Markterkundungsverfahren

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1 Breitbandausbau Amt FOhr-Amrum Markterkundungsverfahren Kommunale Gebietsk6rperschaften: Amt Fohr-Amrum Kontaktstelle Amt Fohr-Am rum Herr Daniel Schenck HafenstraRe Wyk auf Fohr Telefon: Fax: Verfahrensgegenstand Markterkundungsverfahren zur Breitbandversorgung fur das Amt Fohr-Amrum nach 4 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstutzung des Aufbaus einer flachendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA- RR). Die Markterkundung erfolgt im Vorfeld der vom Amt Fohr-Amrum beabsichtigten Durchfuhrung von MaRnahmen zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur. Nach Abschluss der Markterkundung wird das konkrete Zielgebiet fur die Durchfuhrung des Projektes bestim mt. Sachverhalt Das Amt Fohr-Amrum beabsichtigt, ihre in 2012/2013 begonnenen Aktivitaten zur BreitbanderschlieRung des Amtes Fohr-Amrum, auf Grundlage des Bundesforderprogramms (Forderung zur UnterstLitzung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland, ) weiter voran zu treiben. Dafiir ist eine vorgeschaltete Markterkundung erforderlich. Gegenstand der Markterkundung Urn eine marktgetriebene Losung nicht zu behindern, fordert die Verwaltung des Amtes Fohr- Amrum gemag 4 der NGA-RR die Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste zur Darstellung auf, oh sie in den nachsten drei Jahren den Auf- / Ausbau eines NGA-Netzes im Amtsgebiet planen. Gleichzeitig fordert die Verwaltung des Amtes Fohr-Amrum die Breitbandversorger, die bereits BreitbandanschlOsse von mehr als 30 Mbit/s im Bereich des Amtes Fohr-Amrum anbieten auf, diese Gebiete anzuzeigen. Ziel des Amtes ist, festzustellen welche Teilgebiete bereits mit NGA-fahigen Breitbandanschlussen versorgt sind und welche Gebiete marktgetrieben innerhalb der nachsten drei Jahre verbindlich mit einem NGA-Netz ausgebaut werden sollen. Seite 1 von 7

2 Rechtsgrundlagen Leitlinien der EU fur die Anwendung der Vorschriften Ober staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom , zuletzt geandert durch die Mitteilungen der Kommission (2014/C 198/02) vom Rahmenregelung der Bundesregierung zur Unterstutzung des Aufbaus einer flachendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vonn Gebietskulisse Insel Fohr Gemeinde/Stadt Bevolkerung Haushalte Alkersum Borgsum Dunsum Midlum Nieblum Oevenum Oldsum Siiderende Utersum Witsum Wrixum Wyk auf Fohr Gesamt Im beschriebenen Zielgebiet leben derzeit Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Flache von 82,82 km2 die sich auf ca Haushalte verteilen. Im Gebiet sind ca Gewerbetreibende / Gewerbebetriebe ansassig. Seite 2 von 7

3 Ausgangssituation Insel Fohr hinsichtlich der Versorgungsleistung Linsand 1 I... / / \, i- re ' st,land I i..1 f -,:-,.. Fehr-Amrum I Buhr I I.ft ' INgtoni (.', N. '. h ; 4 t---,. \ F1.111/0 Marschkoop Kabelgebundene Breitbandversorgung DSL unter 1 Mbitts DSL 1 bls unter 2 Mbitis DSL 2 Ms unter 6 Mbitis DSL 6 Mbhis und mehr Kabel-TV 50 Ws 100 MbItts NoMmannsprund 0 GeoBasis-DE / LVermGeo SH Quelle: BISH des BKZSH Gebietskulisse Insel Amrum Gemeinde/Stadt Bevolkerung Haushalte Nebel Norddorf auf Amrum WittdOn auf Amrum Gesamt Im beschriebenen Zielgebiet leben derzeit ca Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Flache von 20,46 km2 die sich auf ca Haushalte verteilen. Im Gebiet sind ca. 733 Gewerbetreibende / Gewerbebetriebe ansassig. Ausgangssituation Insel Amrum hinsichtlich der Versorgungsleistung Kabelgebundene Breitbandversorgu ng DSL enter 1 Mbltis DSL 1 bin unter 2 MbItis DSL 2 bls unter 6 Mbitis "77C,.4 Wittrikara au! Aro, urn tlulybai DSL 6 Mt:M/s und mehr (abet-tv 50 Isis 100 MbItts Quelle: BISH des Seite 3 von 7

