Der Landrat. An die Netzbetreiber
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- Sarah Bach
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1 Kreis Paderborn, Aldegreverstr , Paderborn An die Netzbetreiber Der Landrat Tel.: , Fax: Servicestelle Wirtschaft Dienstgebäude: Aldegreverstraße 10-14, Paderborn Ansprechpartner: Daniel Nölkensmeier Tel.: Fax: noelkensmeierd@kreis-paderborn.de Datum: Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zur Auswahl eines Netz- und Internet-Service-Providers für die Breitbandversorgung der Schulen in Trägerschaft des Kreises Paderborn 1. Kommunale Gebietskörperschaft Der Kreis Paderborn hat sich zum Ziel gesetzt, eine möglichst flächendeckende NGA-Versorgung im Kreisgebiet zu erreichen. Gebiete, die über eine Bandbreite von weniger als 50 Mbit/s verfügen und in denen innerhalb der nächsten drei Jahre eine solche Bandbreite aufgrund eines privatwirtschaftlichen Infrastrukturausbaus nicht verfügbar sein wird, gelten im Kreis Paderborn als unterversorgt. Der Kreis Paderborn führt in diesem Zusammenhang eine Interessenbekundung zur Auswahl eines Netz- und Internet-Service-Providers zur Versorgung der Schulen in Trägerschaft des Kreises Paderborn durch. Kreis Paderborn Aldegreverstr Paderborn Ansprechpartnerin für Rückfragen: Frau Annette Mühlenhoff Stellvertretende Schuldezernentin muehlenhoffa@kreis-paderborn.de
2 Im Folgenden werden die zehn Schulen in Trägerschaft des Kreises Paderborn dargestellt: Schule Straße PLZ Ort Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg Paderborn Schützenweg Paderborn Helene-Weber-Berufskolleg Am Bischofsteich Paderborn Ludwig-Erhard-Berufskolleg Paderborn Schützenweg Paderborn Erich-Kästner-Schule Bastfelder Weg Paderborn Gregor-Mendel-Berufskolleg Bleichstraße 41 a Paderborn Berufskolleg Schloß Neuhaus An der Kapelle Paderborn-Schloß Neuhaus Hermann-Schmidt-Schule Merschweg Paderborn-Schloß Neuhaus Ludwig-Erhard-Berufskolleg Büren Almestraße Büren Richard-v.-Weizsäcker-Berufskolleg Büren Bühl Büren Astrid-Lindgren-Schule Am Friedhof Salzkotten 2. Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses Der Kreis Paderborn sieht in der Versorgung der zehn Kreisschulen mit ausreichend schnellen Breitband-Anschlüssen und Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge und des Wandels hin zum digitalen Lernen. Im Rahmen von bereits durchgeführten Markterkundungen hat sich gezeigt, dass auch nach Durchführung der angekündigten Ausbaumaßnahmen keine der Kreisschulen über eine adäquate Breitbandversorgung von mindestens 50 Mbit/s verfügen wird. Die kartographische Darstellung der unterversorgten Schulen ist in der Anlage in Form einer PDF-Datei beigefügt. Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Netz- und Internet-Service-Providers, der im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells Telekommunikationsdienste anbietet. Gleichwohl sind auch Rückmeldungen zu einem eventuellen Betreibermodell für den Kreis Paderborn von Interesse. 3. Interessenbekundungsverfahren Verfahrensgegenstand ist die Vorbereitung einer Maßnahme zur Schaffung einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Next Generation Access (NGA)-Breitbandinfrastruktur auf dem Gebiet des Kreises Paderborn. Der Kreis Paderborn plant, für die unterversorgten Kreisschulen, eine Beihilfe zum Aufbau der zukunftsfähigen NGA-Breitbandinfrastruktur zu leisten. Die Interessenten werden darum gebeten, für das folgende Ausbauszenario in den acht Losen Angebote einzureichen: Es werden 100 % der unterversorgten Schulen in den jeweiligen Losen mit einer symmetrischen Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s versorgt. Ziel des Kreises Paderborn ist es, Strukturen zu schaffen, die sich nach der Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke privatwirtschaftlich betreiben lassen.
