Vorsorge aktiv. DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Ausgabe 2 / Juli 2013

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1 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Ausgabe 2 / Juli 2013 Löst die fondsgebundene die klassische Lebensversicherung ab? Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer Der Pensions-Fondssparplan der APK Österreichische Post AG / Firmenzeitung / Nr. 12Z F Vorsorge aktiv

2 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Menschen Ihre Ansprechpartner bei der APK Versicherung AG Ing. Mag. Dr. Andreas F. Promberger Prokurist, Leiter der Vertriebspartnerabteilung +43 (0) Mag. Eugen Christian Sagon Marketing, Vertrieb und Produktentwicklung +43 (0) Margot Fluch Prämienverwaltung, Abfindungen und Provisionsabrechnung +43 (0) Sabine Hoffmann Informations- und Kommunikationsstelle für Externe, Depotauskünfte, Verpfändungen und Abtretungen +43 (0) Gastautoren in diesem Magazin Mag. Michael Bujatti, CPM Investmentmanager Inhalt Editorial... 3 Löst die fondsgebundene die klassische Lebensversicherung ab?... 4 Bonussystem für Partner... 6 Marktbericht... 7 Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer... 9 Der Pensions-Fondssparplan der APK Veranlagungsmöglichkeiten im Rahmen des Pensionsfondsplans Impressum Herausgeber: APK Versicherung AG, A-1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 1 Für den Inhalt verantwortlich: Ing. Mag. Dr. Andreas Promberger Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des jeweiligen Autors wieder. Produktion: FinanzMedienVerlag Ges.m.b.H., A-1180 Wien, Gentzgasse 43 info@finanzmedien.at Tel.: 01 / Druck: agensketterl Druckerei GmbH, A-3001 Mauerbach, Kreuzbrunn 19 Fotos: S. 1: drubig-photo, S. 4: william87, S. 9: Jan Engel, S. 12: Rido (alle Fotolia); S. 6: Wikimedia - Vernon Chan; S. 2: alle APK Mag. Gabriela Capellmann Leiterin Rechtsabteilung gabriela.capellmann@apk.at SEITE 2 AUSGABE 2

3 EDITORIAL Sehr geehrte Damen und Herren, werte Vertriebspartner, liebe Interessenten! Wir möchten Ihnen hiermit die zweite Ausgabe des Jahres 2013 unserer Maklerzeitung Vorsorge aktiv übermitteln und wollen Sie damit über die bisherigen Ergebnisse (Performance) und Neuerungen in der APK-Gruppe informieren. In diesem Magazin finden Sie einen Artikel, in welchem wir die Frage aufwerfen, ob die fondsgebundene Lebensversicherung die klassische Lebensversicherung langfristig ablöst. Wir stellen sogar die Frage, ob die klassische Versicherung in ihrer jetzigen Form überhaupt zukunftsfähig ist. Weiters finden Sie einen detaillierten Marktbericht, in dem wir schwerpunktmäßig einen Blick auf den Anleihenmarkt werfen und dabei versuchen die Frage zu klären, wie hoch das aktuelle Verlustrisiko für Investoren von Anleihen wirklich ist. Außerdem finden Sie einen von uns ausgearbeiteten Versicherungssteuerkatalog, in welchem wir anhand zahlreicher Beispiele erörtern und beantworten, in welchen Fällen es erlaubt ist, Zuzahlungen bzw. Entnahmen zu tätigen. Wie gewohnt finden Sie auch eine Auflistung sämtlicher Portfolios in welche man im Rahmen unseres Pensions-Fondssparplans investieren kann, sowie deren jeweiligen Performance seit Auflage. Zusätzlich ist eine detaillierte Beschrei- bung unseres Pensions-Fondssparplans, sowie dessen Anwendungsgebiete in der privaten und betrieblichen Vorsorge abgelichtet. Weiters möchten wir Sie als Vertriebspartner noch einmal daran erinnern, dass wir seit dem Jahresbeginn 2010 ein Bonussystem für die Vermittlung von Versicherungsverträgen eingeführt haben. Wir belohnen den Abschluss von Polizzen innerhalb eines Kalenderjahres mit verschiedenen attraktiven Prämien bzw. Incentives. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit bzw. würden uns - sofern noch keine Geschäftsbeziehung besteht - sehr glücklich schätzen, Sie als neuen Partner begrüßen zu dürfen. Sollten Sie das Magazin auch Kollegen weiterempfehlen wollen, senden Sie bitte ein kurzes Mail an versicherung@apk.at. Selbstverständlich freuen wir uns auch über eine Zusammenarbeit Ihrerseits mit der APK Pensionskasse und der APK Vorsorgekasse. Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre! Dr. Andreas Promberger & Mag. Eugen Christian Sagon Fordern Sie jetzt den Folder VORSORGE für die ganze FAMILIE an: Die APK wünscht allen ihren Mitarbeitern, Partnern und Freunden besinnliche Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr! versicherung@apk.at JULI 2013 SEITE 3