4 Auf der Insel Fiihr: Bereich 1 Süd (Nieblum, Witsum, Borgsum) Erganzende Angaben hinsichtlich der bestehenden Versorgungsleistung Durch das Amt Fohr-Amrum wurde im Jahr 2013 inn Rahmen einer GAK-MaRnahme eine WirtschaftlichkeitslOckenforderung vergeben. Auf Grundlage einer leitungsgebundenen FTTC- Losung (Fiber To The Curb) wurde so das Ziel erreicht, eine flachendeckende Grundversorgung der Inseln mit breitbandigen Internet-Anschlussen (2 Mbit/s im Download) sicher zu stellen. Wie Oblich, werden bei der FTTC-Losung auf der letzten Meile [Verbindung zwischen Kabelverzweiger (KVz) und den Haushalten] die bereits seit langerer Zeit vorhandenen Kupferleitungen genutzt. Aufgrund der physikalischen Eigenschaften der Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) und der vorhanden Leitungslangen existieren daher auch heute noch Bereiche auf den Inseln, die mit Bandbreiten unterhalb vom 16 Mbit/s inn Download versorgt werden. Diese Bereiche lassen sich geografisch klar definieren. Bereich 2 Nord (Wrixum, Oevenum, Midlum, Oldsum) Bereich 3 West (Dunsum, Utersum) Auf der Insel Am rum: Bereich 1 Nord (Norddorf). Bereich 2 SCid-Ost (Siiddorf, Grogcliin, Steenodde). Bereich 3 Süd WittclOn. Fur die Erschliegung der NGA-unterversorgten Bereiche, geht das Amt Fohr-Amrum daher davon aus, dass die Ausbaugebiete nur nnittels eines auf einer Glasfaserlosung basierenden Ansatzes ausgebaut werden konnen. Die aktuelle Versorgungssituation kann auch Ober den Breitbandatlas des Bundes node.html abgerufen werden. Zielsetzung des Vorhabens bezuglich der geplanten Versorgungsleistung Durch die nachfolgenden MaRnahmen beabsichtigt das Amt Fohr-Amrum eine wesentliche Verbesserung der aktuellen Breitbandversorgung im gesannten Projektgebiet der Gebietskorperschaft (Sunnme der weigen Flecken auf den Inseln Fair und Amrum) zu erreichen. Zielgerichtet soil eine ErschlieRung der bislang noch unterversorgten Gebiete (Endkundenanschluss mit mind. 30 Mbit/s Bandbreite im Download) umgesetzt werden. lm Regelfall sollen nach Abschluss der geplanten MaRnahmen in den derzeit sogenannten weiren NGA-Gebieten Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, mindestens jedoch von 30 Mbit/s im Download, zur VerfLigung gestellt werden. Ober die Umsetzung des geplanten Vorhabens wird nach Durchfuhrung der Markterkundung gesondert entschieden. Seite 4 von 7

5 Breitbandausbau Amt Ftihr-Amrum Markterkundung Mit der Durchfuhrung der Markterkundung beabsichtigt das Amt Fohr-Amrum festzustellen, ob in dem betreffenden Zielgebiet gemar 2 Abs. 2 NGA-RR derzeit oder in den nachsten drei Jahren der Aufbau eines flachendeckenden NGA Netzes durch die Marktteilnehmer geplant ist. Darither hinaus soli festgestellt werden, welche Gebiete innerhalb der nachsten drei Jahre verbindlich mit einem NGA-Netz von diesen ausgebaut werden. Nach Rilickmeldung durch die Marktteilnehmer erfolgt die Abgrenzung der Ausbaugebiete dahingehend, dass Versorgungslucken (weire NGA-Flecken) erfasst werden und sichergestellt wird, dass es bei der Ausbauplanung nicht zu einer Oberlappung mit bestehenden Infrastrukturen kommt. Verbindliche Angaben im Rahmen der Markterkundung 1. Die Bekanntmachung von Raumen im Vorhabengebiet, die mit Netzen mit mind. 16 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden. 2. Die Bekanntmachung von Raumen im Vorhabengebiet, die bereits mit NGA-fahigen Netzen mit mindestens 30 Mbit/s im Download versorgt / betrieben werden. 3. Die Bekanntmachung von Raumen im Vorhabengebiet, die bereits mit NGA-fahigen Netzen mit mindestens 50 Mbit/s im Download versorgt / betrieben werden. 4. Die Bekanntmachung von Raumen im Vorhabengebiet, fiir die innerhalb der kommenden drei Jahre konkrete Ausbauplane feir eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 30 Mbit/s im Download vorliegen und umgesetzt werden sollen und die Bekanntmachung der Raume, in denen beim Endkunden nach der Umsetzung der geplanten Investitionen mindestens 50 MBit/s im Download zur Verftigung stehen sollen. Anforderungen an die Angaben der Betreiber zur Markterkundung Fiji. den Fall vorhandener NGA-Netze: a) Angaben zur Zuverlassigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade- Fahigkeit, Zahl der Anschlusse, ggfs. Moglichkeit zur Entbiindelung) Beschreibung der technischen Losung (NGA-Netzfahigkeit). b) Detaillierte, georeferenzierte kartographische Darstellung der vorhandenen Netze bis auf StraRen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) im GIS Format (shp- oder kml- Dateiformate) unter Angabe, welche Gebaude die Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s und 50 Mbit/s im Download beim Endkunden erreichen. Fiir den Fall eigener Ausbauplanungen innerhalb der kommenden drei Jahre (inklusive Mobilfunk): c) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklarung / Bestatigung der Ausbauplanungen inklusive Meilensteinplanung. d) Angaben zur Zuverlassigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade- Fahigkeit, Zahl der Anschlusse, ggfs. Moglichkeit zur Entbundelung) der geplanten Losung. e) Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen bis auf StraRen Seite 5 von 7

