich): a) Benützung des inneren Bereiches am Marktplatz: 600 m² 1) Ansuchen (mündlich oder schriftlich) am Stadtamt Gallneukirchen um Benützung des inneren Bereiches am Marktplatz. 2) Keine Sperre des Platzes (bzw. des Verkehrs) und kein Halten- und Parken verboten notwendig. 3) Die allgemeinen Informationen gelten wie unter Punkt 1 angeführt.

3 b) Benützung des inneren Bereiches zzgl. Bereich südwestlicher Marktplatz (zwischen Dienergasse und B125): innerer Bereich 600 m² + südwestlicher Bereich 360 m²: GESAMT 960 m² 1) Ansuchen (mündlich oder schriftlich) am Stadtamt Gallneukirchen um Benützung des inneren Bereiches am Marktplatz zzgl. des südwestlichen Bereiches am Marktplatz (zwischen Dienergasse und B125). 2) Keine Sperre des Platzes (bzw. des Verkehrs) und kein Halten- und Parken verboten notwendig. 3) Die allgemeinen Informationen gelten wie unter Punkt 1 angeführt.

4 c) Benützung des äußeren Bereiches ohne Sperre des Verkehrs: 750 m² 1) Ansuchen (mündlich oder schriftlich) am Stadtamt Gallneukirchen für den äußeren Bereich am Marktplatz. 2) Keine Sperre des inneren Bereiches des Platzes (bzw. des Verkehrs) notwendig, jedoch ein Halten- und Parken verboten für die Parkplätze am Marktplatz. 3) Die Fahrbahn und Zufahrten müssen freibleiben. 4) Die allgemeinen Informationen gelten wie unter Punkt 1 angeführt.

5 d) Benützung des gesamten Bereiches mit Sperre des Verkehrs (gesamter Marktplatz): m² 1) Ansuchen (mündlich oder schriftlich) am Stadtamt Gallneukirchen für den gesamten Marktplatz. 2) Sperre des Platzes (für Verkehr) notwendig. 3) Einfahrt verboten zzgl. Halten- und Parken verboten für die Parkplätze am Marktplatz. 4) Die Zu- und Abfahrt für Einsatzkräfte (Feuerwehr, Rettung) zu den einzelnen Liegenschaften muss gewährleistet sein. 5) Die allgemeinen Informationen gelten wie unter Punkt 1 angeführt. 6) Die Aufhebung der Einbahn in der Dienergasse (unter anderem wegen Zufahrt Dr. Plessl) ist erforderlich.

6 3) Vorgeschlagene Stellmöglichkeiten: Zu a) innerer Bereich: Bühne 8x4m; Sitzreihen (Sessel oder Bänke), Stehtische und kleiner Ausschankbereich. Gastgarten von Villa und Marktstube sind integriert. Zu a) innerer Bereich: Bühne 8x4m; nur Stehtische und kleiner Ausschankbereich. Gastgarten von Villa und Marktstube sind integriert.

7 Zu a) innerer Bereich Stand l Markt: 9 Standl n 2,5 x 5 m. Gastgarten von Villa und Marktstube integriert. Wenn mehr Stände sind, dann die beiden Gastgärten von Marktplatz wegräumen. Zu b) innerer Bereich zzgl. Bereich südwestlicher Marktplatz (zwischen Dienergasse und B125): Bühne 8x4m schräg gestellt; Biergarnituren im Mittelbereich und kleiner Ausschankbereich. Gastgarten von Villa und Marktstube sind integriert. Beschallung der Musik auf Ausschank-bereich und kleiner, vorderer Stufenbereich.

8 Zu b) innerer Bereich zzgl. Bereich südwestlicher Marktplatz (zwischen Dienergasse und B125): Bühne 8x4m gerade gestellt; Biergarnituren im Mittelbereich und kleiner Ausschankbereich. Gastgarten von Villa und Marktstube sind integriert. Beschallung der Musik auf Stufenanlage bei Brunnen und nicht Ausschankbereich. Zu c) Benützung des äußeren Bereiches (Parkplätze): Der Verkehr wird nicht gesperrt.

9 Zu d) gesamter Bereich mit Sperre des Verkehrs: Beispiel für Eröffnungsfeierlichkeiten: Bühne 8x4m vor Brunnenanlage, Sessel- oder Bankreihen vor der Bühne, Musik neben der Bühne. Im Bereich der beiden integrierten Gastgärten von Villa und Marktstube sind Stehtische, genauso wie am Fahrbahnbereich. Ausschankbereich auf der Fahrbahn vor Marktstube und neben Radständer. Zu d) gesamter Bereich mit Sperre des Verkehrs: Beispiel für Eröffnungsfeierlichkeiten ohne Gastgärten von Villa und Marktstube: Bühne 8x4m vor Brunnenanlage, Sessel- oder Bankreihen vor der Bühne, Musik neben der Bühne. Stehtische im Bereich Villa, Marktstube und am Fahrbahnbereich. Ausschankbereich auf der Fahrbahn vor Marktstube und neben Radständer.

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