Klasse zur besonderen Förderung (KbF)
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- Jobst Baumgartner
- vor 8 Jahren
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1 Klasse zur besonderen Förderung (KbF) Die Klasse zur besonderen Förderung (KbF) nimmt Schülerinnen und Schüler auf, die einer Förderung bedürfen, welche in den Regelklassen oder mittels integrativer Unterrichtsmodelle nicht gewährleistet werden kann. Die Zuteilung von Schülerinnen und Schülern in die KbF erfolgt nach Leistungs- und Verhaltenskriterien. Sie sind gemäss DVBS in denjenigen Fächern, in denen sie die grundlegenden Lernziele fortgesetzt und in erheblichem Masse nicht erreichen, nach reduzierten individuellen Lernzielen (rilz) zu unterrichten und zu beurteilen. Individuelle Förderung den Möglichkeiten des Kindes gemäss Vorbereitung auf die Berufswelt Übertritt in eine Regelklasse bei Kindern mit einer Entwicklungsverzögerung oder Verhaltensauffälligkeiten Stärkung des Selbstvertrauens und der Selbstständigkeit sowie der Sozialkompetenz Lehrperson kann Schülerinnen und Schüler intensiver und individuell betreuen geschützter Rahmen, individuelle Lernvoraussetzungen schaffen, damit gezielte Lernund Lehrmethoden zur Anwendung kommen Entlastung der Regelklassen (Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler) Die Klasse zur besonderen Förderung ist im Schulalltag des Schulhauses integriert Schülerinnen und Schüler werden individuell auf den Berufsalltag vorbereitet Aufbau einer tragfähigen Beziehung zur Lehrperson möglich Schülerinnen und Schüler werden nach rilz unterrichtet und beurteilt individuelle Förderprogramme Fördergruppen innerhalb der Klasse Teilintegration in kleinem Rahmen in einzelnen Fächern Zeitlich befristete Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Regelklassen möglich (Kurzinterventionen) In Absprache mit den Eltern und den Lehrpersonen beantragt die kantonale Erziehungsberatung oder der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst bei der Schulleitung für besondere Massnahmen die Weiterschulung in der KbF. Schülerinnen und Schüler der KbF haben keinen KKA-Status mehr. Die Beurteilung erfolgt gemäss DVBS analog zu Regelklasse der Primar- oder Sekundarstufe 1.
2 Einschulungsklasse (EK) Die Einschulungsklasse (EK) nimmt Schülerinnen und Schüler auf, die eine partielle (teilweise) Entwicklungsverzögerung in einem oder mehreren Bereichen aufweisen. Die Schülerinnen und Schüler sind durchschnittlich intelligent. In der Einschulungsklasse (EK) wird das Pensum des ersten Schuljahres auf zwei Jahre verteilt. Die Einschulungsklasse hält sich an den Lehrplan der Volksschule. Die Klasse besteht maximal aus 12 Kindern. Zentrale Anliegen im Unterricht sind: die Förderung der Basisfunktionen (Wahrnehmung, Motorik, soziale und emotionale Reife, Sprache, Kognition). die Förderung der Stützfunktionen (Motivation, Konzentration, Ausdauer) die Förderung der Selbst- und Sozialkompetenz. Die heilpädagogische Ausbildung der Lehrperson und die kleine Schülerzahl ermöglichen einen individuell, den Bedürfnissen des einzelnen Kindes angepassten, kleinschrittigen Unterricht. Im Unterricht wird viel konkret gehandelt, auf spielerische Art erfahren und es bleibt genügend Freiraum für emotionale Zuwendung. Die Lehrpersonen streben einen intensiven Elternkontakt an. Die Kindergärtnerin füllt das offizielle, gelbe Anmeldeformular für die Erziehungsberatung aus und schickt es von den Eltern unterschrieben an die Erziehungsberatung. Daraufhin lädt die Erziehungsberatung das Kind zu einer Schulreifeabklärung ein. Im Anschluss findet ein Elterngespräch statt. Die Erziehungsberatung stellt bei einer Einschulung in die Einschulungsklasse im Einverständnis mit den Eltern einen Antrag an die Schulleitung. Die soziale Eingliederung am Aufenthaltsort (Ort, wo das Kind meistens schläft) darf durch den Besuch in der Einschulungsklasse nicht beeinträchtigt werden. Der Übertritt nach dem Besuch der Einschulungsklasse erfolgt ordentlicherweise, ohne Antrag der EB, in die 2. Klasse. Für den Übertritt von der Einschulungsklasse in die Klasse zur besonderen Förderung (KbF) ist ein Antrag der EB notwendig. Schülerinnen und Schüler von Einschulungsklassen erhalten ihren ersten Beurteilungsbericht nach dem zweiten Einschulungsjahr. Nach dem ersten Einschulungsjahr findet ein Elterngespräch statt.
