Gemeinsam zum Wohl des Kindes Was Elternverantwortung bedeutet und wie sie gefördert werden kann. Jörg Maywald, Marzahn-Hellersdorf,

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1 Gemeinsam zum Wohl des Kindes Was Elternverantwortung bedeutet und wie sie gefördert werden kann Jörg Maywald, Marzahn-Hellersdorf,

2 Übersicht Familie Wandlungen und Dilemmata Frühe Hilfen und Kinderschutz Risiken und Ressourcen Frühe Hilfen maßgeschneidert

3 Übersicht Familie Wandlungen und Dilemmata Frühe Hilfen und Kinderschutz Risiken und Ressourcen Frühe Hilfen maßgeschneidert

4 Familien: Dilemmata Rückgang der Kinderzahl Zunahme des Erwartungsdrucks an Kinder ( perfektes Kind ) Verwirklichung im Beruf Engagement in der Erziehung Zunahme von Trennungen Aufladung der Bindung an Kinder Wachstum von Aufklärung und Hilfe Steigerung der Hilflosigkeit Verunsicherung über Bildungsinhalte Bedeutung von Schlüsselkompetenzen Orientierung an Kinderrechten Verrechtlichung der Kindheit Zurückdrängen kindlicher Schonräume Verlängerung der Kindheitsphase

5 Vielfalt der Formen Zweieltern- und Einelternfamilien Scheidungs- und Stieffamilien Fortsetzungs- und Patchworkfamilien Pflege- und Adoptivfamilien Monolokal- und Multilokalfamilien Heteroparentale und homoparentale (Regenbogen-)Familie Monokulturelle und bikulturelle Familien

6 Leistungen von Familien Familie bietet Heimat (D.W. Winnicott: Home is where we start from ) Familie fördert Entwicklung (gewachsene Bindungen) Familie vermittelt Werte (u. a. Empathie, Solidarität, Konfliktfähigkeit) Familie bildet Humanvermögen (Erziehung und Bildung)

7 Was Eltern/Familien brauchen Familien brauchen einen intelligenten, zielgruppenbezogenen Mix aus Zeit-, Infrastruktur- und monetärer Transferpolitik (7. Familienbericht der Bundesregierung) Intelligente Lebenslauf- und Zeitpolitik (u. a. Verbindung von Ausbildung und Familie, Einführung von Optionszeiten und Arbeitszeitkonten: Orientierung betrieblicher und öffentlicher Zeiten an Familienzeiten; Erleichterung des Wechsels zwischen Voll- und Teilzeit; familien-freundliche Flexibilisierung; Wiedereinstiegshilfen) Ausbau einer familienfreundlichen Infrastruktur (u. a. Kitas; Familienzentren; familiennahe Dienstleistungen; Stadt- und Regionalplanung) Transferpolitik und Armutsprävention (u. a. Weiterentwicklung des Kindesgeldes zu einer Kindergrundsicherung; Ausbau des Elterngeldes; Umbau des Ehegatten- zu einem Familiensplitting) Vermittlung von Fürsorge- und Alltagskompetenzen und flächendeckende Hilfe- und Beratungsangebote (u. a. geschlechtersensible Vorbereitung auf Partnerschaft und Elternschaft; Frühe Hilfen, Familienbildung und Familienberatung)

8 Eltern: Beratungs- und Hilfebedarf Eltern heute haben vielfältigen Bildungs-, Beratungs-, Vernetzungs- und Unterstützungsbedarf: oft themenübergreifend und quer zu den Ressorts, immer wieder eine Balance suchend zwischen Selbstverwirklichung und Partnerschaft, Familie und Beruf, Arbeit und Freizeit, u. a. zu den Themen: Bindung und Trennung Entwicklung und Förderung Erziehung, Bildung und Betreuung (körperliche, seelische und geistige) Gesundheit Partnerschaft und Sexualität Administration und Recht Migration, Religiosität und Werteerziehung Reisen und gesellschaftliches Leben Hobbys und Freizeit

9 Übersicht Familie Wandlungen und Dilemmata Frühe Hilfen und Kinderschutz Risiken und Ressourcen Frühe Hilfen maßgeschneidert

10 Kinderschutz: Dimensionen Schutz vor innerfamilialer Gewalt enges Verständnis: intervenierender Kinderschutz Schutz vor Entwicklungsbenachteiligungen mittleres Verständnis: präventiver Kinderschutz Schutz vor Gewalt und Diskriminierung weites Verständnis: allgemeine Kinderschutzrechte