4 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Löst die fondsgebundene die klassische Lebensversicherung ab? Von Mag. Eugen Christian Sagon Die immer schärfer werdende Regulierung der Versicherungsprodukte und das sehr niedrige Zinsniveau setzen die klassischen Lebensversicherer (KLV) immer mehr unter Druck und verdeutlichen die Vorteile einer fondsgebundenen Lebensversicherung (FLV). Dies hat sowohl für alte als auch neue Versicherungsverträge gravierende Folgen. So wurde z. B. der sogenannte Höchstzinssatz vor kurzem auf 1,75 % für Neuverträge gesenkt, wobei eine einprozentige Senkung zu ca. 10 bis 12 % geringeren Rentenleistungen führt. Laut einem Beitrag im deutschen Handelsblatt bekommen derzeit deutsche Versicherungsnehmer, welche eine Polizze mit einem Garantiezinsatz von 1,75 % abgeschlossen haben, in der KLV lediglich 0,93 % p. a. auf die von ihnen geleisteten Prämien gutgeschrieben, und dies nur unter der Voraussetzung, dass der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit besteht. Setzt man dies in Relation zur Inflation, haben wir derzeit und wohl auch in Zukunft negative Realzinsen für den Versicherungsnehmer. Und das bei einer langfristigen (teils jahrzehntelangen) Bindung. Ein vorzeitiger Rückkauf führt zu einem noch erheblich größeren Verlust, in der Regel liegt hier der Rückkaufswert nominell deutlich unter den Einzahlungen. Die seit Jahren anhaltende Niedrigzinsphase wird in den Deckungsstöcken der Versicherer auch dann noch weiterwirken, wenn sie sich bereits wieder in einer Hochzinsphase - so sie irgendwann doch kommen sollte - befinden. Die derzeitigen und wohl auch noch zukünftigen Dauerniedrigzinsen erschweren es den Versicherern, die versprochenen Renditen auf Alt- sowie Neuverträge mit ihren Anlagen zu erwirtschaften. Und die Leidtragenden sind die Versicherungsnehmer. Dazu kommen die strengen Regulierungsvorschriften von Solvency II, die langfristige Verpflichtungen (und Garantieversprechen) bestraft, da diese mit mehr Eigenkapital hinterlegt werden müssen. Die entsprechenden Eigenkapitalkosten werden in der Regel dem Versicherungsnehmer 1:1 weiterverrechnet. Weiters sind in der KLV die Veranlagungsmöglichkeiten stark eingeschränkt, die Versicherer sind förmlich dazu gezwungen, in sichere Staatsanleihen zu investieren, welche ihrerseits wenig Rendite abwerfen und zusätzlich bei weitem nicht so risikoarm sind wie oftmals gedacht. Nun stellt sich die Frage, wie es bei der FLV aussieht Gerechterweise muss man sagen, dass die FLV genauso wie die KLV aktuell mit großen Problemen konfrontiert ist. Die Renditeversprechungen, welche in der Vergangenheit seitens der Versicherer und Berater propagiert wurden, sind teils klar verfehlt worden. Es war wichtiger zu verkaufen und zu einem Abschluss zu kommen als den SEITE 4 AUSGABE 2

5 VERSICHERUNGSTRENDS Kunden fachgerecht zu beraten. Die Folgen sind bekannt, viele Finanzdienstleister, darunter viele Makler, sind vom Markt verschwunden. Ebenso haben sich Versicherungen mit der FLV vom Markt zurückgezogen bzw. strukturieren ihr Geschäft neu und verlagern ihre Schwerpunkte auf andere Märkte bzw. Sparten. Dieser Trend wird auch noch eine Weile so weitergehen. Allerdings werden jene, welche ihre Kunden gut beraten haben bzw. nicht nur auf die Sparte Lebensversicherung ihr Geschäft aufgebaut haben, langfristig profitieren. Ein weiteres Problem in der FLV ist, dass immer mehr Kreditinstitute den Druck auf Kreditnehmer mit Fremdwährungskrediten erhöhen, da bei einer Vielzahl die Tilgungsträger unterdeckt sind. Derzeit versuchen zahlreiche Banken, die Kreditnehmer davon zu überzeugen, in einen Eurokredit zu konvertieren und die Tilgungsträger aufzulösen bzw. fordern sie massive Nachschüsse. Viele geben dem Druck der Banken nach, konvertieren in den Euro und stellen von einem endfälligen Darlehen auf Annuität um. Dies ist nicht immer im Interesse des Kunden, da ein Rückkauf eines Vertrages nach einem Börseeinbruch nicht wirklich als sinnvoll bezeichnet werden darf. Allerdings sind die Kunden natürlich von der nachvollziehbaren Angst getrieben, dass sich der Verlust weiter ausweitet. Generell wäre es zu begrüßen, dass sich der Versicherungsnehmer mit seinem Makler zusammensetzt und die aktuelle Situation genau analysiert. In den meisten Fällen setzen sich die Versicherungsnehmer jedoch ausschließlich mit ihrer Bank zusammen und ziehen den Berater nicht mehr hinzu. Eigentlich wären Banken ja dazu angehalten, im Interesse des Kunden zu agieren, jedoch wird allzu häufig das Eigeninteresse in den Vordergrund gestellt. Was spricht nun für die FLV? Die FLV ist eines der intelligentesten Investmentvehikel, die es derzeit auf dem Markt gibt. Worauf gründet sich nun diese provokante Behauptung? Zum einen ist seit Inkrafttreten der Vermögenszuwachssteuer eine grundsätzliche Besteuerung von Kursgewinnen bei Kapitalveranlagungen (Aktien, Anleihen, Fonds etc.) in Höhe von 25 % vorgesehen. Diese findet jedoch auf Versicherungsprodukte keine Anwendung; allerdings fällt eine 4 %ige Versicherungssteuer auf die Prämien an. Der Vorteil steuerfreier Erträge versus nachteiliger Eingangssteuer verstärkt sich mit fortschreitender Laufzeit der Verträge. Ein weiterer Vorteil der FLV ist, dass der Versicherungsnehmer entsprechend seiner Risikoeinstellung ein Portfolio wählen bzw. wenn gewünscht und wenn seitens der Versicherung angeboten (die APK Versicherung bietet diese Möglichkeit an), sein eigenes Portfolio zusammenstellen kann. Falls sich im Laufe der Zeit die Risikoeinstellung ändern sollte, kann das Portfolio einfach geändert und damit das Risiko dementsprechend gesenkt bzw. erhöht werden. Damit hat der Versicherungsnehmer im Gegensatz zur KLV direkt Einfluss auf die Veranlagung. Sollte sich der Versicherungsnehmer nicht damit beschäftigen wollen, hat er natürlich die Möglichkeit, entsprechend seinen Wünschen ein Portfolio zu wählen und muss nicht aktiv eingreifen. Somit deckt die FLV die Bedürfnisse derjenigen, welche aktiv Einfluss auf die Veranlagung Ihrer Prämien nehmen wollen und ebenso jene derer, die sich nicht näher damit befassen möchten, ab. Diese beiden Vorzüge der FLV reichen nicht aus, um einen Abgesang auf die KLV anzustimmen und die FLV als das einzig wahre Vorsorgeprodukt zu sehen. Dazu bedarf es weit mehr. Hierfür muss auch das derzeit vorherrschende Vertriebsmodell überdacht werden. Die meisten Verträge in der Sparte Leben (betriff KLV und FLV gleichermaßen) werden noch gezillmert. Das dies so nicht weitergehen wird, zeichnet sich bereits ab. Insbesondere wird von der EU zum einen die Transparenz in den Vordergrund gestellt und andererseits über neue Provisionierungsformen nachgedacht. Es geht eher in Richtung Offenlegung der Provision und Direktverrechnung als Honorar gegenüber dem Kunden. Sind wir aber einmal so weit gegangen, ist es nur mehr eine Frage der Zeit, bis die Versicherungsbranche sich von der Zillmerung verabschieden wird. Ohne zu marktschreierisch zu wirken, die APK Versicherung ist sich dieses Umstands seit ihrer Gründung bewusst und setzte von Anfang an auf ungezillmerte Tarife. Dies hatte nicht nur Vorteile, sondern brachte auch so einige Nachteile mit sich. JULI 2013 SEITE 5