3 Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch, die auf eine gezielte Sprachförderung angewiesen sind, werden in der Regelklasse unterrichtet und erhalten zusätzlich DaZ in Kleingruppen. Der Erwerb von mündlichen und schriftlichen Grundkenntnissen in der Standardsprache Deutsch erleichtert die sprachliche Integration in der Regelklasse und hilft, sprachliche Defizite zu erkennen und aufzuarbeiten. Schülerinnen und Schüler sind in der Regelklasse integriert und sind mit der Zweitsprache tagtäglich konfrontiert. DaZ beginnt schon im Kindergarten. Als ergänzende Massnahme kann Aufgabenhilfe und/oder die Tagesschule angeboten werden. Im Kindergarten: Das Kindergartenkind ist auf eine ganzheitliche Förderung angewiesen. DaZ im Kindergarten kann nicht als isolierte Massnahme betrachtet werden. DaZ berücksichtigt den ganzen Entwicklungsstand des Kindes und fördert die sprachlichen Kompetenzen über das Handeln, das Spiel, die Bewegung, die Wahrnehmung und den Aufbau von Beziehungen. Der Einbezug von systematisch, spracherwerbsorientierten Methoden, bspw. das bei uns angewendete Konlab-Programm, unterstützt nur gewisse Teilbereiche des Zweitspracherwerbs. Gruppen- oder Einzelunterricht Auf anderen Schulstufen Gruppen- oder Einzelunterricht DaZ wird mit vielfältigen Unterrichtsformen erteilt. Die Klassenlehrpersonen beantragen via Schulleitung vor Ort DaZ-Lektionen bei der Schulleitung für Besondere Massnahmen. Bei Neuzuzügern kann die zuständige SL direkt Lektionen sprechen. Intensiv- oder Aufbaukurs zurzeit nicht im Angebot. Schulleitung Primarstufe Schlossmatt Doris Kämpfer
4 Integrative Förderung (IF) Fachspezifische Beurteilung Unterrichtsbeobachtung mit anschliessender Rückmeldung an die Lehrperson Erfassen von besonderem Förderbedarf Planung und Durchführung von Fördermassnahmen in Zusammenarbeit mit der Lehrperson Überprüfung der Lernfortschritte in Zusammenarbeit mit der Lehrperson Präventive Massnahmen im Zusammenhang mit Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten planen und durchführen Schaffen von günstigen Voraussetzungen für schulisches Lernen Unterstützung des Lernens durch die Vermittlung von Lernhilfen, Lernstrategien, lernwirksames Üben und angepasste didaktische Konzepte. Auf der Sekstufe 1: Der Schwerpunkt liegt auf der beruflichen und gesellschaftlichen Integration. Es geht um Lebensrelevanz des Lernens, Aufbau von Handlungsfähigkeit und Identität. Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Koordination mit Fachstellen, Behörden und Institutionen Beratung von Lernpersonen in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag Beratung der Eltern in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag Teilnahme an Elterngesprächen und Elternabenden bei Bedarf und in Absprache mit der Klassenlehrperson Integrative Förderung innerhalb des Klassenverbandes, in Lerngruppen oder bei Bedarf im Einzelunterricht Teamteaching Gruppenunterricht Einzelunterricht Kurzinterventionen Projekte Lernbüro Wir halten uns an das Ablaufschema Integrative Förderung (Anhang 5, Seite 51) des Leitfadens IBEM Bei Verhaltensauffälligkeiten findet eine Absprache zwischen der Integrativen Förderung und der Schulsozialarbeit statt.