11 Frühe Hilfen: Begriffsbestimmung Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der Null- bis Dreijährigen. Ziel: Förderung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz (gesundes Aufwachsen von Kindern: Entfaltung der Entwicklungspotentiale, soziale Teilhabe) Unterstützungssystem für alle (angehenden) Eltern durch alltagspraktische und soziale, primär-präventive Unterstützung: Ressourcen stärken, Zugangswege zu Hilfe öffnen Besonderer Fokus auf Familien mit besonderen Belastungen Kinderschutzaspekt mit sekundär-präventiven / intervenierenden Maßnahmen und Kooperationsabsprachen Quelle: Begriffsbestimmung Frühe Hilfen, NZFH 2009

12 Frühe Hilfen: Leitbild (1) Frühe Hilfen sind eingebettet in ein Fundament von Grundrechten und gesetzlich verankert sind Fördermaßnahmen insbesondere für psychosozial belastete (werdende) Familien oder Lebensgemeinschaften und ihre Kinder ab der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr der Kinder orientieren sich an wissenschaftlich fundierten Grundlagen der Gesundheitsförderung und der sozialen Arbeit mit Familien sind geprägt von einer wertschätzenden und auf Vertrauen basierenden Grundhaltung setzen an den Ressourcen der Familien und Lebensgemeinschaften an, stärken ihr Selbsthilfepotential und fördern die elterliche Versorgungs- und Erziehungsfähigkeit Quelle: NZFH 2014

13 Frühe Hilfen: Leitbild (2) Frühe Hilfen orientieren sich an den Bedarfen der Familien werden von allen geleistet, die Kontakt insbesondere zu psychosozial belasteten Familien und ihren Kindern haben nutzen und schaffen niedrigschwellige Zugänge insbesondere für psychosozial belastete Familien sind kommunal verankert und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden in interdisziplinären und interprofessionellen Netzwerken gestaltet und koordiniert verfügen in den Netzwerken über allgemeine und spezifische Kompetenzen der beteiligten Akteure sind qualitätsgesichert und werden regelmäßig evaluiert Quelle: NZFH 2014

14 Das Gebäude der Kinderrechte Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vom Artikel 3 Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ( ), ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Schutzrechte Artikel 2, 8, 9, 16, 17, 19, 22, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38 Förderrechte Artikel 6, 10, 15, 17, 18, 23, 24, 27, 28, 30, 31, 39 Beteiligungsrechte Artikel 12, 13, 17 Artikel 1 Geltung für Kinder; Begriffsbestimmung Artikel 4 Verwirklichung der Kinderrechte Artikel 42 Verpflichtung zur Bekanntmachung

15 Vorrang des Kindeswohls Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Artikel 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention

16 Kindeswohl: Arbeitsdefinition Wohl des Kindes (best interests of the child) Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln ist dasjenige, welches die an den Grundbedürfnissen und Grundrechten orientierte, für das Kind jeweils günstigste Handlungsalternative wählt.

17 Berücksichtigung des Kindeswillens (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. (2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden. UN-Kinderrechtskonvention Artikel 12, Absatz 1 und 2

18 Relevanz des kindlichen Willens Veto-Funktion des kindlichen Willens: Nachdrückliche Meinungsäußerung des Kindes, die wiederholt vorgetragen wird, für das Kind eine besondere emotionale Bedeutung hat und deren Nichtbeachtung die Selbstachtung des Kindes untergraben würde (Peters, Wiesemann 2013). Nachdrücklichkeit (hohe Intensität) wiederholte Äußerung gegenüber unterschiedlichen Personen besondere emotionale Bedeutung Nichtbeachtung untergräbt Selbstachtung des Kindes

19 Kinderrechte und Elternrechte Elternrecht heißt vor allem Elternverantwortung. Diese Verantwortung beinhaltet das Recht und die Pflicht der Eltern, das Kind bei der Ausübung seiner anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen. Artikel 5 UN-Kinderrechtskonvention

20 Prinzipien des Kinderrechtsansatzes Das Prinzip der Unteilbarkeit der Rechte (ganzheitlicher Ansatz; alle Rechte sind gleich wichtig) Das Prinzip der Universalität der Rechte (alle Kinder haben gleiche Rechte) Die vier allgemeinen Prinzipien der Kinderrechtskonvention - Das Recht auf Nicht-Diskriminierung (Artikel 2) - Der Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3) - Das Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung (Artikel 6) - Berücksichtigung des Kindeswillens (Artikel 12) Das Prinzip der Kinder als Träger eigener Rechte Das Prinzip der Verantwortungsträger (Familie, Gesellschaft und Politik tragen Verantwortung für die Verwirklichung der Kinderrechte) Quelle: International Save the Children Alliance: Child Rights Programming, London 2002

