Offenes und transparentes Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung der Stadt Lohmar ohne Vergabeverpflichtung
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- Jacob Hermann
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1 Der Bürgermeister Postfach Lohmar An die Netzbetreiber Amt für Immobilienwirtschaft Stadthaus, Hauptstr Lohmar Ihre Ansprechpartnerin: Ulrike Pfau Tel.: Fax: Zimmer: 318 Mein Zeichen: Breitband Ihr Schreiben/Zeichen: Offenes und transparentes Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung der Stadt Lohmar ohne Vergabeverpflichtung Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung der Stadt Lohmar für die Stadtteile Algert und Grimberg Sprechzeiten: montags: 8:30-12:00 und 14:00-18:00 Uhr dienstags - freitags: 8:00-12:00 Uhr Bankverbindungen: Kreissparkasse Köln: BLZ Nr VR-Bank Rhein-Sieg: BLZ Nr Die Stadt Lohmar sieht in der Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes im Marktbefragungsverfahren hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe, eine flächendeckende Breitbandversorgung von mindestens 2 Mbit/s, in den nächsten drei Jahren, in den Stadtteilen Algert (unterversorgter Bereich liegt im nördlichen Ortsteil) und Grimberg (unterversorgter Bereich liegt im nördlichen Ortsteil) nicht möglich ist. Aus diesem Grund ist die Stadt Lohmar auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II vom in der derzeit gültigen Fassung und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Das Ergebnis der Bedarfsermittlung für die Haushalte und Betriebe sowie eine Übersicht der Stadtteile sind dieser Veröffentlichung als Anlage beigefügt. Etwaige Abweichungen der tatsächlichen Zahl der abgeschlossenen Kundenverträge über die Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet von der prognostizierten Zahl der ermittelten Bedarfsträger oder diesbezügliche eigene Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle. Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs ist dieser Umstand entsprechend zu berücksichtigen. Das zu versorgende Gebiet der Stadt Lohmar besteht aus den nicht-/unterversorgten Stadtteilen, die nachfolgend in der Tabelle aufgeführt sind. Jeder Stadtteil entspricht einem Los. Die Anbieter sind aufgefordert, auf eines oder auf alle Lose anzubieten. Sofern zur Nutzung
2 - 2 - von Synergien zusammenhängende Lose im Verbund angeboten werden, ist dies ebenfalls zu vermerken. In allen Bereichen muss eine Breitbandversorgung von mindestens kbit/s downstream und 192 kbit/s upstream durch den Bewerber - auch bei Spitzenbelastung - garantiert werden. Aufgrund des ermittelten Breitbandbedarfs, der für bestimmte Ortsteile einen erhöhten Breitbandbedarf für Unternehmen und Freiberufler ausweist, wird für die folgenden Ortsteile ein Angebot über eine Breitbandversorgung mit einer höheren Übertragungsrate (Download) erwartet: Los Nr. Stadtteil Garantierte Mindestübertragungsrate [Mbit/s] 1 Algert (nördlicher Ortsteil) 6 2 Grimberg (nördlicher Ortsteil) 6 Eine höhere Datenrate wird ausdrücklich begrüßt. Die geforderte Übertragungsrate gilt für das Versorgungsgebiet des jeweiligen Loses. Sofern die gewünschte Mindestbandbreite nicht erbracht werden kann, behält sich die Stadt vor, ggf. auch ein Angebot mit einer geringeren Bandbreite zu akzeptieren. Des Weiteren muss die angebotene Lösung für jedes enthaltene Los eine Netzabdeckung von mindestens 95% der Teilnehmeranschlüsse ermöglichen und den Nutzern die geforderte Mindestübertragungsrate in 95% der Zeit zur Verfügung stellen. Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linien- und Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen darzustellen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zum Nachfragepotential Stellung zu nehmen, das der Berechnung des Zuschussbedarfs zugrunde liegt. Der Netzanbieter hat darüber hinaus zu folgenden Auswahlkriterien verbindliche Aussagen zu treffen: 1. Konkretes technisches Konzept (Ausbauplanung und Ausbaumaßnahmen) a. Technisches Konzept zur Breitbandversorgung (Eingesetzte Übertragungstechnologie) b. Konkrete Ausbauplanung und Ausbaumaßnahmen c. Bei der Realisierung von Funkverbindungen Angabe - der notwendigen Funkstandorte - des Frequenzbereichs - der Strahlungsleistung - der Schutzabstände nach gültiger BlmSchV d. Zugesicherte Datenrate in der Ortszuführung im Down und im Upload anhand der eingesetzten Technik e. Zugesicherte Mindestdatenrate im Download und im Upload (Teilnehmeranschluss) anhand der eingesetzten Technik - Downloadrate > kbit/s (Privathaushalte) - Uploadrate > 192 kbit/s (Privathaushalte) f. Maximal mögliche Datenrate im Download und im Upload (Teilnehmeranschluss) anhand der eingesetzten Technik g. Zeitliche Verfügbarkeit des Netzes (Garantierte Verfügbarkeit > 95%/Tag)
3 - 3 - h. Ausfallsicherheit (Garantierte Ausfallsicherheit < 0,5%/Jahr) i. Überbuchungsfaktor (Die Begründung, dass im Regelbetrieb (ohne Störung) bei einer im Bundesdurchschnitt üblichen Netzauslastung im jeweiligen Los mindestens über 95% der Zeit an einem Tag für den einzelnen Teilnehmeranschluss keine signifikante Minderung der zugesicherten Mindestdatenrate im Vergleich zu einem unbelasteten Netz erkennbar ist) j. Verfügbarkeit von symmetrischen Anschlüssen (z.b. SDSL), die für Geschäftskunden geeignet sind k. Verfügbarkeit von Internet-Telefonie (VoIP) l. Zukunftstauglichkeit / Netzerweiterung - Vergrößerung der Endkundenzahl - Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeit 2. Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch graphische Darstellung) a. Verteilung der angebotenen und jeweils tatsächlich erreichbaren Datenraten für Grundbedarf (> 2Mbit/s) und erhöhten Bedarf innerhalb jedes angebotenen Ortsteils (Loses) b. Erreichbarer Erschließungsgrad Teilnehmeranschlüsse je Ortsteil. Bitte in % entsprechend der erreichbaren Mindestdatenrate, der erwarteten Datenrate und der maximalen Datenrate angeben c. Mit der angebotenen Lösung technisch anschaltbare Endkunden im Erschließungsgebiet 3. Höhe der Endkundenpreise, inkl. Bereitstellungsgebühr und Kosten für die Endkundengeräte a. Einmalige Kosten für den Endkunden b. Gebühren pro Monat für den Endkunden c. Angebot von Flatrate-Tarifen (Internet und Telefonie) d. Kosten Endkundengeräte e. Vertragslaufzeit für den Endkunden 4. Dauer bis zur Inbetriebnahme ab Auftragserteilung a. Zeitplan Netzausbau 5. Angaben zum Anbieter (Leistungsfähigkeit, Referenzprojekte, usw.) a. Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Anbieters (Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, Anteilseigner, Mitarbeiterzahl, Zeitraum der Firmenaktivität im relevanten Marktsegment, Angaben zur Haftpflichtversicherung) b. Realisierte Projekte in der angebotenen Technik (Anzahl Projekte, Ortsteile und Teilnehmer) c. Benennung von ggf. vorgesehenen Nachunternehmern (für die einzelnen Gewerke namentlich benennen) d. Gewährleistung der Serviceerbringung (Hotline, Netzmanagement, Entstörungsfristen, Serviceerbringung intern / extern, Gewährleistungsrahmen) 6. AGB des Bieters, Leistungsbeschreibungen a. Einschränkende Bedingungen für Endkunden (z.b. Fair Use Policy) b. Besondere Voraussetzungen für den Ausbau (z.b. Mindestvertragszahl) c. Mitwirkungspflichten der Gemeinde (z.b. Standortauswahl von Objekten)
