Jahr 001 im neuen Eichzeitalter

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1 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Jahr 001 im neuen Eichzeitalter Informationen aus der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen () Vorsitz: Prof. Dr. Olaf Kühn O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

2 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Gliederung 1. Informationen zum Eichrecht 2. Vollzugsfragen 3. Ergebnisse 4. Neue Strukturen, Gremien und Arbeitsweisen 5. Ausblick 2016 O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

3 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen 1. Zielstellung und Eckpunkte der Neuregelung Anspruch: Modernes Regelungswerk bietet Flexibilität für zukünftige technologische Entwicklungen der Messgeräte und der Marktentwicklung Die Neuregelungen ab 1. Januar 2015 beinhalten folgende Eckpunkte: 1. gleiche Verfahren beim Inverkehrbringen von europäisch und national geregelten 1. Messgeräten Angleichung nationale Regelungskonzepte an EU-Regelungen 2. innerstaatliche Bauartzulassung und Ersteichung von national geregelten 3. Messgeräten Berücksichtigung werden technologischer durch eine Konformitätsbewertung Entwicklungen der ersetzt. Messgeräte (Ersteichung entfällt!) 3. Turnusmäßige Eichung von verwendeten Messgeräten erfolgt durch Eichbehörden und die staatlich anerkannten Prüfstellen (Nacheichung Eichung) 4. Verwenderüberwachung befördert Marktüberwachung O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

4 Konformitätsbewertung Eichung Überwachung Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Neustrukturierung des Eichrechts ab Eichgesetz (EichG) Mess- und Eichgesetz (MessEG) neu O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

5 Konformitätsbewertung Eichung Überwachung Neue Verantwortungsteilung Eichbehörde Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Hersteller Eichaufsichtsbehörde O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

6 Information zu Rechtsgrundlagen Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

7 Eichung Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Informationen der zum neuen Eichrecht O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

8 Infoblatt für Verwender Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

9 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Infoblatt für Verwender Damit ist zumindest für den Verwender von Messgeräten und deren turnusmäßige Eichung im Grunde alles klar. Oder? O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

10 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Wann unterfällt ein Messgerät dem Eichrecht? A) Hersteller legt Bestimmung fest; B) Verwendung im eichpflichtigen Bereich erfordert detaillierte Betrachtung: ist Messgröße eine von 13 eichrechtsrelvanten gem. 1 Abs. 1 MessEV bestimmungsgemäße Verwendung gem. 1 Abs. 2 MessEV: geschäftl. oder amtlicher Verkehr, Arzneimittelhestellung, Heilkunde, KFZ-Bereich mit Einschränkungen ( 1 Abs.2 Satz 2 sowie Abs.3 MessEV ) bestehen keine sonstigen Ausnahmen : 2 MessEV Ausnahmen vom Anwendungsbereich für einzelne Messgeräte in Verbindung mit Anlage 1 (zu 2 Satz 2) 5 MessEV weitere Ausnahmen vom Anwendungsbereich: Großabnehmer untereinander ( E-Energie-Messgeräte >10 Megawatt) Sportvereine geringwertige Leistungen < 5 / Vorgang geschlossene Grundstücksnutzung (Industrieparks), gem. 35 MessEG O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

11 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Wie erfolgt die Anzeige gem. 32 MessEG? Was ist gem. 32 MessEG anzugeben: 1. die Geräteart, 2. der Hersteller, 3. die Typbezeichnung 4. das Jahr der Kennzeichnung des Messgeräts sowie 5. die Anschrift desjenigen, der das Messgerät verwendet. spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme Die Anzeige kann zentral über das Internetportal erfolgen: O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

12 Zentrales Eingabeportal für Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Verwenderanzeige O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

13 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen 2. Erhöhter Abstimmungs- und Bearbeitungsbedarf im Vollzug Vollzugsfragen zu neuen Regelungen Befreiung von der Eichpflicht gemäß 35 Abs. 2 MessEG Anträge auf Softwareaktualisierung nach 37 Abs. 6 MessEG Länderübergreifende Eichanträge gemäß 40 Abs. 2 MessEG Anpassung von Verwaltungsvorschriften, Leitfäden und Prüfanweisungen des gesetzlichen Messwesens Allgemeine Regelungen GM-AR Leitfaden für die Erstellung von Bescheinigungen Leitfaden für die Befugniserteilung von Instandsetzern - Prüfregeln GM-P s O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

