Amt Fohr-Amrum Flachendeckende NGA-Breitbandversorgung. - Nichtformliches Interessenbekundungsverfahren -

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1 Flachendeckende NGA-Breitbandversorgung - Nichtformliches Interessenbekundungsverfahren - Wyk auf Fohr,

2 Kommunale Gebietskorperschaft 1.1 Name, Adresse, Kontaktstelle Amt Fohr-Amrum Die Amtsdirektorin HafenstraRe Wyk auf FOhr 1.2 Ansprechpartner Herr Daniel Schenck Hafenstrafle Wyk auf Fohr Telefon: Fax: Verfahrensgegenstand / Gegenstand des offentlichen Interesses Vorbereitung einer mit offentlichen Mitteln geforderten MaRnahme zur nachhaltigen und wirtschaftlich umsetzbaren Erschlieflung der unterversorgten Bereiche des Amtes Fohr-Amrum mittels einer Next-Generation-Access (NGA) Breitbandinfrastruktur. Das Amt Fohr-Amrum beabsichtigt, sofern kein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen in der Lage ist den Ausbau kostendeckend durchzufohren, eine Beihilfe auf Grundlage der Richtlinie Ober die Gewahrung von Zuwendungen zur FOrderung der Breitbandversorgung gemar den Leitlinien der EU kir die Anwendung der Vorschriften Ober staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), zuletzt geandert durch Mitteilung der Kommission vom 27, (2014/C 198/30) zur Deckung einer WirtschaftlichkeitslOcke, zu leisten. Die vonn Amt Fohr-Amrum in 10/ durchgeffihrte Markterkundung hat aufgezeigt, dass in den kommenden drei Jahren keine flachendeckende NGA-fahige Breitbandversorgung durch die Marktteilnehmer erfolgen wird. Durch das geplante Vorhaben beabsichtigt das Amt Fohr- Amrum die aufgezeigten BreitbandversorgungslOcken zu beseitigen. So soil mittels Ausbau einer geeigneten NGA-fahigen Breitbandinfrastruktur den unterversorgten privaten Haushalten und Gewerbetreibenden eine Bandbreite von 50 Mbit/s und mehr irn Download zur VerfOgung gestellt warden. In Erganzung zur Markterkundung fuhrt nun das Amt Fohr-Amrum em n nichtformliches Interessenbekundungsverfahren (IBV) durch. Das IBV dient der Vorbereitung eines spateren Vergabeverfahrens und ist sowohl for den Auftraggeber und als auch den Bieter unverbindlich. Die Vollstandigkeit und Genauigkeit der Daten und Angaben haben oberste Prioritat. Seite 2 von 8

3 Grundlage fur das Verfahren bildet 4 Absatz 5 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur UnterstOtzung des Aufbaus einer flachendeckenden NGA Breitbandversorgung [Staatlichen Beihilfe Nr. SA (2014/N) - Deutschland Aufbau einer flachendeckenden NGA-Breitbandversorgung in Deutschland (Genehmigung der Europaischen Konnmission C (2015) 4116 vom ), (nachfolgend NGA- Rahmenregelung" genannt)], Ziffer 4.3 der Richtlinie Ober die Gewahrung von Zuwendungen zur FOrderung der Breitbandversorgung landlicher Raume (nachfolgend RL Breitbandforderung - landlicher Raum" genannt) sowie 7 Absatz 2 der Richtlinie FOrderung zur UnterstOtzung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" des Bundesministeriums Ea- Verkehr und Digitale lnfrastruktur (BMVI) vom (nachfolgend Bundesforderrichtlinie" genannt). 3 Projektgebiet 3.1 Kurzbeschreibung des Projektzieles Ziel des Vorhabens ist eine flachendeckende NGA Breitbandversorgung for die Gebietskulisse des Amtes Fohr-Amrum zu erreichen. Das Vorhaben soil zu einer wesentlichen Verbesserung der aktuellen Breitbandversorgung in den NGA-unterversorgten Bereichen (weige Flecken) der Gebietskorperschaft fohren. Dabei sind for mindestens 85 % aller Haushalte im Projektgebiet garantierte Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s - und for mindestens 95% der Haushalte von mindestens 30 Mbit/s im Download ZIA gewahrleisten. Dieses ist unter der Pramisse zu erf011en, das ebenfalls im Rahmen der Mallnahme Neuinvestitionen in Infrastrukturen in den Ausbaugebieten getatigt werden (eine ausschliefiliche HochrOstung bestehender Technologien wird nicht gefordert). Eine Bereitstellung höherer Bandbreiten am Teilnehmeranschuss ist ausdrocklich willkommen und kann ggf. auch nur fur einen Tell der AnschlOsse angeboten werden. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschaltung weiterer Breitbandkunden Ober die neu zu errichtende Netzinfrastruktur ggf. fur Bestandskunden keine Performanceeinbuflen einhergehen. 3.2 Projektgebiet FOr das Projektgebiet Amt Fohr-Amrum" wurden 2 Ausbaugebiete festgelegt. Jedes Ausbaugebiet wiederum ist in Cluster unterteilt. Die Clusterzuordnung und die ermittelten unterversorgten Endkunden sind nachfolgender Aufstellung zu entnehmen. 3.3 Gebietskulisse Gemeinden Cluster (Los) Anzahl der unterversorgten Gebaude Anzahl der unterversorgten Haushalte/Gewerbetreibenden Ausbaugebiet Insel Fohr Oevenum, Midlum, Alkersum, Nieblum (mit Goting) Witsum und Utersum (mit Hedehusum) Dunsum, Stiderende und Oldsum _ Seite 3 von 8

