Durchwahl Zimmer Ansprechpartner / Mein Zeichen Datum A. Wagner / Breitband

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1 Stadt Der Bürgermeister Bergneustadt Stadt Bergneustadt Postfach Bergneustadt An die Betreiber von Breitbandnetzen Rathaus Fachbereich 4 Bauen, Planung, Umwelt Kölner Straße Bergneustadt Tel.: Fax.: Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag Freitag: Uhr Montag: Uhr Durchwahl Zimmer Ansprechpartner / Mein Zeichen Datum A. Wagner / andreas.wagner@bergneustadt.de Breitband Markterkundung zur NGA-Breitbandversorgung in der Stadt Bergneustadt 1. Kontaktstelle in der Stadt Bergneustadt / Ansprechpartner für Rückfragen Stadt Bergneustadt Herr Andreas Wagner Kölner Straße Bergneustadt Tel.: andreas.wagner@bergneustadt.de 2. Verfahrensgegenstand Die Stadt Bergneustadt im Oberbergischen Kreis umfasst eine Fläche von 38 km² und hat etwa Einwohner. Das Stadtgebiet umfasst neben der Innenstadt von Bergneustadt 22 Ortsteile. Die Stadt Bergneustadt organisiert und koordiniert Breitband- Ausbaumaßnahmen im gesamten Stadtgebiet sowie in den Außenbereichen. Sie verfolgt das Ziel, systematisch NGA-Bandbreiten in möglichst allen Teilen des Stadtgebietes zu erreichen. Einige Ortslagen sind noch unzureichend mit Breitband versorgt. Die Stadt beabsichtigt, mit Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur die Voraussetzungen für die zielgerichtete Erschließung der bislang noch unterversorgten NGA-Gebiete (in denen den Endkunden nicht mind. 30 Mbit/s zur Verfügung stehen) zu schaffen. Im Regelfall sollen durch die Maßnahmen in den weißen NGA-Flecken Netze aufgebaut werden, die Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr ermöglichen, mindestens jedoch 30 Mbit/s. Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern, führt die Stadt Bergneustadt eine Markterkundung zur Breitbandversorgung durch um festzustellen, welche Gebiete im Stadtgebiet bereits mit welchen Bandbreiten versorgt sind und welche Gebiete innerhalb der Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt DE WELADED1GMB Volksbank Oberberg e.g. DE GENODED1WIL rathaus@bergneustadt.de - 2 -

2 - 2 - nächsten 3 Jahre verbindlich und ohne öffentliche Zuschüsse mit Breitbandanschlüssen ausgebaut werden. Alle Telekommunikationsunternehmen werden daher aufgefordert, die Gebiete zu benennen, in denen sie bereits Breitbandanschlüsse von mindestens 30 MBit/s im Download aktuell bereitstellen und/ oder deren Bereitstellung sie durch Ausbaumaßnahmen innerhalb der nächsten 3 Jahre konkret planen. Des Weiteren sind auch die Gebiete zu benennen, in denen sie bereits Breitbandanschlüsse von mind. 6 MBit/s und mind. 16 Mbit/s im Download aktuell bereitstellen und/ oder die Bereitstellung von mind. 16 Mbit/s durch Ausbaumaßnahmen innerhalb der nächsten 3 Jahre konkret planen. Ausgehend von den Ergebnissen der Markterkundung beabsichtigt die Stadt die Koordinierung und Initiierung weiterer Maßnahmen zur flächendeckenden NGA-Versorgung aller Ortslagen. 3. Rechtliche Grundlagen Beihilferechtliche Grundlagen für den Ausbau der Breitbandversorgung sind folgende Richtlinien: - Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur vom in Verbindung mit der - Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung vom und die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU 2013/C 20/01), zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission vom (EU 2014/C 193/30) in der jeweils gültigen Fassung. - Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz II v Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen - Infrastrukturrichtlinie, Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen vom IV A in der jeweils gültigen Fassung. - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum RdErl. des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz IIB vom in der jeweils gültigen Fassung. 4. Anforderung an die Markterkundung Die Telekommunikationsunternehmen werden aufgefordert, verbindliche Angaben - 3 -

