Schulsozialarbeit. Konzept. Schule Mönchaltorf. nach Vernehmlassung. Projektgruppe

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1 Schulsozialarbeit Konzept nach Vernehmlassung Projektgruppe Bolt Karin, Schulpflege, Projektleitung Michela Elzi, Schulpsychologischer Dienst Hofmann Gertrud, Vertretung Lehrpersonen Roempp Ueli, Schulleiter Meier Brigitte, Projektleiterin SSA, Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich, Region Ost, beratende Funktion Mönchaltorf, Mai 2009

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort 3 2. Ausgangslage 4 3. Problemstellungen 4 4. Ziele der Schulsozialarbeit 5 5. Leistungen der Schulsozialarbeit Niederschwellige Kontakte mit Schüler/innen, Lehrpersonen, Eltern, etc Schüler- und Schülerinnenberatung Interventionen bei Krisen und Konflikten Prävention Schulinterne Leistungen Vernetzung mit anderen Stellen und Diensten 6 6. Arbeitsgrundsätze der Schulsozialarbeit Freiwilligkeit Verpflichtung Präsenz im Schulhaus Beratung und Begleitung Vernetzung, Kooperation und Information Leistungserfassung und Aktenführung 7 7. Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst Zusammenarbeit mit der Jugendarbeit Zusammenarbeit an der Schulexterne Angebote 9 8. Trägerschaft Führungsgremium Personelle und administrative Leitung der/des Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiters Fachliche Leitung und Vernetzung der/des Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiters Rahmenbedingungen Infrastruktur in der Schule Ausstattung jeder Schulsozialarbeiterin/jedes Schulsozialarbeiters Anstellungsprozente, Jahresarbeitsstunden und Präsenzzeit Schweigepflicht und Datenschutz Evaluation 12 Anhang 1: Zeitplan 13 Anhang 2: Finanzen und Budget 14 Anhang 3: Vorläufige Erkenntnisse zur stufenspezifischen Ausrichtung 15 Anhang 4: Bestehende Professionen und Institutionen in der Region 16 Anhang 5: Leistungsvereinbarung zwischen der Schulpflege Mönchaltorf und dem Amt 17 für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich, Modell Jugendhilfe all-in Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 2/19

3 Konzept Schulsozialarbeit (SSA) 1. Vorwort Lehren, Lernen und Zusammenleben in der Schule ist anspruchsvoll und zeichnet sich heute auf allen Ebenen durch eine grosse Komplexität aus. Seien es das rasch wachsende Wissen, die unterschiedlichen Wertvorstellungen, die verschiedenen kulturellen Herkünfte der Schüler/innen und Eltern oder die mannigfachen äusseren Einflüsse: Die heutige Schule muss in hohem Masse bereit und in der Lage sein, sich besonderen Anforderungen anzupassen und auf neue Herausforderungen prompt und adäquat zu reagieren. Dabei sind auch neue Initiativen und Konzepte gefragt, welche den eigentlichen Unterricht ergänzen und die schulische Palette erweitern. SSA ist eine dieser Möglichkeiten. Sie unterstützt die Schule bei der Früherkennung, -erfassung und bearbeitung von sozialen Problemstellungen, welche die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen gefährden oder welche das Schulklima und den Unterricht belasten. Dazu bietet SSA der Schule kompetente Beratungs-, Interventions- und Präventionsleistungen sowie Triagefunktionen an. An wen richtet sich das Angebot der SSA konkret? Schüler/innen erhalten vor Ort rasch und unbürokratisch Hilfe und Beratung bei sozialen oder persönlichen Problemen und Unterstützung in Krisensituationen. Lehrpersonen werden in ihrem Erziehungsauftrag unterstützt und für soziale Fragestellungen sensibilisiert. Problematische Situationen von Einzelnen oder Gruppen werden auf Wunsch der Lehrperson bzw. der Schule gemeinsam aufgegriffen und bearbeitet. Eltern können Beratung und Unterstützung bei Erziehungsfragen sowie bei sozialen und persönlichen Problemen ihres Kindes in Anspruch nehmen. Die Schulleitung und das Schulhausteam werden in der Erarbeitung und Durchführung von auf das Schulhaus zugeschnittenen Interventions-, Integrations- und Präventionsmassnahmen unterstützt. SSA wirkt sowohl vorbeugend als auch durch Eingreifen in Krisensituationen. Entscheidend für den Erfolg sind die fachliche Kompetenz, die Präsenz des Schulsozialarbeiters oder der Schulsozialarbeiterin auf dem Schulareal, eine effiziente Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern sowie mit anderen Diensten im Schulhaus und gegebenenfalls mit externen Diensten. Geeignete Fachausbildung und festgelegte Präsenzzeiten im Schulhaus sind Voraussetzung. Welches sind die wichtigsten Problembereiche, bei denen SSA helfen kann? Verhaltensprobleme von Schülerinnen und Schülern (Konflikte, Mobbing, Gewalt, Vandalismus) Psychosoziale Probleme von Schülerinnen und Schülern (soziale, persönliche und familiäre Probleme, Verwahrlosung, Beziehungs- und Suchtprobleme) Integrationsprobleme Das Ziel der SSA ist es, die Schule in ihrem erzieherischen Auftrag bei den persönlichen und sozial bedingten Problemen der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Somit leistet die SSA einen wesentlichen Beitrag an einen geordneten Schulbetrieb und einen effizienten Unterricht. Dies steht im Interesse aller an der Schule beteiligten Personen: Kinder, Eltern Lehrpersonen, Behördenmitglieder etc. Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 3/19

