Vom Reden und Schweigen im Kindesschutz

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1 Vom Reden und Schweigen im Kindesschutz Peter Mösch Payot, Mlaw LL.M Luzern 15. Januar 2014

2 Themen A) Auftragsklärung als Grundlage der Zusammenarbeit - Die Rechtsstellung des Kindes - Die Rolle der Eltern - Institutionen des Kindes- und Jugendschutzes B) Kindes- und Jugendschutz als gemeinsamer Zweck C) Informationsaustausch 2, 15. Januar 2014

3 A) Auftragsklärung als Grundlage der Zusammenarbeit 3, 15. Januar 2014

4 Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen - Wahrung des Wohl des Kindes als Verfassungsauftrag Art. 11 BV, KRK; vgl. auch Art. 41 Abs. 1 lit. g. BV - Wahrung der persönlichen Freiheit als Verfassungsauftrag (Art. 13 BV) 4, 15. Januar 2014

5 Die Rolle der Eltern: Elterliche Sorge Insb. - Pflege und Erziehung allgemein (Art. 301 Abs. 1) - Obhutsrecht (Art. 301 Abs. 3) - Erziehung als umfassender Auftrag (Art. 302 Abs. 1 und 2 ZGB); religiöse Erziehung (Art. 303) - Angemessene Bildung ermöglichen (Art. 302 Abs. 2 ZGB) - Pflicht zur Zusammenarbeit mit Schule und Jugendhilfe (Art. 302 Abs. 3) - Gesetzliche Vertretung (Art. 304) 5, 15. Januar 2014

6 Grenzen der elterlichen Sorge - Zusammenarbeitspflicht mit der Schule und der Jugendhilfe (Art. 302 Abs. 3 ZGB) - Den Eltern kann die e. S. ganz oder teilweise entzogen werden, wenn sie die e. S. nicht im Hinblick auf das Kindeswohl ausüben (Art. 307 ff. ZGB) - Strafrechtliche Verbote (vgl. z.b. Frage des Züchtigungsrechts) - Höchstpersönliche Rechte des urteilsfähigen Kindes (Art. 19 Abs. 2 ZGB, Art. 305 ZGB) 6, 15. Januar 2014

7 Institutionen des Kindes- und Jugendschutzes 7, 15. Januar 2014

8 System des Kindes- und Jugendschutzes - Kind - Eltern - Freiwilliger Kindesschutz: - Beratung, Betreuung, Therapie, - Zivilrechtlicher Kindesschutz: - Ermahnung/Weisung, Beistandschaft, Obhutsentzug, Entzug e.s. - Öffentlichrechtlicher Kindesschutz - Schule und schulnahe Dienste - Polizei - Strafrechtlicher Kindesschutz, insb. Jugendstrafrecht 8, 15. Januar 2014

9 B) Jugendschutz und Kindeswohl als zentrales öffentliches Interesse der Zusammenarbeit 9, 15. Januar 2014

10 Legitimation präventive Einrichtungen und Instrumente? - Voraussetzungen für Eingriffe in Grundrechte - Gesetzliche Grundlage - Öffentliches Interesse - Verhältnismässigkeit - Grundlage: öffentlicher Auftrag - Zweckbindung 10, 15. Januar 2014

11 Kindeswohl/polizeiliche Interessen - Zuständigkeit = Amtspflicht erfüllen; Nichtzuständigkeit = Amtspflicht verletzen - Schutz VON Jugendlichen: Kindeswohl - Wer? Eltern, Beratungsstellen, ext. Kinderbetreuung, Jugendarbeit, Kindesschutzbehörde, Schule, JugA, Spital/Psychiatrie - Schutz VOR Jugendlichen?: Ruhe und Ordnung, Schutz Dritter - Wer? Eltern, ext. Kinderbetreuung, Jugendarbeit, Schule, Polizei, (JugA), Spital/Psychiatrie 11, 15. Januar 2014