4 Amt Fahr-Amrurn Gemeinden Ausbaugebiet Insel Amrum Cluster (Los) Anzahl der unterversorgten Gebaude Anzahl der unterversorgten Haushalte/Gewerbetreibenden Nebel (mit Skidorf und Steenodde) Norddorf und Wittdfin Gesamt Losbildung Far jedes Cluster innerhalb der Ausbaugebiete wird em n separates Los gebildet (siehe vorstehende Tabelle und vgl. Anlage 1 und Anlage 2). Im Rahmen der Interessenbekundungen sind die geforderten Angaben je Los, unter Verwendung der Anlage 3 zu machen. Interessenbekundungen konnen far einzelne, mehrere oder far alle Lose abgegeben werden (Siehe auch Punkt 6: Losbildung und Gewichtung). Das Amt Fohr-Amrum behalt sich eine separate Entscheidung Ober die Durchfahrung eines Vergabeverfahrens, getrennt nach Losen, vor. Auch behalt sich das Amt Fohr-Amrum vor, im Verlauf des weiteren Verfahrens den Loszuschnitt auf Grundlage der eingereichten Interessensbekundungen abzuandern. 4 Gegenstand der Dienstleistung 4.1 Bezeichnung Das Amt Fitihr-Amrum bittet urn die Einreichung von nach Losen aufgeteilten Interessenbekundungen zur Schlieflung der bestehenden Versorgungslacken mit NGA-AnschlOssen. Es handelt sich urn em n nichtformliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung; weiterhin handelt es sich nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Far die Vorgehensweise zur Erschlieflung der NGA-unterversorgten Cluster wird das WirtschaftlichkeitslOckenmodell ausgewahlt. Eine Wirtschaftlichkeitslacke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahnnen und dem Barwert aller Kasten des Netzaufbaus und -betriebs, eines privatwirtschaftlichen Betreibers von Breitbandinfrastrukturen Ober einen Zeitraum von mindestens 7 (sieben) Jahren (vgl. 3 Absatz 1 der Bundesforderrichtlinie). Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Unterlagen auszuwerten und als Informationsgrundlage far die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Gegenstand dieses InteressenbekundungsverFahrens ist es somit nicht, einen oder mehrere konkrete Auftrage zur Herstellung einer Breitbandversorgung zu erteilen. Die Interessenten werden aber die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet. Das Amt Fohr-Amrum behalt sich die Gewahrung einer Zuwendung vor. Seite 4 von 8