4 2. Ausgangslage Der Schulalltag wird durch Probleme mit verhaltensauffälligen Kindern oder Gruppen zunehmend belastet. Das Klassenklima und der Unterricht können dadurch empfindlich gestört werden. So wird die Qualität der Schule in Frage gestellt. Die Lehrpersonen brauchen Entlastung in der Betreuung einzelner Schüler und Schülerinnen und in der Förderung der Gruppensozialisation in der Klasse und in der Schulgemeinschaft. So können sie ihre Zeit und Energie vermehrt für die Erfüllung ihrer Kernaufgabe, der Bildung, einsetzen. Die Schulpflege Mönchaltorf unterbreitet das nachfolgende Konzept zur definitiven Einführung von Schulsozialarbeit auf der Grundstufe bis und mit Sekundarstufe. Sie ist der Überzeugung, dass die Schulsozialarbeit in Ergänzung zum vor Ort bestehenden Schulpsychologischen Beratungsdienst für die Aufrechterhaltung einer guten Schule mit einem effizienten Unterricht notwendig geworden ist. Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich befürwortet den gezielten und sorgfältig aufgebauten Einsatz von Schulsozialarbeit und leistet durch kantonale Angebote die nötige Unterstützung. Im Aufbau ist eine kantonale Fachstelle Schulsozialarbeit im Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich. Den Schulen steht das Angebot der Beratung im Projektaufbau sowie die Begleitung bis Ende 2010 kostenlos zur Verfügung. Von 44 Politischen Gemeinden in der Region Ost haben 32 die Schulsozialarbeit auf mindestens einer Schulstufe eingeführt oder sind am Konzeptaufbau. 3. Problemstellungen Auch die sieht sich je länger je mehr mit nachfolgenden Problemstellungen konfrontiert: Schülerinnen und Schüler bringen ihre Probleme mit in die Schule. Je länger je mehr gibt es Kinder aus sehr belasteten sozialen Verhältnissen, die unter ihrer familiären Situation leiden, so z.b. Verwahrlosung, Sucht, Gewalt, Scheidung oder Trennung. Sie können nicht auf den für einen Schulerfolg nötigen Rückhalt in der Familie zählen und brauchen vermehrt Begleitung im Alltag. Einige Schülerinnen und Schüler leiden andererseits auch unter Situationen, die sie in der Schule antreffen. Sie werden ausgeschlossen und gemobbt, sie fühlen sich von Lehrpersonen nicht verstanden, die Integration in die Schule ist durch eine fremde Herkunftskultur erschwert. Eltern wiederum stehen mit der Erziehung ihrer Kinder in einem Prozess, der sie bis an die Grenzen fordern kann, manche können die notwendigen Strukturen und Grenzen nicht setzen. Überbehütete Kinder kennen oft keine Grenzen und sind in ihrem Problemlöseverhalten wenig entwickelt. Fremdsprachige und bildungsferne Eltern können zum Teil die Arbeitsweise der Schule nicht verstehen und somit zu Hause ihren Kindern wenig Unterstützung bieten. Lehrpersonen sind häufig mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern und schwierigen Klassenzusammensetzungen konfrontiert. Sie erkennen zwar die Probleme, haben aber nicht die Ressourcen, sich mit der Themenvielfalt auseinanderzusetzen. So sind sie oft nicht in der Lage, die Probleme Einzelner aufzufangen und gruppendynamische Prozesse auf dem Pausenplatz oder in den einzelnen Klassen ausreichend anzugehen und zu thematisieren. Die Lehrpersonen brauchen Entlastung in der Betreuung einzelner Schüler und Schülerinnen, in der Förderung der Gruppensozialisation in der Klasse und in der Schulgemeinschaft. Somit können sie ihre Zeit und Energie vermehrt für die Erfüllung ihrer Kernaufgabe einsetzen: der Bildung. Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 4/19

