Markterkundung zur Breitbandversorgung im Kreis Coesfeld. 1. Kontaktstelle

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1 Markterkundung zur Breitbandversorgung im Kreis Coesfeld 1. Kontaktstelle Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH (wfc) Fehrbelliner Platz Dülmen Tel.: Fax: Ansprechpartner: Dr. Jürgen Grüner, Tel.: , Niklas Esser, Tel.: , 2. Verfahrensgegenstand Die wfc organisiert und koordiniert im Auftrag des Kreises Coesfeld sowie aller elf Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld Breitbandausbaumaßnahmen im gesamten Kreisgebiet. Nachdem weiße Flecken in Bezug auf die Breitbandgrundversorgung geschlossen werden konnten, verfolgen Kreis, Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld jetzt das Ziel, systematisch NGA-Bandbreiten möglichst flächendeckend im Kreis Coesfeld zu realisieren. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung erstreckt sich die Markterkundung auf weite Teile des Kreisgebiets. Ausgenommen sind lediglich die Bereiche, in denen durch den bereits erfolgten bzw. laufenden Ausbau von FTTB- bzw. FTTH-Netzen eine NGA-Versorgung sichergestellt ist. Karten des Kreisgebiets sowie der FTTB- bzw. FTTH-versorgten Bereiche sind dieser Markterkundung als Anlage beigefügt. In den Karten sind die ausgewiesenen Gewerbegebiete im Kreis Coesfeld gesondert dargestellt. Für die weitere Verfügbarkeit von Bandbreiten wird hilfsweise auf den Breitbandatlas des Bundes verwiesen. Es ist beabsichtigt, nach der Markterkundung ausgehend von den Ergebnissen die genauen Ausbaugebiete abzugrenzen und für diese gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um eine möglichst flächendeckende NGA-Versorgung sicher zu stellen. Alle Telekommunikationsunternehmen werden aufgefordert, die Gebiete zu benennen, in denen sie Breitbandanschlüsse von wenigstens 6 Mbit/s, 30 Mbit/s und 50 Mbit/s im Download aktuell bereitstellen oder deren Bereitstellung sie durch Ausbaumaßnahmen innerhalb der nächsten 3 Jahre konkret planen. Des Weiteren werden sie aufgefordert, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit zu machen, innerhalb derer die angegebenen Bandbreiten für die Nutzer garantiert werden können. Ausgehend von den Ergebnissen der Markterkundung beabsichtigt die wfc die Koordinierung/Initiierung weiterer Maßnahmen zur

2 a) flächendeckenden Versorgung aller Ortslagen mit mindestens 50 Mbit/s im Download, b) flächendeckenden Versorgung aller Gewerbegebiete bzw. standorte mit mindestens 100 Mbit/s symmetrisch (bei entsprechender Bedarfslage), c) flächendeckenden Versorgung aller Außenbereiche mit mindestens 50 Mbit/s. 3. Gegenstand der Markterkundung 3.1 Geplante Maßnahmen Beihilferechtliche Grundlagen für den Ausbau sind die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung der Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung vom und die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusamenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU 2013/C 20/01), zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission vom (EU 2014/C 192/30). Weitere Rechtsgrundlagen sind die Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom , die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom / II , das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen Infrastrukturrichtlinie (RWP NRW Infrastruktur), RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein Westfalen vom / IV A Die wfc verfolgt das Ziel, NGA-Bandbreiten flächendeckend in allen elf Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld zu erreichen und entsprechende Netze aufzubauen. Hierfür ist jeweils eine vorgeschaltete Markterkundung erforderlich. Die wfc beabsichtigt, mit Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur die Voraussetzungen für die zielgerichtete Erschließung der bislang noch unterversorgten NGA-Gebiete (in denen die Endkunden keinen unmittelbaren Zugang zu Breitbandangeboten mit mindestens 30 Mbit/s im Download zur Verfügung haben) zu schaffen. Im Regelfall sollen durch die Maßnahmen in den weißen NGA-Flecken Infrastrukturen aufgebaut werden,die Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s und mehr, in den Gewerbegebieten und Gewerbestandorten (bei entsprechender Bedarfslage) Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch ermöglichen. Daher werden in dieser Markterkundung wesentliche Teile des Gebietes des Kreises Coesfeld betrachtet. Ausgenommen sind lediglich die Bereiche, in denen durch den bereits erfolgten bzw. laufenden Ausbau von FTTB- bzw. FTTH-Netzen eine NGA-Versorgung sichergestellt ist. Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern, führt die wfc die Markterkundung bei den Telekommunikationsunternehmen und Breitbandversorgern durch, um festzustellen, welche Teilgebiete des Kreises bereits mit NGA-fähigen Breitbandinfrastrukturen versorgt sind und welche Gebiete innerhalb der nächsten drei Jahre verbindlich mit einem NGA-Netz ausgebaut werden sollen.