6 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Mittlerweile haben sich die Bedingungen geändert. Der Vertrieb ist einer ratierlichen Provision oder gar Vergütung mittels eines Honorars immer mehr aufgeschlossen. Versicherungen überdenken die von ihnen verrechneten Kosten und versuchen mehr in Richtung laufender fees zu gehen, anstatt den Kunden mit hohen Verwaltungskosten bei Prämieneingang zu sehr zu belasten. In dieser Hinsicht hat sich die APK Versicherung in den vergangenen Jahren gut aufgestellt und ihr Tarifangebot ausgebaut. Im Großen und Ganzen gehen wir davon aus, dass die Zukunft klar der FLV gehört, jedoch unter den oben skizzierten geänderten Rahmenbedingungen. Wie könnte bzw. muss die klassische Lebensversicherung aussehen um überlebensfähig zu sein? Es ist davon auszugehen, dass die großen Versicherer das Konzept der klassischen Lebensversicherung partiell überarbeiten werden, wenn nicht sogar müssen. Vor kurzem erst hat die DAV (Deutsche Aktuar Vereinigung) ein Lebensversicherungsmodell mit einem zweistufigen Garantiezinsatz vorgelegt. In diesem Modell soll es einen Garantiezinsatz für die ersten 15 Jahren geben und einen zweiten für den Rest der Vertragslaufzeit. Andere Möglichkeiten wären z. B. eine zeitlich befristet Garantie oder eine, welche nur dann gilt, wenn der Versicherungsnehmer die gesamte Vertragslaufzeit auch wirklich erfüllt und nicht vorzeitig rückkauft. All das steht allerdings noch in den Sternen, da man aktuell nicht sagen kann, wie sich die Zinsen in den kommenden Jahren entwickeln werden. Dies wird maßgeblich darüber entscheiden, ob und in welcher Form die KLV weiter existieren wird. Sollten sich die Rahmenbedingungen nicht ändern, dann wird KLV mehr und mehr vom Markt verschwinden. Zusammenfassung: Kurzfristig kann davon ausgegangen werden, dass das jetzige Modell der KLV nicht fortbestehen wird, sondern modifiziert werden wird. Insbesondere wird man über neue Provisionsmodelle nachdenken und die Anfangskostenbelastung in eine laufende Kostenbelastung umwandeln müssen. Allerdings stellt sich dann die Frage, ob die KLV in dieser Form noch in dem Maße verkauft werden wird wie in der Vergangenheit. Der FLV mit ihren flexiblen Veranlagungsformen und transparenter Kostenbelastung wird daher unserer subjektiven Ansicht nach die Zukunft gehören. Bonussystem für Partner Die APK Versicherung belohnt Vertriebspartner, die im Jahr 2013 entweder Neuverträge mit Einmalerlägen von insgesamt mehr als oder mindestens 15 Neuverträge abschließen, mit einem hochwertigen Smartphone. Weiters belohnt die APK Versicherung Vertriebspartner für Verträge, die innerhalb eines Kalenderjahrs eingereicht werden, mit Prämien, die sich nach der Anzahl der abgeschlossenen Verträge richten. 5 Polizzen: Reisebürogutschein von ITS Billa Reisen in Höhe von Polizzen: Tank-Gutschein von der OMV in der Höhe von Polizzen: Gutschein von Wein & Co in der Höhe von 40 2 Polizzen: Gutschein von Billa in der Höhe von 25 Symbolfoto Voraussetzungen: Für den Anspruch auf diese Prämie ist der Abschluss der erforderlichen Anzahl von Polizzen für die private Altersvorsorge bzw. des Prämieneinganges von privaten Neuverträgen (bei Einmalerlagsversicherungen) innerhalb des Kalenderjahres, also zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2013, notwendig. SEITE 6 AUSGABE 2

7 MARKTBERICHT Sind Anleihen aktuell ein gutes Investment? Von Mag. Michael Bujatti, CPM und Mag. Eugen Christian Sagon In den vergangenen 30 Jahren haben Anleiheninvestoren von den rückläufigen Zinsen in sämtlichen Segmenten der Rentenmärkte stark profitiert (siehe Abb. 1, rechts unten; Zinsentwicklung 10jähriger deutscher Staatsanleihen (roter Chart) gegenüber der Inflationsrate in der Eurozone (blau)). Insbesondere Kleinanleger sind nun dazu verleitet, zu glauben, dass sich dieser Trend auch in Zukunft fortsetzten könnte. Weil die Zinsen von risikoarmen Staatsanleihen schon sehr nahe der 0-%-Grenze liegen und eine negative Verzinsung - abgesehen von einem Krisenszenario - keinen Sinn macht, erachten wir das Risiko einer Trendumkehr als hoch. Es gab in den vergangenen Jahrzehnten keine vergleichbare Niedrigzinsphase und immer genügend Spielraum der Notenbanken mit weiteren Zinssenkungen die Wirtschaft zu stimulieren. Dieser ist jetzt nicht mehr vorhanden und eine Anpassung der Leitzinsen nach oben somit nur eine Frage der Zeit. Es ist schon beachtlich, dass die Preissteigerungsraten der Europäischen Union in den letzten Monaten deutlich über dem Zinsniveau einer zehn Jahre laufenden deutschen Bundesanleihe lagen. Investoren, welche deutsche Bundesanleihen Abb1.: zeichneten, gingen somit bewusst oder unbewusst das hohe Risiko ein, Kaufkraft zu verlieren und setzen sich somit einer schleichenden Entwertung ihres Kapitals aus. ein Umstand ist, der nicht von allzu langer Dauer sein kann. Wenn es zu einem Anstieg bei den Zinsen kommt, sind seiner Meinung nach Turbulenzen an den Rentenmärkten schon vorprogrammiert. Investoren, welche überwiegend in langfristige Anleihen investiert sind, werden dann von den starken Kursverlusten überrascht werden. Wie real diese Gefahr ist, zeigte die Ankündigung des US-Notenbank-Chefs Ben Bernanke, welcher die lose Geldmarktpolitik nicht weiter ausweiten will. Den Schritt begründete er hauptsächlich damit, dass die FED die Wirtschaftsaussichten für die USA, trotz des Sturzes über die Fiskalklippe, als robust und stark genug erachtet um die Stützungsmaßnahmen zurückzufahren. Das GDP entwickelte sich im ersten Quartal mit einem Plus von 1,6 %. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes dürfte dabei von großer Bedeutung sein, da die FED hier einen Zielwert der Arbeitslosigkeit von 6,5 % angepeilt hat. Aktuell liegt die Arbeitslosenrate bei dem Vierjahrestief von 7,5 % und notiert damit deutlich unter Auch laut dem renommierten Professor Feldstein (Ökonomie-Professor an der Harvard University) sind die Zinsen für langfristige Anleihen so niedrig, dass dies JULI 2013 SEITE 7

