Kooperationsvereinbarung. zwischen den Schulen der Stadt Löhne, der Erziehungs- und schulpsychologischen Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und
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- Florian Engel
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1 Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen der Stadt Löhne, der Erziehungs- und schulpsychologischen Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien der AWO und der Stadt Löhne 1. Vorbemerkung Mit der Schließung des Schulpsychologischen Dienstes des Kreises Herford zum Oktober 2003 ist die Notwendigkeit entstanden, die schulpsychologischen Aufgaben in geeigneter Form neu zu organisieren. Mit dieser Kooperationsvereinbarung übernimmt die Beratungsstelle für Kinder Jugendliche und Familien der AWO in Löhne die Aufgabe, für die allgemein-bildenden Schulen der Stadt Löhne als Ansprechpartner in schulpsychologischen Fragen zu fungieren. Die Beratungsstelle der AWO wird um eine weitere halbe Stelle aufgestockt, um diese Aufgaben erfüllen zu können und dadurch in die Lage versetzt, ihre im Bereich der schulischen Fragen geleisteten Aufgaben besser wahrzunehmen. Die Beratungsstelle der AWO versteht sich weiterhin als Erziehungsberatungsstelle, die sich auch den Aufgaben in schulischen Fragen annimmt. 2. Kooperationspartner Kooperationspartner im Sinne dieser Vereinbarung sind alle allgemeinbildenden Schulen der Stadt Löhne: Städtisches Gymnasium Bertolt-Brecht-Gesamtschule Städtische Realschule Löhne Realschule An der Goethestraße Hauptschule Löhne-West Grundschule Gohfeld Grundschule Melbergen -Wittel Grundschule Obernbeck Grundschule Löhne - Bahnhof Grundschule Löhne Grundschule Mennighüffen - West Grundschule Mennighüffen - Ost Grundschule Halstern Werretalschule Löhne und die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien der AWO in Löhne 1
2 sowie die Stadt Löhne als Schul- und Jugendhilfeträger. 3. Organisation der Beratungsstelle der AWO Ort: Fröbelstr. 6 in Löhne Telefon: / Anrufbeantworter Die Beratungsstelle ist von Montag bis Freitag besetzt Besetzung mit drei halben Stellen: - Dipl.- Psychologe - Dipl.- Sozialpädagogin - + weitere halbe Stelle (Dipl. -SozialarbeiterIn, Dipl. -Sozialpädagogin, DiplompädagogIn) Keine Sekretärin Offene Sprechstunden: Mittwoch und Donnerstag von Uhr Teambesprechung am Donnerstag Grundsatz: Während der Beratungen gehen die BeraterInnen nicht ans Telefon. Alle Mitarbeiter der Beratungsstelle teilen sich die angemeldeten Fälle auf, es gibt keinen einzelnen Mitarbeiter, der allein für die schulischen Anfragen zuständig ist. Warteliste: Die Kooperationspartner nehmen zur Kenntnis, dass eine Warteliste besteht. 4. Zugang zur Beratungsstelle (Anmeldung) Der Zugang zur Beratungsstelle ist frei und kostenlos Die Beratungsstelle ist für das Gebiet der Stadt Löhne zuständig. Selbstmelder : - Eltern - Jugendliche - Lehrer / Erzieherinnen u.a. Vermittelte Meldung : - Jugendamt - Schulen - Kindertagesstätten und andere Institutionen Grundsatz: Bei vermittelter Meldung muss zunächst eine direkte Meldung erfolgen, im Normalfall durch die Eltern der Schüler. Ansonsten ist bei vermittelter Anmeldung lediglich eine anonymisierte Beratung möglich. Bei akuten Krisen wird sofort ein Termin ermöglicht (Krisenintervention). Wie unter Punkt 3 erwähnt, muss zur Zeit mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. 2
