Schulsozialarbeit an den Schulen Egg Konzept

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1 Schulsozialarbeit an den Schulen Egg Konzept Projektgruppe Beatrice Gallin, Schulpflege, Ressort Schüler Claudia Beck, Schulpflege, Bereich Schüler Martin Bächtold, Schulleitung BüHiKi Claudio Zambotti, Schulleitung Oberstufe Monika Krebs, Schulpsychologin Cheryl Weber, Schulverwaltung Brigitte Meier, Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich, Region Ost (beratende Funktion) Roland Rüegg, Jugendbeauftragter der Gemeinde Egg (beratende Funktion) Konzept Schulsozialarbeit an den Schulen Egg 19. Januar 2012

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ausgangslage 4 2. Definition 4 3. Zielgruppen 5 4. Ziele der Schulsozialarbeit 5 5. Leistungen der Schulsozialarbeit Niederschwellige Kontakte mit Schülern, Lehrpersonen, Eltern etc Prävention Schülerberatung Interventionen bei Krisen und Konflikten Schulinterne Leistungen Vernetzung mit andern Stellen und Diensten 7 6. Arbeitsgrundsätze der Schulsozialarbeit 7 7. Zusammenarbeit Interne Zusammenarbeit an den Schulen Egg Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst und der schulischen Heilpädagogik Schulexterne Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit der Abteilung Soziales der Gemeindeverwaltung Egg Zusammenarbeit mit der Jugendarbeit Zusammenarbeit mit der Jugend- und Familienberatung 9 8. Organisation strategische und operative Führung Begleitung Organisation Führungsgremium Personelle, administrative und fachliche Leitung des Schulsozialarbeiters Fachliche Begleitung, Vernetzung und Fachaustausch der Schulsozialarbeit Rahmenbedingungen Infrastruktur in der Schule Ausstattung des Schulsozialarbeiters Anstellungsprozente Kosten Schweigepflicht und Datenschutz Leistungserfassung und Aktenführung Inkraftsetzung 14 2

3 ANHANG 1 Leistungsvereinbarung; Modul B3 15 ANHANG 2 Leistungsvereinbarung; Modul B4 21 ANHANG 3 Zusammenarbeitsvertrag mit der Gemeinde 27 ANHANG 4 - Bestehende Professionen und Institutionen in der Region 30 ANHANG 5 Leistungstool 31 3

4 Konzept Schulsozialarbeit (SSA) 1. Ausgangslage Die Rolle der Schule und ihrer Aufgaben hat sich in den letzten Jahren stetig verändert. Sie ist nicht nur Ort des Lehrens und Lernens, sondern hat eine viel umfassendere Aufgabe. Sie versteht sich als einen pädagogischen Ort und nimmt die Aufgabe der Gestaltung von Lern- und Lebensräumen wahr. Lernen und Zusammenleben in einer Schule sind anspruchsvoll, komplex, mehrdimensional und verlangen danach, aktiv, umsichtig und systematisch gestaltet zu werden. So sind neue Organisationsformen, Konzepte und Instrumente gefragt, welche die Schule in der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Hier bietet sich die Schulsozialarbeit, nachfolgend SSA genannt, an. Sie unterstützt die Schule in der Wahrnehmung des 'pädagogischen Orts' und übernimmt eine wichtige Rolle in der Früherkennung und Bearbeitung von sozialen, persönlichen und kulturellen Problemen, welche die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen gefährden oder die das Schulklima und den Unterricht belasten. Eine Bedarfsabklärung im Frühjahr 2009 über die Schulsozialarbeit in der gesamten Lehrerschaft der Schulen Egg hat gezeigt, dass ein Bedarf über alle Stufen vorhanden ist. Ein grosses Anliegen besteht in der Beratung und der Begleitung von Schülern, deren Eltern und Lehrpersonen bei sozialen Problemstellungen. Daneben wird auch die Begleitung von Projekten zu sozialen Themen gewünscht. Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich befürwortet den gezielten und sorgfältigen Aufbau von Schulsozialarbeit und hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachstellen Empfehlungen zur Einführung von Schulsozialarbeit an den Volksschulen erarbeitet. Die Gemeinden werden im neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung zu stellen. Dieses tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Von 44 Politischen Gemeinden in der Region Ost haben ca. 90% die Schulsozialarbeit auf mindestens einer Schulstufe eingeführt oder sind am Konzeptaufbau. Der Lesbarkeit zuliebe wird ausschliesslich die männliche Form verwendet. 2. Definition Schulsozialarbeit ist Teil des Bildungssystems. Sie kommt aus der Disziplin Soziale Arbeit und ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe in der Schule gemäss E-KJHG 1, 14, 19 und eine subsidiäre Bildungsleistung gemäss Bildungsgesetz 9. Schulsozialarbeit ist eine Ressource zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule, in der Unterricht, Erziehung und Betreuung stattfinden. Sie orientiert sich am Wohl des Kindes, fördert dessen gesunde körperliche, geistige, emotionale und soziale Entwicklung und trägt dazu bei, möglichen Gefährdungen und Benachteiligungen entgegenzuwirken. Dazu arbeitet sie mit andern Disziplinen und Institutionen zusammen. Die Schulsozialarbeit bietet der Schule Beratungs-, Präventions-, Interventions- und Vernetzungsleistungen an. Die Einführung der Schulsozialarbeit erfolgt nach dem Modell der integrierten Schulsozialarbeit. 4

