Markterkundung. für den Landkreis Bernkastel-Wittlich

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1 Absender: Landkreis Bernkastel-Wittlich Markterkundung für den Landkreis Bernkastel-Wittlich ABSCHNITT I: Kommunale Gebietskörperschaft I.1) Name, Adresse und Kontaktstelle Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kurfürstenstr Wittlich Fachbereich Wirtschaftsförderung Ansprechpartner: Markus Lautwein Tel I.2) Gegenstand des öffentlichen Interesses Der Landkreis Bernkastel-Wittlich beabsichtigt den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen der nächsten Generation, sogenannten NGA-Netzen (Next Generation Access), im Kreisgebiet. Für diesen NGA-Ausbau werden die Rahmenregelung des Bundes und die Leitlinien der EU (EU 2013/C 25/01; EU 2014/C 198/30) zu Grunde gelegt. Vorhandene weiße Flecken sollen mit Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, mindestens jedoch mit 30 Mbit/s erschlossen werden. ABSCHNITT II: Gegenstand der Markterkundung II.1) Verfahrensgegenstand Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Bekanntgabe von Investitionsabsichten zum Auf- bzw. Ausbau von NGA-Netzen mit mind. 30 bzw. 50 Mbit/s in Gemeinden des Kreisgebietes. Gleichzeitig werden die Breitbandversorger, die bereits Breitbandanschlüsse 30 MBit/s anbieten, aufgefordert diese Gebiete anzuzeigen. II.2) Kurzbeschreibung des Gegenstandes der Markterkundung Nichtförmliches Markterkundungsverfahren, angelehnt an 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung, keine Vorinformation i.s.d. Richtlinie 18/2004/EG bzw. i.s.d. Vergaberechts: Der handelnde Landkreis Bernkastel-Wittlich behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens sowie den Abschluss von Verträgen vor. Im Zuge dieses nichtförmlichen Markterkundungsverfahrens prüft der handelnde Landkreis Bernkastel-Wittlich, ob Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze ohne finanzielle Beteiligung 1

2 Dritter beabsichtigen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Downstream in den kommenden drei Jahren anzubieten. Zusätzlich sollen verbindliche Angaben zu vorhandenen NGA-Infrastrukturen gemacht werden. ABSCHNITT III: Weiteres Verfahren und Anforderungen III.1) Meldung vorhandener Infrastrukturen Der Kreis Bernkastel-Wittlich fordert Telekommunikationsunternehmen auf, vorhandene NGA- Infrastrukturen anzugeben, um diese bei der Definition des Projektgebietes berücksichtigen zu können. Folgende Angaben sind zu machen: 1) Die Bekanntmachung von Räumen im Vorhabengebiet, die bereits mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden. Georeferenzierte kartographische Darstellung der vorhandenen Netze bis auf Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) im GIS-Format bevorzugt ESRI-Shapefile (*.shp), welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s im Downstream beim Endkunden erreichen. 2) Die Bekanntmachung von Räumen im Vorhabengebiet, die bereits mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden. Georeferenzierte kartographische Darstellung der vorhandenen Netze bis auf Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) im GIS-Format bevorzugt ESRI-Shapefile (*.shp), welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 50 Mbit/s im Downstream beim Endkunden erreichen. Die gelieferten Darstellungen werden ausschließlich für das Projekt und für die notwendige Bildung des Projektgebietes genutzt. III.2) Anforderungen zur Wertung von Bekundungen von Ausbauplanungen Geplante Investitionsvorhaben privater Investoren müssen so angelegt sein, dass innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine Versorgbarkeit von 50 Mbit/s und mehr, mind. jedoch 30 Mbit/s, erzielt wird, wobei der Abschluss der Investitionen innerhalb einer dem Vorhaben angemessenen Frist vorgesehen sein sollte. Entsprechende Investitionsvorhaben werden nur berücksichtigt, wenn Planungen auf der Grundlage definitiver Beschlüsse zur Erschließung nachgewiesen werden. Der Telekommunikationsanbieter hat alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des Markterkundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben. Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden. Ausschlaggebend für die Zulässigkeit und Berücksichtigung der Bekundungen sind neben der Einhaltung voran genannter Anforderungen weitere qualitative Merkmale der Angebote wie unter anderem Vorlage eines technisch untersetzten Projekt- und Zeitplans (inklusiver definierter Meilensteine) für den Netzausbau Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärung/Bestätigung der Ausbauplanungen inklusive Meilensteinplanung 1 1 vgl. auch EU-Leitlinien (2013/C 25/01) Randnummer 65, Fn 80; Um ausreichende Sicherheit für die anfragende Gebietskörperschaft herzustellen, werden (rechts-) verbindliche Angaben hinsichtlich der Umsetzung des angekündigten Eigenausbaus bzw. eine vertragliche Vereinbarung gefordert, mit mindestens folgenden Inhalten: Meilensteindarstellung in Zeitintervallen; Nachweis über Finanzierungszusage oder ggf. rechtsverbindliche Eigenerklärung; Angabe der zur Vectoringliste angemeldeten KVz; darüber hinaus wird auf Fn 80 a.a.o. verwiesen 2