3 Der Kreis Paderborn führt hiermit ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durch. Das Interessenbekundungsverfahren dient der Vorbereitung eines späteren Vergabeverfahrens und ist sowohl für den Auftraggeber als auch den Bieter unverbindlich. Die Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten haben oberste Priorität. Der Kreis Paderborn bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen zur Errichtung einer NGA-Infrastruktur, welche die genannten Leistungsparameter erfüllt. Dabei bilden die Schulen insgesamt acht Lose. Die Interessenbekundungen beziehen sich auf das gesamte Netz eines jeweiligen Loses. Die Interessenbekundungen werden für die Lose getrennt abgegeben. Los Nr. Schule Straße PLZ Ort 1 Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg Paderborn Schützenweg Paderborn 1 Helene-Weber-Berufskolleg Am Bischofsteich Paderborn 1 Ludwig-Erhard-Berufskolleg Paderborn Schützenweg Paderborn 2 Erich-Kästner-Schule Bastfelder Weg Paderborn 3 Gregor-Mendel-Berufskolleg Bleichstraße 41 a Paderborn 4 Berufskolleg Schloß Neuhaus An der Kapelle Paderborn-Schloß Neuhaus 5 Hermann-Schmidt-Schule Merschweg Paderborn-Schloß Neuhaus 6 Ludwig-Erhard-Berufskolleg Büren Almestraße Büren 7 Richard-v.-Weizsäcker-Berufskolleg Büren Bühl Büren 8 Astrid-Lindgren-Schule Am Friedhof Salzkotten Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung sowie die Beantragung von öffentlichen Fördergeldern zu nutzen. Die Interessenten werden auf Wunsch über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet. Der Kreis Paderborn behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens mit einer anbieter- und technologieneutralen Ausschreibung sowie den Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages vor. Mit Abgabe eines Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei somit nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und entsprechend keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden. Die Bewertung der eingehenden Interessenbekundungen erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit. Der Interessent hat folgende Angaben zu seinem Produkt- und Angebotsportfolio zu machen, welches er in dem Los, für das er sein Interesse bekundet, verfügbar machen wird: Benennung eines Einstiegsprodukts: Dabei soll ein Einstiegsprodukt ohne größeren Aufwand und einmaligen Mehrkosten auf höhere Leistungsklassen erweiterbar sein, um dem steigenden Breitbandbedarf gerecht werden zu können, ohne zu hohe Eintrittsbarrieren zu schaffen.
4 Benennung eines Standardproduktes: Ein Standard-Geschäftskundendienst soll zu Monatspreisen im Bereich von unter 200 bereitgestellt werden. Benennung eines Hochleistungsproduktes: Dieses Produkt soll individuelle Dienste mit flexiblen SLA s und QoS s bei symmetrischen Bandbreiten bereitstellen. Die Angabe dieser Produkte stellt die Mindestanforderung an die eingehenden Antworten dar. Dem Interessenten steht es frei, weitere Produkte innerhalb der entsprechenden Kategorien zu benennen. 4. Inhalte der Interessenbekundung Interessenbekundungen haben folgende Daten zu enthalten: Informationen: - zum technischen Konzept inklusive aktiver Technik mit Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösung (z.b. Angaben zur Langlebigkeit, Upgradefähigkeit, etc.), - zur Übertragungstechnologie inkl. Backbone-Anbindung - zur späteren Ausbaufähigkeit (Nachhaltigkeit); - vorläufige Angaben zur Gewährleistung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene), - zu Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leistungen einschließlich einer Quantifizierung der hierfür voraussichtlich anzusetzenden Kosten, - über die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung, Angaben zu den förderfähigen Investitionskosten sowie eine detaillierte Aufstellung der Betriebskosten berechnet auf einen Zeitraum von 7 Jahren, - zum vorhandenen und erwarteten Kundenpotenzial und dem daraus abzuleitenden Umsatzpotenzial (Refinanzierung des Netzes inklusive der Angaben der möglichen sowie kalkulierten Neukunden), - zu den erwarteten Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten; - zur Übersicht aller buchbaren Tarife des künftigen Netzes; - zum vorläufigen Zuschussbedarf (Errichtung des Hausanschlusses), welcher