12 C) Informationsaustausch im Rahmen von Früherkennung und Frühintervention 12, 15. Januar 2014

13 Datenschutz als Persönlichkeitsschutz: Der Grundsatz des Schweigens Ziel - Schutz Entscheidfreiraum - Schutz Persönlichkeitsentwicklung Rechtliche Grundierung - Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB) - Schutz d. Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 13 Abs. 1 und 2 BV) - Geltungsbereich - Geheimnis - Persönliche Daten - Bedeutung - Informationsgesellschaft - Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit statt Willkür - Gap zwischen Theorie und Praxis 13, 15. Januar 2014

14 Rechtsgrundlagen (Übersicht) - Verfassungs- und grundrechtliche Basis - Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung Privat-/Familienleben) - Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 BV (Schutz vor Missbrauch der persönl. Daten) - Eidg. und kant. Datenschutzgesetze (DSG) - Z.B. Art. 35 DSG - Strafrechtliches Amts- und Berufsgeheimnis - Art. 320 StGB (Amtsgeheimnis), Art. 321 StGB (Berufsgeheimnis) - Art. 363 StGB (Mitteilungspflicht), Art. 364 StGB (Mitteilungsrecht) - Privatrechtliche Grundlagen - Art. 28ff. ZGB (Persönlichkeitsschutz) 14, 15. Januar 2014

15 Anwendung und Inhalt Datenschutznormen - Informationen erheben - Informationen sammeln und bearbeiten - Informationen weitergeben 15, 15. Januar 2014

16 Informationsaustausch - Grundsatz: Keine Bekanntgabe von Daten an Dritte (Schweigepflicht) - Ausnahmen - Einwilligung - Gesetzliche Grundlage (Mitteilungsrecht/ -pflicht; Anzeigerecht/-pflicht, Zeugnispflicht, Rechtshilfe- und Amtshilfe) - Überwiegendes öffentliches Interesse der eigenen Auftragserfüllung - Interne/externe Zusammenarbeit - Fachberatung/Ausbildung/Supervision - Notwehr/Notstandssituation 16, 15. Januar 2014

17 Bsp. Einwilligung - Einwilligung/Vollmacht als Selbstbestimmung - Einwilligungsfähigkeit - Freiwilligkeit - Überblickbarkeit - Widerrufbarkeit - Globalermächtigung: Voraussetzungen - Akteure und Instanzen benannt - Zweck des Datenaustausches benannt - Umfang des Datenaustausches bekannt - Verhältnismässigkeit gewahrt - Auswirkungen des Datenaustausches absehbar - Vollmachten: So generell wie nötig, so konkret wie möglich 17, 15. Januar 2014

18 Bsp. Mitteilungspflicht/-recht an KES-Behörde - Meldung an KESB bei Kindes- und Erwachsenenwohlgefährdung Art. 443 Abs. 1 und 2 neues KES: - meldeberechtigt ist grundsätzlich jedermann; - meldepflichtig sind öffentlich-rechtlich Angestellte (insb. LehrerInnen, SKA, SA) - Bedeutung des strafrechtlichen Berufsgeheimnisses? - Meldung an Kindesschutzsbehörden bei strafbaren Handlungen geg. Minderjährige - Art. 75 Abs. 3 StPO: Meldepflicht von Strafverfolgungsbehörden - Art. 364 StGB: Melderecht von Personen, die dem Amts- /Berufsgeheimnis unterstehen 18, 15. Januar 2014

19 Bsp. Strafrechtliche Anzeigepflicht - Grundsatz - Keine allgemeine Anzeigepflicht - Ausnahme - Vgl. Art. 301 und 302 StPO: Bestimmte Berufskategorien (Polizei, Staatsanwaltschaft) sind verpflichtet, strafbare Handlungen anzuzeigen - Besondere Regelung für bestimmte Berufsgruppen/Delikte nach kant. Recht - Bedeutung des Vertrauensverhältnisses? - Anzeigerecht und Entbindung vom Amts- oder Berufsgeheimnis? 19, 15. Januar 2014