3 - 3 - sowohl zu vorhandenen Breitbandinfrastrukturen als auch zu geplanten Breitbandinfrastrukturen innerhalb der kommenden 3 Jahre gemäß den nachfolgenden Punkten zu machen: 4.1 Für bereits vorhandene Breitbandinfrastrukturen Für bereits vorhandene Breitbandinfrastrukturen sind die Räume im Stadtgebiet Bergneustadt detailliert zu benennen, die bereits mit Bandbreiten von mind. 6 Mbit/s mind. 16 Mbit/s mind. 30 Mbit/s und mind. 50 Mbit/s im Download versorgt/betrieben werden. Hierzu sind folgende weitere Angaben zu machen: a) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade- Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung), Beschreibung der technischen Lösung (Technologie, NGA-Netzfähigkeit). b) Detaillierte, georeferenzierte kartographische Darstellung der vorhandenen Netze bis auf Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) in digitaler Form sowohl als Übersichtskarte im PDF Format als auch im GIS Format (Shapefile oder KML-Datei-formate) unter Angabe, welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 6 MBit/s, 30 MBit/s und 50 MBit/s im Download beim Endkunden erreichen. Alternativ bzw. ergänzend ist auch die Bereitstellung von Adresslisten mit den genauen Versorgungsdaten möglich. c) Für die leitungsgebundene Versorgung wird zusätzlich erbeten mitzuteilen, welche Verteilerstationen mit welcher Netztechnik ausgestattet sind und wo sich diese Verteilerstationen befinden (z.b. die bereits mit VDSL und VDSL Vectoring überbauten Kabelverzweiger/Schaltverteiler und Benennung der miterschlossenen Kabelverzweiger). Es wird um die Angabe der Adressen sowie die georeferenzierte Darstellung analog zu Punkt b) gebeten. 4.2 Für geplante Breitbandinfrastrukturen Für geplante Breitbandinfrastrukturen sind die Räume im Stadtgebiet Bergneustadt detailliert zu benennen, die innerhalb der nächsten 3 Jahre mit Bandbreiten von mind. 16 Mbit/s mind. 30 Mbit/s und mind. 50 Mbit/s im Download versorgt/betrieben werden sollen. Hierbei sind sowohl die bereits im Aufbau befindlichen Breitbandinfrastrukturen als auch die geplanten Breitbandinfrastrukturen aufzuführen