5 4.2 Kurze Beschreibung des Vorhabens Ziel des Vorhabens ist es - betrachtet je Los - eine flachendeckende NGA- Breitbandversorgung fur das Ausbaugebiet zu erreichen. Nach Abschluss der Magnahme sollen für mindestens 85 % der privaten- und gewerblichen Endkunden, die sich in den Vorhabengebieten befindenden, zuverlassig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download gewahrleistet werden. Mindestens jedoch, ist durch die Vorhaben sicherzustellen, dass fur 95% der Teilnehmeranschlusse eine garantierte Bandbreite von 30 Mbit/s im Download bereitgestellt werden kann. Hierbei ist - insbesondere fur den moglichen Fall einer Zuwendung durch das Amt Fohr-Amrum - zu beachten, dass sich im Rahmen der Fordermagnahme die Downloadrate mindestens verdoppein und die Uploadrate mindestens im gleichen Verhaltnis zur Ausgangsbasis steigern muss. Hohere Ubertragungsraten (symmetrisch und asymmetrisch) sind ausdrucklich willkommen und konnen ggf. auch nur für einen Tail der Anschlussnehmer angeboten werden. Die NGA-Breitbandinfrastruktur soil dabei mindestens so ausgestaltet sein, dass diese zu einem spateren Zeitpunkt, ohne weitere Zuwendungen durch das Amt FOhr-Amrum, zu einer haheren Qualitatsstufe (z.b. FTTB/FTTH) ausgebaut bzw. erweitert werden kann. 4.3 Anforderungen an die Inhalte und Angaben im Interessenbekundungsverfahren im Rahmen seiner Interessenbekundung hat der Bewerber die technische Losung detailliert darzustellen. So muss die eingereichte abgegebene Interessenbekundung gernag 6 Absatz 2 NGA-Rahmenregelung folgende Mindestangaben je Los enthalten: Informationen zur der zu errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur - zum technischen Konzept - zur Obertragungstechnologie inkl. Backbone-Anbindung der Inseln Anbindung der Gebaude [Glasfaser, Kupfer (TAL) oder per Funk] - zur spateren Ausbaufahigkeit (Nachhaltigkeit) zum Redundanz- und Havariekonzept vorlaufige Angaben zur Gewahrleistung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) technisches Konzept mit Angaben zur Zuverlassigkeit und Hochwertigkeit der technischen Losung (z.b. Angaben zur Langlebigkeit, Upgradefahigkeit, Zahl der EndkundenanschlOsse etc.) die far den Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten einschlieglich der Kosten der Finanzierung, Angaben zu den forderfahigen Investitionskosten sowie eine detaillierte Aufstellung der Betriebskosten, berechnet auf amen Zeitraum von (7) sieben Jahren vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus abzuleitende Urnsatzpotenzial (Refinanzierung des Netzes inklusive der Angaben der moglichen sowie kalkulierten Neukunden) ervvartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten Obersicht eller buchbaren Tarife des konftigen Netzes Seite 5 von 8

6 Amt Far-Amrum 1BV zur NGA-Breitbandversorgung vorlaufiger Zuschussbedarf, welcher nachvollziehbar und plausibel darzustelien ist Darstellung des Zeitraums fur die Umsetzung der Magnahme Auflerdem sind die technisch mindestens erreichbaren (nicht bis zu") Obertragungsraten nach Abschluss der MaBnahme bei den EndkundenanschlOssen, je Los, fur folgende Staffelung anzugeben: Anzahl der AnschlOsse mit >= 30 Mbit/s Anzahl der Anschlusse mit >= 50 Mbit/s Anzahl der Anschlasse mit >= 100 Mbit/s Anzahl der Anschkisse mit >= 200 Mbit/s Anzahl der AnschlOsse mit >= 1 Gbit/s symmetrisch Ergibt sich fur den Bewerber em n Fehlbetrag aus der Differenz zwischen dem Barwert aller Edose und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs (fur einen Zeitraum von sieben Jahren), so stellt das Amt Fohr-Amrum einen einmaligen finanziellen Zuschuss zur Schlieflung einer WirtschaftlichkeitslOcke nach Maflgabe des Punktes 3.1 der BundesfOrderrichtlinie in Aussicht. Die Hohe der Beihilfe zur Deckung der WirtschaftlichkeitslOcke ist maximal auf die Investitionskosten begrenzt. Die Bewerber werden gebeten, die Anlage 3 (Excel-Liste zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeitslijcke") je Los ausgefullt den Unterlagen zur lnteressenbekundung beizufogen. 5 Sonstige Informationen Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die fur die Beurteilung im Rahmen des nichtformlichen Interessepbekundungsverfahrens margeblich sein konnen, mit anzugeben. Hierzu geheiren u.a. die Ubersichtsplane des Vorhabens, sowie eine Beschreibung der technischen LOsung. Die Vorgaben zu den GIS-Nebenbestimmungen- und das Materialkonzept des Bundes in der jeweils gultigen Fassung sind zu beachten und anzuwenden. Die Karten der Ausbaugebiete (Anlage 1 und Anlage 2) sind dem Verfahren beigeffigt. Die Verwendung ist ausschliefilich zur Angebotserstellung im Rahmen dieses Verfahrens erlaubt. 6 Weiteres Verfahren Das spatere Auswahlverfahren muss unter Beachtung der besonderen Anforderungen der NGA-Rahmenregelung, den Breitbandleitlinien der EU (2013/c 25/01) und der Richtlinie Forderung zur UnterstUtzung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" in der jeweils gultigen Fassung durchgefohrt werden. Danach ist der auszuwahlende Bewerber unter anderem dazu verpflichtet, im geforderten Netz for einen Mindestzeitraum von sieben Jahren einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den errichteten lnfrastrukturen auf Vorleistungsebene zu gewahrleisten, insbesondere Zugang zu Leerrohren sowie zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollstandig entbundelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. Seite 6 von 8

