Stadtverwaltung Chemnitz
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- Carsten Schneider
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1 Stadtverwaltung Chemnitz Annaberger Straße 89, Chemnitz 28. Juli 2016 Markterkundungsverfahren für die Stadt Chemnitz I. Ausschreibende Stelle und Ansprechpartner Stadtverwaltung Chemnitz Tiefbauamt Herr Bernd Gregorzyk Annaberger Straße 89, Chemnitz Telefon: Telefax: II. Hintergrund dieser Markterkundung 1. Erschließung der Stadt Chemnitz Die Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeitsnetzen ist zu einem entscheidenden Standortfaktor für die Bevölkerung und die Wirtschaft der Stadt Chemnitz geworden. Unterversorgte Gebiete, welche nicht mit Next Generation Access (NGA)-Breitband angeschlossen sind, sollen daher erschlossen werden, um den technologischen Fortschritt beibehalten zu können. Hintergrund der vorliegenden Markterkundung für die Stadt Chemnitz ist es, zu ermitteln ob Investoren, private TK-Netzerrichter und betreiber, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten. Die vorliegende Markterkundung erfolgt im Vorfeld der von der Stadt Chemnitz beabsichtigten Durchführung von Fördermaßnahmen im Rahmen des Aufbaus schneller Breitbandinfrastruktur. 2. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen dieser Markterkundung sind die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom ( NGA- RR ), die Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom , ferner die Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Bei-
2 hilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, Mitteilung der Kommission vom , 2013 C 25/01, zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission vom , 2014 C 198/30 ( EU-Breitbandleitlinien ). Die oben genannten Regelwerke sehen jeweils ein vorgeschaltetes Markterkundungsverfahren vor (vgl. z. B. die Präambel bzw. 4 NGA-RR). 3. Abgrenzung zu anderen unterversorgten Gebieten Die vorliegende Markterkundung bezieht sich ausschließlich auf die Stadt Chemnitz. III. Gebiet dieser Markterkundung: Stadt Chemnitz 1. Lage der Stadt Chemnitz Die Stadt Chemnitz ist eine kreisfreie Stadt, bestehend aus 39 Stadtteilen, und befindet sich im Südwesten von Sachsen. Sie ist die drittgrößte Stadt und bildet mit den anderen beiden sächsischen Großstädten Leipzig und Dresden ein Städtedreieck. Die Stadt Chemnitz liegt im Erzgebirgsbecken, eingerahmt von Ausläufen des Erzgebirges im Süden und dem Mittelsächsischen Bergland im Norden. Die Abgrenzung der Stadt Chemnitz kann der Gebietsdefinition entnommen werden. 2. Bisherige NGA-Breitbandversorgung der Stadt Chemnitz Die Versorgungssituation der Stadt Chemnitz wurde auf Grundlage des interaktiven Breitbandatlas des BMVI analysiert, welcher als zentrales Informationsmedium für Breitbandverfügbarkeiten in Deutschland Anwendung findet. Alle unterversorgten Gebiete wurden im Ergebnis als vorläufiges Ausbaugebiet definiert und sind in dem beigefügten Kartenmaterial blau eingefärbt. Nach aktuellem Kenntnisstand ist das Ausbaugebiet damit derzeit als unterversorgt im Sinne von 2 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-RR (sog. weißer NGA- Fleck ) einzuordnen. IV. Ziele der Markterkundung und Verfahrensgegenstand Die Ziele dieser Markterkundung ergeben sich aus 4 NGA-RR. Anhand der Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung wird die Stadt Chemnitz eine politische Entscheidung zu einer etwaigen Förderung des Ausbaus einer schnellen Breitbandinfrastruktur treffen. V. Einzureichende Angaben Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens sind durch die Telekommunikationsunternehmen folgende Angaben zu machen und fristgerecht schriftlich per Post oder per an die unter Ziff. I. genannte Stelle vorzulegen. Im Einzelnen: 1. Sofern schon entgegen der bisher vorliegenden Information NGA-Netze in der Stadt Chemnitz vorhanden sein sollten: 2