5 3. Zielgruppen Schüler Schüler erhalten vor Ort rasch und unbürokratisch Hilfe und Beratung bei sozialen oder persönlichen Problemen. Sie erhalten Unterstützung in Krisensituationen. Lehrpersonen Lehrpersonen werden in ihrem Erziehungsauftrag unterstützt und für soziale Fragestellungen sensibilisiert. Problematische Situationen von Einzelnen oder Gruppen werden auf Wunsch der Lehrperson bzw. der Schule gemeinsam aufgegriffen und bearbeitet. Eltern Eltern können Beratung und Unterstützung bei Erziehungsfragen sowie bei sozialen und persönlichen Problemen ihres Kindes in Anspruch nehmen. Schulleitungen Die Schulleitung und das Schulhausteam werden in der Erarbeitung und Durchführung von auf das Schulhaus zugeschnittenen Präventions-, Interventions- und Integrationsmassnahmen unterstützt. Die Schulsozialarbeit wirkt beratend bei der sozialpädagogischen Entwicklung der Schule. 4. Ziele der Schulsozialarbeit Die SSA kombiniert Schule und Sozialarbeit, verbindet die Institutionen der Schulen mit der Kinder- und Jugendhilfe und entspricht den heutigen komplexen Anforderungen an interdisziplinäre Zusammenarbeit. Schulsozialarbeit bietet ein niederschwelliges Beratungsangebot für Schüler, Eltern und Lehrpersonen. trägt zur frühzeitigen Erkennung, Vorbeugung, Linderung und Lösung von sozialen und persönlichen Problemen von Schülern bei. fördert ihre Selbstwahrnehmung und Lebenskompetenz und stärkt ihre gegenseitige Unterstützung. trägt dazu bei, Konflikte konstruktiv anzugehen. unterstützt Schulleitungen und Lehrpersonen in ihrem erzieherischen Auftrag. hilft mit, vorzeitige Ausschulungen, disziplinarische Massnahmen und Versetzungen zu vermeiden und trägt zu nachhaltigen Lösungen bei. unterstützt bei Bedarf den Kontakt zwischen Schule und Eltern. fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Schule und mit externen Diensten (siehe Anhang 4). trägt zu einem angenehmen Schulhausklima bei. arbeitet mit an einer umfassend verstandenen Prävention. 5

