Die Eichdirektion Nord informiert
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- Lioba Böhme
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1 Die informiert (Stand: 13. Dezember 2016) Informationen für Messgerätehersteller zur Konformitätsbewertung von EU-Taxametern einschließlich Wegstreckensignalgebern in Kfz Wegstreckenzählern in Miet-Kfz 1 in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Mit dem Inkrafttreten des Mess- und Eichgesetzes 2 und der Mess- und Eichverordnung 3 am ist die behördliche Ersteichung von Messgeräten zur Ermittlung des Beförderungsentgelts durch ein privatrechtliches Konformitätsbewertungsverfahren ersetzt worden. Dies umfasst alle oben genannten Messgeräte, wobei das Messgerät hier als Gesamtsystem aus z.b. EU-Taxameter, Wegstreckensignalgeber, zwischengeschalteten Einrichtungen und dem Tarif für die Beförderungsentgelte besteht. Das komplette Konformitätsbewertungsverfahren umfasst folgende Schritte: 1. Jahresauftrag (Grundlage für Einzelaufträge) 1.1 Anfrage eines Jahresauftrags für Konformitätsbewertungsverfahren (Antragsformular nach MessEG Taxen und Mietwagen) durch den Hersteller des Gesamtsystems oder seines Bevollmächtigten, postalisch, per Fax oder bevorzugt per (konformitaetsbewertungsstelle@ed-nord.de) an die Geschäftsstelle der Konformitätsbewertungsstelle (G-KBS). 1.2 Erteilen eines Auftrags auf Grundlage des Angebots (Jahresauftrags für Konformitätsbewertungsverfahren) durch den Hersteller des Gesamtsystems oder seines Bevollmächtigten, postalisch, per Fax oder bevorzugt per (konformitaetsbewertungsstelle@ed-nord.de) an die Geschäftsstelle der Konformitätsbewertungsstelle (G-KBS). 1 Begriffe gemäß Nummern 12.17, und der ermittelten Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses nach 46 des Mess- und Eichgesetzes 2 Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz MessEG) vom (BGBl S. 2722) 3 Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung MessEV) vom (BGBl S. 2010) Seite 1 von 14 Die ist eine Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
2 2. Einzelaufträge (Messtechnische Prüfung) 2.1 Einreichen des Einzelauftrags gemeinsam mit der vollständigen Dokumentation. Der Hersteller hat die in den Anhängen II bis IV beschriebenen technischen Unterlagen einzureichen. Weiterhin sind Muster der in den Anhängen V und IV beschriebenen Unterlagen bis spätestens 5 Werktage vor der Prüfung des Taxis / Mietwagens einzureichen (siehe Kundeninformation (für Hersteller) - Konformitätsbewertungsverfahren für eingebaute Taxameter und Wegstreckenzähler). Einreichen der Unterlagen jeweils nach Bundesland postalisch, per Fax oder bevorzugt per an (hamburg@ed-nord.de) Geschäftszimmer der Dienststelle Hamburg oder (kiel@ed-nord.de) Geschäftszimmer der Dienststelle Kiel oder (rostock@ed-nord.de) Geschäftszimmer der Dienststelle Rostock 2.2 Nach Rückmeldung durch die zuständigen Dienststellen erfolgt die Terminvereinbarung zur Prüfung des Fahrzeugs bei einer Betriebsstelle der Eichdirektion Nord. Auf dem Auftragsformular ist unter Dienst- Außenstelle bereits die gewünschte Betriebsstelle anzugeben. 2.3 Ausstellen einer Konformitätsbescheinigung durch die KBS bei erfolgreicher Prüfung, Versenden der Konformitätsbescheinigung mit Rechnung an den Hersteller des Gesamtsystems. 2.4 Anschließend hat der Hersteller eine Konformitätserklärung gemäß Anhang VI zu erstellen, mit der er die Verantwortung für die Konformität des Messgeräts übernimmt. Erst nach der Erstellung der Konformitätserklärung darf das Messgerät im geschäftlichen Verkehr verwendet werden! Zur Unterscheidung, wann eine Konformitätsbewertung notwendig und wann eine Eichung nach 37 MessEG zur umfassenden Bewertung des Messgeräts ausreichend ist, wird von der bis auf weiteres wie folgt verfahren: Seite 2 von 14 Die ist eine Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