6 und Hausnummernebene im GIS-Format (shp- oder kml-dateiforrnate) unter Angabe welche Gebaude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s inn Download beim Endkunden erreichen. f) Es wird urn Mitteilung gebeten in welchen Orten, Ortsteilen, StraRen bzw. Stragenzugen dies der Fall sein wird. Die Meldung soil in Form einer detaillierten Aufstellung zu erfolgen. g) Bitte teilen Sie mit, ob Sie bezijglich der Planungen bereits gegeniiber der Bundesnetzagentur tatig geworden sind? h) Bitte teilen Sie mit, ob die Planungen zum eigenwirtschaftlichen Aufbau eines NGA- Netzes durch: I. die Nutzung bestehender alternativer lnfrastrukturen oder II. III. die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird. Weitere Hinweise Mit einer Meldung im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens sind die Betreiber elektronischer Konnmunikationsnetze und dienste nach 4 Abs. 8 NGA-RR verpflichtet, eigene Infrastrukturen an die Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas zu melden, soweit dies noch nicht erfolgt ist. Das Amt Fohr-Amrunn bittet darum, das Datum der letzten Meldung an die Bundesnetzagentur mitzuteilen. Falsche, unvollstandige und nicht fristgerecht abgegebene Auskunfte im Rahmen des Markterkundungsverfahrens konnen nicht berucksichtigt werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Den konkreten Ausbauabsichten legen Sie bitte eine verbindliche Erklarung bei (eine unverbindliche Absichtserklarung ist nicht ausreichend) aus der auch die zeitliche Abfolge hervorgeht. Solite eine Meldung mit beabsichtigten Ausbauplanungen im Rahmen dieses Schrittes des Markterkundungsverfahrens erfolgen, werden unter Bezug auf 4 Abs. 10 inkl. FuRnote 13 NGA- RR und EU-Leitlinie 2013/C 25/01 Randnr. 65 inkl. FuRnote 80, in einem weiteren Schritt eine Ausbauplanung inklusive Meilensteinen, glaubhafte Geschaftsplane und weitere Unterlagen wie z.b. Bankdarlehensvertrage abgefordert werden. Die Investitionen haben innerhalb von zwolf Monaten anzulaufen und die Oberwiegende Anzahl fijr die Umsetzung des Projekts erforderlichen Wegerechte mussen erteilt worden sein. Zur Lieferung dieser Information werden die betroffenen Unternehmen dann in einem gesonderten Schreiben aufgefordert werden. Diese Ausbauplanungen und weiteren Unterlagen sollen in einer vertraglichen Verpflichtung zwischen Gebietskorperschaft und Telekommunikationsunternehmen munden, aus der hervorgeht, dass der Telekommunikationsanbieter mit seinenn Eigenausbau innerhalb von drei Jahren die Seite 6 von 7

7 Vorgaben des 2 Abs. 3 NGA-RR erfullt. Die Daten werden von der Verwaltung des Amtes Fohr-Amrum ausschlierlich zum Zweck der Identifikation bereits versorgter Gebiete und zur Abgrenzung des Projektgebietes verwendet. Eine Aufwandsentschadigung ist im Rahmen des Markterkundungsverfahrens nicht vorgesehen. Weiteres Verfahren Fristende ftir die Einrechnung der Angaben- und lnformationen zur Markterkundung ist der: 02. November 2016 Sonstiges Die Unterlagen sind schriftlich in 1-facher Ausfertigung und in digitaler Form bei der oben genannten Kontaktstelle einzureichen Fur die fristgerechte Beantwortung dieser Markterkundung ist vorzugsweise der Postweg vorgesehen. Alternativ es kann auch die nationale Plattform (Registrierung erforderlich) genutzt werden. Amt Fiihr-Amrum Die Amtsdirektorin HafenstraRe Wyk auf Fohr Im Auftrage 2 AM Kreisiv oidfrie,seatici Daniel Schenck Seite 7 von 7

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