3 Bei den Anmeldungen werden - wenn möglich - Wünsche der Klienten nach dem Geschlecht und der Person der BeraterInnen berücksichtigt. Termine werden - in Grenzen - flexibel nach den Möglichkeiten der Klienten vereinbart. 5. Grundsätze der Beratung Beratung wird verstanden als Hilfe zur Selbsthilfe. Die Beratungsstelle begleitet die Hilfesuchenden auf dem Weg zu geeigneten Lösungen der vorliegenden Probleme (Problemorientierung). Im Gespräch werden gemeinsam angemessene und realistische Ziele der Beratung vereinbart. Eine gute Beziehung innerhalb der Beratung ist Voraussetzung für einen Erfolg der Beratung (Beziehungsorientierung). Die Beratungsarbeit bemüht sich um den Einbezug aller Einflussfaktoren (Systemorientierung). Folgende Grundsätze der Beratung sind besonders wichtig: Freiwilligkeit Die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme von Beratung durch die Ratsuchenden ist ein konstitutives Merkmal von Beratung und Voraussetzung für eine effiziente Hilfe. Zwangsberatung ( wenn auch manchmal sehr gewünscht) unterliegt anderen Gesetzmäßigkeiten. Die Effektivität psychosozialer Beratung hängt entscheidend von der Motivation der Ratsuchenden ab. Der richtige Zeitpunkt einer effektiven Beratung trifft manchmal nicht mit dem dringenden Bedürfnis einzelner Beteiligter an der Beratung zusammen. Vertraulichkeit / Verschwiegenheitspflicht Die Beratungsstelle unterliegt der Verschwiegenheitspflicht, soweit die KlientInnen sie nicht im Einzelfall hiervon entbinden (Vertrauensschutz). Ein Austausch von Informationen zwischen Schule, Beratungsstelle und Jugendhilfe findet nur im Rahmen des Vorliegens einer Einverständniserklärung des Klienten bzw. seiner Erziehungsberechtigten statt ( 61 ff SGB VIII). Weitere Grundsätze: Unabhängigkeit Die Beratungsstelle arbeitet auf der Grundlage fachlicher Unabhängigkeit. Multiprofessionalität Die Beratungsstelle versucht die unterschiedlichen Sichtweisen der Mitarbeiter produktiv einzusetzen. Aufgrund der Größe der Beratungsstelle ist auf eine gute Vernetzung zu achten. Vernetzung Die Beratungsstelle kooperiert mit den anderen örtlichen (und überörtlichen) Einrichtungen der psychosozialen Versorgung und arbeitet in den entsprechenden Gremien mit. 3
4 6. Beratungsangebote in schulischen Fragen Das Angebot der Beratungsstelle liegt grundsätzlich in der Informationsvermittlung, der Diagnostik, Gesprächsangeboten, Spieltherapie sowie Beobachtungen. Neben den Angeboten der Beratungsstelle im Sinne einer Erziehungsberatungsstelle könnte folgende Gliederung als Orientierung bei den schulischen Problemen dienen: a. Schülerzentrierte Beratung Einzelfallhilfe ( Klient = Schüler und Eltern ) Untersuchungen und Beratungen einzelner Schüler wegen : - Leistungsschwierigkeiten: z.b. - LRS und Dyskalkulie - Intelligenzmängel - Wahrnehmungsprobleme ( ADS ) - Verhaltensproblemen: z.b. - Hyperaktivität - Schulschwänzen - Aggression - Soziale Integrationsprobleme - Durchsetzungsprobleme - Erstberatung bei Alkohol- und Drogenproblemen - Emotionale Probleme: z.b. - Schulangst - Motivationale Probleme Schullaufbahnberatung (Klient = Eltern und Schüler) Untersuchungen und Beratungen im Hinblick auf: - Einschulung: - Kooperation mit Kindergärten - Kooperation mit schulärztlichem Dienst - Übergang Grundschule - Weiterführende Schulen - Entscheidungen nach Erprobungsphase ( 5./6. Klasse ) - Sonderschulverfahren (VO-SF) ohne gutachterliche Stellungnahme 4