3 3.2 Markterkundung Das Verfahren wird mit dem Zweck der Markterkundung durchgeführt. Die Telekommunikationsunternehmen und Breitbandversorger werden aufgefordert, verbindlich nachfolgende Angaben zur vorhandenen NGA-Infrastruktur und den innerhalb der kommenden drei Jahre geplanten Investitionen in die NGA-Infrastrsukturen zu machen: a) Die Bekanntmachung von Räumen im Vorhabengebiet, die bereits mit Bandbreiten von mindestens 6 Mbit/s versorgt/betrieben werden. b) Die Bekanntmachung der zeitlichen Verfügbarkeit, innerhalb derer Bandbreiten von mindestens 6 Mbit/s für die Nutzer garantiert werden können (zeitliche Verfügbarkeitsquote). c) Die Bekanntmachung von Räumen im Vorhabengebiet, die bereits mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s versorgt/betrieben werden. d) Die Bekanntmachung der zeitlichen Verfügbarkeit, innerhalb derer Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s für die Nutzer garantiert werden können (zeitliche Verfügbarkeitsquote). e) Die Bekanntmachung von Räumen im Vorhabengebiet, die bereits mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s versorgt/betrieben werden. f) Die Bekanntmachung der zeitlichen Verfügbarkeit, innerhalb derer Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s für die Nutzer garantiert werden können (zeitliche Verfügbarkeitsquote). g) Die Bekanntmachung von Räumen im Vorhabengebiet, für die innerhalb der kommenden drei Jahre konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 30 Mbit/s im Download vorliegen und umgesetzt werden sollen; die Bekanntmachung von Räumen im Vorhabengebiet, für die innerhalb der kommenden drei Jahre konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 50 Mbit/s im Download vorliegen und umgesetzt werden sollen; die Bekanntmachung von Gewerbegebieten im Vorhabengebiet, für die innerhalb der kommenden drei Jahre konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 100 Mbit/s symmetrisch vorliegen und umgesetzt werden sollen. 3.3 Anforderungen an die Markterkundung / Interessenbekundung Die Angaben der Betreiber müssen generell folgende Informationen enthalten: Für den Fall vorhandener NGA-Netze: a) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (beispielsweise Langlebigkeit, Upgrade- Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggf. Möglichkeit der Entbündlelung); Beschreibung der technischen Lösung (NGA-Netzfähigkeit). b) Detaillierte, georeferenzierte kartografische Darstellung der vorhanden Netze bis auf die Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) in digitaler Form sowohl als Übersichtskarte im pdf-format as auch im GIS-Format (shp- oder kml-dateiformate) unter Angabe, welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 6 Mbit/s, 30 Mbit/s und 50 Mbit/s im Download bzw. 100 Mbit/s symmetrisch erreichen. Alternativ bzw. ergänzend ist auch die Bereitstellung von Adresslisten mit den genauen Versorgungsdaten möglich. Sollte eine Bereitstellung der Daten aus technischen Gründen nicht möglich sein, z.b. weil kein geeignetes GIS-System vorliegt, ist dies ausdrücklich zu erklären und zu begründen. c) Für die leitungsgebundene Versorgung wird erbeten mitzuteilen, welche Verteilerstationen mit welcher aktiven Netztechnik aufgerüstet sind (z.b. mit VDSL überbaute Kabelverzweiger bzw. Schaltverteiler). Es wird um Angabe der Adressen sowie die georeferenzierte Darstellung analog zu Punkt b) gebeten.

