Ausschreibung / Auswahlverfahren im Zuge des geplanten Breitbandnetzausbaus in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

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1 Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Postfach Neunkirchen-Seelscheid An die Netzbetreiber GEMEINDE NEUNKIRCHEN-SEELSCHEID DER BÜRGERMEISTER Dienststelle Zimmer Bauamt 310 Auskunft erteilen Telefon Frau Steven 02247/ Herr Kurtenbach 02247/ Telefax 02247/ Ausschreibung / Auswahlverfahren im Zuge des geplanten Breitbandnetzausbaus in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid 1. Ausgangssituation Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist eine Flächengemeinde mit rund Einwohnern im Rhein-Sieg-Kreis. Die Strukturierung des Gemeindegebietes weist zwei größere Ortskerne Neunkirchen und Seelscheid mit mittlerer Bebauungsdichte und eine Reihe abgesetzter Ortsteile mit überwiegend lockerer Bebauungsdichte aus. Seit einigen Jahren ist die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid in einen Strukturwandel einbezogen, wobei die örtliche Wirtschaft durch Einzelhandelsunternehmen und mehrere mittelständische Gewerbebetriebe sowie eine Vielzahl von homeoffice-unternehmungen geprägt ist. Erfreulich ist insbesondere die steigende Anzahl an freiberuflichen Tätigkeiten und der Heimarbeitsplätze. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes im Marktbefragungsverfahren hat ergeben, dass kein Telekommunikationsunternehmen einen reinen marktgetriebenen Breitbandnetzausbau, d. h. ohne Zuschüsse, flächendeckend planen und durchführen wird

2 Aus diesem Grund wurde der Bürgermeister durch Ratssitzung einstimmig beauftragt, schnellstmöglich die Förderanträge für eine flächendeckende Versorgung der Gemeinde mit Breitbandanschlüssen zu stellen. Dies geschieht auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, Rd. Erl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II vom in der aktuellen Fassung und des hierzu veröffentlichen Leitfadens, wonach die Gemeinde Neunkirchen- Seelscheid bereit ist, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Eine gebietsbezogene Aufteilung, z.b. nach Ortsteilen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten Auswahlverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung. 2. Zielsetzung des Auswahlverfahrens Der Netzbetreiber muss eine flächendeckende Breitband-Geschwindigkeit (mind. 95% der Haushalte) von mind. 2 Mit/s im Download auch bei Spitzenbelastung garantieren. Der Netzbetreiber wird gebeten, Lösungen zur Breitbandversorgung der unterversorgten Ortsteile der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid zur Deckung des ermittelten Bedarfs von 16 Mbit/s anzubieten. 3. Anforderungen im Rahmen des Auswahlverfahrens Der Netzanbieter hat zu folgenden Kriterien verbindliche Aussagen zu treffen: Informationen zur Technologie Offener Netzzugang gewährleistet (gefördertes Netz muss weiteren Netzbetreibern zur Verfügung stehen) Übertragungstechnologie Downloadrate > 2 Mbit/s symmetrische Anschlüsse möglich (SDSL) - 2 -

3 Dienstverfügbarkeit > 97% im Jahresmittel Versorgungsgrad Vergrößerung des Versorgungsgebietes möglich Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeiten möglich Zusätzliche verpflichtende Angaben bei Funkverbindungen Frequenzbereich, Strahlungsleistung, Schutzabstände nach gültiger BImSchV Konkrete Angaben zum Standort der geplanten Funkmaste: Ist das erforderliche Grundstück in öffentlichem oder privatem Besitz? Hat der Netzanbieter Zugriff auf das jeweilige Grundstück? Konkrete Angaben zur Höhe der einzelnen geplanten Funkmaste Für die Ausschreibung wurde das Gemeindegebiet in 5 Cluster aufgeteilt (Anlage 1-3). Es können nur ganze Cluster angeboten werden, d.h. alle Ortschaften der Cluster müssen nach dem Netzausbau versorgt sein. Dies erfolgt in Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Angebote. Information zum Angebot und zu den Diensten (Anlage 4 ausfüllen) Einmalige Kosten für den Teilnehmer Marktkonforme Endkundenpreise Flatrate Internet-Telefonie (VoIP) / Flatrate möglich Zeitplan Netzausbau (Bereitstellung der Infrastruktur spätestens bis zum...) Zweckbindungsfrist bei Inanspruchnahme von Fördermitteln über mindestens sieben Jahre - 3 -