5 - Informationen zu schulischen Ordnungsmaßnahmen (Klassenkonferenzen / Schulkonferenzen) b. Schulzentrierte Beratung Beratung von Lehrern (Klient = Lehrer) - persönlich - wegen Einzelschülern (anonym) - wegen der ganzen Klasse / Unterrichtsgestaltung Beratung der Institution Schule - Kooperation mit SchulsozialarbeiterInnen (Hauptschule / Gesamtschule / Sonderschule) - Absprachen: z.b. Umgang mit LRS / Dyskalkulie - Teilnahme an Konferenzen Einschränkung: Die Beratungsstelle der AWO kann intensive Förderungen z.b. im Bereich der LRS, Dyskalkulie und der Aufmerksamkeitsstörungen selber nicht durchführen. Ähnlich liegt es im Bereich intensiver Therapien emotionaler bis hin zu psychiatrischen Auffälligkeiten. Die Beratungsstelle nimmt hier Aufgaben der Vermittlung zu Lerninstituten, niedergelassenen Therapeuten und Kliniken wahr. 7. Erwartungen an die Schule Das Angebot der professionalisierten Beratungskompetenz durch die Beratungsstelle der AWO soll die alltäglichen Formen des Beratens in der Schule nicht ersetzen, sondern ergänzen, unterstützen und im Einzelfall fortführen. Beratungseffektivität stößt aufgrund der Freiwilligkeit an natürliche Grenzen. Weiterhin ist der Erfolg von Beratung sehr von der Zusammenarbeit aller beteiligter Subsysteme abhängig. Die Beratungsstelle ist auf die Informationen und Beobachtungen der Schule über die Schüler angewiesen. Die Schulen fungieren im Sinne eines Frühwarnsystems, um Auffälligkeiten, Unklarheiten, Probleme weiterzuleiten. Hier bedarf es einer guten Kommunikation. In diesem Sinne erwartet die Beratungsstelle von den Schulen: einen unproblematischen Zugang zu Unterrichtsbeobachtungen 5
6 Zeiteinplanung für fallbezogene Gespräche - als Telefonat oder - Gespräch in der Schule oder der Beratungsstelle die Möglichkeit der Teilnahme an Konferenzen (Klassenkonferenzen / Schulkonferenzen ), wenn Eltern dies wünschen Inhaltlich klare Positionen zu Teilleistungsstörungen: - LRS - Dyskalkulie - Hyperaktivität / ADS damit Eltern klare Vorstellungen davon entwickeln können, wie mit diesen Problemlagen an der betreffenden Schule umgegangen wird. die volle Ausschöpfung der Möglichkeiten des LRS-Erlasses auf Seiten der Förderung und der alternativen Benotungspraxis. 8. Kooperationsbeitrag der Stadt Löhne / des Trägers Die Stadt Löhne ist wesentlicher Finanzierungsträger der Erziehungs- und schulpsychologischen Beratungsstelle. Die wesentlichen diesbezüglichen Aufgaben der Stadt werden in einem Vertrag mit dem Träger Arbeiterwohlfahrt geregelt. Die Beratungsstelle wird mit den Beratungs- und Interventionsdiensten des Jugendhilfeträgers der Stadt vernetzt. Die Stadt Löhne organisiert jährliche Informationsgespräche und trägt Sorge für die Evaluierung der Kooperationsbeziehungen nach Ablauf von 4 Jahren. Der Träger verpflichtet sich zur jährlichen Dokumentation der Arbeit. Löhne, den 13. September 2004 Für die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe Für die Stadt Löhne W. Stadler W. Hamel Bürgermeister U. Blomenkamp Dezernent 6
7 Für die Schulen Städtisches Gymnasium Grundschule Obernbeck Bertolt-Brecht-Gesamtschule Grundschule Löhne Bahnhof Städtische Realschule Löhne Grundschule Löhne Realschule An der Goethestraße Grundschule Mennighüffen West Hauptschule Löhne-West Grundschule Mennighüffen Ost Grundschule Gohfeld Grundschule Halstern Grundschule Melbergen Wittel Werretalschule Löhne 7
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