6 5. Leistungen der Schulsozialarbeit Die SSA erbringt ihre Leistungen für alle Stufen der Volksschule. Die Erfahrung anderer Gemeinden zeigt, dass bei jüngeren Kindern der erste Kontakt mit der SSA mehrheitlich über die Lehrperson zu organisieren ist. Jugendliche suchen und finden einen ersten Kontakt meist direkt über die niederschwellige Beratung Niederschwellige Kontakte mit Schülern, Lehrpersonen, Eltern etc. Unmittelbare Präsenz in den Schulen mit festen Bürozeiten oder telefonischer Erreichbarkeit zwecks niederschwelliger Kontaktaufnahme Präsenz in allen Schulanlagen zwecks Früherkennung und informellem Austausch Kurzberatung von Lehrpersonen, Schulleitungen, Betreuungspersonal der Tagesstrukturen und Behördenmitglieder in erzieherischen sowie sozialen Fragestellungen, Information über und Vermittlung von Beratungsund Präventionsstellen Kurzberatung von Eltern in problematischen Situationen ihrer Kinder, in Erziehungsfragen und zur Klärung familiärer Probleme, Information über Beratungsstellen und Unterstützungsangebote Führen einer Auswahl an Informationsmaterialien zu spezifischen Themen und Angeboten für die Zielgruppen 5.2. Prävention Früherkennung und Früherfassung von möglichen Gefährdungen Mitarbeit in präventiven Arbeitsgruppen und Projekten zu einer konfliktfähigen, integrativen und gewaltfreien Schulhauskultur 5.3. Schülerberatung Beratung von Schülern mit persönlichen, sozialen und/oder familiären Problemen. Die Beratung kann als Einzel-, Familien-, Gruppen- oder Klassenberatung stattfinden Triage und Weitervermittlung von Schülern und Eltern an Fachstellen (Jugend- und Familienberatung, Schulpsychologischem Dienst, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst usw.) bei Problemstellungen, die psychologische Abklärungen, Therapien, längerfristige Begleitungen oder andere spezielle Massnahmen bedingen Beratung von Eltern und/oder Lehrpersonen im Zusammenhang mit einer Schülerberatung Begleitung von Schülern mit speziellen Bedürfnissen als ergänzende Unterstützung der Eltern und der Lehrpersonen; zum Beispiel im Übergang zwischen Schule und Beruf 5.4. Interventionen bei Krisen und Konflikten Interventionen bei Schülern in Krisensituationen mit dringendem Handlungsbedarf (auf Verlangen und in Absprache mit den Lehrpersonen/der Schulleitung, in der Regel mit aktiver Beteiligung der Lehrpersonen), Triage im Fachteam an Fachstellen, bzw. Einleiten adäquater Massnahmen Intervention bei Konflikten zwischen Schülern (auf Verlangen und in Absprache mit den Lehrpersonen/der Schulleitung, in der Regel mit aktiver Beteiligung der Lehrpersonen) Intervention in Schulklassen bei Krisen und Konfliktsituationen (auf Verlangen und in Absprache mit den Lehrpersonen/der Schulleitung, in der Regel mit aktiver Beteiligung der Lehrpersonen) Ausgenommen sind aussergewöhnliche Situationen, welche im Krisenkonzept der Schulen Egg aufgeführt sind. In diesen Fällen handelt der Schulsozialarbeiter nach dem im Krisenkonzept definierten Vorgehen. 6