3 a) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit, Zahl der Anschlüsse und Möglichkeiten zur virtuellen/physischen Entbündelung des dortigen NGA- Netzes, b) technische Beschreibung, einschließlich detaillierter, georeferenzierter kartografischer Darstellungen des NGA-Netzes im GIS-Format sowie Mitteilung, ob Glasfaserleitungen bis zu den Räumlichkeiten der Endkunden reichen, c) ferner: Die aktuell beim Endkunden erreichbaren Up- und Downloadgeschwindigkeiten sowie Angaben zum Prozentsatz der mit NGA- Breitbandanschlüssen erreichbaren und bereits versorgten Endkunden. 2. Für den Fall eigener Ausbauplanungen in der Stadt Chemnitz innerhalb der kommenden drei Jahre, wobei der Zeitpunkt der tatsächlichen Einsetzung des NGA-Netzes maßgeblich ist: a) Rechtsverbindliche und verpflichtende Ausbauerklärung inkl. Projektphasen, Meilensteinplanung und gesicherter Finanzierungsplanung für die Errichtung eines NGA-Netzes in den kommenden drei Jahren, b) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärungen dazu, ob der Aufbau des NGA-Netzes in den kommenden drei Jahren durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen im Sinne von 77b TKG oder durch die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird (vgl. 4 Abs. 2 NGA-RR), c) Rechtsverbindliche und verpflichtende Ausbauerklärung inkl. Projektphasen, Meilensteinplanung und gesicherter Finanzierungsplanung für die Errichtung eines NGA-Breitbandnetzes in den kommenden drei Jahren (sofern vorgesehen), d) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit, Zahl der Anschlüsse, Möglichkeiten zur virtuellen/physischen Entbündelung des geplanten NGA- Breitbandnetzes bzw. des ultraschnellen Breitbandnetzes, einschließlich Beschreibung der geplanten technischen Lösung und Angaben zur gesicherten Finanzierung, e) Detaillierte, georeferenzierte kartografische Darstellung aller Ausbauplanungen in der Stadt Chemnitz unter Angaben der Mindestbandbreiten bei den Endkunden. Wichtiger Hinweis an die Telekommunikationsunternehmen: Um zu vermeiden, dass ein Ausbauvorhaben zwar bekundet, dann tatsächlich jedoch nicht innerhalb der kommenden drei Jahre realisiert wird, behält sich die ausschreibende Stelle vor, von jedem Unternehmen, das Interesse an einem Eigenausbau eines NGA-Breitbandnetzes zeigt, zur Glaubhaftmachung des Ausbauvorhabens weitergehende Nachweise zu verlangen. Hierzu zählen ein glaubhafter Geschäftsplan, Bankdarlehensverträge, ein ausführlicher Zeitplan für den Netzausbau sowie ggf. weitere Unterlagen. Die mit dem geplanten Breitbandausbau verbundenen Verpflichtungen sind dann noch einmal vertraglich niederzulegen. Ist das Unternehmen hierzu nicht bereit oder werden einzelne, verpflichtende Meilensteine nicht erreicht, steht es der ausschreibenden Stelle frei, mit der Umsetzung der staatlichen Fördermaßnah- 3
4 men zu beginnen bzw. diese fortzusetzen (vgl. Rn. 65 EU-Breitbandleitlinien sowie 4 Abs. 10 NGA-RR). VI. Aufnahme in den Breitbandatlas Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen ihre eigenen Infrastrukturen zwingend der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online- Portal einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu ( 4 Abs. 8 NGA-RR). VII. VIII. Kein Aufwendungsersatz im Markterkundungsverfahren Der Auftraggeber gewährt keinen Aufwendungsersatz in diesem Markterkundungsverfahren. Veröffentlichung der Markterkundung Veröffentlichung der Markterkundung: Fristende der Markterkundung: Anlage - Kartenmaterial: vorläufige Ausbaugebiete in der Stadt Chemnitz 4
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