8 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK dem Niveau der Eurozone (siehe Abb. 2, unten; Vergleich derarbeitslosenrate seit 2000 der USA (blauer Chart) und der Eurozone (rot)). Ermutigend zeigen sich auch die Einzelhandelsumsätze in den Vereinigten Staaten, welche leicht zugenommen haben. Von einer deutlich positiven Wirtschaftsentwicklung kann aktuell aber nicht ausgegangen werden, da sich das weltweite Wirtschaftswachstum noch immer abschwächt. Insbesondere Europa steht noch vor einer großen Herausforderung. Das Bruttoinlandsprodukt der Eurozone ist im ersten Quartal um 0,2 % gesunken. Damit befindet sich die Eurozone seit nunmehr sechs Quartalen in einer Rezession. Ein Abweichen von der lockeren Geldpolitik ist daher in Abb2.: diesem Jahr sehr unwahrscheinlich, auch weil von der Inflationsentwicklung keine Gefahr ausgeht. Interessanter weise fällt auf, dass die Teuerungsrate in Österreich über dem Durchschnitt des Euroraums liegt. Dies ist vor allem auf die steigenden Wohn-, Energie- und Gesundheitskosten zurückzuführen. Warum ist gerade die APK für den Makler sowie den Kunden besonders interessant? Wir sind eine österreichische Gruppe, die sich rein auf die betriebliche und private Vorsorge sowie die Auslagerung des Sozialkapitals spezialisiert hat. Die APK Versicherung, eine 100 %ige Tochter der Pensionskasse, welche über das beste KSV-Rating und die längste Erfahrung aller überbetrieblichen Pensionskassen verfügt, veranlagt in die gleichen Investmentfonds, in denen auch die Pensionskasse ihr Vermögen veranlagt. Die APK verfolgt das Prinzip der Bankenunabhängigkeit mit einem Veranlagungsvolumen von rund 2,5 MrdE. Die APK-Gruppe bietet Maklern und Kunden die gesamte Vorsorgepalette aus einer Hand an, nämlich Versicherungslösungen für private Kunden und Unternehmen (APK Versicherung AG) als auch Pensionskassenlösungen über die Muttergesellschaft (APK Pensionskasse AG) sowie versicherungsmathematische Lösungen und Abfertigung Neu über die Schwestergesellschaften actuaria benefits consulting GmbH und APK Vorsorgekasse AG. Professionelle Betreuung der Makler und Kunden bzw. fachliche Unterstützung bei Vorträgen, Präsentationen und Schulungen sind selbstverständlich. Die APK hat keinen akquirierenden Außendienst bzw. Bankvertrieb und verfügt daher über hohe Exklusivität. Weiters besitzt die APK hohes fachliches Know-how und langjährige Erfahrung, die sie ihren Vertriebspartnern und Kunden gerne weitergibt. SEITE 8 AUSGABE 2

9 RECHT & STEUERN Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer Von Mag. Gabriela Capellmann und Mag. Eugen Christian Sagon Der folgende Beitrag legt die wichtigsten versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Produkts der Fondsgebundenen Lebensversicherung dar. Diese finden Sie anhand einer Ausarbeitung von häufig gestellten Fragen zur Versicherungssteuer und insbesondere zur sogenannten Versicherungsstrafsteuer i.h.v. 7 % seitens unserer Vertriebspartner bzw. Versicherungsnehmer ausgearbeitet. Insbesondere wurde bei der Ausarbeitung die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen (Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer vom 7. Juli 2008, BMF /0069-VI/5/2008) berücksichtigt. Gegenständlich wird darauf eingegangen, in welchem Fall es möglich ist, Zuzahlungen zu leisten und wenn, in welcher Höhe diese geleistet werden dürfen, um eine allfällige Nachversteuerung möglichst zu vermeiden. Darüber hinaus werden auch die Möglichkeiten dargelegt, wann und wie viel der Versicherungsnehmer vorzeitig entnehmen darf. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen. Beispiele laufende Prämie Determinanten Versicherungsnehmer zahlt 100 monatlich (somit jährliche Prämiensumme: ) Vorgesehene Versicherungsdauer: 20 Jahre Prämiensumme (ursprüngliche Versicherungssumme) zum Laufzeitende: Sämtliche Prämienfreistellungen, Prämienerhöhungen und Prämienherabsetzungen sind nicht bei Vertragsabschluss vereinbart; anders gesagt: sie sind nachträglich. Variante: Der Versicherungsnehmer zahlt den Vertrag bis zum Laufzeitende. Die Prämie bleibt immer konstant. Antwort: Der Versicherungsnehmer (VN) zahlt lediglich 4 % Versicherungssteuer auf die von ihm einbezahlten Prämien. Variante: Der Versicherungsnehmer zahlt ein Jahr lang 100 p. M. ein. Im 2. Jahr erhöht der VN die Prämie auf 300 p. M. und zahlt diese über die restliche Vertragsdauer konstant ein. Antwort: Sind laufende, im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlungen vereinbart, unterliegen die Prämienzahlun- Merke: gen von Anfang an der 4 %igen Versicherungssteuer, auch wenn ein Vertrag eine Höchstlaufzeit von weniger als 15 Jahre hat. Erhöhungen der Prämienzahlungen sind versicherungsrechtlich unschädlich, sofern diese laufend, d. h. regelmäßig, über die restliche Vertragsdauer bezahlt werden. Damit wir von der APK Versicherung AG Prämien als im Wesentlichen gleich bleibend qualifizieren können, müssen sie mindestens über den Zeitraum von einem Jahr in konstanter Höhe entrichtet werden. Variante: Der Versicherungsnehmer zahlt ein Jahr lang 100 p. M. ein. Im 2. Jahr erhöht der VN die Prämie auf 200 p. M. Im 4. Jahr entschließt sich der VN den Vertrag rückzukaufen. Antwort: Wie bereits oben erwähnt sind Prämienerhöhungen versicherungsrechtlich unschädlich (insbesondere sofern sie das Zweifache der ursprünglichen Versicherungssumme nicht überschreiten). Der VN kann jederzeit vor Ablauf des vereinbarten Vertragsendes den Vertrag ohne Strafsteuer rückkaufen bzw. teilrückkaufen. JULI 2013 SEITE 9

