Verwaltungsgemeinschaft Königstein
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- Bella Schulz
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1 Verwaltungsgemeinschaft Königstein Goethestraße 7, Königstein 07. April 2017 Markterkundungsverfahren der Verwaltungsgemeinschaft Königstein I. Ausschreibende Stelle und Ansprechpartner Verwaltungsgemeindeschaft Königstein Herr Halder Goethestraße Königstein Internet: bauamt@stadt-koenigstein.de II. Hintergrund dieser Markterkundung 1. Erschließung der Verwaltungsgemeinschaft Königstein Die Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeitsnetzen ist zu einem entscheidenden Standortfaktor für die Bevölkerung und die Wirtschaft in der Verwaltungsgemeinschaft Königstein geworden. Unterversorgte Gebiete, welche nicht mit Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetzen erschlossen sind, sollen daher erschlossen werden, um den technologischen Fortschritt beibehalten zu können. Ziel ist es, unter Federführung der Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Königstein flächendeckend eine glasfaserbasierte und langfristig zukunftsfähige Breitbandinfrastruktur zu schaffen. Hintergrund der vorliegenden Markterkundung der Verwaltungsgemeinschaft Königstein ist es, zu ermitteln ob und in welcher Versorgungsqualität (bzgl. Flächendeckung, Technologie, Mindestbandbreiten etc.) Investoren, private TK-Netzerrichter und betreiber, einen eigenwirtschaftlichen NGA-Ausbau in den kommenden drei Jahren planen. Die vorliegende Markterkundung erfolgt im Vorfeld der von der Verwaltungsgemeinschaft Königstein geplanten Durchführung von geförderten Ausbaumaßnahmen im sogenannten Betreiber- oder Wirtschaftlichkeitslückenmodell zur flächendeckenden Erschließung mit NGA-Breitbandinfrastrukturen. 2. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen dieser Markterkundung sind die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung des Bun-
2 desministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom ( NGA- RR ), die Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom , ferner die Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, Mitteilung der Kommission vom , 2013 C 25/01, zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission vom , 2014 C 198/30 ( EU-Breitbandleitlinien ). Die oben genannten Regelwerke sehen jeweils ein vorgeschaltetes Markterkundungsverfahren vor (vgl. z. B. die Präambel bzw. 4 NGA-RR). 3. Abgrenzung zu anderen unterversorgten Gebieten Die vorliegende Markterkundung bezieht sich ausschließlich auf die Verwaltungsgemeinschaft Königstein. III. Gebiet dieser Markterkundung: Verwaltungsgemeinschaft Königstein Lage der Verwaltungsgemeinschaft Königstein Die Verwaltungsgemeinschaft Königstein/Sächs. Schw. ist eine Verwaltungsgemeinschaft im Freistaat Sachsen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Sie liegt im Süden des Landkreises süd- östlich der Kreisstadt Pirna. Sie grenzt im Süden an Tschechien. Sie liegt in der Sächsischen Schweiz, größtenteils linkselbisch. Die Verwaltungsgemeinschaft Königstein/Sächs. Schw. wurde am 1. Januar 1997 mit den Mitgliedsgemeinden Königstein und Rathen gebildet. Am 1. Januar 2000 kamen die drei Gemeinden Gohrisch, Rosenthal-Bielatal und Struppen hinzu. IV. Ziele der Markterkundung und Verfahrensgegenstand Die Ziele dieser Markterkundung ergeben sich aus 4 NGA-RR. Anhand der Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung wird die Verwaltungsgemeinschaft Königstein eine politische Entscheidung zu einer etwaigen Förderung des Ausbaus einer schnellen Breitbandinfrastruktur treffen. V. Einzureichende Angaben Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens sind durch die Telekommunikationsunternehmen folgende Angaben zu machen und fristgerecht schriftlich per Post oder per an die unter Ziff. I. genannte Stelle vorzulegen. Im Einzelnen: 1. Sofern schon entgegen der bisher vorliegenden Information NGA-Netze in der Verwaltungsgemeinschaft Königstein vorhanden sein sollten: 2
3 a) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit, Zahl der Anschlüsse und Möglichkeiten zur virtuellen/physischen Entbündelung des dortigen NGA- Netzes, b) technische Beschreibung, einschließlich detaillierter, georeferenzierter kartografischer Darstellungen des NGA-Netzes im GIS-Format sowie Mitteilung, ob Glasfaserleitungen bis zu den Räumlichkeiten der Endkunden reichen, c) ferner: Die aktuell beim Endkunden erreichbaren Up- und Downloadgeschwindigkeiten sowie Angaben zum Prozentsatz der mit NGA- Breitbandanschlüssen erreichbaren und bereits versorgten Endkunden. 2. Für den Fall eigener Ausbauplanungen in der Verwaltungsgemeinschaft Königstein innerhalb der kommenden drei Jahre, wobei der Zeitpunkt der tatsächlichen Einsetzung des NGA-Netzes maßgeblich ist: a) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärungen dazu, ob der Aufbau des NGA-Netzes in den kommenden drei Jahren durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen im Sinne von 77b TKG oder durch die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird (vgl. 4 Abs. 2 NGA-RR), b) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit, Zahl der Anschlüsse, Möglichkeiten zur virtuellen/physischen Entbündelung des geplanten NGA- Breitbandnetzes bzw. des ultraschnellen Breitbandnetzes, einschließlich Beschreibung der geplanten technischen Lösung und Angaben zur gesicherten Finanzierung, c) Detaillierte, georeferenzierte kartografische Darstellung aller Ausbauplanungen in der Verwaltungsgemeinschaft Königstein unter Angaben der Mindestbandbreiten bei den Endkunden. Wichtiger Hinweis an die Telekommunikationsunternehmen: Um zu vermeiden, dass ein Ausbauvorhaben zwar bekundet, dann tatsächlich jedoch nicht innerhalb der kommenden drei Jahre realisiert wird, behält sich die ausschreibende Stelle vor, von jedem Unternehmen, das Interesse an einem Eigenausbau eines NGA-Breitbandnetzes zeigt, zur Glaubhaftmachung des Ausbauvorhabens weitergehende Nachweise zu verlangen. Hierzu zählen ein glaubhafter Geschäftsplan, Bankdarlehensverträge, ein ausführlicher Zeitplan für den Netzausbau sowie ggf. weitere Unterlagen. Die mit dem geplanten Breitbandausbau verbundenen Verpflichtungen sind dann noch einmal vertraglich niederzulegen. Ist das Unternehmen hierzu nicht bereit oder werden einzelne, verpflichtende Meilensteine nicht erreicht, steht es der ausschreibenden Stelle frei, mit der Umsetzung der staatlichen Fördermaßnahmen zu beginnen bzw. diese fortzusetzen (vgl. Rn. 65 EU-Breitbandleitlinien sowie 4 Abs. 10 NGA-RR). 3
4 VI. Aufnahme in den Breitbandatlas Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen ihre eigenen Infrastrukturen zwingend der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online- Portal einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu ( 4 Abs. 8 NGA-RR). VII. Kein Aufwendungsersatz im Markterkundungsverfahren Die Verwaltungsgemeinschaft Königstein gewährt keinen Aufwendungsersatz in diesem Markterkundungsverfahren. VIII. Veröffentlichung der Markterkundung Veröffentlichung der Markterkundung: Fristende der Markterkundung: Anlage - Kartenmaterial: vorläufige Ausbaugebiete in der Verwaltungsgemeinschaft Königstein 4
5 Anlage: vorläufige Ausbaugebiete in der Verwaltungsgemeinschaft Königstein 5
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