7 5.5. Schulinterne Leistungen Fachliche Unterstützung des Schulteams zu erzieherischen und sozialen Themen Bei Bedarf Unterstützung des Kontaktes zwischen Schule und Eltern Regelmässiger Austausch mit der Schulleitung zur Planung von Integrations- und Präventionsmassnahmen, Sensibilisierung bezüglich problematischer Entwicklungen und Tendenzen Vermittlung weiterführender Angebote und Lehrerweiterbildungen in sozialpädagogischen und sozialen Fragen sowie der Früherkennung Teilnahme an Konferenzen und schulischen Sitzungen nach Absprache und entsprechend den Themen 5.6. Vernetzung mit andern Stellen und Diensten Zusammenarbeit mit Kinder- und jugendspezifischen Angeboten in der Gemeinde (z. Bsp. Abteilung Soziales der Politischen Gemeinde und der Jugendarbeit) Fallspezifische interdisziplinäre und interinstitutionelle Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst, der Jugend- und Familienberatung, dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst, dem Schularzt und der Berufsberatung u.a. 6. Arbeitsgrundsätze der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Feld der Jugendhilfe und setzt die Methoden der Sozialen Arbeit ein. Dabei gelten folgende sechs Grundsätze: Präventionsprinzip (frühes Erfassen und Behandeln von Fehlentwicklungen) Ressourcenorientierung (auf den Stärken und Fähigkeiten des Einzelnen oder der Gruppe aufbauen) Beziehungsarbeit (durch Präsenz und Ansprechbarkeit Grundlagen schaffen, um Hilfestellungen überhaupt erst anbieten zu können. Beitrag auch zu einem besserem Schulhausklima) Prozessorientierung (Massnahmen, Vereinbarungen oder Abmachungen im Prozessverlauf regelmässig überprüfen und anpassen) Methodenkompetenz (Einzelfallhilfe als Hilfe zur Selbsthilfe, soziale Gruppenarbeit, Gemeinwesenarbeit, Projektarbeit) Systemorientierung (Einbindung der Systeme Schule und Familie) Der niederschwellige Zugang und die möglichst hohe Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ihrer Angebote sind wichtige Prinzipien der SSA. Schulsozialarbeiter/innen unterstehen der Schweigepflicht. Der Einbezug Dritter geschieht immer in Absprache mit der Rat suchenden Person. Die Schulleitung kann die Begleitung oder Beratung der SSA anordnen. 7

8 7. Zusammenarbeit Die Vernetzung zu den schulinternen und schulexternen Beratungs- und Fachstellen ist grundlegend für eine wirksame Schulsozialarbeit Interne Zusammenarbeit an den Schulen Egg Die Präsenz der SSA in den Schulhäusern ist unabdingbar für niederschwellige Beratungen, insbesondere für die Jugendlichen. Der Schulsozialarbeiter bewegt sich im Alltagsumfeld der Schulen (Büro, Klassenzimmern, allgemeinen Räumen, Lehrerzimmer, Schulareal). Das nachfolgende Diagramm gibt Aufschluss über die primären Zuständigkeiten in der Zusammenarbeit von Schulleitung (SL), Schulpsychologischem Dienst (SPD) und der Schulsozialarbeit (SSA) an den Schulen Egg. Es werden die thematischen Schwerpunkte grob dargestellt. Die Zusammenarbeit der drei Bereiche (Schnittfläche) wird durch regelmässige Koordinationssitzungen gewährleistet. SSA Beurteilen und fördern der Sozialkompetenz Beurteilen und beraten in Leistungsund Persönlichkeitsfragen Gewährleistung des Schulbetriebs SPD SL Neben den vielfältigen Kontakten und Gesprächen im Alltag ist das Fachteam ein sehr wichtiges Gefäss. Der Schulsozialarbeiter nimmt bei Bedarf an den Fachteamsitzungen der einzelnen Schulen teil. Hier findet auch die Triage an die entsprechenden Fachstellen statt. 8