10 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Variante: Der Versicherungsnehmer stellt in den Jahren 6, 7 und 8 die Zahlungen ein (Prämienfreistellung). Ab dem 9. Jahr nimmt der VN die Zahlungen wieder auf. Antwort: Der Vertrag wurde aufgrund der nachträglichen Prämienfreistellung in keine Quasi-Einmalerlagsversicherung umqualifiziert, insofern ist die Prämienfreistellung unschädlich. Variante: Der Versicherungsnehmer stellt in den Jahren 6, 7 und 8 die Zahlungen ein (Prämienfreistellung). Im 9. Jahr wird der Vertrag rückgekauft. Antwort: Der Vertrag wurde aufgrund der nachträglichen Prämienfreistellung in keine Quasi-Einmalerlagsversicherung umqualifiziert (siehe oben) und kann somit ohne Strafsteuer rückgekauft werden. Variante: Der Versicherungsnehmer zahlt ein Jahr lang 100 p. M. ein. Im 2. Jahr erhöht der VN die Prämie auf 200 p. M., senkt jedoch im 4. Jahr die Prämie auf 50 p. M. Antwort: Diese Vertragsänderung ist versicherungssteuerlich unschädlich, da nachträglich vereinbarte Prämienherabsetzung wie nachträglich vereinbarte Prämienfreistellungen zu beurteilen sind (siehe VersSt-Prot, Pkt 36). Auch in diesem Fall kann der VN den Vertrag jederzeit rückkaufen. Variante: Der Versicherungsnehmer zahlt jedes Jahr 100 p. M. Im 13. Jahr möchte der VN zusätzlich auf seine Polizze einzahlen. Antwort: Nachdem es erst nach Vertragsabschluss zur Vereinbarung dieser Einmalzuzahlung gekommen ist, ist diese zu tolerieren, solange sie nicht die Verdoppelungsgrenze der ursprünglichen Versicherungssumme (in diesem Beispiel ) verletzt. Folglich kommt es zu keiner Umqualifizierung des Vertrags in einen Quasi-Einmalerlag und bleibt versicherungssteuerlich unschädlich. Der VN kann jederzeit vor Ablauf des vereinbarten Vertragsendes den Vertrag ohne Strafsteuer rückkaufen bzw. teilrückkaufen. Variante: Der Versicherungsnehmer zahlt jedes Jahr 100 p. M. Im 13. Jahr möchte der VN zusätzlich auf seine Polizze einzahlen. Antwort: Da die Zuzahlung das Zweifache der ursprünglichen Versicherungssumme überschreitet, ist diese als fiktiver neuer Vertrag zu behandeln. Für die Besteuerung dieses neuen Vertrages ist wiederum die Restlaufzeit maßgeblich. Da die Restlaufzeit im gegenständlichen Fall 7 Jahre beträgt, ist die Zuzahlung ihv mit 11 % zu besteuern. Die restlichen laufenden Prämien ihv 100 p. M. sind weiterhin mit 4 % zu besteuern. Variante: Der Versicherungsnehmer zahlt ein Jahr lang 100 p. M. ein. Die Jahresprämie beträgt im 1. Jahr und steigt jährlich um 15 % an. Antwort: Obwohl die Summe der Prämien das Doppelte der ursprünglichen Versicherungssumme übersteigt, unterliegen die laufend steigenden Prämienzahlungen lediglich dem Steuersatz von 4 % (siehe VerSt-Prot, Pkt 26 Unterpunkt 1). Variante: Der Versicherungsnehmer zahlt ein Jahr lang 100 p. M. ein. Die Jahresprämie beträgt im 1. Jahr und steigt jährlich um 15 % an. Weiters möchte der VN im 7. Jahr zusätzlich auf seine Polizze einzahlen. Antwort: Für die Höhe der Einmalzahlung ist die ursprüngliche Versicherungssumme ihv maßgeblich. Die Einmalzahlung von ist daher versicherungssteuerrechtlich unschädlich. Auch das Überschreiten des Zweifachen der ursprünglichen Versicherungssumme durch die laufend steigenden Prämienzahlungen ist versicherungssteuerrechtlich unschädlich. Merke: Zuzahlungen bis zum Zweifachen der ursprünglichen Versicherungssumme sind grundsätzlich unschädlich. Ebenso sind nachträglich vereinbarte Teilauszahlungen und Rückkäufe von Verträgen mit laufender im Wesentlichen gleichbleibender Prämienzahlung unschädlich und führen daher zu keiner Nachversteuerung. Beispiele Einmalerlag Determinanten Versicherungsnehmer zahlt einen Einmalerlag in Höhe von (= ursprüngliche Versicherungssumme) Vorgesehene Versicherungsdauer: 20 Jahre SEITE 10 AUSGABE 2