4 Informationen zum Anbieter Referenzliste über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner Meldebescheinigung gem. 6 TKG Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (ohne geringfügig Beschäftigte) im Telekommunikation-Sektor, getrennt nach den letzten drei Geschäftsjahren Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes - nicht älter als drei Monate - wird auf Verlangen nachgereicht. Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Um die Vertragserfüllung während des Förderzeitraums von sieben Jahren bspw. auch für den Fall einer Insolvenz des Netzanbieters sicherzustellen, ist vom Netzanbieter bereits bei der Angebotsabgabe eine Erklärung beizufügen, dass er für den Fall der Auftragsvergabe eine Bürgschaft in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke leisten kann und wird. Der Netzanbieter hat einen benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linienund Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen, darzustellen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zum Nachfragepotential Stellung zu nehmen, das der Berechnung des Zuschussbedarfs zugrunde liegt. Für die korrekte Angabe der Wirtschaftlichkeitslücke ist das Formblatt (Anlage 5) zwingend auszufüllen

5 4. Bewertung der Angebote Die Auswahl der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien: Vergabekriterium Bewertungsmethode Wichtung Höhe des Beihilfebetrages (Wirtschaftlichkeitslücke) niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zum besten Bieter 45% Mindestbandbreite höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter 15% Endabnehmerpreis niedrigster Preis = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter (24 Monate zzgl. Einmalentgelt) 15% Ausbaufähigkeit höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter 25% 5. Bestands- und Bedarfsermittlung Durch die Firma IK-T Manstorfer und Hecht GbR aus Regensburg wurde Anfang dieses Jahres 2013 Erfassung der Internetversorgung und des zukünftigen Breitbandbedarfs in der Gemeinde Neunkirchen Seelscheid (Ist- und Bedarfsanalyse) durchgeführt. Die Gemeinde hat Haushalte, wovon 41 % mit weniger als 2Mbit/s versorgt sind. Von den befragten Haushalten gaben 74 % Ausbaubedarf nach höheren Bandbreiten an. Außerdem sind ca. 120 befragte Gewerbetreibende sowie Land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterversorgt, von denen fast 80 % der Befragten mehr Bandbreite benötigen

6 6. Vorbehalt der Beihilfe Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsund Fördermittel. Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Auftragsvergabe verbunden. Dies kann auch dazu führen, dass keines oder nur einzelne der veröffentlichten Projekte/Lose vergeben werden. Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden. Ein Aufwandersatz für die Angebotserstellung kann nicht gewährt werden. Die Breitbanddienste sollen bis spätestens zur Verfügung stehen. 7. Ausschreibungsfristen Die Angebote im Rahmen des Auswahlverfahrens sind schriftlich, bis spätestens , 11 Uhr bei der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstraße 78, Neunkirchen-Seelscheid, einzureichen. Die Angebotsöffnung (Submission) wird öffentlich, durch die Zentrale Vergabestelle der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, am um 11 Uhr im Rathaus, Raum 405, durchgeführt. 8. Ansprechpartner Für weitergehende Fragen stehen Ihnen jederzeit gerne Herr Peter Kurtenbach (Bauamt, Projektleiter Breitband), Telefon 02247/ , und Frau Katrin Steven (Bauamt, Wirtschaftsförderung), Telefon 02247/ , zur Verfügung

7 Verzeichnis der Anlagen: 1. Übersichtsplan der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid mit Ausbau-Cluster 2. Übersichtspläne der 5 Cluster in unterversorgte Ortschaften 3. Liste der zu versorgenden Ortschaften mit Anschlüssen 4. Vordruck zum Angebot und zu Diensten des Anbieters 5. Vordruck für Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid bietet allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit eines Gesprächs an, in dem den möglichen Anbietern die Situation und die Strukturen der Gemeinde möglichst umfassend erläutert wird, um den Unternehmern zu ermöglichen, ihre Angebote individuell auf das Breitbandprojekt zuzuschneiden. Mit freundlichen Grüßen Helmut Meng Bürgermeister - 7 -

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