Stadt Gütersloh. Fachbereich Jugend. Stadt Gütersloh. Soziales Frühwarnsystem. Fachbereich Jugend Soziales Frühwarnsystem
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- Georg Ackermann
- vor 8 Jahren
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2 Zielgruppe Institution, d.h. Tageseinrichtungen und damit jedes Kind und seine Familie
3 Voraussetzungen Beobachtungsdokumentation Vertrauensvolle Beziehung zu den Eltern Teamgespräche / Kollegiale Beratung Einbeziehung von Experten von außen Kenntnisse über Hilfe- und Beratungsangebote Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln
4 Die 3 Phasen des sozialen Frühwarnsystems Wahrnehmen Warnen Handeln Präsentation Beenden
5 Wahrnehmen Normalzustand Übergangsphase Alarmzustand Präsentation Beenden
6 WAHRNEHMEN Normalzustand Keine Krise Altersgemäße Entwicklung Förderung und Betreuung des Kindes lt. GTK 2-4
7 WAHRNEHMEN Übergangsphase (latente Krise bzw. schwache Signale) Sprache und/oder Motorik und/oder Sinneswahrnehmung und/oder kognitive Entwicklung sind in Teilbereichen verzögert Besondere Auffälligkeiten zeigen sich, z.b. Hyperaktivität, mögliche Hochbegabung Kind unauffällig in TEK, jedoch Eltern- Kind Beziehung/Bindung problematisch
8 WAHRNEHMEN Alarmzustand (akute Krise bzw. Verfestigung) Anerkannte Behinderung ( 39BSHG) Massive Verhaltensauffälligkeiten die einen Leidensdruck auslösen (beim Kind, bei Gleichaltrigen oder bei Erziehungspersonen) oder die die Entwicklungsmöglichkeiten weiter einschränken und die nicht mehr mit alltäglichen pädagogischen Handeln über einen längeren Zeitraum verändert werden können. Gefährdung des Kindeswohls (s. Kindesvernachlässigung ERKENNEN BEURTEILEN - HANDELN. Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.v. und Institut für soziale Arbeit e.v. in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen) StadtGütersloh
9 Warnen Normalzustand Übergangsphase Alarmzustand Präsentation Beenden
10 Keine Warnung WARNEN Normalzustand (keine Krise)
11 WARNEN Übergangsphase (latente Krise bzw. schwache Signale) Gewarnt werden die Eltern als Erziehungsberechtigte und (nach Absprache) die Kinderärzte und die MitarbeiterInnen der Regionalteams, wenn: Im Rahmen der regelmäßigen Beobachtung ein Entwicklungsrückstand in mindestens einem Teilbereich festgestellt wird. Der Entwicklungsrückstand jedoch durch gezielte Hilfen aufgeholt werden kann
12 WARNEN Alarmzustand (akute Krise bzw. Verfestigung) Gewarnt werden die Eltern, (mit Einverständnis der Eltern) die Kinderärzte, das Gesundheitsamt und die MitarbeiterInnen der Regionalteams, wenn: Hilfemaßnahmen umfassender, vielfältiger und zeitlich intensiver notwendig sind drohende Behinderung Anzeichen von Kindesvernachlässigung Unregelmäßiger Besuch der Tageseinrichtung Häufig wechselnde Bezugspersonen, z.b. fehlende verantwortliche Ansprechpartner, unklare Beziehungsgefüge Eltern werden unregelmäßig oder gar nicht aktiv
13 Handeln Normalzustand Übergangsphase Alarmzustand Präsentation Beenden
14 Keine Handlung HANDELN Normalzustand (keine Krise)
15 Gruppenleiterin: Instrumentarien HANDELN Übergangsphase (Latente Krise bzw. schwache Signale) Kollegiale Beratung, Fallgespräch im Team Anonyme Beratung durch Erziehungspaten Die Beobachtung wird über 2 Monate hinweg intensiviert Durch die festgelegte Zeitschiene werden mögliche Überreaktionen bzw. nichts tun verhindert Handlungsempfehlungen für Eltern
16 HANDELN Übergangsphase (Latente Krise bzw. schwache Signale) Handlungsempfehlungen für Eltern Hinweis zum Besuch eines Kinderarztes Hinweis und Einsatz einer gezielten therapeutischen Förderung Verbindliche Teilnahme an Elterngesprächen in der TEK Teilnahme an Elternschule dringlich machen Inanspruchnahme des Beratungsangebotes durch Erziehungspaten in den Tageseinrichtungen dringlich machen Hinweis auf Besuch einer Erziehungsberatungsstelle Hinweis auf Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfen durch MitarbeiterInnen des sozialen Dienstes
17 HANDELN Alarmzustand (akute Krise bzw. Verfestigung) Gruppenleiterin und Leitung Instrumentarien: Fallgespräch im Team Hilfe und Beratung durch anonymes Fallgespräch bei den Erziehungspaten Elterngespräche mit Vereinbarungen dokumentieren und gegenzeichnen lassen Gesundheitsamt einbeziehen und als Koordinationspartner gewinnen Kooperation der anderen Dienste und Institutionen, z.b. Kinderärzte, Therapeuten, Beratungsstellen, sozialer Dienst etc. herstellen und sicherstellen Hilfe anbahnen, begleiten und wieder zurücknehmen, wenn möglich, um die Eigenverantwortung der Eltern zu stärken Eltern auf mögliche Konsequenzen hinweisen, z.b. Anzeigepflicht gegenüber dem Jugendamt, wenn sie die Hilfe ablehnen Handlungsempfehlungen für Eltern
18 HANDELN Alarmzustand (akute Krise bzw. Verfestigung) Handlungsempfehlungen für Eltern Zwingende Teilnahmen an Elterngesprächen in Folge mit weiteren Fachleuten Kinderarzt aufsuchen Diagnostik durch Frühförderung Antrag auf Integration gem. 39 BSHG stellen Erziehungsberatungsstelle aufsuchen Kinder- und Jugendärztlicher Dienst im Gesundheitsamt zur Diagnostik und Vernetzung von Hilfen einschalten Hilfen der Regionalteams in Anspruch nehmen
19 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
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