11 RECHT & STEUERN Prämiensumme (ursprüngliche Versicherungssumme) zum Laufzeitende: Prämienerhöhungen sind nicht bei Vertragsabschluss vereinbart; anders gesagt: sie sind nachträglich. Variante: Der VN zahlt ein und kauft den Vertrag nach der vorgesehenen Versicherungsdauer zurück. Antwort: Der Versicherungsnehmer zahlt lediglich 4 % Versicherungssteuer auf den von ihm einbezahlten Einmalerlag. Variante: Der VN zahlt ein und möchte den Vertrag bereits nach 15 Jahren rückkaufen. Antwort: Auch in diesem Fall zahlt der VN lediglich 4 % Versicherungssteuer auf den von ihm einbezahlten Einmalerlag. Variante: Der VN zahlt ein und möchte nach 5 Jahren eine Teilauszahlung. Antwort: Auf Grund der kurzen Laufzeit von 5 Jahren darf der VN maximal 25 % der von ihm geleisteten Prämien/Einmalerlag versicherungssteuerfrei entnehmen. Variante: Der VN zahlt ein und möchte den Vertrag bereits nach 10 Jahren rückkaufen. Antwort: In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer auf den von ihm geleisteten Einmalerlag zusätzlich 7 % Versicherungssteuer bezahlen. Das macht in Summe 11 % Versicherungssteuer (4 % bei Prämieneingang + 7 % Nachversteuerung bei Rückkauf). Variante: Der VN zahlt ein und möch- te im 4. Jahr nochmals einzahlen. Antwort: Dies ist versicherungsrechtlich unschädlich, da es dem VN gestattet ist, die ursprüngliche Versicherungssumme zu verdoppeln. Zusammenfassend bedeutet dies, dass der VN bis zu einzahlen darf und der gesamte Vertrag eine Mindestlaufzeit (Behaltedauer) von 12 Jahren haben sollte, da ansonsten die zusätzliche Versicherungssteuer in Höhe von 7 % entrichtet werden müsste. Variante: Der VN zahlt ein und im 4. Jahr nochmals dazu. Rückkauf erfolgt erst am Ende der vorgesehenen 20 Jahre. Antwort: Dies ist versicherungsrechtlich unschädlich, da bei der Einzahlung von (mehr als Verdoppelung der ursprünglichen Versicherungssumme) die Laufzeit noch 16 Jahre beträgt. Die Zuzahlung, die die Verdoppelung auslöst, ist als fiktiver neuer Vertrag zu behandeln. Da gegenständlich die Restlaufzeit noch mehr als 15 Jahre beträgt, ist die Zuzahlung mit 4 % zu besteuern. Variante: Der VN zahlt ein und im 4. Jahr nochmals dazu. Rückkauf erfolgt bereits im 15. Jahr. Antwort: Die Zuzahlung von im 4. Jahr führt an sich noch zu keiner Strafbesteuerung (siehe oben). Im Falle des Rückkaufs im 15. Jahr muss der Versicherungsnehmer auf die geleistete Zuzahlung von zusätzlich 7 % Versicherungssteuer bezahlen, da die Laufzeit vom 4. bis zum 15. Jahr nur 12 Jahre beträgt. Wichtiger Hinweis! Die in dieser Mitteilung enthaltenen Angaben sind eine unvollständige und unverbindliche Kurzdarstellung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer. Die Darstellung beruht auf der in Österreich geltenden Gesetzeslage, der herrschenden Verwaltungspraxis und insbesondere dem vom Finanzministerium veröffentlichten Versicherungssteuerprotokoll vom Die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen können nicht endgültig beurteilt werden, da sich die Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis ändern kann. Bitte beachten Sie, dass wir schon aus rechtlichen Gründen keine Steuerberatung durchführen dürfen. Die gegenständliche Kurzdarstellung ist daher lediglich als unverbindlicher Hinweise zu verstehen. Auch wenn die Ausführungen nach unserer Ansicht ein zutreffendes Bild der Rechtslage abgeben, können wir keine Gewähr übernehmen. Da die individuellen steuerlichen Zielsetzungen jedenfalls nicht Geschäftsgrundlage im Hinblick auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages sind, wird empfohlen, dass von Versicherungsnehmern zur Erörterung und Klärung steuerlicher Fragen, insbesondere auch im Hinblick auf seine persönliche Steuersituation, ein Steuerberater oder Wirtschaftstreuhänder seines Vertrauens konsultiert werden sollte. JULI 2013 SEITE 11

12 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Seit 1996 Top-Performer der fondsgebundenen Versicherungen: Der Pensions-Fondssparplan der APK Der Pensions-Fondssparplan der APK Versicherung AG ist eine fondsgebundene Versicherung, die sich ideal für die private (langfristiger Kapitalaufbau, Tilgungsträger für Finanzierungen) und betriebliche (Bezugsumwandlung, Zukunftssicherung, Abfertigungsrückdeckungsversicherung, Abfertigungsversicherung) Altersvorsorge eignet. Die APK Versicherung zählt seit mittlerweile 16 Jahren zu den Top-Performern im Bereich der fondsgebundenen Lebensversicherung. Der Pensions-Fondssparplan der APK Versicherung unterscheidet sich von der fondsgebundenen Lebensversicherung durch den fehlenden Ablebensschutz. Der Pensions-Fondssparplan im Überblick Einmalerlag und/oder monatliche Prämien (mind. 40 pro Einzahlung) keine KESt, Einkommen- und Substanzgewinnsteuer jederzeitige Verfügbarkeit des Kapitals keine überhöhten Abschläge bei vorzeitigem Ausstieg Prämien können jederzeit kostenfrei erhöht, gesenkt oder ausgesetzt werden Einmalerläge können ohne zusätzlichen Antrag einbezahlt werden statt Pension auch Kapitalauszahlung oder Kombination möglich (nicht mehr nach Rentenbeginn) Veranlagungsart ist frei wählbar (Veranlagungsfreiheit auch in der Rentenphase) Eigenpension und flexible Gestaltung der Hinterbliebenenvorsorge möglich bei Ableben während der Ansparphase steht das De- ckungskapital (Fondsvermögen) den Hinterbliebenen zur Verfügung Veranlagung Aktienfonds Global Aktienfonds Europa Aktienfonds Nordamerika Aktienfonds Pazifik Garantiefonds Aktienfonds Themen APK Equity APK Rentenfonds APK Geldmarktfonds Die APK bietet Ihrem Kunden eine Auswahl von acht vorgegebenen Mixen, welche sich aus den gemanagten Portfolios der APK (APK Equity, APK Rentenfonds, APK Geldmarkt in unterschiedlicher Gewichtung) zusammensetzen. Damit ist es Ihrem Kunden möglich, das für Ihn geeignete Portfolio auszusuchen und seiner Risikoeinstellung entsprechend sein Geld zu veranlagen. Selbstverständlich steht es dem Versicherungsnehmer darüber hinaus frei, sein Portfolio nach eigenem Belieben zusammenzustellen und die Gewichtung der jeweiligen Anlageklasse selbst zu bestimmen. Weiters stehen Ihm neben den von uns gemanagten Dachfonds zahlreiche Fremdfonds zur Auswahl. Diese Fonds haben ihre Schwerpunkte in unterschiedlichen Regionen (Nordamerika, Europa, Asien etc.) bzw. Sektoren (Wasser, Biotechnologie etc.). Auch hier steht es Ihrem Kunden frei, diese seinen Wünschen und Bedürfnissen nach zu mixen und dadurch sein individuelles Portfolio zusammenzustellen. Ein Zusammenstellen eines eigenen Portfolios ist jedoch nur zu empfehlen, wenn der Kunde über entsprechende Investmentkenntnisse verfügt. SEITE 12 AUSGABE 2