nachvollziehbar und plausibel pro Los darzustellen ist, sowie - zum Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme. Das interessierte Telekommunikationsunternehmen hat die aus seiner Sicht existierenden Möglichkeiten, bestehende Infrastrukturen für die Maßnahme zu nutzen, zu benennen. Informationen dazu sind dem Bundesbreitbandatlas und dem Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur zu entnehmen. Bei seiner Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung detailliert darzustellen sowie Angaben zu den technisch mindestens erreichbaren Bandbreiten beim Endkunden zu machen. Es ist die Backbone Anbindung (per Funk oder Glasfaser) sowie die Anbindung der Gebäude per Funk, per Kupfer (TAL) oder per Glasfaser anzugeben. Außerdem sind die technisch mindestens erreichbaren (nicht bis zu ) Übertragungsraten nach Abschluss des Vorhabens bei den Endkundenanschlüssen in Prozent anzugeben:
5 >= 100 Mbit/s symmetrisch % Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag aus der Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und -betriebs (für einen Zeitraum von sieben Jahren), so stellt der Kreis Paderborn eine finanzielle Förderung zur Schließung dieser Wirtschaftlichkeitslücke in Aussicht. Die Höhe der Beihilfe zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke ist maximal auf die Investitionskosten begrenzt. Die gewährten Beihilfen sollen zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines Unternehmens steht. Der jeweilige Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Beihilfen zu errichten und das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern Zugang auf Vorleistungsebene für mind. 7 Jahre zu gewähren. Die Interessenten müssen sich verpflichten, uneingeschränkt einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zur errichteten Infrastruktur zu gewährleisten und diesen nicht durch die verwendete aktive Technik oder die genutzten Protokolle für sonstige Anbieter zu erschweren. Im Rahmen dieses Open Access müssen sich die Interessenten zudem dazu verpflichten, die Infrastruktur einem potentiellen Nachfrager/Nutzer der Infrastruktur zu transparenten Konditionen anzubieten. Die Konditionen für die Nutzung der Infrastruktur sind in der Interessensbekundung zu nennen (Pachtpreise, Vertragsdauer, Bezugsgrößen wie Leitungslänge oder Endkundenzahl, etc.). Diese Konditionen müssen für alle potentiellen Nachfrager/Nutzer der Infrastruktur gleich sein. 5. Weiteres Verfahren / Auswahlverfahren Im Rahmen eines möglichen späteren Ausschreibungsverfahrens hat der Netzanbieter im Angebot zu folgenden Punkten verbindliche Aussagen zu treffen: Technologie und Investition: Offener Netzzugang gewährleistet (gefördertes Netz muss weiteren Netzbetreibern zur Verfügung stehen) Übertragungstechnologie Downloadrate / Uploadrate (Mbit/s) Erhöhung der Datenübertragungsraten möglich? Symmetrische Anschlüsse (SDSL) Diensteverfügbarkeit > 97% im Jahresmittel Angebot und Dienste: Einmalige Kosten für den Teilnehmer Marktkonforme Endkundenpreise gemäß den Vorgaben zu Einstiegs-, Standard- und Hochleistungs-Produkten
6 Flatrate Kosten des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene -3- Mindestvertragslaufzeit für Teilnehmer Serviceleistungen Informationen zum Anbieter: Referenzliste über mindestens 5 vergleichbare Projekte mit Ansprechpartnern (Kontaktadresse und Telefonnummer) Meldebescheinigung gem. 6 TKG Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im TK-Sektor der letzten drei Geschäftsjahre Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes nicht älter als drei Monate ist auf Verlangen nachzureichen Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten 6. Frist und Form Die Interessenbekundungen sind in deutscher Sprache unter Angabe aller abgefragten Aussagen mit dem Vermerk: Achtung! Interessenbekundungsverfahren Breitbandversorgung im Kreis Paderborn. Nicht öffnen. schriftlich in 2-facher Ausfertigung und in digitaler Form bis zum einzureichen bei: Kreis Paderborn Frau Annette Mühlenhoff Stellvertretende Schuldezernentin Aldegreverstr Paderborn Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Annette Mühlenhoff
2. Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses
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