5 4. Ziele der Schulsozialarbeit Die SSA kombiniert Schule und Sozialarbeit, verbindet die Institutionen der Schule mit der Jugend- und Familienhilfe und entspricht deshalb von ihrem Grundgedanken her den heutigen komplexen Anforderungen an interdisziplinäre Strukturen besonders. Schulsozialarbeit trägt zur Vorbeugung, Linderung und Lösung von sozialen und persönlichen Problemen von Schülerinnen und Schülern bei, fördert sie in ihrer Selbstwahrnehmung und stärkt ihre gegenseitige Unterstützung; trägt dazu bei, Konflikte konstruktiv anzugehen; achtet auf frühzeitige Problemerkennung, beugt sozialen Problemen mit gezielten Massnahmen vor; unterstützt Schulleitung und Lehrpersonen in ihrem Erziehungsauftrag; unterstützt Schülerinnen und Schüler für die erfolgreiche Bewältigung des Schulalltags; hilft mit, vorzeitige Ausschulungen, Dispense und Versetzungen zu vermeiden und trägt zu nachhaltigen Lösungen bei; bietet ein niederschwelliges Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen; verbessert den Kontakt zwischen Schule und Eltern; fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Schule und mit externen Diensten (Anhang 4); unterstützt das Schulhausklima, arbeitet mit an der Weiterentwicklung der Schule und an einer umfassend verstandenen Prävention. SSA leistet dadurch einen substanziellen Beitrag zur Erfüllung des Auftrags der Volksschule. Der Schulsozialarbeiter / die Schulsozialarbeiterin ist Ansprechperson für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen. 5. Leistungen der Schulsozialarbeit Die SSA erbringt ihre Leistungen für alle Stufen (Anhang 3). Es gilt jedoch zu beachten, dass vor allem der Prävention auf den unteren Stufen besondere Beachtung zu schenken ist. Die Erfahrung zeigt ausserdem, dass bei jüngeren Kindern der erste Kontakt mit der SSA mehrheitlich über die Lehrperson zu organisieren ist. Jugendliche suchen und finden einen ersten Kontakt eher über die niederschwellige Beratung Niederschwellige Kontakte mit Schüler/innen, Lehrpersonen, Eltern etc. Unmittelbare Präsenz in der Schule mit festen Bürozeiten oder telefonischer Erreichbarkeit zwecks niederschwelliger Kontaktaufnahme Präsenz im Schulareal und im Lehrerzimmer zwecks Früherkennung und informellem Austausch Kurzberatungen (kein Coaching) von Lehrpersonen, Schulleitung, Leitung KidzClub, Hausdienste, Behörden in Erziehungsfragen und sozialen Fragestellungen, Informationen über und Vermittlung von Beratungs- und Präventionsstellen Kurzberatung von Eltern in problematischen Situationen ihrer Kinder, in Erziehungsfragen und zur Klärung familiärer Probleme, Informationen über Beratungsstellen und Unterstützungsangebote Führen einer Auswahl von Dokumentationen und Informationen zu spezifischen Themen und Angeboten für die Zielgruppen. Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 5/19

6 5.2. Schüler- und Schülerinnenberatung Beratung von Schülerinnen und Schülern mit persönlichen, sozialen und/oder familiären Problemen. Die Beratung kann als Einzel-, Familien-, Gruppen- oder Klassenberatung stattfinden. Triage und Weitervermittlung von Schülerinnen, Schülern und Eltern an Fachstellen (Jugend- und Familienberatung, Schulpsychologischer Dienst, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst usw.) bei Problemstellungen, die psychologische Abklärungen, Therapien, längerfristige Begleitungen oder andere spezielle Massnahmen bedingen. Beratung von Eltern und/oder Lehrpersonen im Rahmen einer Schüler- und Schülerinnenberatung Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit speziellen Bedürfnissen im Übergang zwischen Schule und Beruf, falls die Eltern dazu nicht in der Lage sind Interventionen bei Krisen und Konflikten Interventionen bei Schülerinnen und Schülern in Krisensituationen mit dringendem Handlungsbedarf, ggf. Triage an Fachstellen bzw. Einleiten adäquater Massnahmen Intervention bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern Intervention in Schulklassen bei Krisen und Konfliktsituationen auf verlangen und in Absprache mit den Lehrpersonen/der Schulleitung, in der Regel mit aktiver Beteiligung der Lehrpersonen 5.4. Prävention Früherkennung und Früherfassung von Gefährdungen Präventive Angebote und Projekte zu Sozialverhalten, Konfliktbewältigung, Partizipation, Gender- und Herkunftsfragen 5.5. Schulinterne Leistungen Mitarbeit in Arbeitsgruppen zu einer konfliktfähigen, integrativen und gewaltfreien Schulhauskultur und zu aktuellen, lebensweltorientierten Themen, wie z.b. Gesundheit und Prävention, Schülerparlament, Pausenkiosk, Schulhofgestaltung (Federführung durch die Schule) Fachliche Unterstützung des Schulteams bei Elternveranstaltungen zu erzieherischen und sozialen Themen Vermittlung zwischen Schule und Elternhaus, z.b. bei Familien mit anderem kulturellem Hintergrund Regelmässiger Austausch mit der Schulleitung zur Planung von Integrations- und Präventionsmassnahmen, Sensibilisierung bezüglich problematischer Entwicklungen und Tendenzen, Vermittlung weiterführender Angebote und Lehrerweiterbildungen in sozialpädagogischen und sozialen Fragen sowie der Früherkennung Teilnahme an Konferenzen und schulischen Sitzungen nach Absprache und entsprechend den Themen 5.6. Vernetzung mit andern Stellen und Diensten Zusammenarbeit mit kinder- und jugendspezifischen Angeboten in der Gemeinde Fallspezifische interdisziplinäre und interinstitutionelle Zusammenarbeit mit der Jugend- und Familienberatung, dem Schulpsychologischen Dienst, dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst, dem Schularzt und der Berufsberatung u.a. Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 6/19