3 Georeferenzierte kartographische Darstellung des Ausbaugebiets, mit Darstellung der Gebäude, die mit mind. 30 Mbit/s bzw. mind. 50 Mbit/s in den nächsten drei Jahren erschlossen werden sollen Befähigungsnachweise (nach dem Telekommunikationsgesetz; Referenzprojekte) Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit Angaben über erreichbare Mindestbandbreiten für gewerbliche und private Anschlussnehmer Angaben über die voraussichtlichen Endkundenpreise und das Abrechnungsverfahren Angaben über den Schutz der installierten Anlagen und somit der Internetverbindungen gegen Dritte Kommt der private Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat die betroffene Kommune erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann eine Auswahl eines Netzbetreibers im Zuge der Rahmenregelung des Bundes beginnen. III.3) Sonstiges Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen, soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu. 2 III.4) Fristende für die Einreichung von Bekundungen Donnerstag, 31. Dezember 2015, Uhr III.5) Tag der Absendung dieser Markterkundung Montag, 16. November siehe 4 Abs. 8 Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung 3

4 ABSCHNITT IV: Liste abfragerelevanter Gebiete Gemeinden Haushalte Gemeinden Haushalte Gemeinden Haushalte Altrich 681 Dierscheid 74 Heidenburg 325 Arenrath 150 Dodenburg 44 Heidweiler 96 Bausendorf 576 Dreis 601 Hetzerath 895 Bengel 395 Eckfeld 164 Hilscheid 112 Berglicht 217 Eisenschmitt 150 Hochscheid 125 Bergweiler 362 Enkirch 772 Hontheim 373 Bernkastel-Kues 3315 Erden 171 Horath 195 Bettenfeld 319 Esch 181 Hupperath 262 Binsfeld 527 Etgert 17 Immert 73 Brauneberg 430 Flußbach 193 Irmenach 303 Breit 106 Gielert 92 Karl 87 Bruch 199 Gipperath 104 Kesten 164 Büdlich 90 Gladbach 157 Kinderbeuern 491 Burg (Mosel) 194 Gornhausen 98 Kinheim 371 Burgen 256 Graach an der Mosel 367 Klausen 574 Burtscheid 30 Gräfendhron 40 Kleinich 328 Deuselbach 138 Greimerath 94 Kommen 127 Dhronecken 49 Großlittgen 441 Kröv 1098 Diefenbach 28 Hasborn 241 Landscheid 935 Dierfeld 3 Heckenmünster 53 Laufeld 222 4

5 Gemeinden Haushalte Gemeinden Haushalte Lieser 577 Piesport 870 Longkamp 502 Platten 382 Lösnich 198 Plein 284 Lötzbeuren 262 Reil 505 Lückenburg 51 Rivenich 312 Malborn 583 Rorodt 28 Manderscheid 598 Salmtal 1002 Maring-Noviand 683 Schladt 50 Meerfeld 152 Schönberg 99 Merschbach 20 Schwarzenborn 26 Minderlittgen 295 Sehlem 387 Minheim 214 Starkenburg 132 Monzelfeld 585 Talling 98 Morbach 4747 Thalfang 818 Mülheim (Mosel) 452 Traben-Trarbach 3094 Musweiler 27 Ürzig 449 Neumagen-Dhron 1038 Veldenz 433 Neunkirchen 63 Wallscheid 147 Niederöfflingen 194 Willwerscheid 26 Niederscheidweiler 112 Wintrich 479 Niersbach 305 Wittlich 8498 Oberöfflingen 122 Zeltingen-Rachtig 1027 Oberscheidweiler 87 Osann-Monzel 726 Pantenburg 105 5

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