9 7.2. Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst und der schulischen Heilpädagogik Unterschiedlichkeit der Aufgabenbereiche nach Schwerpunkten dargestellt: SPD SSA SHP Der SPD bearbeitet psychologische Fragestellungen aus den Bereichen Lernen, Verhalten, Entwicklung und Erziehung. Zudem führt er schulpsychologische Abklärungen durch für Zuweisungen zur Sonderschulung und bei Unklarheiten oder Uneinigkeiten der Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung betreffend sonderpädagogische Massnahmen. Sozialarbeiterische und sozialpädagogische Unterstützung der Schule in ihrem erzieherischen Auftrag bei persönlichen und sozialen Problemen der Lernenden. Schulische Heilpädagogen bilden und fördern als spezialisierte Lehrpersonen Schüler mit Schulschwierigkeiten oder mit Behinderungen. Sie unterrichten, fördern, beraten und begleiten diese Lernenden, indem sie den Unterricht für sie individualisieren und differenzieren. Die Zusammenarbeit von SPD, SSA und SHP verlangt nach Kooperationsformen, die Doppelspurigkeiten vermeiden und Synergien nutzen in der Einzelfallarbeit, Klassenarbeit, Elternarbeit und Krisenintervention. Details werden im Schulalltag zwischen den Beteiligten geklärt Schulexterne Zusammenarbeit Verschiedene Institutionen in den Bereichen Schule, Jugendhilfe und Jugendarbeit befassen sich ebenfalls mit den Bedürfnissen und Problemen von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonen. Die hauptsächlichen Zusammenarbeitspartner der SSA sind die Abteilung Soziales der Gemeindeverwaltung, die Jugendarbeit der Gemeinde Egg sowie die Jugend- und Familienberatung. Weitere Zusammenarbeitspartner werden im Anhang 4 aufgelistet Zusammenarbeit mit der Abteilung Soziales der Gemeindeverwaltung Egg Der Vernetzung der Schulsozialarbeit mit der Abteilung Soziales kommt eine hohe Bedeutung zu. Der Schulsozialarbeiter tauscht sich bei Bedarf mit der Abteilung Soziales aus und beschafft sich die für die Erfüllung seines Auftrages erforderlichen Informationen. Bei Bedarf wird fallbezogen eine enge Zusammenarbeit gepflegt Zusammenarbeit mit der Jugendarbeit Zwischen der SSA und dem Aufgabengebiet der Jugendarbeit gibt es Überschneidungen, da es sich teilweise um Jugendliche handelt, die beide Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. Grundsätzlich aber handelt es sich um zwei verschiedene Arbeitsgebiete. Die SSA und die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit kommen beide aus der Disziplin Soziale Arbeit und zielen darauf, Kinder und Jugendliche zu fördern und sie in der Gesellschaft zu integrieren. Die SSA ist im Sozialisationsfeld Schule tätig und übernimmt eine Brückenfunktion zur Familie. Die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit ist im Freizeitbereich tätig. Die Aufgaben der Jugendarbeit sind im Jugendkonzept der Gemeinde Egg detailliert beschrieben. Je nach Bedarf können Präventionsprojekte, schulische und ausserschulische Anlässe gemeinsam geplant und durchgeführt werden. Bei Bedarf wird fallbezogen eine enge Zusammenarbeit gepflegt Zusammenarbeit mit der Jugend- und Familienberatung Der Schulsozialarbeit als Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus kommt bei der Erfassung und Früherkennung von familiären Problemsituationen eine grosse Bedeutung zu. In Fällen, die aus der Sicht der SSA eine Kindesschutzmass- 9

10 nahme oder besondere Massnahmen wie z.b. eine Fremdplatzierung erfordern, bespricht die SSA in Absprache mit den Schulen das Vorgehen mit der Jugend- und Familienberatung. 8. Organisation strategische und operative Führung Begleitung 8.1. Organisation Die politische Verantwortung der Schulsozialarbeit trägt die Schulgemeinde gemeinsam mit der politischen Gemeinde. Sie konstituieren das Führungsgremium, welches die strategische Führung übernimmt. Der Jugendbeauftragte der Gemeinde übernimmt im Rahmen einer Delegation die personelle, administrative sowie die fachliche Leitung der SSA. Die Zusammenarbeit zwischen der Schulgemeinde und der Politischen Gemeinde ist in einem separaten Vertrag detailliert geregelt (siehe Anhang 3). Zusätzlich wird die Schulsozialarbeit zu Beginn durch das Amt für Jugend- und Berufsberatung, Region Ost, gezielt fachlich begleitet. In den entsprechenden Leistungsvereinbarungen ist die Zusammenarbeit der Schulen Egg und dem Amt für Jugend- und Berufsberatung, Region Ost, detailliert geregelt (siehe Anhang 1 und 2). SG PG FG SP GR Schulgemeinde Politische Gemeinde Führungsgremium Schulpflege Gemeinderat SL SPD AJB JB JA Schulleitungen Schulpsychologischer Dienst Amt für Jugend- und Berufsberatung Jugendbeauftragter Jugendarbeiter PG GR FG SG SP JB SL JA SSA SPD AJB Führung (beratendes) Mitglied fachlicher Austausch/Beratung 10