20 Bsp. Meldebefugnis bei suchtbedingten Störungen (Art. 3c BetMG) - Amtsstellen und Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen - Fälle von vorliegenden oder drohenden suchtbedingten Störungen, namentlich bei Kindern und Jugendlichen - Feststellung bei amtlicher oder beruflicher Tätigkeit - Erhebliche Gefährdung der Betroffenen, ihrer Angehörigen oder der Allgemeinheit - Betreuungsmassnahmen angezeigt - An kant. bestimmte, fachlich qualifizierte öffentliche oder private Behandlungs- oder Sozialhilfestellen, die für die Betreuung gemeldeter Personen, namentlich gefährdeter Kinder oder Jugendlicher, zuständig sind. Diese ist ohne Zeugnis- und Auskunftspflicht bzgl. persönl. Verhältnissen und Konsum. - Bei Kind oder Jugendlichem unter 18 Jahren, grundsätzlich auch Information an gesetzlichen Vertreter 20, 15. Januar 2014

21 Bsp. Amtshilfe - Voraussetzungen Amtshilfe - Gesuch einer anderen öffentlichen Stelle - Voraussetzungen bei erfragender Stelle - Für Datenbearbeitung besteht formellgesetzliche Grundlage - Erfragte Daten sind notwendig zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrages - Für Bearbeitung besteht Einwilligung des Betroffenen - Ursprünglicher Zweck der Datenbeschaffung wird gewahrt - Datenbeschaffung mit anderen Mitteln ist nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich 21, 15. Januar 2014

22 Fallbeispiele I: Absenzen von Sandra a Sandra fehlt seit sie 12 Jahre alt ist immer wieder, oftmals mehrere Tage, in der Schule. Wenn sie wieder kommt, bringt sie jeweils ein Arztzeugnis mit. Jetzt ist sie 14, an der Situation hat sich nichts geändert. Gespräche mit ihr selber und auch mit der Mutter haben nichts gebracht. Mitschüler sahen sie draussen, wenn sie angeblich mit einer Grippe im Bett lag. Die Entschuldigungen erscheinen den Lehrpersonen schon lange fadenscheinig. Bei Rücksprache mit der Mutter, verweist diese auf das Arztzeugnis und dass alles Rechtens sei. Die Mutter hat einen Beistand, dieser hat gewünscht, bei den Standortgesprächen von Schulleitung, Schulsozialarbeit und Klassenlehrperson jeweils mit dabei sein zu können. Wenn es um Massnahmen geht, verweist er darauf, dass er kein Mandat hat, diesbezüglich etwas zu unternehmen. Mit dem Kindsvater besteht kein Kontakt. 22, 15. Januar 2014

23 Fallbeispiele I: Absenzen von Sandra b Nun hat die Schulleitung eine Gefährdungsmeldung an die KESB gemacht. Diese beauftragt den SPD, eine Abklärung vorzunehmen. Die Mutter verweigert dem SPD eine Weitergaben schulrelevanter Informationen an die Schulleitung. Die Schule steht an. Sie erwägt, den Beistand der Mutter zukünftig nicht mehr zu den Standortgesprächen einzuladen. Der Hausarzt beruft sich auf seine Schweigepflicht, von ihm ist auch nicht zu erwarten. Sandra macht was sie will. Man wird sie nächstes Jahr voraussichtlich aus der Schule entlassen. Sie wird dann neun Schuljahre absolviert haben, verfügt jedoch über keinen Schulabschluss und wahrscheinlich auch über keine Lehrstelle. 23, 15. Januar 2014

24 Fallbeispiele II: Schnittwunden a M. ist in der 3. Klasse zur Klasse gestossen, als er mit seiner Mutter von Deutschland in die Schweiz zum neuen Partner der Mutter gezogen ist. Er hat sich schnell in der Klasse integriert und ist bei allen sehr beliebt. Scheine schulischen Leistungen sind durchschnittlich bis gut. Beim ersten Elterngespräch mit der Mutter hat diese geäussert, dass M. Zuhause nur in seinem Zimmer sitzt und frech sei. Auch sein schulisches Potential nutzt er nicht aus. Die Mutter und M. gehen danach zur Jugend- und Familienberatung. Einige Monate später erscheint M. am Morgen nicht zum Unterricht. Die ganze Klasse ist sehr aufgeregt und besorgt. Nach einem Telefonat mit der Mutter die bei der Arbeit ist stellt sich heraus, dass M., wie angedroht, von Zuhause weggelaufen ist. Mit Tipps der Schüler kann M. von der Mutter gefunden werden. Anschliessend wird wieder die Jugend- und Familienberatung von der Mutter beigezogen, die aber auf die Jugendpsychiatrie verweist. 24, 15. Januar 2014

