Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zur Auswahl eines Netz- und Internet-Service-Providers für die Breitbandversorgung in

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1 Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zur Auswahl eines Netz- und Internet-Service-Providers für die Breitbandversorgung in den Gemeinden des Rheingau-Taunus-Kreises 1. Auftraggeber (Vergabestelle) Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreis Heimbacher Straße Bad Schwalbach Kontaktstelle: Achim Staab Fachdienst Umwelt Projektleitung Breitbandausbau/ Breitbandkreiskoordinator Tel.: Fax.: achim.staab@rheingau-taunus.de 2. Interessensbekundung Der Rheingau-Taunus-Kreis bittet um die Einreichung von Interessensbekundungen zur Behebung der bestehenden Versorgungslücken. Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung; nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Unterlagen auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. 3. Verfahrensgegenstand Verfahrensgegenstand ist die Vorbereitung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Maßnahme zur Schaffung einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Next Generation Access (NGA)-Breitbandinfrastruktur in den Gemeinden des Rheingau-Taunus-Kreises. Der Konzessionsnehmer soll - soweit vorhanden - sein eigenes Netz einbringen sowie die ggf. vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau nutzen. Der Auftrag wird erforderlichenfalls unter Gewährung einer Förderung vergeben werden. Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, erfolgen. Bei der Auswahl des Projektgebietes sind die Ergebnisse der im Zeitraum vom bis durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden.

2 Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf der Grundlage der derzeitigen europäischen und nationalen Beihilfevorschriften für Breitbandprojekte, insbesondere der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung (NGA Rahmenregelung) und den Breitbandleitlinien der EU- Kommission. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie: Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom beantragt. Der Rheingau-Taunus-Kreis führt hiermit ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durch. Das Interessenbekundungsverfahren dient der Vorbereitung eines späteren Vergabeverfahrens und ist sowohl für den Auftraggeber und als auch den Bieter unverbindlich. Die Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten haben oberste Priorität. Die Vergabe konkreter Aufträge zur Herstellung einer Breitbandversorgung erfolgt im Falle einer Fördermittelzusage in einem gesonderten Vergabeverfahren. 4. Allgemeine Informationen zum Landkreis Der Rheingau-Taunus-Kreis umfasst 17 Städte und Gemeinden mit 115 Ortsteilen und zusammen rund Einwohnern. 35 % der Bevölkerung wohnen im Rheingau, 65 % im Kreisteil Untertaunus. Die größten Städte sind Taunusstein mit knapp über und Idstein mit knapp Einwohnern. Mit knapp unter Einwohnern sind Kiedrich und Lorch am Rhein die kleinsten Kommunen des Kreisgebietes. Der Rheingau-Taunus-Kreis ist ein moderner Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraum am nordwestlichen Rand des Ballungsraumes Region Frankfurt/Rhein-Main und geprägt durch viele innovative kleine und mittlere Betriebe. Hier finden diese ein hohes und ortsnahes Potenzial an qualifizierten Arbeitskräften, günstige Grundstückspreise und niedrigere Steuerhebesätze als im zentralen Rhein-Main-Gebiet. Viele Betriebe aus dem High-Tech-Bereich, besonders der Informations- und Kommunikationstechnologien, haben sich hier angesiedelt. Neben lokal operierenden Betrieben gibt es hier auch eine Vielzahl von Firmen, die weltweit ihre Erzeugnisse vermarkten und teils führende Funktionen auf dem Weltmarkt im High-Tech-Bereich ausüben. Die Ansiedlung innovativer Branchen, die hier sehr gute Standortvoraussetzungen finden, ist ein wichtiges Ziel. Die entsprechenden Infrastrukturen, u. a. die Versorgung mit Hochleistungsbreitband, sind wichtige Standortgrundlagen.