4 - 4 - Hierzu sind folgende Angaben zu machen: a) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade- Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggf. Möglichkeit zur Entbündelung) der geplanten Lösung. Beschreibung der technischen Lösung (Technologie, NGA-Netzfähigkeit). b) Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen bis auf Straßen- und Hausnummernebene in digitaler Form sowohl als Übersichtskarte im PDF Format, als auch im GIS-Format (Shapefile oder KML-Dateiformate) unter Angabe, welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 16 MBit/s, 30 MBit/s und 50 MBit/s im Download beim Endkunden erreichen. Alternativ bzw. ergänzend ist auch die Bereitstellung von Adresslisten mit den genauen Versorgungsdaten möglich. c) Für die leitungsgebundene Versorgung wird erbeten mitzuteilen, welche Verteilerstationen mit welcher aktiven Netztechnik aufgerüstet werden (z.b. die mit VDSL oder VDSL Vectoring überbauten Kabelverzweiger/Schaltverteiler und Benennung der miterschlossenen Kabelverzweiger). Es wird um die Angabe der Adressen sowie die georeferenzierte Darstellung analog zu Punkt b) gebeten. d) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärung/Bestätigung der Ausbauplanungen inklusive Meilensteinplanung. Eine bloße Absichtserklärung reicht nicht aus. (vgl. auch EU-Leitlinien (2013/C25/01) Randnummer 65, Fn 80: Um ausreichende Sicherheit für die anfragende Gebietskörperschaft herzustellen, werden (rechts-) verbindliche Angaben hinsichtlich der Umsetzung des angekündigten Eigenausbaus bzw. eine vertragliche Vereinbarung gefordert, mit mindestens folgenden Inhalten: Meilensteindarstellung in Zeitintervallen; Nachweis über Finanzierungszusage oder ggf. rechtsverbindliche Eigenerklärung; Angabe der zur Vectoringliste angemeldeten KVz; darüber hinaus wird auf Fn 80 a.a.o. verwiesen.) e) Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzangaben) und voraussichtliche Endkundenpreise. Ggf. ist die Größenordnung eines finanziellen Zuschussbedarfs des Netzbetreibers anzugeben, falls eine wirtschaftliche Realisierung des geplanten Breitbanderschließungsvorhabens nicht ausreichend sein sollte. 5. Sonstiges Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen, soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im [evtl. folgenden] Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu." Die Daten der Markterkundung werden von der Stadt Bergneustadt ausschließlich zum Zweck der Identifikation bereits versorgter bzw. unterversorgter Gebiete verwendet. Die Stadt behält sich vor, die mitgeteilten Ausbaupläne vertraglich mit dem Anbieter zu fixieren (Abschluss einer Vereinbarung zur verbindlichen Fixierung des Ausbauvorhabens). Im Rahmen dieser Vereinbarung wird sich die Stadt verpflichten, in Gebieten in denen ein privatwirtschaftlicher Anbieter die Versorgung sicherstellen kann bzw. wird, keine Aktivitäten zu entfalten

5 - 5 - Die vertrauliche Behandlung der Daten kann auf Wunsch von der Stadt Bergneustadt schriftlich zugesichert werden. Abhängig von den Ergebnissen der Markterkundung wird entschieden werden, ob und inwieweit eine geförderte Ausbaumaßnahme in Betracht kommt. Mit der vorliegenden Markterkundung ist keine Pflicht zur Beschaffung von Leistungen verbunden. Es handelt sich nicht um ein förmliches Ausschreibungsverfahren nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. sonstigen Vorschriften des förmlichen Vergaberechts. Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden. 6. Fristen Die Einreichung von Stellungnahmen zur Markterkundung wird schriftlich oder per erbeten bis zum In Vertretung gez. Johannes Drexler Allgemeiner Vertreter Anlagen: - Anlage 1: Gebietsübersicht Stadt Bergneustadt - Anlage 2: Ausschnitt Breitbandatlas - 6 -

6 - 6 - Anlage 1: Gebietsübersicht Stadt Bergneustadt Quelle: Kartenausschnitt OpenStreetMap - 7 -

7 - 7 - Anlage 2: Ausschnitt Breitbandatlas Die nachfolgende Abbildung zeigt einen Ausschnitt aus dem Breitbandatlas mit der Darstellung der leitungsgebundenen Versorgung mit >= 30 Mbit/s. Quelle: Kartenausschnitt Breitbandatlas BMVI / TÜV Rheinland

Ausgehend von den Ergebnissen der Markterkundung beabsichtigt die Stadt die Koordinierung/ Initiierung weiterer Maßnahmen zur

Ausgehend von den Ergebnissen der Markterkundung beabsichtigt die Stadt die Koordinierung/ Initiierung weiterer Maßnahmen zur 1. Kontaktstelle Stadt Ahaus Rathausplatz 1 48683 Ahaus Tel.: +49 2561 72-0 Fax: +49 2561 72-81-110 Ansprechpartner: Herr Stefan Hilbring Tel. + 49 2561 72-81-170 Fax: +49 2561 72-81-170 E-Mail: st.hilbring@ahaus.de

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