13 FONDSSPARPLAN Der optimale Vermögensaufbau Seit Inkrafttreten der Vermögenszuwachssteuer ist eine grundsätzliche Besteuerung von Kursgewinnen bei Kapitalveranlagungen (Aktien, Anleihen, Fonds etc.) in Höhe von 25 % vorgesehen. Diese findet jedoch auf Versicherungsprodukte keine Anwendung, da hier lediglich die 4 %ige Versicherungssteuer auf die entrichteten Prämien anfällt. Anhand der folgenden Beispiele möchten wir veranschaulichen, wie sich der Steuervorteil über die Jahre auswirkt. Klassische Fondsveranlagung versus APK Pensions-Fondssparplan Tabelle 1: zeigt den möglichen Steuervorteil bei einer monatlichen Prämie in Höhe von 100 p. m. über einen Zeitraum von 35 Jahren bei einer angenommenen Bruttoperformance von 6 % p. a. Jahr Klassische Pensions- Differenz in Euro Vorteil in % Fondsveranlagung Fondssparplan ,5% ,5% ,9% ,2% ,4% ,3% ,0% Tabelle 2: zeigt den möglichen Steuervorteil bei einem Einmalerlag in Höhe von über einen Zeitraum von 35 Jahren bei einer angenommenen Bruttoperformance von 6 % p. a. Jahr Klassische Pensions- Differenz in Euro Vorteil in % Fondsveranlagung Fondssparplan ,5 % ,6 % ,7 % ,0 % ,6 % ,6 % ,1 % In den Hochrechnungen wurden folgende Kosten berücksichtigt: APK Versicherung: 4 % Versicherungssteuer, 3 % Abschlusskosten APK und Vertriebspartner (Bestandstarif) (Abschlusskosten können zwischen den Tarifen variieren). Klassische Fondsveranlagung: 5 % Ausgabeaufschlag, 0,15 % Depotspesen (Ausgabeaufschlag kann variieren, 5 % gängig bei Aktienfonds). WICHTIGER HINWEIS: Die,Performance-Werte sind Annahmen, die langfristig erzielt werden können. Werte können steigen oder fallen. Aus der Wertentwicklung der Vergangenheit können keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung von Fondsanteilen gezogen werden. Die prognostizierten Werte (Er-/Ablebenswerte und Rückkaufswerte) sind daher als unverbindliche Hochrechnungen anzusehen. Bei der Berechnung des prognostizierten Steuervorteils wurden vereinfachte Annahmen getroffen. Es wird lediglich die KESt auf den Veräußerungserlös nach der jeweiligen Veranlagungsdauer berechnet, Dividenden oder Kupons wurden hierbei nicht berücksichtigt. Jede Art der Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Die in dieser Werbemitteilung enthaltenen Angaben sind eine unvollständige und unverbindliche Kurzdarstellung und kann eine Beratung durch einen persönlichen Berater nicht ersetzen. JULI 2013 SEITE 13

14 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Veranlagungsmöglichkeiten im Rahmen des Pensionsfondsplans Die APK Versicherung AG veranlagt in die Fonds, die im Rahmen der APK Pensionskasse AG im Einsatz sind. Im Gegensatz zur Pensionskasse, bei welcher der Investmentprozess in den Veranlagungs- und Risikogemeinschaften erfolgt, können in der Versicherung die Fonds und Veranlagungsportfolios (Mixe) individuell erfolgen. Mix-Zusammensetzungen APK Bonds 100 % Anleihen AAA 79 % APK Basic 20 % Aktien (GM1), 80 % Anleihen Anleihen 80 % Anleihen 50 % APK Balanced 50 % Aktien (GM1), 50 % Anleihen B 8 % BBB 4 % A 6 % AA 3 % Aktien 20 % Aktien 50 % APK Equity 100 % Aktien (GM1) Cash + Other 6,5 % Japan 3,0 % Europe 28,9 % APK Solid 60 % Garantiefonds, 20 % Anleihen, 20 % Aktien (GM1) Anleihen 20 % Eastern Europe 0,1 % Emerging Markets 19,1 % North America 42,5 % Garantiefonds 60 % Aktien 20 % APK Garant DWS 100 % Garantiefonds Rentenfonds 12,4 % Sonstige 0,6 % APK Life Cycle konservativ 70 % Geldmarkt, 30 % Anleihen Geldmarkt 70 % APK Life Cycle ausgewogen 30 % Geldmarkt, 30 % Anleihen, 40 % Aktien (GM1) Aktien 40 % Aktienfonds 18,8 % Geldmarktfonds 68,2 % Anleihen 30 % Anleihen 30 % Geldmarkt 30 % Weitere Einzelfonds stehen zur Verfügung: Anleihen (RZB, APK) AT Garantiefonds (DWS) LU Geldmarktfonds (APK) AT Globale Aktien, GM1 (APK) AT EU-big (MainFirst) LU EU-small (Danske) LU EU-Tech (Fleming) LU US-big (Vanguard) IE US-small (Threadneedle) GB US-Tech (PowerShares) IE Pacific (Vontobel) LU BioTech (Pictet) LU Water Fund (KBC) BE Weitere Informationen zur Veranlagung und Fondsentwicklung finden Sie unter: SEITE 14 AUSGABE 2

