Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren

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1 Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren In Ergänzung eines bereits durchgeführten Markterkundungsverfahrens wird durch das Breitbandkompetenzzentrum (BKZ M-V), beim Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (ZV ego-mv), im Auftrag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, ein Interessenbekundungsverfahren zum Aus- und Aufbau einer NGA-fähigen Infrastruktur durchgeführt. Es handelt sich um die NGA-Erschließung im Projektgebiet MSE22_05 (Aktenzeichen des Projektgebietes). Grundlage für das Verfahren bildet die Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in Verbindung mit der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next-Generation-Access (NGA)- Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 (NGA-Rahmenregelung). Bei den in Aussicht stehenden Fördermitteln handelt es sich u. a. um Mittel nach der o. g. Richtlinie. Das Bundesministerium für Verkehr und digitalen Infrastruktur wird zudem auf seiner Internetseite einen Leitfaden mit ergänzenden Informationen zum Förderprogramm bereitstellen. Sowohl der Leitfaden als auch Förderaufrufe sind ergänzende Dokumente. Maßgeblich sind die Regelungen der Förderrichtlinie in der jeweils aktuellen Fassung. Das Interessenbekundungsverfahren dient der Vorbereitung eines späteren Auswahl-/ Vergabeverfahrens und ist sowohl für den Auftraggeber und als auch den Bieter unverbindlich. Die Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten haben oberste Priorität. Auf der Grundlage der eingehenden Meldungen des Interessebekundungsverfahrens wird der Antrag auf Zuwendung für das Projektgebiet gestellt. In einem nächsten Schritt, vorbehaltlich der Bereitstellung von Zuwendungen durch den Bund und der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, werden die Angaben aus dem Interessebekundungsverfahren einem späteren Auswahl-/ Vergabeverfahren zugrunde gelegt. Ein Aufwandsersatz für das Interessenbekundungsverfahren kann nicht gewährt werden. Aktenzeichen: IBV-11/15 BFP MSE22_05

2 Auftraggeber: Name: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Anschrift: Platanenstraße 43, Neubrandenburg Ansprechpartner: Herr Fritz Telefon Telefax Inhaltliche Fragen können gerichtet werden an: Name: Breitbandkompetenzzentrum beim Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Anschrift: Eckdrift Schwerin Ansprechpartner: Herr Bernd Holter Telefon Telefax Frist zur Einreichung eines Angebotes: , 10:00 Uhr Abgabe der Angebote: Das schriftliche Angebot ist fristgerecht zu senden an die Geschäftsstelle des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern Schwerin Eckdrift 103 Das Angebot ist in einem geschlossenen Umschlag zu senden. Der Umschlag ist mit nachstehender Aufschrift zu versehen: Angebot IBV-11/15 BFP MSE22_05 Nicht öffnen!

3 Zielgebiet Als Zielgebiet der Erschließungsmaßnahmen gelten die weißen NGA-Flecken in dem Bereich Amt Woldegk und Amt Stargarder Land. Das sind Gebiete, in denen aktuell keine NGA-Versorgung besteht und auch in den nächsten drei Jahren kein NGA- Netz entstehen wird ( 2 Abs. 2 NGA-Rahmenregelung). Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus Anlage 1. Für den festgelegten Bereich im Amt Woldegk und Amt Stargarder Land wurden folgende Daten ermittelt: Amt Amt Woldegk Bev.-Dichte Einwohner/km² Einwohner Fläche km² Haushalte ermittelt auf Grundlage der Einwohnerzahl 23, , Betreffende Gemeinden Woldegk, Stadt Groß Miltzow Schönbeck Schönhausen Neetzka Kublank Petersdorf Voigtsdorf Amt Stargarder Land 20, , Lindetal Bestehende Versorgungsituation siehe Breitbandatlas unter Verfahrensgegenstand Es gilt eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Maßnahme zur flächendeckenden NGA-Erschließung vorzubereiten. Fördergegenstand kann sein: Die Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen für den Aufbau und den Betrieb einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung im Projektgebiet. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren (Abschnitt 3.1 der Förderrichtlinie). Ausgaben des Zuwendungsempfängers (abzüglich des Barwertes der anteiligen Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschluss-