4 - 4 - Anderen Netzbetreibern und Diensteanbietern ist ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang zu der neu geschaffenen Infrastruktur auf Vorleistungsebene zu gewähren. Das Angebot soll daher auch die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) gesondert ausweisen. Sofern technische Restriktionen dem entgegenstehen sind diese zu erläutern. Bewerber, die einen offenen Zugang zu ihrer Netzinfrastruktur gewährleisten, werden bei vergleichbaren Konditionen bevorzugt. Für den Fall, dass eine ganz oder teilweise kabelgebundene Lösung zur Herstellung der Breitbandinfrastruktur Gegenstand des Angebotes sein sollte, ist die Stadt Lohmar bereit, die Leerrohre selbst zu verlegen und dem Netzbetreiber zur Nutzung für Zwecke der Breitbanderschließung zu überlassen, soweit dies im Ergebnis wirtschaftlicher sein sollte und im Einklang mit der Förderrichtlinie steht. Eine Übertragung des Eigentums an den Leerrohren auf den Netzbetreiber erfolgt nicht. Zudem muss sich der Netzbetreiber verpflichten, freie Kapazitäten in den Leerrohren offen und diskriminierungsfrei anderen interessierten Netzbetreibern zur Herstellung bedarfsgerechter Breitbandzugänge für Endkunden zur Verfügung zu stellen; ausgenommen davon können nur Fälle bleiben, in denen dies aus technischen Gründen eindeutig nicht möglich ist. Die Bewertung des Angebots wird nach folgenden Kriterien vorgenommen: Bewertungskriterium Gewichtung 1. Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit 30% 2. Höhe der Endkundenpreise (Bereitstellung, Gerätekosten, mtl. Gebühr) 20% 3. Versorgungs- und Erschließungsgrad 20% 4. Technisches Konzept (garantierte Übertragungsraten, zeitl. Verfügbarkeit etc.) 20% 5. Dauer bis zur Inbetriebnahme ab Auftragserteilung 5% 6. Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Anbieters 5% Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Befragung und Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden. Für den Fall, dass eine Beihilfe geleistet wird, behält sich die Stadt Lohmar vor, ggf. eine Sicherheit durch eine Bankbürgschaft zu fordern. Die Breitbanddienste sollen bis spätestens 12 Monate nach Beauftragung zur Verfügung stehen. Angebote sind bis spätestens 07. Oktober 2011, Uhr (Angebotsfrist: 8 Wochen), in einem geschlossene Umschlag mit dem Vermerk NICHT ÖFFNEN / Angebot Breitbandversorgung (Termin: , Uhr) einzureichen bei: Stadt Lohmar z.h. Frau Ulrike Pfau Zi. 318 Hauptstraße Lohmar
5 - 5 - Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens wird auf den Internetseiten und sowie an den Bekanntmachungstafeln der Stadt Lohmar am Rathaus in Lohmar und am Forum in Wahlscheid veröffentlicht. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Ulrike Pfau unter der Rufnummer 02246/ oder E- Mail ulrike.pfau@lohmar.de gerne zur Verfügung. Ein Aufwandersatz kann nicht gewährt werden. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Dirk Brügge 1. Beigeordnete Anlagen: - Ergebnis der Bedarfsermittlung - Karte ausgeschriebenes Gebiet
6 Anlage Ergebnis der Bedarfsermittlung Stadtteil Algert und Grimberg Haushalte: Gemeinde Ortsteil Einwohner Haushalte Bedarf Gesamt <> JA NEIN in % von Anzahl Haushalte Teilnahme an Befragung unterversorgt Benötigen Sie einen schnelleren Internetzugang? Schnellerer Internetzugang benötigt JA Lohmar Algert , , ,4 Lohmar Grimberg ,6 6 42,9 8 57,1 Gewerbe: Gemeinde Ortsteil Bedarf (Mbit) Gesamt <> unter 1 1 bis 2 2 bis 6 6 bis bis 25 Teilnahme an Befragung Benötigen Sie einen schnelleren Internetzugang? unterversorgt Schnellerer Internetzugang benötigt JA Lohmar Algert , ,0 Lohmar Grimberg ,0 1 25,0
7 Anlage Karte ausgeschriebenes Gebiet Stadtteil Algert und Grimberg Geobasisdaten: Bezirksregierung Köln, Abteilung 7, AZ 17532: GEObasis.nrw
Offenes und transparentes Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung der Stadt Lohmar ohne Vergabeverpflichtung
Der Bürgermeister Postfach 1209 53785 Lohmar An alle Netzbetreiber Amt für Immobilienwirtschaft Stadthaus, Hauptstr. 27-29 53797 Lohmar Ihre Ansprechpartnerin: Ulrike Pfau Tel.: 02246 15 377 Fax: 02246
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