Stadt Schwarzenbach a.wald
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- Dieter Kohl
- vor 7 Jahren
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1 Breitbandförderverfahren der Bayerischen Staatsregierung Vorbereitung eines Förderantrages der Ergebnis der Bedarfserhebung und technischen Ist-Erfassung Die hat im Rahmen des Breitbandförderverfahrens der Bayerischen Staatsregierung gemäß Förder-Richtlinie vom 22. November 2012 den aktuellen Breitband-Bedarf wie folgt ermittelt: Veröffentlichung am mit Abgabefrist bis auf der Homepage der Stadt Schwarzenbach a.wald ( Der Link wurde an die Bezirksregierung (Förderstelle) und das Breitbandzentrum Bayern zur Veröffentlichung unter weitergeleitet. Individuelles Anschreiben an Unternehmer im Kumulationsgebiet mit Bitte um Rücksendung des ausgefüllten Bedarfserfassungsbogens am mit Abgabefrist bis Weitere Veröffentlichungen, z.b. über Pressemitteilung Die technische Ist-Situation wurde unter anderem unter Zuhilfenahme des Breitbandatlas der Bundesregierung ermittelt. Als Grundlage für die Bedarfsabfrage erfolgte eine vorläufige, an den Kriterien des Förderprogramms orientierte und mit den örtlichen Verhältnissen abgeglichene Definition eines Erschließungs- bzw. Kumulationsgebiets. In diesem ist größtenteils eine gute bis befriedigende Breitbandgrundversorgung vorhanden (2MBit/s). Die Anforderungen an ein Next Generation Internet (mindestens 50MBit/s, zumindest aber 25MBit/s garantiert) werden aber, bis auf wenige Gebäude um den vorhanden Hauptverteiler, nicht erfüllt. Die Versorgung mit LTE wird als Shared Medium mit einer beworbenen Bandbreite von bis zu 50Mbit/s als nicht ausreichend bewertet: Die geforderten 25Mbit/s Mindestbandbreite werden hier nicht garantiert. Die im Rahmen der Bedarfsabfrage eingegangenen Meldungen wurden auf der Grundlage der Rahmenbedingungen und Vorgaben des Förderprogramms insbesondere hinsichtlich ihrer nutzerspezifischen Plausibilität und Erforderlichkeit überprüft und eingeschätzt. Als Kriterium wurde neben den gemeldeten Anwendungen dabei auch die Art der unternehmerischen Tätigkeit herangezogen. In die folgenden Übersichten wurden alle Bedarfsmeldungen mit aufgenommen. Dabei wurden die Bedarfsmeldungen von mindestens 50 Mbit/s mit einem roten Rechteck und alle anderen Bedarfsmeldungen, bei denen eine Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s ausreichend ist, mit einem grünen Rechteck markiert.
2 In dem definierten Erschließungsgebiet (Gewerbe- und Kumulationsgebiet) befinden sich entsprechend den Vorgaben der Förderrichtlinie mindestens fünf Unternehmer im Sinne des 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Das Erschließungsgebiet hat Vorläufigkeitscharakter und kann bis zum Start des Auswahlverfahrens gemäß dem dann vorliegenden Kenntnisstand, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Markterkundung, noch angepasst werden.