7 In Fallen, in denen die Gewahrleistung eines physisch entbundelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung nicht realisierbar 1st, muss stattdessen em n gleichwertiges virtuelles Zugangsprodukt bereitgestellt werden. Dieses virtuelle Zugangsprodukt ist durch die EU-Kommission vorab genehmigen zu lassen. Die Genehmigung muss spatestens zur lnbetriebnahme des zu errichtenden Netzes vorliegen. Eine gewahrte Beihilfe soli ausschlieglich zur ErsteHung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines Unternehmens steht. Der jeweilige Netzbetreiber erhalt hierbei das Recht bzw. Obernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Beihilfen zu errichten und das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und far eine Mindestdauer von sieben Jahren zu betreiben und gegenaber den ortlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern Zugang auf Vorleistungsebene far mind. sieben Jahre zu gewahren. Zur Bewertung der eingereichten Unterlagen werden folgende Kriterien mit ihrer prozentuaien Gewichtung herangezogen: Lfd. N r. Kriterium Gewichtung 1 I-Iohe der benotigten Investitionsbeihilfe (Wirtschaftlichkeitslücke) 2 Anzahl der mit 50 MBit/s Zli versorgenden Endkundenanschlasse im Projektgebiet 3 Nachhaltigkeit der technischen Losung i.s. zukanftiger Bandbreitenentwickiung a. Glasfaserausbau b. KVz-Oberbau mit Migrationskonzept c. KVz-Oberbau 40 % 20 A 10 % 4 Fine der ausgewiesen Endkundenpreise 10 % 5 Losbildung: Bekundung far kleiner/gleich 2 Cluster (Lose) mit 5 % Jedes weitere bekundete Cluster (Los) mit 5 % 20 % Das Amt Fohr-Amrum behalt sich eine separate Entscheidung Ober die anschliegende Durchfahrung eines Vergabeverfahrens vor. See 7 von 8

8 Amt Fohr-Annrum 7 Form und Fristen 7.1 Fristende fur die Einreichung der Interessenbekundungen 24. Januar 2017, 12:00 Uhr 7.2 Form Fin Aufwendungsersatz kann nicht gewahrt werden. Die Unterlagen sind schriftlich in 1-facher Ausfertigung und in digitaler Form auf Datentrager vorzulegen. Die Unteriagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung Nicht Offnen! Interessenbekundungsverfahren Amt Fohr-Amrum bei der unter 1.2 angegebenen Kontaktstefle einzureichen. Amt Fohr-Amrum, den 20. Dezember 2016 Die Amtsdirektorin Amt FOhr-Amrum Die Amtsdirektorin cçqj \..>? HatenstraGe Wyk auf Fahr Renate Gehrmann Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: IBV_Ausbaugebietinsel-Fahrodf IBV_Ausbaugebietinsel-Amrum.pdf IBV_Wirtschaftlichkeitsluecke.xls Seite 8 von 8

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