5 Logopädie (Logo) A: Sprachtherapie (ca. 85%) Erfassung, Diagnostik, Beratung, Prävention und Therapie von Kindern mit Beeinträchtigungen in den folgenden sprachlichen Bereichen: Sprachverständnis Wortschatz/Wortfindung Satzbau Aussprache Sprechablauf und Stimme Kommunikation Schriftsprache Dyskalkulie (wird mehrheitlich durch IF abgedeckt) Durch die individuelle Behandlung der Sprachstörungen werden die Sprachkompetenz und Kommunikationsfähigkeit des Kindes auf- und ausgebaut. Damit wird die Integration in Schule / Gesellschaft angestrebt. B: Sprachförderung innerhalb der Klasse (ca. 15%) Förderung der Sprache und/oder präventive Massnahmen zur Unterstützung des Schriftspracherwerbs. Allgemeine Förderung, um in der mündlichen und schriftlichen Sprache mehr Sicherheit zu erhalten. Einzel- und Gruppentherapie Sprachförderung in der Klasse Abklärung und Beratung Prävention/Früherkennung durch Präsenz im Kindergarten/Schulzimmer Engere Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen Projekte zur Sprachförderung (erste Versuchsphase seit August 2009) zur Begleitung des Schriftspracherwerbs in den 1. Klassen. Eltern melden ihr Kind über die Lehrkraft oder direkt zur Abklärung an. Gestützt auf eine fachspezifische Beurteilung der Logopädin beantragt die kantonale Erziehungsberatung bei der Schulleitung für Spezialunterricht logopädische Therapie. Lehrpersonen wenden sich für Beratung, Förderplanung oder für spezifische Projekte bei der Fachperson für Logopädie.
6 Psychomotorik (PM) Die Psychomotorik sieht den Menschen als Einheit von Körper und Psyche. Die Psychomotorik-Therapie ist eine pädagogisch-therapeutische Massnahme für Kinder und Jugendliche die in den Bereichen, Bewegung, Wahrnehmung und Verhalten, Auffälligkeiten zeigen. Über die Bewegung und das Spiel, die Eigenkräfte und das Selbstbild stärken und damit die Entwicklungsfähigkeit in den folgenden Bereichen zu unterstützen. Grobmotorik (Bewegungen des ganzen Körpers) Feinmotorik (manuelle Tätigkeiten) Grafomotorik (Schreibfertigkeit) Wahrnehmungsfähigkeit (Sinneserfahrungen) Emotionales Befinden (Ausdruck der Gefühle) Soziales Verhalten ( Bezugnahme, Austausch) Psychomotorik umfasst die Bereiche Prävention gemäss 4-Stufen-Modell Fachspezifische Beurteilung Planung, Durchführung und Evaluation des Unterrichts/der Therapie Beratung Interdisziplinäre Zusammenarbeit Psychomotorik-Therapie in spezifischem Raum in Gruppen (2-4 Kinder) in Ausnahmefällen auch Einzelunterricht. Bewegungsspiele mit ganzen Klassen (Beispiel Urspiel) Integrative Förderung in der Klasse (Beispiel Grafomotorik) Unterrichtsbesuch, Fachberatung mit Lehrpersonen Kurzintervention (12 Lektionen) Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung, Fachinstanzen (EB KJPD), Speziallehrpersonen, Ärzten, ErgotherapeutInnen, usw. Die Lehrpersonen (KG oder Schule) melden das Kind mit dem Anmeldeformular Anmeldung für den Spezialunterricht an. Gestützt auf eine fachspezifische Beurteilung der Lehrperson für Psychomotorik und dem Bericht der Lehrkraft beantragt die Erziehungsberatung bei der Schulleitung IBEM die Psychomotorik-Therapie. Brigitte Mülchi Psychotherapeutin Niesenstrasse Wichtrach mubrel@vtxmail.ch
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