15 PENSIONSFONDSPLAN APK Fonds Veranlagungsmöglichkeiten im Rahmen des Pensions-Fondssparplans (Mix Zusammensetzungen) Jährlicher APK APK APK APK APK APK APK Life Cycle APK Life Cycle APK C 40 Ertrag Bonds Basic Balanced Equity Solid Garant konservativ ausgewogen Geldmarktfonds ,6 % 10,0 % 18,5 % 29,5 % ,4 % 10,6 % 24,0 % 40,7 % ,6 % 8,8 % 8,5 % 8,0 % ,2 % 6,9 % 19,5 % 40,5 % ,7 % 4,3 % 0,3 % -6,4 % ,7 % 3,3 % -3,3 % -14,3 % 4,8 % ,9 % -0,3 % -14,3 % -37,5 % 3,9 % ,2 % 5,5 % 9,0 % 14,7 % 7,2 % 3,0 % ,2 % 7,1 % 8,5 % 10,8 % 6,7 % 1,9 % ,2 % 9,0 % 14,9 % 24,6 % 12,1 % 1,8 % ,1 % 3,6 % 7,5 % 13,9 % 6,8 % 2,4 % ,4 % 3,3 % 6,1 % 10,8 % 4,9 % 0,5 % ,1 % -6,9 % -17,4 % -34,8 % -10,0 % 0,9 % ,4 % 8,6 % 12,0 % 17,7 % 6,7 % 3,1 % 4,4 % 8,6 % 3,6 % ,6 % 7,8 % 14,0 % 24,3 % 7,2 % 2,7 % 2,7 % 9,1 % 1,9 % ,2 % -0,4 % -4,4 % -11,1 % -2,5 % -1,2 % 1,7 % -2,0 % 1,5 % ,4 % 12,2 % 14,9 % 19,3 % 7,3 % 2,2 % 4,6 % 9,8 % 2,1 % ,3 % -0,4 % 1,0 % 3,3 % 2,2 % 3,0 % -0,4 % 0,6 % 0,0 % Durchschnitt p.a. 3 Jahre ( ) 5,3 % 6,2 % 7,5 % 9,7 % 3,7 % 1,2 % 2,9 % 5,2 % 1,8 % Durchschnitt p.a. 5 Jahre ( ) 4,5 % 3,6 % 2,4 % 0,2 % 2,2 % 2,0 % Durchschnitt p.a. 10 Jahre ( ) 3,9 % 4,6 % 5,6 % 7,3 %. 2,0 % Durchschnitt p.a. ( ) 5,0 % 5,2 % 5,6 % 6,2 % Fremdfonds Veranlagungsmöglichkeiten im Rahmen des Pensions-Fondssparplans (Mix Zusammensetzungen) Jährlicher Ertrag EU-Big EU-Small EU-Tech US-Big US-Small US-Tech Pazifik / Biotech Water Fund Vontobel ,0 % 27,4 % 39,0 % 27,5 % ,4 % 31,3 % 57,7 % 33,6 % ,0 % 11,1 % 1,4 % -1,6 % -8,0 % ,1 % 38,6 % 30,1 % 51,1 % 91,4 % ,3 % -3,3 % -16,0 % -13,1 % -8,0 % -42,2 % -22,4 % 83,1 % ,1 % -20,1 % -37,3 % -8,8 % -8,3 % -31,4 % -21,1 % -6,4 % -5,1 % ,5 % -21,9 % -51,1 % -22,7 % -7,8 % -47,5 % -34,3 % -43,1 % -32,5 % ,2 % 23,1 % 56,9 % 6,2 % 8,7 % 22,8 % 15,8 % 26,8 % 7,8 % ,5 % 29,1 % -3,4 % 1,8 % 7,9 % 1,3 % 3,4 % 6,6 % 17,1 % ,0 % 27,7 % 24,3 % 20,1 % 26,1 % 16,6 % 40,1 % 28,0 % 27,5 % ,1 % 38,3 % 11,1 % 3,5 % -5,6 % -4,3 % -2,0 % 2,1 % 23,6 % ,7 % -9,6 % 4,9 % -5,3 % 5,2 % 7,6 % 20,8 % 6,5 % -1,2 % ,0 % -51,9 % -49,6 % -36,3 % -33,5 % -40,6 % -46,5 % -9,8 % -40,6 % ,8 % 50,9 % 52,9 % 21,4 % 18,6 % 51,6 % 36,7 % -2,3 % 30,6 % ,6 % 37,4 % 29,7 % 23,3 % 29,4 % 28,5 % 34,0 % 16,5 % 20,7 % ,2 % -23,2 % -12,3 % 4,5 % -3,4 % 5,0 % -7,7 % -3,2 % -7,7 % ,0 % 33,0 % 21,1 % 10,9 % 10,7 % 12,7 % 21,0 % 23,1 % 22,5 % ,7 % 7,1 % 8,2 % 17,2 % 20,3 % 12,7 % -1,2 % 25,9 % 10,8 % Durchschnitt p.a. 3 Jahre ( ) 2,83 % 11,99 % 11,26 % 12,64 % 11,46 % 14,97 % 14,39 % 11,54 % 10,92 % Durchschnitt p.a. 5 Jahre ( ) -6,34 % 0,38 % 1,22 % 2,02 % 1,80 % 6,49 % 1,82 % 4,10 % 1,14 % Durchschnitt p.a. 10 Jahre ( ) 3,71 % 9,98 % 8,83 % 3,47 % 4,84 % 7,40 % 8,07 % 8,69 % 7,59 % Durchschnitt p.a. ( ) 4,64 % 8,54 % 5,52 % 7,00 % JULI 2013 SEITE 15

16 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Eine der führenden Pensionskassen Österreichs Verwaltetes Vermögen: mehr als 3,0 Mrd Unabhängigkeit bei Veranlagung (keine Bankenabhängigkeit) Kompetente Beratung und längste Erfahrung (seit dem Jahr 1989) Mehrfache internationale Auszeichnungen Spezialisiert für die private und die betriebliche Pensionsvorsorge Erster Anbieter der fondsgebundenen Rentenversicherung in Österreich Steht für die Abfertigung Neu als Qualitätsanbieter zur Verfügung BÜRO DER APK IN WIEN (TOWNTOWN) 1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 1 IHR DIREKTER DRAHT ZU UNS: APK Versicherung AG Thomas-Klestil-Platz Wien Telefon Fax Internet +43 (0) DW +43 (0) DW versicherung@apk.at SO ERREICHEN SIE UNS: Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: U 3 (Station Erdberg oder Schlachthausgasse) Straßenbahnlinie 18 Buslinien 77 A, 80 A, 84 A Anreise per PKW: Süd-Ost-Tangente A23, Abfahrt St. Marx (Parkmöglichkeiten Park & Ride Erdberg) oder Abfahrt Erdberg (AP- COA Parkgarage Schnirchgasse 12 mit Durchgang zum Thomas-Klestil-Platz) SCHREIBEN SIE UNS, WENN SIE PARTNER WERDEN WOLLEN: Ing. Mag. Dr. Andreas Promberger (andreas.promberger@apk.at)

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