21 Übersicht Familie Wandlungen und Dilemmata Frühe Hilfen und Kinderschutz Risiken und Ressourcen Frühe Hilfen maßgeschneidert

22 Ergebnisse der Resilienzforschung Familiäre Risikofaktoren Soziale Benachteiligung elterliche Erkrankungen Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch Umweltfaktoren Umzüge, Schulwechsel Fremdunterbringung Individuelle Risikofaktoren Alter, Geschlecht genetische Belastungen prä-/peri-/postnatale Komplikationen Familiäre Schutzfaktoren stabile elterliche Beziehung autoritativer Erziehungsstil positives Familienklima Soziale Schutzfaktoren stabile außerfamiliäre Beziehungen stabile Schulsituation Individuelle Schutzfaktoren Selbstkonzept, Gesundheit Temperament, Resilienz Intelligenz, Wissen Ute Thyen 2010

23 Kumulative Wirkung von Risikofaktoren Wille et al. (2008) Eur. Child Adolesc. Psychiatry 17(Suppl1):

24 Kumulative Wirkung von Schutzfaktoren Wille et al. (2008) Eur. Child Adolesc. Psychiatry 17(Suppl1):

25 Interaktion Risiken und Ressourcen Vor allem bei Vorliegen von ein und zwei Risikofaktoren geht die Verfügbarkeit von Ressourcen mit weniger Auffälligkeiten einher. In diese Niedrig-Risikogruppe fallen 48 Prozent der Kinder und Jugendlichen. Wille et al. (2008) Eur. Child Adolesc. Psychiatry 17(Suppl1):

26 Übersicht Familie Wandlungen und Dilemmata Frühe Hilfen und Kinderschutz Risiken und Ressourcen Frühe Hilfen maßgeschneidert

27 Verhalten und Verhältnisse Individuum Verhaltensänderung cave: wegen des Präventionsparadoxes zum Teil Verstärkung der Ungleichheit zwischen Gruppen Lebenswelt Verhältnisprävention Veränderung von Faktoren jenseits individueller Kontrolle Bronfenbrenner 1979/1995

28 Prävention: Grenzen Sichere Prognosen sind im Bereich menschlichen Handelns nicht möglich. Zielkonflikt: Je mehr Sicherheit, desto weniger Freiheit. Erfolge von Prävention fallen nicht auf: Good news is no news.

29 Ansatzpunkte Früher Hilfen Gesundheitswesen Fünftes Sozialgesetzbuch SGB V ( 24, 26) Kinder- und Jugendhilfe Achtes Sozialgesetzbuch SGB VIII Frühe Hilfen Schwangerschaftsberatung Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG Frühförderung Neuntes Sozialgesetzbuch SGB IX ( 30, 56)

30 Frühe Hilfen: Bausteine Begrüßungspakete bzw. Hausbesuche für alle Eltern nach der Geburt ihres Kindes (Informationen über Angebote Früher Hilfen) Einsatz von Familienhebammen und Einführung eines Baby-Notruf-Systems Steigerung der Teilnahmequoten an den Früherkennungsuntersuchungen Bildungsangebote an alle Eltern u. a. zu Themen der Kommunikation mit ihrem Kind Förderung von Selbsthilfegruppen und anderer Formen nachbarschaftlicher Unterstützung Vernetzung und Integration von Hilfen (Kitas, Tagespflegestellen, Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser, gesundheitliche Hilfen)

31 Empfehlungen zur Netzwerkarbeit Netzwerke bedürfen Zeit und Geduld, einer kontinuierlichen Zusammenarbeit Netzwerke brauchen ein Konzept mit Zielen: allen Beteiligten sollte Struktur und Ziele bekannt sein Regelmäßige Kontakte zwischen den Netzwerkpartnern, Schaffen von Kooperationswissen Lokale entsprechend qualifizierte Koordinator(inn)en und Qualitätsmanagement sind wichtig Strukturelle Absicherung der Kooperation insbesondere bei Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen

32 Frühe Hilfen: Reichweite und Grenzen Frühe Hilfen sind wirksam. (besonders bei Familien mit mittlerem Belastungsniveau) Frühe Hilfen können späte Hilfen nicht ersetzen. (in manchen Fällen wird durch Frühe Hilfen ein intensiver Hilfebedarf erst erkennbar) Für die Akzeptanz Früher Hilfen ist die Abgrenzung zum intervenierenden Kinderschutz unverzichtbar.

33 Frühe Hilfen: Herausforderungen Schnittstellen zum Kinderschutz und zur Armutsbekämpfung Ansprache der Väter bzw. Partner Einbeziehung von Eltern mit Zuwanderungsgeschichte

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