14 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Entscheidungsproblem im Lebenszyklus des MG Eichung oder Inverkehrbringen 1 Nr HS MessEG O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

15 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Erhöhter Abstimmungsbedarf der Gremien(, DAM, PTB, BLA) Sondersitzung: u.a. 35 MessEG Ausnahmen f. geschlossene Grundstücksnutzung und Zusammenhang EEG, 40, 41 MessEG Sammeleichanträge, Softwareaktualisierung BLA: u.a. Konformitätsbewertungsverfahren DAM-Tagung und -Sitzung: REA u.a. Internetportal 32 MessEG Sondersitzung: REA u.a. Eichschein als Rückführungsnachweis, Konformitätsbewertung EU-Taxameter intaxi PTB-Präsidentengespräch: u.a. Neue Gremien, Zusammenarbeit, Anerkennung der Rückführung 23./ Sitzung: u.a. E-Ladesäulen BLA: u.a. Speicherung von Taragewichtswerten 26 Abs.2 Satz 2 MessEV REA O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

16 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen 3. Ergebnisse: Weitere Informationsblätter O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

17 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

18 Ergebnisse der -AA und PG Instandsetzerleitfaden Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

19 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Neues Konformitätsbewertungsprozedere bei Einbau von neuen Fahrpreisanzeigern Das Taxi insgesamt ist das Messgerät - bestehend aus Wegstreckenimpulsgeber und Fahrpreisanzeiger! REA Regel EU-Taxameter einschl. Wegstreckensignalgeber in Kraftfahrzeugen Begriffsbestimmung EU-Taxameter einschl. Wegstreckensignalgeber in Kraftfahrzeugen sind Messgeräte zur Berechnung und Anzeige des Fahrpreises in Taxen, die aus einem EU-Taxameter, einem Wegstreckensignalgeber und ggf. zwischengeschalteten Einrichtungen bestehen. Quelle: Ermittelte Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses nach 46 des Mess- und Eichgesetzes. Stand: 27. Juli 2015 / Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Braunschweig und Berlin. DOI: / R Verfügbar unter: O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

20 Ablauf KBV + Checkliste Antrag und Unterlagen einreichen Prüftermin abstimmen Prüfung Bewertung, Bescheinigung, Rechnung Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Wo bekommt man den Antrag? Bei der KBS ihrer Eichbehörde Welche Unterlagen ( 11 MessEV)? eine ausgefüllte Konformitätserklärung der Herstellers (nach Anlage 5 MessEV) Bild des Typenschildes des Gesamtsystems Unterlagen/Beschreibung Signalweg + verbaute Komponenten (Sicherungsstellen) ggf. Zulassung in deutscher Sprache Wie einreichen? unterschriebene Exemplare eingescannt per per Fax per Post Kontaktdaten siehe Antragsformular Es muss vor der Vorstellung des Fahrzeugs geprüft werden können, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

21 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Kommunikationsportale (Extranet der EAB, Internetauftritt) Prüfstellenseminare über neue Anforderungen an Prüfstellen 6 Veranstaltungen 180 Teilnehmer O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

22 Neue Zertifikats-Datenbank Aus MICERT wird CERTIFIX und mehr! 01: PTB-Zertifikate über Schnittstelle Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen 02: EMeTAS-Zertifikate über Schnittstelle 03: Sonstige Zertifikate über Standardschnittstelle Dank dem AA-IuK Quelle: AA-IuK O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