11 8.2. Führungsgremium Das Führungsgremium setzt sich wie folgt zusammen: - 1 Gemeinderat - 1 Schulpflegemitglied (Vorsitz) - 2 Schulleitungen - Jugendbeauftragter als beratendes Mitglied - Amt für Jugend- und Berufsberatung bei Bedarf als beratendes Mitglied Das Führungsgremium übernimmt u.a. folgende Aufgaben: Aufbau der Schulsozialarbeit Anstellung des Schulsozialarbeiters Personelle, administrative und fachliche Leitung der SSA Es legt die Ziele und Leistungen des Schulsozialarbeitenden im Rahmen des Pflichtenhefts/Stellenbeschriebs fest und überprüft periodisch dessen Erreichung. Es überprüft das Konzept periodisch und passt es bei Bedarf an. Es überprüft die Zusammenarbeit zwischen der Schulsozialarbeit und allen externen und internen Beratungsund Fachstellen 8.3. Personelle, administrative und fachliche Leitung des Schulsozialarbeiters Die personelle, administrative und fachliche Leitung der Schulsozialarbeit obliegt dem Führungsgremium. Sie delegiert sie an den Jugendbeauftragten der politischen Gemeinde Egg. Die Zusammenarbeit wird separat geregelt (siehe Anhang 3) Fachliche Begleitung, Vernetzung und Fachaustausch der Schulsozialarbeit Für die fachliche Begleitung, die Vernetzung und den Fachaustausch der Schulsozialarbeit wird mit dem Amt für Jugendund Berufsberatung eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen (siehe Anhang 1 und 2). Die Leistungen des Amtes werden nur bei Bedarf in Anspruch genommen und können, wenn diese nicht mehr benötigt werden, gekündigt werden. 9. Rahmenbedingungen 9.1. Infrastruktur in der Schule Die Schulen Egg stellen dem Schulsozialarbeiter ein Büro sowie die dazugehörige Raumeinrichtung zur Verfügung. In jedem Schulhaus muss zudem zu fixen Zeiten ein adäquater Beratungsraum zur Verfügung gestellt werden Ausstattung des Schulsozialarbeiters Die Schulen Egg stellen dem Schulsozialarbeiter die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung. 11

12 weitere Personalkosten Lohnkosten 9.3. Anstellungsprozente Die Stellenprozente richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten und den Schülerzahlen (Schuljahr 2012/ %). Die Anstellungsprozente werden auf zwei Personen verteilt; nach Möglichkeit auf eine weibliche und männliche Person. Der Schulsozialarbeiter arbeitet hauptsächlich während der Schulzeit Kosten Die nachfolgende Kostenaufstellung gilt als Kostenschätzung und kann erst bei der Anstellung des Schulsozialarbeiters genauer definiert werden. Was? Jahreslohn Jugendbeauftragter (inkl. Sozialleistungen und weitere Arbeitgeberbeiträge) 20% Wie viel? CHF Durchschnittlicher Grundlohn SSA, Kl. 17 inkl. Sozialleistungen und weitere Arbeitgeberbeiträge sowie Spesen und Weiterbildung - 120% ca. CHF Dienstleistung des Amtes für Jugend- und Berufsberatung (Modul B3 und B4) Modul B3 Fachliche Begleitung: In Rechnung gestellt werden nach Aufwand: - Produktive Stunden, Tarif pro Stunde: CHF Fahrspesen, Pauschale pro externe Beratung/Veranstaltung: CHF 20. (Annahme: 30 Stunden à CHF CHF Fahrspesen = ca. CHF ) Modul B4 Vernetzung und Fachaustausch SSA In Rechnung gestellt werden: Kosten pro Person pro Jahr CHF 380. (2 x CHF = ca. CHF 760.-) Total Kosten ca. CHF