7 6. Arbeitsgrundsätze der Schulsozialarbeit Der/die Schulsozialarbeitende kann nicht im Alleingang Probleme verhindern, vermindern und/oder lösen, deshalb ist die Vernetzung zu den schulinternen und schulexternen Beratungs- und Fachstellen sehr wichtig. Die Schule als Ganzes trägt weiterhin ihre Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler Freiwilligkeit Die Freiwilligkeit ist ein wichtiges Prinzip in der Einzelfallberatung. Wer aus eigener Initiative die SSA aufsucht, nimmt die Beratung freiwillig in Anspruch Verpflichtung Negatives Verhalten von Schülern und Schülerinnen oder Schülergruppen kann den Schulbetrieb so stark beeinträchtigen, dass die Schulleitung die Begleitung oder Beratung der SSA anordnen kann. Dadurch werden Kinder und Jugendliche und deren Eltern zur Zusammenarbeit verpflichtet Präsenz im Schulhaus Die Präsenz der SSA im Schulhaus ist unabdingbar für niederschwellige Beratung, insbesondere für die Jugendlichen. Der/die Schulsozialarbeitende bewegt sich im Alltagsumfeld der Schule (Büro, Klassenzimmern, allgemeinen Räumen, Lehrerzimmer, Schulareal) Beratung und Begleitung Der/die Schulsozialarbeitende berät und begleitet die verschiedenen Zielgruppen nach den Grundsätzen und Methoden der Sozialarbeit. Der/die Schulsozialarbeitende berät und begleitet die Schule bei der Konzeption und Durchführung von Projekten im Schulhaus Vernetzung, Kooperation und Information Der/die Schulsozialarbeitende vernetzt sich und kooperiert mit den schulinternen und -externen Diensten (Anhang 4) Leistungserfassung und Aktenführung Der/die Schulsozialarbeitende führt eine Arbeitsstatistik, die Einblick gewährt in die Tätigkeit der SSA, ausgewertet werden kann und Grundlage für weiterführende Entscheidungen ist. Der/die Schulsozialarbeitende dokumentiert seine/ihre Tätigkeit und die Beratungen. 7. Zusammenarbeit 7.1. Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst Die Verflechtung der Aufgabenbereiche von Schulsozialarbeit (SSA) und Schulpsychologischem Dienst (SPD) ist offensichtlich. Beide Dienste arbeiten im Bereich von Problemen, Krisen- und Konfliktsituationen. Niederschwellige Anlaufstelle für die Kinder und Jugendlichen ist der/die Schulsozialarbeitende, bei Bedarf wird der SPD beigezogen oder das Kind, der/die Jugendliche an den SPD überwiesen. Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 7/19