3 Eine Konformitätsbewertung ist notwendig bei: Einbau eines neuen oder gebrauchten Taxameters in ein neues Fahrzeug oder ein gebrauchtes Fahrzeug, welches zuvor nicht als Taxi genutzt wurde. Einbau eines neuen oder gebrauchten Fahrpreisanzeigers mit innerstaatlicher Bauartzulassung in ein neues Fahrzeug oder ein gebrauchtes Fahrzeug, welches zuvor nicht als Taxi genutzt wurde. Einbau eines neuen oder gebrauchten Wegstreckenzählers in ein neues Fahrzeug oder ein gebrauchtes Fahrzeug, welches zuvor nicht als Miet- Kfz genutzt wurde. Eine Eichung ist ausreichend bei: Tarifänderung durch einen Instandsetzer (wie bisher auch). Reparatur an Taxameter / Fahrpreisanzeiger / Wegstreckenzähler. Austausch eines EU-Taxameters gegen ein EU-Taxameter, wenn das Gesamtsystem bereits konformitätsbewertet wurde. Austausch eines Fahrpreisanzeigers mit innerstaatlicher Bauartzulassung gegen einen Fahrpreisanzeiger mit innerstaatlicher Bauartzulassung im gleichen Fahrzeug, sofern eine Eichung oder Konformitätsbewertung vorlag. Austausch einen Fahrpreisanzeigers mit innerstaatlicher Bauartzulassung gegen ein Taxameter mit Baumusterprüfbescheinigung, wenn das Fahrzeug bis zum geeicht als Taxi genutzt wurde. Austausch eines Wegstreckenzählers gegen einen Wegstreckenzähler, sofern eine Eichung oder Konformitätsbewertung vorlag. Diese Aufzählung ist nicht abschließend; bei nicht genannten Kombinationen bedarf es einer Einzelfallbetrachtung. Hinweis: Für Taxen- oder Mietwagenunternehmer ist der Hersteller ausschließlicher Ansprechpartner, nicht die Konformitätsbewertungsstelle! Seite 3 von 14 Die ist eine Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
4 Allgemeine Anforderungen bei Einbau eines EU-Taxameters / Fahrpreisanzeigers / Wegstreckenzählers in ein Kfz mit Wegstreckensignalgeber. Voraussetzung: Es werden vom Fahrzeughersteller installierte Wegstreckensignalgeber und ggf. zwischengeschaltete Einrichtungen des Fahrzeugherstellers verwendet. Anforderungen an den Einbau des Taxameters / Wegstreckenzählers Sicherung des Signalweges bis zur Kfz-Schnittstelle (Signalübergabe) an das Taxameter / den Wegstreckenzähler (wenn unzugänglich, Erläuterung). Sicherung aller im Signalweg befindlichen Verbindungsstellen, ab der vom Hersteller deklarierten Kfz-Schnittstelle (Stecker oder ähnliches) bis zum Taxameter / Wegstreckenzähler (wenn unzugänglich, Erläuterung). Bestätigung des Fahrzeugherstellers ( Herstellerbeschreibung Wegstreckensignal ), dass keine Beeinflussung am signaltechnisch aufbereiteten Wegstreckenimpuls (z.b. Zeitverzögerung, Teilerverhältnis, Signalform, Verstärkungsfaktor, Impulszahl) möglich ist. Bestätigung des Fahrzeugherstellers, dass die serienmäßig verbauten Komponenten die wesentlichen Anforderungen aus Anlage 2 MessEV einhalten (siehe Anhang I des Infopakets). Übergangsweise wird als Nachweis die Rechnung für das Taxen- Paket akzeptiert. Optional: Die Komponenten im Signalweg bis zum Taxameter sind erläutert (siehe Anhang II des Infopakets). Die Komponenten im Signalweg sind fahrzeugbezogen skizziert (siehe Anhang III des Infopakets). Hinweis: Dies kann das Konformitätsbewertungsverfahren beschleunigen. Optional: Die Bauteile/Steckverbinder im Signalweg sind mit Bildern fahrzeugbezogen dokumentiert (siehe Anhang IV des Infopakets). Hinweis: Eine Dokumentation der Bauteile/Steckverbinder im Signalweg kann das Konformitätsbewertungsverfahren beschleunigen. Im Fahrzeug ist ein Typenschild mit Angaben laut Anhang V aufgebracht. Sofern nicht auf der B-Säule aufgebracht, ist der Anbringungsort zu erläutern (siehe Anhang V des Infopakets). Die vom Hersteller (Gesamtsystem) verwendeten Sicherungszeichen gegen Öffnen und unbefugten Eingriff sind abgebildet in Anhang VI (siehe Anhang VI des Infopakets). vorhanden ja nein Seite 4 von 14 Die ist eine Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
5 Hiermit wird vom Hersteller des Gesamtsystems bescheinigt, dass das Fahrzeug der Baureihe mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Stempel des o.g. Herstellers Name (Druckbuchstaben) und Unterschrift des Verantwortlichen Ort, Datum Seite 5 von 14 Die ist eine Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
6 Anhang I Anforderungen an Messgeräte gemäß Anlage 2 MessEV Auszug aus den Anforderungen an Messgeräte gemäß Anlage 2 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) Die Mess- und Eichverordnung samt Anlagen ist z. B. unter frei erhältlich: Seite 6 von 14 Die ist eine Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