13 10. Schweigepflicht und Datenschutz Als öffentlich-rechtliche Angestellte unterliegen Schulsozialarbeiter der Schweigepflicht ( 51 Personalgesetz, 71 Gemeindegesetz) und haben die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten (Gesetz über die Information und den Datenschutz IDG; LS 170.4, Verordnung über die Information und den Datenschutz IDV; LS ). Da der Schulsozialarbeiter im Rahmen seines Auftrages mit besonderen Personendaten in Berührung kommt, ist folgender Regelung des IDG zur Bekanntgabe von Personendaten Beachtung zu schenken: 17. Das öffentliche Organ gibt besondere Personendaten bekannt, wenn a. eine hinreichend bestimmte Regelung in einem formellen Gesetz dazu ermächtigt, b. die betroffene Person in Einzelfall ausdrücklich in die Bekanntgabe von besonderen Personendaten eingewilligt hat oder c. es zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leib und Leben notwendig ist. Einem anderen öffentlichen Organ sowie den Organen anderer Kantone oder des Bundes gibt es im Einzelfall besondere Personendaten ausserdem bekannt, wenn das Organ, das besondere Personendaten verlangt, dies zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt. Weitere gesetzliche Grundlagen für die Bekanntgabe von Personendaten durch Schulsozialarbeitende sind: Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG zum ZGB): 59. Abs. 1. Die Vormundschaftsbehörde und im Rahmen der Volksschulgesetzgebung die Schulpflege schreiten von Amtes wegen ein, sobald ihnen die Gefährdung des leiblichen oder geistigen Wohles eines Kindes (Art. 307, 308, 310, 311 und 313 ZGB18) oder des Kindesvermögens (Art. 324 und 325 ZGB18) zur Kenntnis kommt. 60. Anzeigepflichtig sind öffentlich-rechtlich angestellte Personen sowie Behördenmitglieder, die in Ausübung ihrer Tätigkeit Kenntnis von einem Fall erhalten, welcher das vormundschaftliche Einschreiten als geboten erscheinen lässt, insbesondere Gerichts- und Polizeiorgane, Fürsorge und Untersuchungsbehörden, Schulpflegen, Schulleitungen und Lehrer sowie Geistliche. Anzeigeberechtigt ist jedermann. Strafprozessordnung (StPO): 21. Behörden und Beamte haben ihnen bekannt gewordene strafbare Handlungen anzuzeigen, die sie bei Ausübung ihrer Amtstätigkeit wahrnehmen. Ausgenommen von dieser Pflicht, aber zu Anzeige berechtigt sind Beamte, deren berufliche Aufgabe ein persönliches Vertrauensverhältnis zu einem Beteiligten oder zu einem seiner Angehörigen voraussetzt. Der Regierungsrat kann darüber Weisungen erlassen und die Anzeigepflicht bestimmter Behörden und Beamtengruppen weiter beschränken. Soweit Behörden und Beamte zur Anzeige verpflichtet sind, haben sie gleichzeitig, soweit sie dafür zuständig sind, diejenigen Massnahmen zu treffen, welche ohne Gefahr nicht verschoben werden können. Das Vorgehen ist in jedem Falle mit der vorgesetzten Stelle und gemäss den schulinternen Abläufen zu Gefährdungsmeldungen abzusprechen. Ist der Schulsozialarbeitende im Rahmen von Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren zu Zeugenaussagen aufgefordert, hat er sich vorgängig vom Amtsgeheimnis entbinden zu lassen. Dafür zuständig sind die vorgesetzten Behörden (bei kantonal angestellten Schulsozialarbeiter die Leitung des regionalen Amtes für Jugend- und Berufsberatung). Das Weiterleiten von Informationen aus den Beratungen setzt grundsätzlich (ausser in Fällen von 60 EG ZGB und 21 stopp) das Einverständnis der betroffenen urteilsfähigen Personen bzw. bei nicht urteilsfähigen Personen das Einver- 13

