Amtsblatt. für die Stadt Recklinghausen. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

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1 Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Rathaus, Rathausplatz 3, Zimmer 12 und im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben. Es wird regelmäßig zugesandt, wenn ein Jahreskostenbeitrag in Höhe von 67,00 im Voraus gezahlt wird. 54. Jahrgang Nr Widerspruchsrecht für Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen 2. Haushaltssatzung der Stadt Recklinghausen für das Haushaltsjahr Öffentliche Zustellung eines Schriftstückes vom

2 Widerspruchsrecht für Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen 1. Gemäß 35 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Meldegesetz NRW MG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen oder unmittelbaren Wahlen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Der Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen und hierzu erforderlichenfalls die Datenträger zu vernichten; er hat mit dem Auskunftsersuchen eine entsprechende schriftliche Verpflichtungserklärung abzugeben. 2. Im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden dürfen die o.a. Auskünfte auch den Antragstellern und Parteien erteilt werden. Die Auskünfte dürfen bei Volksbegehren vom Tage der Veröffentlichung der Zulassung der Listenauslegung bis zum Ablauf der Eintragungs- oder Nachfrist und bei Volksentscheiden vom Tage der Veröffentlichung des Abstimmungstages bis zum Tag vor dem Abstimmungstag gegeben werden. Bei Bürgerentscheiden dürfen die Auskünfte vom Tage der Entscheidung, nach der einem zulässigen Bürgerbegehren nicht entsprochen wird, bis zum Tag vor dem Abstimmungstag gegeben werden. 3. Die Meldebehörde darf Mitgliedern parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern nach deren Einwilligung erteilen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Veröffentlichung von Jubiläumsdaten durch Presse und Rundfunk auch eine Verbreitung durch das Internet zur Folge haben kann. Die Auskunft darf nur die unter 1. genannten Daten des Betroffenen sowie Tag und Art des Jubiläums umfassen. 4. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften, übermittelt die Meldebehörde jährlich bis zum 31. März Daten, wie Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, nach 58c Absatz 1 Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, soweit die Betroffenen gem. 18 Absatz 7 Melderechtsrahmengesetz nicht widersprochen haben. 5. Zum Zweck der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern darf Adressbuchverlagen Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften sämtlicher Einwohner erteilt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Übermittlung der Daten ist nur zulässig, sofern die Betroffenen zuvor schriftlich eingewilligt haben. Eine Verknüpfung dieser Daten mit anderen, personenbezogenen Daten ist unzulässig. 6. Die genannten Bestimmungen gelten nicht, soweit eine Übermittlungssperre besteht. Bei Melderegisterauskünften darf der Empfänger die Daten nur für den Zweck verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden.

3 7. Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie Volksbegehren und Volks- bzw. Bürgerentscheiden zu widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht sowie auf das Erfordernis der Einwilligung für die Weitergabe von Daten über Alters- und Ehejubiläen sowie zum Zweck der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern werden diese bereits bei der Anmeldung hingewiesen. Darüber hinaus ist auf diese Bestimmung einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung der Meldebehörde hinzuweisen. Gemäß 35 Abs. 6 MG NRW wird dieser jährliche Hinweis hiermit öffentlich bekannt gemacht. Den Betroffenen wird Gelegenheit gegeben, innerhalb einer Frist von 4 Wochen der Weitergabe ihrer Daten zu den o.a. Zwecken zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Feuerwehr der Stadt Recklinghausen, Rathausplatz 3/4 (Stadthaus A, Bürgerbüro im Erdgeschoss) während der Dienststunden erfolgen. Recklinghausen, den Bürgermeister Im Auftrag A. Petersmeier

4 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Stadt Recklinghausen für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom (GV. NRW S. 878 ff), hat der Rat der Stadt Recklinghausen mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR EUR EUR EUR EUR 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf EUR Davon entfallen auf vollrentierliche Maßnahmen unrentierliche Maßnahmen EUR EUR

5 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf EUR 4 Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf EUR 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf EUR Die Steuersätze für die Gemeindesteuern 1 werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 6 1 Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 375 v.h. 650 v.h. 2 Gewerbesteuer auf 510 v.h. 7 Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich im Jahr 2018 wieder hergestellt. Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen. 1 Die Hebesätze sind in der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Recklinghausen vom in der Fassung vom festgesetzt und haben in der Haushaltssatzung 2015 nur deklaratorische Bedeutung.

6 8 1. Die Entscheidung über Kreditaufnahmen wird auf den Bürgermeister übertragen. 2. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, - über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ( 83 Abs. 1 GO) sowie - über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen ( 85 Abs. 1 GO) zu entscheiden a) bis zur Höhe von EUR, b) bis zu 10 % der geplanten Aufwendung bzw. Auszahlung, höchstens jedoch bis zu EUR, c) in unbegrenzter Höhe - bei haushaltsinternen Zahlungsvorfällen, - in durch Gesetz oder Rechtsverordnung begründeten Fällen. 9 Der Gesamtbetrag der Kredite, die für Investitionsmaßnahmen der städtischen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, Mehrheitsbeteiligungen und Eigengesellschaften aufgenommen werden dürfen, wird auf EUR 10 a) Für die Ausführung des Haushalts gelten die Budgetierungsrichtlinien. Die Leitlinien der Budgetierung werden, soweit sie haushaltsrechtliche Auswirkungen haben, Bestandteil dieser Haushaltssatzung. b) Der Stellenplan enthält ku- und kw-vermerke (künftig umzuwandelnde und künftig wegfallende Stellen). Die Rechtsfolge der im ziffernmäßigen Stellenplan angebrachten ku- Vermerke wird wie folgt bestimmt: Die Umwandlung der Stellen wird mit deren Freiwerden wirksam. Die Rechtsfolge der im ziffernmäßigen Stellenplan angebrachten kw- Vermerke wird wie folgt bestimmt: Die Stellen fallen weg, sobald sie frei werden

7 2.Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß 80 Abs. 5 GO dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Recklinghausen sowie der Bezirksregierung in Münster mit Schreiben vom angezeigt worden. Die nach 75 Abs. 4 GO erforderliche Genehmigung der Verringerung der Rücklage ist von der Bezirksregierung in Münster mit Verfügung vom erteilt worden. Die nach 76 Abs. 2 GO i. V. m. 6 Abs. 4 Stärkungspaktgesetz erforderliche Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes ist von der Bezirksregierung in Münster mit Verfügung vom erteilt worden. Der Haushaltsplan und der Haushaltssanierungsplan liegen zur Einsichtnahme im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 beim Fachbereich Finanzen, Hubertusstr. 13, Zimmer 109 während der Dienststunden öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Haushaltssatzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Recklinghausen, T e s c h e Bürgermeister

8 Öffentliche Zustellung eines Schriftstückes vom an Herrn Turusan Gülsen, geb. am Letzte bekannte Anschrift: Schauenstr. 30, Duisburg Öffentliche Zustellung gemäß 10 des Verwaltungszustellungsgesetz NRW. An Herrn Gülsen ist ein Schriftstück des Jobcenters der Stadt Recklinghausen, UH BG , vom gerichtet, welches nicht zugestellt werden kann. Dieses Schriftstück kann von der berechtigten Person zu den üblichen Öffnungszeiten beim Fachbereich Soziales, Arbeit und Wohnen, Jobcenter Stadt Recklinghausen, Görresstr. 15, Zimmer 314, Recklinghausen eingesehen werden. Dieses Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

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