23 Verwendung von CERTIFIX Wie CERTIFIX verwendet werden kann Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen PTB 1. Vom Datenbankserver über den Terminalserver zum Desktop im Landesamt Kann mit der ausgelieferten Software eingerichtet werden. Extranet Datenbank- Server CERTIFIX Datenbank-Server im Landesamt oder Rechenzentrum 2. Vom Datenbankserver über Synchronisation zum Außendienstnotebook Hierzu muss auf dem SQL- Server eine lokale Veröffentlichung eingerichtet werden. Empfehlung: 1. Notebooks mit SSD-Festplatte verwenden. 2. Konfiguration in Zusammenarbeit mit dem Hersteller der Software durchführen. 3. Vom Datenbankserver über das Internet zum Extranet O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

24 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen 4. Neues Eichrecht begründet neue Strukturen Konformitätsbewertungsstellen (KBS) bei den Eichbehörden nehmen Arbeit auf. Vorbereitung betroffener Akteure durch Infoveranstaltungen in verschiedenen Bundesländern Einführungsphase 1. Halbjahr 2015 Verwendungs- und Marktüberwachung durch Eichbehörden gewinnt an Bedeutung => Eich(-Aufsichts-)behörden (EAB) Neue Gremienlandschaft entsteht Regelermittlungsausschuss (REA) gem. 46 MessEG Ausschuss der Konformitätsbewertungsstellen (AdKBS) gem. 19 MessEG Vollversammlung des Mess- und Eichwesen steht auf Prüfstand O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

25 Zusammenarbeit zwischen PTB und EAB Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen PTB berät Eichaufsichtsbehörden zur Sicherstellung der Einheitlichkeit im Gesetzlichen Messwesen in naturwissenschaftlich-technischen Fragen PTB ist Wegbereiter Etablierung als Konformitätsbewertungsstelle f. national geregelte Messgeräte (vorwiegend Modul B) Renotifizierung nach neuer EU-Waagenrichtlinie und EU-Messgeräterichtlinie EAB und vereinzelt private KBS folgen Ansiedlung von Konformitätsbewertungsstellen bei EAB (vorwiegend Module A, A1, C,C1, F F1) Vorbereitung auf Renotifizierung Durchführung von Fachbegutachtungen sowohl durch PTB-Experten als auch Experten der EAB Feststellung der ISO konformen Rückführung der verwendeten Normale Durchführung von Ringvergleichen unter EAB mit PTB O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

26 Zusammenarbeit zwischen PTB und Eichbehörden Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB Quelle:

27 Konformitätsbewertung Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Vorbereitung der Renotifizierung der Benannten (Konformitätsbewertungs-)Stellen Bis Ende September 2015: Gegenseitige Begutachtungen der KBS der Eichbehörden koordiniert und bewertet vom Arbeitsauschuss-Qualitätsmanagement (unabhängige Lenkungsgruppe) Oktober 2015: Bewertung der Begutachtungen durch AA-QM Bis Ende November 2015: Übermittlung der Kompetenznachweise (Begutachtungsberichte) und Weisung der Landesministerien an EAB s an BMWi ( gem. 14 Abs. 2. MessEG) O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

28 Überwac hung Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Kopplung von Verwenderüberwachung und Eichung MessEV Unterabschnitt 2 Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten 54 Grundsätze der Verwendungsüberwachung (1) Die zuständigen Behörden überwachen insbesondere 1. das ordnungsgemäße Aufstellen und die Eignung des Messgeräts für den vorgesehenen Verwendungszweck 2. das ordnungsgemäße Verwenden des Messgeräts entsprechend den Angaben des Herstellers und das Verwenden des ordnungsgemäßen Zubehörs sowie das Vorhandensein der Gebrauchsanleitung und der vorgeschriebenen Dokumente, 3. die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Sicherung des Messgeräts, 4. nachträgliche Veränderungen am Messgerät, einschließlich solcher durch elektronische Maßnahmen, 5. das ordnungsgemäße Anzeigen des Messergebnisses und dessen ordnungsgemäße Speicherung, Weitergabe und das Verwenden, 6. die verwendete Software. (2) Die Behörden verbinden die Aufgabe der Verwendungsüberwachung, soweit möglich, mit der Durchführung von Eichungen nach 37. O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

