LIGA Fachtag am MODELLE ZUR BERECHNUNG DER ESSENGELDKOSTEN
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- Dorothea Linden
- vor 6 Jahren
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1 LIGA Fachtag am MODELLE ZUR BERECHNUNG DER ESSENGELDKOSTEN
2 OVG-Urteil vom Viele offene Fragen zum Essengeld, aber Klarstellung Eltern haben nur einen Zuschuss zum Mittagessen zu zahlen Zuschuss darf nur in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen sein Darüber hinaus gezahlte Beiträge müssen zurück erstattet werden
3 Leitsatz des OVG-Urteils Die Personensorgeberechtigen haben einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittliche ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld). Dabei sind nicht die Herstellungskosten der Maßstab, sondern der Gegenwert, den die Eltern dadurch einsparen, dass ihre Kinder in der Kindertagesstätte zu Mittag essen.
4 Fragen Was sind die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern? Wie können diese ermittelt werden?
5 Orientierungshilfe der LIGA März Modelle zur Berechnung der Essenkosten in Kindertagestätten auch nach der Verkündung des OVG-Urteils aktuell
6 1. Modell: Häusliche Ersparnis nach Sozialgesetzbuch häusliche Ersparnis für die Mittagsverpflegung nach den Regelbedarfen des SGB II Grundlage: Sonderauswertung zur Einkommens- und Verbraucherstichprobe Betrag 1,16 Monatlicher Betrag (bei angenommenen 21 Tagen) Häusl. Ersp. Tage Monat gesamt 1, ,36
7 1. Modell Häusliche Ersparnis nach Sozialgesetzbuch Problem: Sonderauswertung zur Berechnung der Regelbedarfe berücksichtigen nur die untersten 20% der nach Einkommen aufwärts gestaffelten Haushalte durchschnittlich bezogen auf die Lebensverhältnisse 1,16 unterster Richtwert Vorschlag DIJuF Stellungnahme den Betrag von 1,16 um knapp ein Drittel anzuheben, um den Durchschnitt aller Haushalte zu berücksichtigen = 1,50
8 2. Häusliche Ersparnis auf der Grundlage der Festlegung des LASV Kommentierung zum KitaG (Vorschlag) Orientierung an: häusliche Ersparnis des Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) für anerkannte teilstationäre Integrationskitas 1,50 (2002, für Kinder bis einschl. 7 Jahre)
9 2. Die häusliche Ersparnis auf der Grundlage der Festlegung des LASV 2002: 1, : 1,78 - unter Berücksichtigung der Inflationsrate Es könnte z.b. alle zwei Jahre Anpassung des Betrags um die allgemeine Teuerungsrate erfolgen
10 3. Orientierung an angemessenen tatsächlich anfallenden Kosten für ein Mittagessen Durchschnittlich ersparte Eigenaufwendungen: Tatsächlich anfallende Kosten für ein Mittagessen abzüglich der Kosten, die die Eltern für die Herstellung desselben Mittagessens nicht gehabt hätten
11 Kostenbestandteile Eltern Rohmaterialien 1 Ja / Ja (1 ) Energiekosten 2 Ja / Ja (2 ) Be- und Entsorgungskosten 3 Ja / Ja (3 ) Personalkosten 1 Nein (umstritten) Miete 3 Ja / Nein Grundstoffe 2 Ja / Ja (2 ) Sachgerechte Entsorgung 1 Nein / Nein Gesamt 13 8 Fragen: 1. Haben Eltern diesen Betrag auch? 2. Sparen Eltern diesen Betrag auch ein, dadurch dass sie nicht selbst kochen?
12 3. Orientierung an angemessenen tatsächlich anfallenden Kosten für ein Mittagessen Kostenbestandteile laut OVG-Urteil + Berücksichtigungsfähig - Nicht berücksichtigungsfähig Rohmaterialien Grundstoffe Energiekosten Be- und Entsorgungskosten Personalkosten Gewinne Sachgerechte Entsorgung Verwaltungskosten Transportkosten Keine abschließende Aufzählung
13 3. Orientierung an angemessenen tatsächlich anfallenden Kosten für ein Mittagessen Mit dieser Festlegungsmethode kann die Qualität des Essens der Kita maßgeblich mitbestimmt werden (angemessen und nachvollziehbar) So könnte man z.b. nach DGE Standards kochen Ermittlung der Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen Nachteil: sehr aufwändige Berechnung
14 3. Keine rechtliche Sicherheit Für keines dieser Modelle gibt es die Sicherheit, dass es der Intention des Gesetzgebers entspricht Fraglich, ob es einer gerichtlichen Prüfung ohne Weiteres standhalten würde Umstand, dass der Gesetzgeber keine Ermittlungsmethode geregelt hat, wie z.b. mit dem RBEG (Regelbedarfermittlungsgesetz) für das SGB XII, deutet darauf hin, dass er den Trägern bewusst diesen Spielraum zur Ermittlung der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen eingeräumt hat.
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