Breitbandgipfel am in Osterholz-Scharmbeck. EFRE-Richtlinie für die Förderperiode
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1 Breitbandgipfel am in Osterholz-Scharmbeck EFRE-Richtlinie für die Förderperiode und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in aus Mitteln der Digitalen Dividende II (RL Breitbandausbau NI) Michael Helinski Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
2 Finanzieller Rahmen RL Breitbandausbau NI (Mittel aus der DD II) RL Breitbandförderung Gewerbegebiete EFRE 58,3 Mio. bis Mio. bis 2020
3 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen (RL Breitbandförderung Gewerbegebiete) Nds. MBl. Nr. 45/2015 S Inkrafttreten: Beihilferechtliche Grundlage: NGA Rahmenregelung des Bundes (NGA-RR) Die neue EFRE-Richtlinie für die Förderperiode
4 Ziele sind die Anbindung von Gewerbegebieten an Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze als hochwertige wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahme, die Modernisierung und technische Verbesserung bestehender Gewerbegebiete sowie die Steigerung der Attraktivität von Wirtschaftsstandorten Was wird gefördert? Aus- und Aufbau von schnellen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mind. 50 Mbit/s symmetrisch in Gewerbe- und Industriegebieten Im Bebauungsplan ausgewiesenes Gewerbegebiet Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen 3 KMU im Gewerbegebiet vorhanden sein Die neue EFRE-Richtlinie für die Förderperiode
5 Wer kann die Förderung erhalten? Kommunale Gebietskörperschaften Samtgemeinden Kommunale Zusammenschlüsse Jur. Personen des öffentlichen und privaten Rechts, soweit diese sich mehrheitlich im öffentlichen Eigentum befinden und vorrangig die Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewähren (z. B. Stadtwerke) Wie bisher ist auch die Möglichkeit der Weiterleitung der Zuwendung an gewerbliche Unternehmen möglich. Wie sieht die Förderung aus? Insgesamt stehen 5 Mio. zur Verfügung Fördersatz von max. 50 % je Projekt und Förderhöchstsumme je Projekt Antragsstichtage sind zunächst nicht vorgesehen Die neue EFRE-Richtlinie für die Förderperiode
6 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in aus Mitteln der Digitalen Dividende II (RL Breitbandausbau NI) Beihilferechtliche Grundlage: NGA-RR Bund (Rahmenregelung des Bundes) Geplantes Inkrafttreten: 1. Quartal 2016 Stand der Richtlinie: Ressortbeteiligung abgeschlossen Verbandsanhörung läuft noch bis zum Entwurf RL Breitbandausbau NI
7 Zuwendungsempfänger: Gebietskörperschaften, Samtgemeinden und kommunale Zusammenschlüsse (Weiterleitung an ein gewerbliches Unternehmen möglich) Zuwendungsvoraussetzungen: Markterkundungsverfahren, IBV 75 % der Haushalte zuverlässige Bandbreiten möglichst von 50 Mbit/s und mehr, für 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download. Berechnungsgrundlage: alle Anschlüsse > 30 Mbit/s Bundesförderprogramm: 50 Mbit/s für 85 %, Berechnungsgrundlage nur Anschlüsse mit 50 Mbit/s Downloadrate muss sich mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss Entwurf RL Breitbandausbau NI
8 Gegenstand der Förderung: Betreibermodelle Verfahrensbeschreibung: Antragseinreichung bei der NBank Übereinstimmung mit den übergeordneten Zielen des Breitbandausbaus Antragsteller legt Stellungnahme des b z nvor. (Abgleich mit der Strukturplanung) Entwurf RL Breitbandausbau NI
9 Aufgreifschwelle: 30 Mbit/s Förderfähig: Leerrohre mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und / oder Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel) im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck stehende Finanzierungsaufwendungen des Zuwendungsempfängers Finanzierungsaufwendungen werden beim Bundesförderprogramm nicht berücksichtigt Entwurf RL Breitbandausbau NI
10 Fördersatz: 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Förderhöhe: Fördersumme maximal 5 Millionen Bagatellgrenze: Fördersumme <= 0,5 Millionen Kombination mit dem Bundesförderprogramm ist möglich Kompatibilität mit dem Bundesförderprogramm ist sehr hoch Antragsstichtage sind nicht vorgesehen Entwurf RL Breitbandausbau NI
11 Verfahren 1. Markterkundung 2. IBV 3. Auswahl des Betreibers 4. Antragstellung nur Landesmittel Antragsbearbeitung, Scoring, endgültiger Zuwendungsbescheid durch die NBank zusätzlich Mittel aus dem Bundesförderprogramm Vorabprüfung des Antrages Info zur grds. Förderfähigkeit über NBank an Bund Antragsbearbeitung Scoring Bescheid der NBank unter Vorbehalt der Bundesförderung Bescheid durch den Bund, Vorbehalt entfällt Verfahren
12 Vielen Dank! Michael Helinski Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und verkehr Referat
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