4 3.3.2 Für den Fall eigener Ausbauplanungen innerhalb der kommenden drei Jahre (inklusive Mobilfunk): a) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärung/Bestätigung der Ausbauplanungen inklusive Meilensteinplanung und Finanzierung. Eine bloße Absichtserklärung genügt nicht! 1 b) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (beispielsweise Langlebigkeit, Upgrade- Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggf. Möglichkeit der Entbündlelung); Beschreibung der technischen Lösung (NGA-Netzfähigkeit). c) Detaillierte, georeferenzierte kartografische Darstellung der geplanten Netze bis auf die Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) in digitaler Form sowohl als Übersichtskarte im pdf-format as auch im GIS-Format (shp- oder kml-dateiformate) unter Angabe, welche Gebäude die Mindestbandbreiten 30 Mbit/s und 50 Mbit/s im Download bzw. 100 Mbit/s symmetrisch erreichen sollen. Alternativ bzw. ergänzend ist auch die Bereitstellung von Adresslisten mit den genauen Versorgungsdaten möglich. Sollte eine Bereitstellung der Daten aus technischen Gründen nicht möglich sein, z.b. weil kein geeignetes GIS-System vorliegt, ist dies ausdrücklich zu erklären und zu begründen. d) Für die leitungsgebundene Versorgung wird erbeten mitzuteilen, welche Verteilerstationen mit welcher aktiven Netztechnik aufgerüstet werden sollen (z.b. zu überbauende Kabelverzweiger bzw. Schaltverteiler). Es wird um Angabe der Adressen sowie die georeferenzierte Darstellung analog zu Punkt c) gebeten. Die vertrauliche Behandlung der Daten kann schriftlich durch die wfc bzw. die jeweilige Kommune zugesichert werden. 3.4 Sonstiges Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen, soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im [evt. folgenden] Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu." 2 Es wird nochmals auf die rechtlichen Grundlagen verwiesen: Die Markterkundung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung v sowie weiteren Richtlinien des Bundes und des Landes NRW (siehe Abschnitt 3.1). Die damit einhergehenden rechtlichen Vorgaben sind zu beachten. Die vorstehend genannten Angaben werden bis zur unter Ziff. 4 genannten Frist erwartet. 1 Vgl. auch EU-Leitlinie (2013/C25/01) Randnummer 65, Fn 80. Um ausreichende Sicherheit für die anfragenden Gebietskörperschaften herzustellen, werden (rechts)-verbindliche Angaben hinsichtlich der umsetzung des angekündigten Eigenausbaus bzw. eine vertragliche Vereinbarung gefordert, mit mindestens folgenden Inhalten: Meilensteindarstellung in Zeitintervallen, Nachweis über Finanzierungszusagen oder ggf. rechtsverbindliche Eignererklärung, Angabe der zu Vectoringliste angemeldeten Kabelverzweiger. Darüber hinaus wird auf Fn 80 a.a.o. verwiesen. 2 Siehe 4 (8) Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.

5 Die Daten werden von der wfc ausschließlich zum Zweck der Identifikation bereits versorgter Gebiete und zur Abgrenzung für die unter Ziffer 2 und 3.1 genannten Projektgebiete verwendet. Die vertauliche Behandlung der Daten kann bei Bedarf schriftlich zugesichert werden. Aufwendungsersatz kann nicht gewährt weden. Der Kreis Coesfeld sowie die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld behalten sich ausdrücklich vor, in Gebieten in denen durch den Markt keine Erschließung mit NGA-Bandbreiten erkennbar ist, neben marktstimulierenden Aktivitäten auch eigene Maßnahmen (etwa Verlegung von Leerrohren oder den Betrieb eigener Infrastrukturen) durchzuführen und/oder ggf. Fördergelder für die Erschließung solcher Gebiete zu beantragen. Die Ergebnisse der Markterkundung werden den Anforderungen den Anforderungen der Förderrichtlinien entsprechend auf dem zentralen Online-Portal veröffentlicht. 3.5 Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Der Kreis Coesfeld sowie die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld haben großes Interesse, eigene Aktivitäten marktkonform und rechtssicher zu initiieren sowie volkswirtschaftlich effiziente Doppelkostenzu vermeiden. Die Anbieter werden ermuntert, für Gebiete, die nach ihrer Kenntnis weder von ihnen noch von alternativen Anbietern heute bzw. fest geplant innerhalb der nächsten drei Jahre mit NGA-Bandbreiten (mindestens 30 Mbit/s Download) versorgt weden, Lösungsvorschläge zur Versorgung zu unterbreiten. Ein Vergabeverfahren ist hiermit ausdrücklich nicht verbunden. Sofern Interesse an einer Erschließung entsprechender Gebiete besteht, wird um Mitteilung gebeten unter Nennung und Quantifizierung des für dieses Vorhaben durch die Kommune erforderlichen Engagements (Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke, Übernahme von Bauarbeiten, Bereitstellung von Leerrohren oder anderen Vorleistungsprodukten etc.). Es ist vorgesehen, die eingereichten Interessenbekundungen auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderlichen politischen Entscheidungen sowie eventuelle Förderanträge zu nutzen. 4. Fristen Fristende für die Einreichung von Stellungnahmen zur Markterkundung und von Interessenbekundungen: Dülmen, Dr. Jürgen Grüner Geschäftsführer

6 Anhang Kreis Coesfeld

7 FTTB-/FTTH-Ausbaugebiete in der Gemeinde Ascheberg

8 FTTB-/FTTH-Ausbaugebiete in der Stadt Dülmen

9 FTTB-/FTTH-Ausbaugebiete in der Gemeinde Nordkirchen

10 FTTB-/FTTH-Ausbaugebiete in der Gemeinde Rosendahl

11 FTTB-/FTTH-Ausbaugebiete in der Gemeinde Senden

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