3 Lage des vorläufig definierten Erschließungs- bzw. Kumulationsgebietes im Stadtgebiet
4 Definition weiße, graue und schwarze Flecken gemäß Breitband-Richtlinie vom Weißer Fleck (Kap der Richtlinie): In Gewerbe- und Kumulationsgebieten, in denen noch kein Netzbetreiber Bandbreiten gemäß Nr. 1.1 flächendeckend anbietet und in einem Zeitraum von drei Jahren nicht anbieten wird und in denen auch keine Grundversorgung (mindestens 2 Mbit/s Downstream) vorhanden ist Grauer Fleck (Kap der Richtlinie): In Gewerbe- und Kumulationsgebieten, in denen noch kein Netzbetreiber Bandbreiten gemäß Nr. 1.1 flächendeckend anbietet und in einem Zeitraum von drei Jahren nicht anbieten wird, in denen aber bereits eine Grundversorgung vorhanden ist, auch wenn diese nicht flächendeckend ist Schwarzer Fleck (Kap der Richtlinie): In Gewerbe- und Kumulationsgebieten, in denen noch kein Netzbetreiber Bandbreiten gemäß Nr. 1.1 flächendeckend anbietet und in einem Zeitraum von drei Jahren nicht anbieten wird, in denen aber Breitbanddienste von konkurrierenden Breitbandinfrastrukturen (insbesondere xdsl und Kabelnetze) mit einer Grundversorgung angeboten werden, auch wenn diese nicht flächendeckend sind
5 Kernstadt Schwarzenbach a.wald mit dem Industriegebiet Altes Gericht Bedarfsmeldungen für Kernstadt Schwarzenbach a.wald: 4 Unternehmen haben einen plausiblen Bedarf von mindestens 50 Mbit/s Downstream und 2 Mbit/s Upstream gemeldet (rote Rechtecke) 7 Unternehmen haben einen Bedarf von mindestens 30 Mbit/s Downstream gemeldet (grüne Reckecke) es sind mindestens 5 Unternehmer gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Gebiet ansässig Versorgungssituation für Kernstadt Schwarzenbach a.wald: Leitungsgebunden: eine Grundversorgung mit mindestens 2 Mbit/s ist mit einer sehr hohen Flächendeckung vorhanden Drahtlos / LTE: eine Grundversorgung von mindestens 2 Mbit/s ist gegeben Eine Versorgung mit mindestens 25 Mbit/s ist zu einem geringen Teil gegeben (diese Teilfläche ist grün markiert und wird vom Kumulationsgebiet entfernt) Das Gebiet ist damit ein schwarzer Fleck der Grundversorgung
6 Bedarfsmeldung für den Ortsteil Straßdorf: Bedarfsmeldungen für den Ortsteil Straßdorf: 3 Unternehmen haben einen Bedarf von mindestens 30 Mbit/s Downstream gemeldet (grüne Rechtecke) es sind mindestens 5 Unternehmer gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Gebiet ansässig Versorgungssituation für den Ortsteil Straßdorf: Leitungsgebunden: eine Grundversorgung mit mindestens 2 Mbit/s ist mit einer sehr hohen Flächendeckung vorhanden Drahtlos / LTE: eine Grundversorgung von mindestens 2 Mbit/s ist gegeben Eine Versorgung mit mindestens 25 Mbit/s ist nicht gegeben Das Gebiet ist damit ein schwarzer Fleck der Grundversorgung
7 Bedarfsmeldung für den Ortsteil Schwarzenstein: Bedarfsmeldungen für den Ortsteil Schwarzenstein: 1 Unternehmen hat einen Bedarf von mindestens 50 Mbit/s Downstream und 2 Mbit/s Upstream gemeldet (rotes Rechteck) 1 Unternehmen liegt nahe, aber außerhalb des Erschließungsgebietes und kann daher nicht berücksichtigt werden. es sind mindestens 5 Unternehmer gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Gebiet ansässig Versorgungssituation für den Ortsteil Schwarzenstein: Leitungsgebunden: eine Grundversorgung mit mindestens 2 Mbit/s ist nur mit einer geringen Flächendeckung vorhanden Drahtlos / LTE: eine Grundversorgung von mindestens 2 Mbit/s ist nur mit einer geringen Flächendeckung gegeben Eine Versorgung mit mindestens 25 Mbit/s ist nicht gegeben Das Gebiet ist damit ein schwarzer Fleck der Grundversorgung
8 Bedarfsmeldung für den Ortsteil Döbra: Bedarfsmeldungen für den Ortsteil Döbra: 1 Unternehmen hat einen Bedarf von mindestens 50 Mbit/s Downstream und 2 Mbit/s Upstream gemeldet (rotes Rechteck) es sind mindestens 5 Unternehmer gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Gebiet ansässig Versorgungssituation für den Ortsteil Döbra: Leitungsgebunden: eine Grundversorgung mit mindestens 2 Mbit/s ist mit einer sehr hohen Flächendeckung vorhanden Drahtlos / LTE: eine Grundversorgung von mindestens 2 Mbit/s ist gegeben Eine Versorgung mit mindestens 25 Mbit/s ist nicht gegeben Das Gebiet ist damit ein schwarzer Fleck der Grundversorgung
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