8 Unterschiedlichkeit der Aufgabenbereiche nach Schwerpunkten dargestellt: SPD SSA Psychodiagnostische, beratende und begleitende Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen in den Bereichen Lernen, Verhalten, Entwicklung, Erziehung Unterstützung der Schule in ihrem erzieherischen Auftrag bei persönlichen und sozialen Problemen der Lernenden auf sozialarbeiterischem und sozialpädagogischem Hintergrund Die Zusammenarbeit von SPD und SSA verlangt nach Kooperationsformen, die Doppelspurigkeiten vermeiden und Synergien nutzen in der Einzelfallarbeit, Klassenarbeit, Elternarbeit und Krisenintervention. Details werden in einer separaten Regelung erfasst Zusammenarbeit mit der Jugendarbeit Zwischen dem Teilbereich der SSA an der Primar- und der Sekundarstufe und dem Aufgabengebiet der Jugendarbeit gibt es Überschneidungen, da es sich teilweise um Jugendliche handelt, die beide Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. Grundsätzlich aber handelt es sich um zwei verschiedene Arbeitsgebiete. Die SSA versteht sich als Ergänzung zum bereits bestehenden Angebot der Jugendarbeit in Mönchaltorf. Sie ist ein Kinder- und Jugendhilfeangebot mit spezifischer Ausrichtung auf die öffentliche Volksschule. Die Jugendarbeit orientiert sich primär am Freizeitbereich der Kinder und Jugendlichen. Sie begleitet, berät, coacht und animiert Jugendliche bis zur Volljährigkeit ausserhalb der Schule. Je nach Bedarf können Präventionsprojekte, schulische und ausserschulische Anlässe gemeinsam geplant und durchgeführt werden Zusammenarbeit an der Das folgende Diagramm gibt Aufschluss über die primären Zuständigkeiten in der Zusammenarbeit von Schulleitung (SL) / Lehrpersonen (LP), Schulpsychologischem Beratungsdienst (SPD) und der Schulsozialarbeit (SSA) in der. Es werden die thematischen Schwerpunkte grob dargestellt. SPD Beurteilen und beraten in Leistungsund Persönlichkeitsfragen SSA Beurteilen und fördern der Sozialkompetenz Gewährleistung des Schulbebetriebs SL / LP Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 8/19

9 Die Zusammenarbeit der drei Bereiche wird durch regelmässige Koordinationssitzungen (erweiterter Teamausschuss) gewährleistet und trägt entscheidend zum Erfolg der SSA bei (roter Punkt). Diese Sitzungen dienen der Beurteilung und Entscheidungsfindung in Fragen der Schullaufbahn und Persönlichkeitsent-wicklung der Schüler und der sozialen Verhaltenskultur in der Schulgemeinschaft Schulexterne Angebote Verschiedene Institutionen in den Bereichen Schule, Jugendhilfe und Jugendarbeit befassen sich ebenfalls mit den Bedürfnissen und Problemen von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonen. Diese werden im Anhang 4 aufgelistet. 8. Trägerschaft Die Führung und Verantwortung für die Gesamtleitung der SSA trägt die Schulpflege Mönchaltorf. Da die SSA als Tätigkeit primär sozialarbeiterische Kompetenzen verlangt, übernimmt das Amt für Jugend und Berufsberatung, Region Ost, die personelle, administrative sowie die fachliche Leitung der SSA. Die Zusammenarbeit der und dem Amt für Jugend und Berufsberatung, Region Ost, wird in einer Leistungsvereinbarung geregelt. Darin sind die Leistungen der personellen, administrativen sowie der fachlichen Leitung festgelegt (siehe Anhang 5) Führungsgremium Das Führungsgremium steuert und führt die SSA. Hier werden alle relevanten Entscheidungen bezüglich der SSA getroffen. Es begleitet die Ein- und Durchführung von SSA. Das Führungsgremium besteht aus Schulpflege, Ressort Sonderpädagogik + Soziales (Vorsitz), Schulleitung, Amt für Jugend- und Berufsberatung, Region Ost sowie dem Schulpsychologischen Beratungsdienst. Es erstellt das Anforderungsprofil für den Schulsozialarbeitenden. Es rekrutiert den Schulsozialarbeitenden auf der Grundlage der kantonalen Anstellungsempfehlungen. Es legt die Ziele und Leistungen des Schulsozialarbeitenden im Rahmen des Pflichtenheftes/Stellenbeschriebs fest. Es überprüft das Konzept periodisch und passt es bei Bedarf an. Es gewährleistet die Zusammenarbeit zwischen der Schule, der SSA, dem Amt für Jugend- und Familienberatung, dem Schulpsychologischen Beratungsdienst und weiteren Organisationen und Behörden in der Gemeinde und der Region Personelle und administrative Leitung der/des Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiters Dem Amt für Jugend und Berufsberatung, Region Ost, obliegt die personelle und administrative Leitung der Schulsozialarbeit. Diese umfasst folgende Leistungen: Einstellen neuer SchulsozialarbeiterInnen in Zusammenarbeit mit dem Führungsgremium SSA: Anforderungsprofil erstellen, Auswahlverfahren durchführen, Anstellung beantragen Personalführung Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 9/19