25 Fallbeispiele II: Schnittwunden b Nach der Beratung bei der Jugendpsychiatrie hat die Mutter auf starken Wunsch von M. entschieden, dass M. wieder zurück nach Deutschland zur Grossmutter gehen darf, da M. zurück in sein altes Umfeld will. M. entscheidet sich aber schliesslich doch, in der Schweiz und in der neuen Klasse zu bleiben. Anfang 4. Klasse hat M. auf dem Pausenplatz einen jüngeren Schüler geschlagen. Als ich dies der Mutter meldete, gibt sie an, nicht weiter zu wissen und an ein Internat zu denken. Kurz darauf erkennt die Lehrerin Schnittwunden, von denen sie vermutet, dass er sie sich selbst zugefügt hat. Auch die Hausärztin erkennt bei einem Routineuntersuch Schnittwunden. 25, 15. Januar 2014

26 Fallbeispiele III: häufige Absenzen a Mädchen 3. Real wohnt bei Vater, der ist häufig abwesend, Mädchen sich selber überlassen. Wohnt nahe bei der Schule, d.h. soziale Kontrolle ist relativ gross durch Mitschüler und Lehrpersonen. Mädchen hat von der JFB einen Beistand zugesprochen bekommen. Der teilt nichts mit, beruft sich auf seine Schweigepflicht. Seit Sommer an der Schule, fällt auf durch häufige Absenzen. Dies löst auch bei den Mitschülern viele Irritationen aus. Mädchen weigert sich, zur Schulsozialarbeit zu gehen. An einem Samstagmorgen fährt Polizei vor und filzt den Keller, im Haus wo das Mädchen wohnt. Lehrpersonen und Mitschülerinnen sehen dies. In der Woche drauf fehlt sie dann, weil sie sich für das Vorgekommene schämt. 26, 15. Januar 2014

27 Fallbeispiele III: häufige Absenzen b Hypothese der SL: Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, vermutet, dass dies schön öfter vorgekommen sei. Doch wie immer weiss man nichts Genaues, die Schule wird nicht darüber informiert was vorgefallen ist. Mit der Schule findet keine Zusammenarbeit statt, sie wird abgewiesen doch das Kind kommt immer wieder in die Schule und es heisst ihr seid verantwortlich für das Kind. Neu ist nun eine Heimplatzierung eingeleitet worden. Die Schule meldet sich bei der JugA und möchte über das Strafverfahren informiert werden. 27, 15. Januar 2014

28 Informationsaustausch als Instrument: Inwieweit? I Entscheidend ist: - Klärung des Zwecks des Austausches! - Zusammenarbeitsgremien: Unbedingt unterschiedliche Aufträge der Beteiligten klären! - Ist Zweck gedeckt durch (rechtlichen) Auftrag der Beteiligten? (Amtshilfe) - Ist Einwilligung der betroffenen Person/en notwendig? - Verhältnismässigkeit? Eignung, Notwendigkeit, Proportionalität - Spezialfall: Notfälle 28, 15. Januar 2014

29 Informationsaustausch als Instrument: Inwieweit? II - Informationsaustausch zur Abklärung? - Informationsaustausch zur Prävention (Kooperationsgremien etc.)? - Einbezug Fachdienste und Intervention? - Gefährdungsmeldung bzw. Strafanzeige? 29, 15. Januar 2014

30 Informationsaustausch: Vorgehen - Zweckbindung - Klären des Auftrages, für jede Stelle spezifisch! - Rechtfertigt eigener Auftrag die Informationsweitergabe? - Inwieweit? - Mit wem? - Liegt einer der folgenden Rechfertigungsgründe vor? - Einwilligung Betroffene/r? - Gesetzliche Grundlage - Voraussetzungen Amtshilfe - Notwehr/Notstand - Verhältnismässigkeit! - Eignung - Notwendigkeit - Zweck Mittel: Folgenabschätzung - Bei Amtsstellen: Entbindung vom Amtsgeheimnis beachten - Bei Berufsgeheimnis: Notwendigkeit Entbindung prüfen 30, 15. Januar 2014

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