Informationen zur Semesterticket-Rückerstattung im Sommersemester 2013
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- Katarina Bergmann
- vor 6 Jahren
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1 Informationen zur Semesterticket-Rückerstattung im Sommersemester 2013 Wann kann ich eine Rückerstattung meines Semesterticket-Beitrages beantragen? Eine Rückerstattung Deines Semesterticket-Beitrages kannst Du in folgenden Fällen beantragen: Auslandssemester Nachweislicher Aufenthalt außerhalb des RMV-/ RNN-Gebietes aufgrund eines Auslandsstudiums von mindestens drei Monaten im betreffenden Semester. Praktikum Nachweislicher Aufenthalt außerhalb des RMV-/ RNN-Gebietes aufgrund eines Praktikums von mindestens drei Monaten im betreffenden Semester. Schwerbehinderung Schwerbehinderung mit Anspruch auf kostenlose Beförderung im ÖPNV nach SGB IX. Anmeldung zur Abschlussprüfung erfüllt Keine Präsenzveranstaltungen am Hochschulstandort, weil alle Voraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfüllt sind (Anmerkung: Wohnsitz muss außerhalb des RMV-/ RNN-Gebietes liegen). Urlaubssemester Urlaubssemester unter Beibehaltung der Immatrikulation. Doppelstudium Doppelimmatrikulation an zwei Hochschulen mit RMV- bzw. RNN-Semesterticket. Das günstigere Semesterticket wird erstattet. Krankheit Gesundheitliche Gründe, die nachweislich die Benutzung des ÖPNV für mindestens drei Monate im betreffenden Semester nicht zulassen. In welchem Zeitraum kann ich eine Rückerstattung meines Semesterticket-Beitrages beantragen? Eine Antragstellung kannst Du in der Zeit vom vornehmen. Bitte beachte, dass der eine Ausschlussfrist darstellt und wir bis dahin neben Deinem Antrag auch alle für Deinen Erstattungsgrund erforderlichen Nachweise benötigen.
2 Wie kann ich eine Rückerstattung meines Semesterticket-Beitrages beantragen? Eine Rückerstattung Deines Semesterticket-Beitrages kannst Du über unser Online-Portal beantragen, das Du über den nachfolgenden Link erreichst: Da das Ausfüllen des Web-Formulars selbsterklärend ist, verzichten wir an dieser Stelle auf eine nähere Erläuterung. Nachdem Dein Antrag bei uns eingegangen ist, wird automatisch eine generiert, in der Dir Deine persönlichen Zugangsdaten mitgeteilt werden. Diese brauchst Du, damit Du anschließend im Persönlichen Bereich des Online-Portals die für Deinen Erstattungsgrund notwendigen Nachweise hochladen kannst. Welche Nachweise muss ich im Einzelnen erbringen? Damit wir Deinen Antrag genehmigen können, benötigen wir die folgenden Nachweise von Dir: Auslandssemester StudentCard im Original Immatrikulationsbescheinigung der Gasthochschule oder Certificate of Arrival Wichtig: Die Länge des Auslandsstudiums muss in Datumsangaben (von bis) genannt werden; die Bezeichnung Sommersemester 2013 ist nicht ausreichend. Ein Zulassungsbescheid (Certificate of Admission) kann als Nachweis nicht angenommen werden. Praktikum StudentCard im Original Praktikumsbescheinigung bzw. Praktikumsvertrag Wichtig: Die Praktikumsdauer muss in Datumsangaben (von bis) genannt werden; der Praktikumsort muss aus der Bescheinigung bzw. dem Vertrag hervorgehen. Schwerbehinderung StudentCard im Original Kopie des Schwerbehindertenausweises Kopie des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke Anmeldung zur Abschlussprüfung erfüllt StudentCard im Original Aktuelle Meldebescheinigung, aus der hervorgeht, dass Dein Wohnort außerhalb des RMV-/ RNN-Gebietes liegt Bescheinigung des Prüfungsamtes, aus der hervorgeht, dass Du die Voraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfüllst und im SoSe 2013 keine Präsenzveranstaltungen mehr am Hochschulstandort besuchen musst.