10 MitarbeiterInnen-Gespräche, Qualitätskontrolle und Konfliktregelung in Zusammenarbeit mit der Schulleitung Personaladministration, Stunden- und Spesenkontrolle, Ferienplanung, Arbeitszeugnisse usw. Nach Möglichkeit koordinieren eines Pools von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern für besondere Einsätze wie Genderthematik, Projekte, Springereinsätze 8.3. Fachliche Leitung und Vernetzung des/der Schulsoziarbeiterin/Schulsozialarbeiters Das Amt für Jugend und Berufsberatung, Region Ost, ist für die fachliche Leitung und Vernetzung der SchulsozialarbeiterInnen zuständig und arbeitet eng mit dem Führungsgremium zusammen. Regelmässige Fach- und Fallbesprechungen mit der/dem Schulsozialarbeitenden Leitung und Koordination eines Fachaustausches mit SchulsozialarbeiterInnen im Bezirk Vernetzung mit anderen Diensten und Angeboten, die sich an die Schule, an SchülerInnen und deren Eltern richten Zu Handen des Führungsgremiums vorschlagen und organisieren interner/externer Weiterbildung sowie bei Bedarf externer Supervision im Rahmen der Kostenberechnung im Anhang 2 Mitarbeit im Führungsgremium der SSA 9. Rahmenbedingungen 9.1. Infrastruktur in der Schule Die Gemeinde Mönchaltorf stellt der Schulsozialarbeiterin/dem Schulsozialarbeiter der innerhalb des Schulgeländes ein Büro sowie die dazugehörige Raumeinrichtung zur Verfügung. Die Nutzung bereits bestehender Infrastrukturen der ist ebenfalls eingeschlossen Ausstattung jeder Schulsozialarbeiterin/jedes Schulsozialarbeiters Der Schulsozialarbeiterin/dem Schulsozialarbeiter werden durch die folgende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt: Laptop Natel, Festanschluss Leistungserfassungstool für SSA Büromaterial 9.3. Anstellungsprozente, Jahresarbeitsstunden und Präsenzzeit Die Stelle wird in Anlehnung an die Kantonalen Empfehlungen folgendermassen berechnet: Pro 750 Schüler/innen wird eine 100 %-Stelle SSA eingerichtet. Die aktuelle Schülerzahl von Mönchaltorf beträgt 346 (Stand März 2009). Laut Statistik ist im Schuljahr 2010/2011 mit 358 Schülern zu rechnen. Daraus ergebe sich ein Pensum von Stellenprozenten. Die Projektgruppe SSA empfiehlt der Gemeinde Mönchaltorf die Schaffung einer 50 % Stelle. Eine Beschäftigung unter 50 % wird von der Beratungsstelle nicht empfohlen. Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 10/19

11 10. Schweigepflicht und Datenschutz Als öffentlich-rechtliche Angestellte unterliegen Schulsozialarbeiter/innen der Schweigepflicht ( 51 Personalgesetz, 71 Gemeindegesetz) und haben die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten (Gesetz über die Information und den Datenschutz IDG; LS 170.4, Verordnung über die Information und den Datenschutz IDV; LS ). Da Schulsozialarbeitende im Rahmen ihres Auftrages mit besonderen Personendaten in Berührung kommen, ist folgender Regelung des IDG zur Bekanntgabe von Personendaten Beachtung zu schenken: 17. Das öffentliche Organ gibt besondere Personendaten bekannt, wenn a. eine hinreichend bestimmte Regelung in einem formellen Gesetz dazu ermächtigt, b. die betroffene Person in Einzelfall ausdrücklich in die Bekanntgabe von besonderen Personendaten eingewilligt hat oder c. es zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leib und Leben notwendig ist. Einem anderen öffentlichen Organ sowie den Organen anderer Kantone oder des Bundes gibt es im Einzelfall besondere Personendaten ausserdem bekannt, wenn das Organ, das besondere Personendaten verlangt, dies zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt. Weitere gesetzliche Grundlagen für die Bekanntgabe von Personendaten durch Schulsozialarbeitende sind: Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG zum ZKB): 59. Abs. 1. Die Vormundschaftsbehörde und im Rahmen der Volksschulgesetzgebung die Schulpflege schreiten von Amtes wegen ein, sobald ihnen die Gefährdung des leiblichen oder geistigen Wohles eines Kindes (Art. 307, 308, 310, 311 und 313 ZGB18) oder des Kindesvermögens (Art. 324 und 325 ZGB18) zur Kenntnis kommt. 60. Anzeigepflichtig sind öffentlichrechtlich angestellte Personen sowie Behördenmitglieder, die in Ausübung ihrer Tätigkeit Kenntnis von einem Fall erhalten, welcher das vormundschaftliche Einschreiten als geboten erscheinen lässt, insbesondere Gerichts- und Polizeiorgane, Fürsorge und Untersuchungsbehörden, Schulpflegen, Schulleitungen und Lehrer sowie Geistliche. Anzeigeberechtigt ist jedermann. Strafprozessordnung (StPO): 21. Behörden und Beamte haben ihnen bekannt gewordene strafbare Handlungen anzuzeigen, die sie bei Ausübung ihrer Amtstätigkeit wahrnehmen. Ausgenommen von dieser Pflicht, aber zu Anzeige berechtigt sind Beamte, deren berufliche Aufgabe ein persönliches Vertrauensverhältnis zu einem Beteiligten oder zu einem seiner Angehörigen voraussetzt. Der Regierungsrat kann darüber Weisungen erlassen und die Anzeigepflicht bestimmter Behörden und Beamtengruppen weiter beschränken. Soweit Behörden und Beamte zur Anzeige verpflichtet sind, haben sie gleichzeitig, soweit sie dafür zuständig sind, diejenigen Massnahmen zu treffen, welche ohne Gefahr nicht verschoben werden können. Das Vorgehen ist in jedem Falle mit der vorgesetzten Stelle und gemäss den schulinternen Abläufen zu Gefährdungsmeldungen abzusprechen. Sind Schulsozialarbeitende im Rahmen von Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren zu Zeugenaussagen aufgefordert, haben sie sich vorgängig vom Amtsgeheimnis entbinden zu lassen. Dafür zuständig sind die vorgesetzten Behörden (bei kantonal angestellten Schulsozialarbeiter/innen die Leitung des regionalen Amtes für Jugend- und Berufsberatung). Das Weiterleiten von Informationen aus den Beratungen setzt grundsätzlich (ausser in Fällen von 60 EG ZGB und 21 stopp) das Einverständnis der betroffenen urteilsfähigen Personen bzw. bei nicht urteilsfähigen Personen das Einverständnis ihrer gesetzlichen Vertretungen voraus, dies gilt auch bezüglich Informationsaustausch mit Lehrpersonen. Davon ausgenommen ist der Informationsaustausch im Rahmen der Amtshilfe gemäss 17 Abs. 3 IDG. Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 11/19