4 einrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze (Abschnitte 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie). Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur muss zuverlässig Bandbreiten für - Teilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 50 MBit/s (Download) für alle im Versorgungsgebiet liegenden Privathaushalte - Teilnehmeranschlüsse zum Internet für alle im Versorgungsgebiet ansässige Einrichtungen der Daseinsvorsorge von mindestens 100 MBit/s (symmetrisch Download/Upload) - Teilnehmeranschlüsse zum Internet bei Bedarf für alle im Versorgungsgebiet ansässige Unternehmen von mindestens 100 MBit/s (symmetrisch Download/Upload) ohne Baukostenzuschuss des jeweiligen Unternehmens bzw. der öffentlichen Hand gewährleisten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Teilnehmeranschlüsse angeboten werden. Sollte sich bei einem Anbieter aufgrund der Richtung, aus der die Ortszubringung erfolgt, eine en-passant-erschließung ergeben, so ist dies ausdrücklich erwünscht. Nachhaltigkeit Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/ FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht. Zweckbindungsfrist Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur muss im Falle einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung ab Inbetriebnahme mindestens 7 Jahre betrieben werden, damit Endkunden Zugang sowie interessierten Drittanbietern Zugang auf Vorleistungsebene gewährt werden kann (Zweckbindungsfrist). Beim Betreibermodell entspricht die Zweckbindungsfrist der Vertragslaufzeit des Pachtvertrages der passiven Infrastruktur durch den Diensteanbieter.

5 Inhalt des Angebotes Angebote zur Wirtschaftlichkeitslückenförderung haben folgende Daten zu enthalten ( 6 Abs. 2 NGA-Rahmenregelung): - Informationen zur zu errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur, zum technischen Konzept, zur Übertragungstechnologie inkl. Backbone-Anbindung zur späteren Ausbaufähigkeit (Nachhaltigkeit); - vorläufige Angaben zur Gewährleistung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) - die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung, - vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus abzuleitende Umsatzpotenzial, - erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten - Aufgrund der obigen Angaben ist im Angebot der vorläufige Zuschussbedarf plausibel und nachvollziehbar darzustellen. - Im Angebot ist ein Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme darzustellen. Angebote zu einem Betreibermodell haben folgende Daten zu enthalten: - Informationen zur zu errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur, zum technischen Konzept, zur Übertragungstechnologie inkl. Backbone-Anbindung zur späteren Ausbaufähigkeit (Nachhaltigkeit); - vorläufige Angaben zur Gewährleistung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) - Angaben zur Höhe der Zahlung für die Nutzung der passiven Infrastrukturen (einschließlich Kabel, wie unbeschaltete Glasfaser), - Angaben zu Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leistungen einschließlich einer Quantifizierung der hierfür voraussichtlich anzusetzenden Kosten. Das Unternehmen hat zudem die aus seiner Sicht existierenden Möglichkeiten, bestehende Infrastrukturen für die Maßnahme zu nutzen, zu benennen. Informationen dazu sind dem Bundesbreitbandatlas und dem Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur zu entnehmen. Gemäß der Anlage 1 zur Förderrichtlinie Breitband sind Mindestanforderungen zur Antragsstellung (Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslückenmodell) zu erbringen. Im Rahmen des Angebotes ist durch den Anbieter die Anlage 3 und 4 bzw. 5 vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

6 Nebenangebote Nebenangebote sind zugelassen und ausdrücklich erwünscht. Dabei können Unternehmen insbesondere Änderungen am Projektgebiet/ Versorgungsgebiet und am erreichbaren Versorgungsgrad vornehmen. Die entsprechenden Angaben sind im Nebenangebot aufzunehmen. Dabei ist auch darzustellen, wie sich die Versorgungssituation in den Teilen des Projektgebietes ändert, die durch das Nebenangebot nicht unmittelbar erschlossen werden. Im Auftrag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Karte des Projektgebietes mit den weißen Flecken der NGA-Versorgung gemäß vom Karte des Projektgebietes mit den Ergebnissen der Markterkundung Excel-Liste zu Mindestanforderungen für den Netzbetreiber (Diese Liste ist vollständig ausgefüllt dem Angebot im Rahmen des Interessebekundungsverfahrens beizufügen.) Excel-Liste zur Berechnung und Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke (Diese Liste ist vollständig ausgefüllt dem Angebot im Rahmen des Interessebekundungsverfahrens beizufügen. Diese Anlage ist Bestandteil der veröffentlichen Dokumente des BMVI zur Umsetzung des Bundesförderprogramms. Betrifft die Blätter WL, Haushalte und Kundenpotential) Excel-Liste zur Berechnung und Nachweis des Betreibermodels (Diese Liste ist vollständig ausgefüllt dem Angebot im Rahmen des Interessebekundungsverfahrens beizufügen. Diese Anlage ist Bestandteil der veröffentlichen Dokumente des BMVI zur Umsetzung des Bundesförderprogramms. Betrifft die Blätter BM, Haushalte und Kundenpotential)

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