3 5. Beschreibung des Ausbauvorhabens Ziel des Vorhabens ist eine flächendeckende NGA Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet (gesamter Rheingau-Taunus-Kreis). Nach Abschluss der Maßnahme sollen in den unterversorgten Gebieten des Rheingau-Taunus-Kreis für mindestens 75 % der Privathaushalte zuverlässig Bandbreiten möglichst von 50 MBit/s und mehr, für 95 % mindestens jedoch 30 MBit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind. Die Downloadrate muss sich im Rahmen der Fördermaßnahme mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Neben dem NGA-Ausbau für private Haushalte wird ein besonderer Fokus auf Gewerbetreibende und institutionelle Nachfrager gelegt. Daher soll für im Kreis befindliche und noch unterversorgte Unternehmen und Gewerbebetriebe sowie auch für unterversorgte Schulen und ausgewählte kommunale Liegenschaften ein glasfaserbasiertes FttB-/FttH-Zugangsnetz oder ein gleichwertiges anderes NGA-Netz (mit Nachweis der Gleichwertigkeit) in der Form aufgebaut werden, dass diese Nutzergruppen zuverlässig mit symmetrischen Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s versorgt werden können. In Summe wird derzeit von einer Anzahl von 400 bis 500 solcher Anschlüsse ausgegangen. Weitere Informationen werden in der Ausschreibungsunterlage enthalten sein. Der Investitionsbedarf für diese höherwertige Erschließung der Schulen, Liegenschaften und Gewerbebetriebe soll im späteren Angebot gesondert ausgewiesen werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll grundsätzlich so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (flächendeckende FttB/FttH-Abdeckung) ausgebaut und erweitert werden kann. Die Zielsetzung des Landkreises für den Zeitraum ab 2018 ist es, eine Gigabit-Region zu schaffen, um den Wirtschafts- und Lebensstandort Rheingau-Taunus für Gewerbetreibende, Gewerbe- und Dienstleistungsansiedlungen sowie Bürger noch attraktiver zu gestalten. Die Zeitspanne bzw. der Betrachtungszeitraum für dieses Großprojekt reicht bis etwa 2025/2030. Das Gesamtziel des Vorhabens ist dabei, die Wettbewerbsfähigkeit des Landkreises auch zukünftig gegenüber konkurrierenden Regionen zu erhalten. Ergibt sich bei dem Aufbau der Infrastrukturen für den Bewerber ein Fehlbetrag aus der Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs (für einen Zeitraum von sieben Jahren), so stellt der Rheingau-Taunus-Kreis unter dem Vorbehalt der positiven Förderbescheidung durch den Bund eine finanzielle Förderung zur Schließung dieser Wirtschaftlichkeitslücke nach in Aussicht. Die Höhe der Beihilfe zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke ist maximal auf die Investitionskosten begrenzt. Die gewährten Beihilfen sind ausschließlich zur Erstellung eines NGA Netzes zu verwenden, welches im Eigentum eines Unternehmens steht. Der jeweilige Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Beihilfen zu errichten und das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern Zugang auf Vorleistungsebene für mind. 7 Jahre zu gewähren.

4 6. Zielgebiet Zielgebiet der Interessensbekundung sind die im Rheingau-Taunus-Kreis durch eine Markterkundung identifizierten, unterversorgten Gebiete (<30 Mbit/s), in denen eine Erschließung durch den Markt in den kommenden 3 Jahren nicht zu erwarten ist. Es handelt sich um Gebiete in folgenden Gemeinden mit der Anzahl der unterversorgten Haushalte: Gemeinde Einwohner Haushalte gesamt unterversorgte Haushalte Aarbergen Bad Schwalbach Eltville Geisenheim Heidenrod Hohenstein Hünstetten Idstein Kiedrich Lorch Niedernhausen Oestrich-Winkel Rüdesheim Schlangenbad Taunusstein Waldems Walluf Jede der 17 Gemeinden des Landkreises bildet ein Los. Der Rheingau-Taunus-Kreis bittet um die Einreichung einer Interessensbekundung zur Errichtung einer NGA- Infrastruktur, welche die genannten Anforderungen erfüllt. Wir bitten um die Angabe der Lose, für die im Rahmen eines späteren Ausschreibungsprozesses eine Angebotsangabe geplant ist. Die Abgabe von Angeboten für mehrere Lose ist ausdrücklich gewünscht. Los 1: Aarbergen Los 2: Bad Schwalbach Los 3: Eltville Los 4: Geisenheim Los 5: Heidenrod Los 6: Hohenstein Los 7: Hünstetten Los 8: Idstein Los 9: Kiedrich Los 10: Lorch Los 11: Niedernhausen Los 12: Oestrich-Winkel Los 13: Rüdesheim Los 14: Schlangenbad Los 15: Taunusstein Los 16: Waldems Los 17: Walluf