12 11. Evaluation Verschiedene Anbieter darunter auch die ZHAW (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) Departement Soziale Arbeit bietet ein Leistungserfassungstool für SSA an. Die Toolparameter entsprechen dem vorliegenden Konzept und können später ausgewertet werden. Die ZHAW bietet ebenfalls die Evaluation der Leistungserfassung SSA an. Erkenntnisse aus dieser Evaluation sollen die Grundlage für sinnvolle Anpassungen in der SSA Mönchaltorf sein. Die Durchführung einer Evaluation wird 2 Jahre nach Einführung von SSA empfohlen. Das Führungsgremium SSA überprüft die Empfehlungen der ZHAW und schlägt der Schulpflege mögliche Anpassungen in der SSA vor. Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 12/19

13 ANHANG 1: Zeitplan Der Zeitplan umfasst den Zeitraum vom Entscheid der Schulpflege bis zur Einführung von Schulsozialarbeit in Mönchaltorf. Erarbeitung des Konzeptes SSA November 2008 Wo. 10 / März 2009 Vernehmlassung in Schule und Schulpflege ab Wo. 11 / März Auswertung Vernehmlassung / Überarbeitung Konzept Anfangs Mai 2009 Antrag an SP zur Genehmigung Konzept SSA 8. Juni 2009 Wenn JA Vorstellung des definitiven Konzeptes im Gemeinderat durch Schulpräsident Vorbereitung der Gemeindeversammlung August September 2009 (Weisungsabgabe) Antrag Einführung SSA Gemeindeversammlung Mönchaltorf 3. Dezember 2009 Wenn JA Bewerbungsverfahren Schulsozialarbeit Ab Januar 2010 Start Schulsozialarbeit spätestens ab Schuljahr 2010/11 Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 13/19

14 ANHANG 2: Finanzen und Budget Bis zum Inkrafttreten einer Gesetzesgrundlage zur kantonalen Regelung der Schulsozialarbeit sind Aufbau und Betrieb der Schulsozialarbeit grundsätzlich Sache der Gemeinde. Die Schulen stellen kostenlos die notwendigen Räumlichkeiten für die Schulsozialarbeit zur Verfügung. Die Kosten für die weitere Infrastruktur (Telefon, Natel, Laptop) sollen über das Budget Schulsozialarbeit finanziert werden. Einmalige Investitionen Bezeichnung Anzahl Preis (Fr.) Total (Fr.) Raumeinrichtung ' Laptop ' Natel Leistungserfassung 1 3' ' Evaluation nach 2 Jahren TOTAL INVESTITIONEN 14' ' Jährliche, wiederkehrende Kosten Bezeichnung Anzahl Preis/Einheit (Fr.) Pro Jahr (Fr.) 50 Stellenprozente* ' ' Supervision, Weiterbildung 1 2' ' Projekte, Veranstaltungen 1 1' ' Spesen Leistungserfassung Büromaterial Natel/Telefonkosten 1 1' ' Sonstiges 1 1' ' Personelle Leitung. Personaladministration (HR, Besoldungsadministration, Rechnungsführung. Fachliche Leitung 3' ' ** TOTAL LAUFENDE KOSTEN * Lohnklasse 16 (inkl. Sozialleistungen 20%) ** 2009/2010 (keine Sonderverrechnung) TOTAL KOSTEN Investitionen Fr. 14' TOTAL KOSTEN laufend pro Jahr Fr. 75' Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 14/19