7 Anhang II Beschreibung der Komponenten im Signalweg (Textform) Absender:.... Konformitätsbewertungsstelle Düppelstraße 63 BEISPIEL keine Vorlage! Zu unserem Auftrag zur Konformitätsbewertung Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines Taxameters / Wegstreckenzählers Wir bestätigen hiermit, dass ausschließlich die vom Kraftfahrzeughersteller ab Werk eingebauten / gelieferten und mit Namen des Herstellers gekennzeichneten Wegstreckensignalgeber,. Bauteile und. entsprechend der Vorgabe des Fahrzeugherstellers verwendet wurden. Das Wegstreckensignal wird vom rechten Hinterrad des Pkw (Hersteller, Typ) mittels des fahrzeugeigenen Drehzahlsensors kabelgebunden direkt zum ABS-Steuergerät geführt. Das Wegstreckensignal liegt dort am Pin (07) an. Die Steckerbezeichnung ist (STE-ABS). Das analoge Wegsignal ist am Pin (15) herausgeführt. In dem Fahrzeug ist ein Navigationsradio eingebaut. Es wird das Signal über den Stecker (STE-T1) (Pin 940) (siehe Fahrer Fußraum A-Säule) zum Radiostecker (STE-RAD) (Pin934) weitergeführt. Das Fahrzeug ist nicht mit einem ab Werk gelieferten Navigationssystem ausgestattet. Es wird das analoge Wegsignal am Stecker (STE-ABS) (Pin915) direkt am ESP/ABS-Steuergerät abgegriffen. Seite 7 von 14 Die ist eine Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
8 Das Fahrzeug mit Navigationsradio stellt das Signal am Stecker (STE-T1) (Pin940) im Fahrerfußraum im Bereich der A-Säule zur Verfügung. Die Lage der Bauteile, Steckverbinder und der Signalweg kann den Anhängen III und IV entnommen werden. Die Bauteile A und B wurden durch Sicherungsdraht verbunden und dieser mit einer Kunststoffplombe gesichert. Die Plombe ist durch die Einprägung X-FX auf der Vorderseite und der Ziffer 98 auf der Rückseite gekennzeichnet. Die Bauteile B und C Anmerkung: Die Passagen können auch vom Kfz-Hersteller beschrieben sein und übernommen bzw. auf diese kann verwiesen werden. Seite 8 von 14 Die ist eine Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
9 Anhang III Beispiel: Dokumentation der Komponenten im Signalweg (Umriss-Skizze) Seite 9 von 14 Die ist eine Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
10 Anhang IV Beispiel: Dokumentation Bauteile und Steckverbinder im Signalweg (Fotos) Quelle: Seite 10 von 14 Die ist eine Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
11 Anhang V Muster für ein Typenschild Hersteller und Anschrift Messgeräteart Verbaute Komponenten Kennzeichnung Max Mustermann Musterstraße Musterstadt EU-Taxameter mit Wegstreckensignalgeber im Kfz EU-Taxameter Hersteller / Typ: EG-Baumusterprüfbescheinigung: Serien-Nr.: Kraftfahrzeug Kfz-Hersteller: Typ: Kfz-Identifikations-Nr.: Wegstreckensignalgeber: kraftfahrzeugherstellereigen DE-M xx 0108 XX = Jahr des Inverkehrbringens Die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) hat die Kennnummer Diese Kennnummer wird von der KBS aufgebracht. Nur wenn die KBS zustimmt, darf der Hersteller die Kennnummer bereits während des Fertigungsprozesses aufbringen (d.h. auf dem Typenschild bereits aufgedruckt). ================================================================ Beispiel für Sicherungszeichen Die Sicherungszeichen/Plomben des Herstellers für das Gesamtsystem müssen sicherstellen, dass keinerlei systemrelevante Änderungen vorgenommen werden, bzw. dass diese durch Bruch der Klebemarke und/oder Plombe erkannt werden können. Seite 11 von 14 Die ist eine Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
12 Hier bitte die Muster der verwendeten Sicherungszeichen / Plomben einfügen: Seite 12 von 14 Die ist eine Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
13 Anhang VI Muster einer Konformitätserklärung gemäß Anlage 5 Mess EV Seite 13 von 14 Die ist eine Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
14 Definition Konformitätserklärung ( 3 Nr. 10 MessEG) Konformitätserklärung ist die Erklärung des Herstellers, dass ein Messgerät nachweislich die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Pflichten des Herstellers ( 23 Abs. 3 MessEG i.v.m. 10 MessEV) [ ] Er (der Hersteller) hat die Konformitätsbewertung durchführen zu lassen und die Konformitätserklärung auszustellen. Mit der Ausstellung der Konformitätserklärung übernimmt er die Verantwortung für die Konformität des Messgeräts. [ ] Seite 14 von 14 Die ist eine Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
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