3 Urlaubssemester StudentCard im Original Immatrikulationsbescheinigung, aus der Deine Beurlaubung hervorgeht (über QIS abrufbar) Doppelstudium StudentCard im Original Kopie des Semestertickets der Zweithochschule Aufstellung über den Semesterticket-Beitrag der Zweithochschule (erhältlich über die Homepage bzw. das Studierendensekretariat der Zweithochschule) Krankheit StudentCard im Original Ärztliches Attest, dass bestätigt, dass Dir die Nutzung der Verkehrsmittel im RMV und RNN ausgesundheitlichen Gründen mindestens drei Monate im Semester nicht möglich gewesen ist. Kann ich alle Nachweise online hochladen? Nein, nicht alle. Um Deinen Antrag genehmigen zu können, benötigen wir in allen Erstattungsfällen zwingend Deine StudentCard im Original, da wir Deine Karte sperren und anschließend das RMV-/ RNN-Logo von der Vorderseite Deiner StudentCard löschen müssen. Die Sperrung der Karte und die Löschung der Logos kann nur im AStA-Büro Wiesbaden vorgenommen werden und ist für das Sommersemester 2013 ab dem möglich. Folgende Möglichkeiten stehen Dir für die Kartensperrung offen: 1. Möglichkeit: Du schickst Deine Karte für den notwendigen Sperr- und Löschvorgang per Post an folgende Adresse (aus Sicherheitsgründen bitte per Einwurf-Einschreiben): Sofern Du bei Antragstellung angegeben hast, dass Du Deine StudentCard nach Entwertung bei uns abholen möchtest, erscheint nach erfolgter Sperrung bei Dir im Persönlichen Bereich des Online-Portals der Vermerk Abholbereit. Deine Karte liegt dann für Dich im AStA-Büro am Kurt-Schumacher-Ring zur Abholung bereit. Die aktuellen Öffnungszeiten unseres Büros findest Du auf der nachfolgenden Seite:
4 2. Möglichkeit: Du wirfst Deine Karte für den notwendigen Sperr- und Löschvorgang in einem Briefumschlag in das AStA-Postfach direkt neben dem Info-Kasten am Haupteingang des A-Gebäudes am Campus Kurt-Schumacher-Ring. Sofern Du bei Antragstellung angegeben hast, dass Du Deine StudentCard nach Entwertung bei uns abholen möchtest, erscheint nach erfolgter Sperrung bei Dir im Persönlichen Bereich des Online-Portals der Vermerk Abholbereit. Deine Karte liegt dann für Dich im AStA-Büro am Kurt-Schumacher-Ring zur Abholung bereit. Die aktuellen Öffnungszeiten unseres Büros findest Du auf der nachfolgenden Seite: 3. Möglichkeit: Du kommst während der Öffnungszeiten unseres Büros (siehe vorbei und nimmst Deine Karte nach der Sperrung direkt wieder mit. Leider habe ich keine Möglichkeit, die erforderlichen Nachweise einzuscannen. Was soll ich jetzt machen? Sofern Du keine Möglichkeit hast, die erforderlichen Nachweise zu Hause, bei Freunden bzw. Bekannten, in der Hochschule oder im Praktikumsbetrieb einzuscannen, schicke die Dokumente bitte in Papierform per Post an folgende Adresse: Ich habe alle notwendigen Nachweise erbracht. Wie erfahre ich denn jetzt, ob mein Antrag genehmigt wurde? Mithilfe Deiner Zugangsdaten, die Du direkt nach Antragstellung von uns per erhalten hast, kannst Du Dich jederzeit im Online-Portal anmelden und Deinen aktuellen Antragsstatus einsehen. Liegen uns alle erforderlichen Unterlagen vor, erscheint bei Dir im Persönlichen Bereich des Online-Portals der Hinweis Genehmigt. Wann kann ich mit der Rückerstattung des Semesterticket-Beitrages rechnen? Mit Eingang des Betrages auf Deinem Girokonto kannst Du voraussichtlich Mitte Mai 2013 rechnen. Bitte beachte, dass sich die Überweisung in Einzelfällen zeitlich verzögern kann.
5 Warum erhalte ich den Semesterticket-Beitrag erst Mitte Mai zurück? Die Rückerstattung können wir erst in die Wege leiten, wenn wir selbst über die Beträge verfügen. Da uns die Hochschule die Gelder erst Ende April zur Verfügung stellt, können wir die Überweisung leider nicht zu einem früheren Zeitpunkt vornehmen. Wann kann ich meine StudentCard wieder als Semesterticket nutzen? Deine StudentCard kannst Du ab dem wieder als Semesterticket einsetzen. Bitte beachte, dass Du hierfür zunächst Deine Karte bei uns im AStA-Büro Wiesbaden entsperren lassen musst, damit Du Sie anschließend an den Validierungsstationen der Hochschule wieder mit dem RMV-/ RNN-Logo bedrucken kannst. Ich komme bereits im Juni/ Juli wieder aus dem Ausland bzw. dem Praktikum zurück. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich das Semesterticket schon vor dem wieder nutzen kann? Nein, leider nicht. Sofern Du früher aus dem Ausland bzw. dem Praktikum zurückkehren solltest, musst Du Dir für die Übergangszeit mit den regulären Fahrscheinangeboten von RMV und RNN behelfen. Solltest Du bereits jetzt absehen können, dass Du im Juni/ Juli häufig mit Bussen und Bahnen im Gültigkeitsgebiet des Semestertickets unterwegs sein wirst, macht es Sinn zu überlegen, ob sich eine Rückerstattung in Deinem Fall lohnt. Ja, aber? Noch Fragen offen? Schicke eine an: Benedikt Klein und Martin Ptasinski Gebäude A, Raum Telefon: Fax:
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