15 ANHANG 3 Schulsozialarbeit Vorläufige Erkenntnisse zur stufenspezifischen Ausrichtung In vielen Gemeinden wurde SSA zuerst in der Oberstufe und dann in der Mittelstufe eingeführt. Häufig wurde das Angebot später auf die Unterstufe und vereinzelt auf den Kindergarten/die Grundstufe ausgeweitet. Diese Tendenz ist steigend und auch verständlich. Oft machen sich Probleme schon in den unteren Schulstufen bemerkbar, und es ist sinnvoll, diese frühzeitig anzugehen. Kindergarten- bzw. Grundstufenkinder und Unterstufenkinder sind aus präventiver Sicht eine wichtige Zielgruppe. Die niederschwellige Arbeit mit ihnen ist jedoch in der Regel die Ausnahme, da Kinder dieser Altersgruppe den direkten Kontakt mit den Schulsozialarbeiter/innen eher wenig suchen. Diverse Methoden, den Zugang zu den jüngeren Kindern zu finden, sind zudem zeit- und daher kostenintensiv. Die Schulsozialarbeiter/innen sind deshalb auf die Beobachtungen und Meldungen der Bezugspersonen (Eltern, Klassenlehrkräfte, Heilpädagogen, Schularzt, Hort-, bzw. KidzClub- und Krippenpersonal) angewiesen. Klassenlehrpersonen des Kindergartens/der Grundstufe und der Unterstufe sind entsprechend zu informieren und mit Instrumenten der Früherfassung sozialer Problemlagen vertraut zu machen. Wichtig ist auf dieser Stufe insbesondere auch die Elternarbeit (schriftliche Information beim Eintritt des Kindes in den Kindergarten/die Grundstufe und beim Übertritt in die Unterstufe, Orientierung über das Angebot der SSA an Elternabenden). Mittel- und Oberstufenschüler/innen müssen Gelegenheit haben, die Schulsozialarbeiter/innen kennen zu lernen und Vertrauen aufzubauen, damit sie den Schritt in eine Beratung von sich aus machen können. Präsenz, Ansprechbarkeit und Erreichbarkeit der Schulsozialarbeiter/innen sind hier wichtig. Auch die Genderfrage ist auf dieser Stufe von Bedeutung. Wenn möglich sollten Schulsozialarbeitende beider Geschlechter eingesetzt werden. Durch die Vernetzung der Schulsozialarbeiter/innen eines Bezirks in der Jugendhilfe kann ein Pool entstehen, aus dem Schulen, in welchen nur eine Schulsozialarbeits-Anstellung möglich ist, bei Bedarf eine andersgeschlechtliche Person beiziehen können. Mönchaltorf, Mai 2009 Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 15/19

16 ANHANG 4 Bestehende Professionen und Institutionen in der Region Institution Zielgruppe Angebot Schulpsychologischer Dienst Mönchaltorf Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrpersonen Beratungen, Abklärungen Jugend- und Familienberatung Uster Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD), Uster Jugendanwaltschaft (JUGA), Uster Kinder, Jugendliche, Familien Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche Beratungen, Abklärungen im Auftrag von Vormundschaftsbehörde und Gerichten, sowie Führen von vormundschaftlichen Kinderschutzmassnahmen Beratungen, Kinder und Jugendpsychiatrische Abklärungen, Psychotherapie Abklärungen, Beratungen und Massnahmen bei strafrechtlichen Fragen Kinderschutzgruppe Uster Lehrer/Fachpersonen Beratung bei Gefährdung des Kindeswohls Suchtprävention Zürcher Oberland Kinder, Jugendliche, Erwachsene Prävention und Intervention im Suchtbereich Sozialamt der Gemeinde Mönchaltorf Erwachsene und Kinder Finanzielle Hilfe und Beratung Vormundschaft Jugendarbeit Mönchaltorf Jugendliche Jugendtreff, aufsuchende Jugendarbeit, Projekte BIZ Uster Jugendliche und Erwachsene Berufsberatung, Anschlusslösungen Kirche Mönchaltorf Pädagogik und Jugendarbeit Elternbildung Kanton Zürich, Amt für Jugend und Berufsberatung, Region Ost Kinder, Jugendliche, Familien, Erwachsene Eltern und Schule Beratung und Unterstützung Beratung für Eltern(-räte) und Schule zu Elternbildungsthemen und Weiterbildungen für Eltern Soziale Dienste Bezirk Uster Erwachsene und Familien Amtsvormundschaften für Erwachsene Sozialberatung Fachstelle für Alkohol und Suchtprobleme Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 16/19

17 Anhang 5 Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 17/19

18 Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 18/19

19 Konzept Schulsozialarbeit / nach Vernehmlassung Mai 2009 Seite 19/19

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