29 Meldung Überwachung Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Kopplung von Eichung, Verwender- und Marktüberwachung Auffälligkeiten Verwendungsüberwachung Marktüberwachung Eichung Inverkehrbringen Markt /Handel von Messgeräten Erwerb + Inbetriebnahme Verwendung von Messgeräten Erneuerung von Messgeräten Instandsetzung von Messgeräten O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

30 Informationsaustausch über Extranet der Eichbehörden Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

31 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Besondere Rolle der im föderalen Bundessystem Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen () ist ein Zusammenschluss der oberen Eichaufsichtsbehörden der Länder zur: Koordinierung der Aktivitäten: Marktaufsicht, Verwenderüberwachung, Eichung, Befundprüfung Staatlich anerkannte Prüfstellen, Findung konsensfähiger bundeseinheitlicher Vollzugsregelungen in Auslegungsfragen des Eichrechts unter dem Vorbehalt der jeweiligen fachvorgesetzten obersten Landesbehörden im föderalen Bundessystem. O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

32 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen -Beschluss zu VV-Arbeitsausschüssen Themen der bisherigen VV-AA werden auf ihre Erfordernis, Inhalt und Art der Weiterführung geprüft. Zur Weiterbearbeitung von notwendigen Themen der bisherigen VV-AA werden die VV-AA größtenteils als -AA neu gebildet. Uber die Etablierung als AA mit dauerhafter Bearbeitung von umfangreichen Themenaufkommen oder als temporäre Projektgruppe mit abgegrenztem Projektthema und Zeithorizont wird im Einzelfall entschieden Bei VV-AA, in denen PTB-Mitarbeiter/innen den Vorsitz führten ist bei Weiterführung als -AA der Vorsitz auch weiterhin in der selben Person erwünscht. Zusammensetzung der -AA: Mitarbeiter der EAB + PTB, Möglichkeit zur Teilnahme Externer bei öffentlichen Sitzungen. O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

33 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Unterstützung der EAB durch die Fachabteilungen der PTB Wird weiterhin benötigt: zu besonderen wissenschaftlichen und technischen Aufgabenstellungen - Software von Messgeräten - Statistische Verfahren (für Stichprobenprüfungen) - Vergleichsmessungen O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

34 Neue Gremienlandschaft Externe Anfragen GS-VV Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Abstimmung von Anfragen, Themen, Zuständigkeit Abstimmung über Mitwirkung der EAB Externe Anfragen, Vollzugsfragen GS- - Empfehlungen REA 46 MessEG Regelermittlung: - wesentl. Anforderungen - KB-Verfahren - Verwendung von MG AdKBS 19 MessEG Privatrechtliche Anwendung Arbeitsaufträge, inhaltl. Koordinierung zwischen UAAen und PGen Hoheitliche Anwendung, Vollzug: - Eichung - Verwendungsüberwachung - Marktüberwachung - Überwachung Prüfstellen, Instandsetzer Arbeitsaufträge, inhaltl. Koordinierung zwischen AAen und PGen REA- Projektgruppen AdKBS- Arbeitskreise -AA dauerhaft -PG zeitlich befristet Anfragen, Themen -AA Grundsatzfragen; MG-übergreifend -AA MG-spezifisch -PG Grundsatzfragen; MG-übergreifend -PG MG-spezifisch Vollversammlung Informations- und Erfahrungsaustausch z.b.: AA MÜ AA QM AA IuK AA Owi z.b.: AA Waagen und Gewichte z.b.: PG Konformitätsbewertung/Eichung PG Instandsetzer z.b.: PG Smart Metering Zusammensetzung: Mitarbeiter/innen der EAB, PTB (beratend), Gäste (regelmäßig/fachbezogen als Gast) O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

35 5. Ausblick 2016 Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Neuetablierung der Arbeitsausschüsse als Basis der fachinhaltlichen Arbeit Erarbeitung neuer und Aktualisierung bestehender interner Verwaltungsregelungen Findung von praktikablen Vollzugsregelungen in Auslegungsfragen der Mess- und Eichverordnung MessEV i.v.m. MessEG Abstimmung mit BMWi zu Fragen des neuen Eichrechts O. Kühn: Informationen aus der VV-PTB

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