14 ständnis ihrer gesetzlichen Vertretungen voraus, dies gilt auch bezüglich Informationsaustausch mit Lehrpersonen. Davon ausgenommen ist der Informationsaustausch im Rahmen der Amtshilfe gemäss 17 Abs. 3 IDG. 11. Leistungserfassung und Aktenführung Der Schulsozialarbeiter führt eine Leistungserfassung, die Einblick gewährt in die Tätigkeit der SSA, ausgewertet werden kann und Grundlage für weiterführende Entscheidungen ist. Der Schulsozialarbeiter dokumentiert seine Tätigkeit und die Beratungen. Die gesammelten Daten unterstehen der Schweigepflicht. Die Berichterstattung erfolgt an die Stellenleitung. Verschiedene Anbieter darunter auch die ZHAW (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) Departement Soziale Arbeit bieten ein Leistungserfassungstool für die SSA an (siehe Anhang 5). Die Toolparameter entsprechen dem vorliegenden Konzept und können später ausgewertet werden. 12. Inkraftsetzung Dieses Konzept ist durch die Schulpflege Egg am 19. Januar 2012 genehmigt worden und tritt vorbehältlich der Zustimmung durch die Schulgemeindeversammlung per 19. April 2012 in Kraft. 14

15 ANHANG 1 Leistungsvereinbarung; Modul B3 15

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21 ANHANG 2 Leistungsvereinbarung; Modul B4 21

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27 ANHANG 3 Zusammenarbeitsvertrag mit der Gemeinde 27

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30 ANHANG 4 - Bestehende Professionen und Institutionen in der Region Institution Zielgruppe Angebot Schulpsychologischer Dienst Kinder, Jugendliche, Eltern, Mitarbeiter Beratungen, Abklärungen der Schulen Egg Jugend- und Familienberatung Uster Kinder, Jugendliche, Familien Beratungen, Abklärungen im Auftrag von Vormundschaftsbehörde und Gerichten, sowie Führen von vormundschaftlichen Kinderschutzmassnahmen Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD), Uster Kinder und Jugendliche Beratungen, Kinder und Jugendpsychiatrische Abklärungen, Psychotherapie Jugendanwaltschaft (JUGA), Uster Kinder und Jugendliche Abklärungen, Beratungen und Massnahmen bei strafrechtlichen Fragen Kinderschutzgruppe Uster Lehrpersonen/Fachpersonen/ Schulleitungen Beratung bei Gefährdung des Kindeswohls Suchtprävention Zürcher Oberland Kinder, Jugendliche, Erwachsene Prävention und Intervention im Suchtbereich Sozialbehörde der Gemeinde Egg Kinder, Jugendliche, Erwachsene Finanzielle Hilfe und Beratung Jugendarbeit Egg Jugendliche Jugendtreff, aufsuchende Jugendarbeit, Projekte, Betreuung und Alltagsstruktur BIZ Uster Jugendliche und Erwachsene Berufsberatung, Anschlusslösungen Kirche Egg Jugendarbeit Elternbildung Kanton Zürich, Amt für Jugend und Berufsberatung, Region Ost Schulärzte Dr. med. O. Zerwetz Dr. med. S. Wegner Runder Tisch Jugend der Gemeinde Egg Kinder, Jugendliche, Familien, Erwachsene Eltern und Schule Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche Beratung und Unterstützung Beratung für Eltern(-räte) und Schule zu Elternbildungsthemen und Weiterbildungen für Eltern Abklärung, Beratung, medizinische Behandlung Früherkennung, Präventionsarbeit, Vernetzung innerhalb der Gemeinde 30

31 ANHANG 5 Leistungstool 31

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