5 7. Inhalte der Interessensbekundung Interessenbekundungen haben folgende Daten zu enthalten: a) Persönliche Lage des Bewerbers In Bezug auf die die persönliche Lage des Bewerbers sowie in Bezug auf Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gelten die folgenden Eignungsnachweise: - Firmenprofil des Bewerbers (Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr); - Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung; - Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach 6 TKG; - über das Vermögen des Bewerbers ist das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden; - das Unternehmen des Bewerbers befindet sich nicht in Liquidation; - der Bewerber hat die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch im Sinne des Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten und wird diese im Auftragsfall einhalten. b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezüglich der geforderten Leistungen des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren; - c) Technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise: - Vorlage einer Referenzliste mit mindestens 5 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten 3 Jahren mit einer aussagekräftigen Beschreibung von Art und Umfang des Projekts, dem jeweiligen Leistungszeitraum sowie der Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich der Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten; - Übersicht über die jeweils eingesetzten Technologien bzw. technischen Lösungen mit den mindestens erreichbaren Bandbreiten beim Endkunden; - Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bieter mit Telefonie und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt; - Darstellung von innovativen Verlegemethoden, sofern bereits realisiert.

6 8. Weiteres Verfahren Im Rahmen eines möglichen späteren Ausschreibungsverfahrens hat der Netzanbieter im Angebot zu folgenden Punkten verbindliche Aussagen zu treffen: Technologie und Investition: - Offener Netzzugang gewährleistet (gefördertes Netz muss weiteren Netzbetreibern zur Verfügung stehen), - Übertragungstechnologie - Downloadrate / Uploadrate (Mbit/s) - Erhöhung der Datenübertragungsraten möglich? - Symmetrische Anschlüsse (SDSL) - Diensteverfügbarkeit > 97% im Jahresmittel Angebot und Dienste: - Einmalige Kosten für den Teilnehmer - Marktkonforme Endkundenpreise gemäß den Vorgaben zu Einstiegs-, Standard- und Hochleistungs-Produkten - Flatrate - Kosten des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene - Mindestvertragslaufzeit für Teilnehmer - Serviceleistungen Informationen zum Anbieter: - Referenzliste über mindestens 5 vergleichbare Projekte mit Ansprechpartnern (Kontaktadresse und Telefonnummer) - Meldebescheinigung gem. 6 TKG - Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im TK-Sektor der letzten drei Geschäftsjahre, - Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen. - Eine Bescheinigung des Finanzamtes nicht älter als drei Monate ist auf Verlangen nachzureichen. - Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Zur Bewertung der eingereichten Unterlagen werden folgende Kriterien mit ihrer prozentualen Gewichtung herangezogen: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke: 50 % Technisches Konzept der NGA-Breitbandinfrastruktur: 25 % darunter: Qualität der Backboneanbindung: 10 % Service-Konzept und Entstörungszeiten: 10 % Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsrate von 50 Mbit/s im Download bei Privathaushalten und einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s bei den genannten Anschlüssen: 5 %

7 Höhe der Endkundenpreise: 20 % Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme: 5 % 9. Form und Frist Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen Beginn: Ende: Die Unterlagen sind sowohl schriftlich in zweifacher Ausfertigung als auch in digitaler Form in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung: Nicht öffnen! Interessensbekundungsverfahren NGA-Ausbau im Rheingau-Taunus-Kreis vorzulegen. Die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ist unverbindlich. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen. Tag der Veröffentlichung in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank: HAD-Referenz-Nr.: 6215/1 Anlagen Karte mit Gemeinden/ Losen

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