Altenpflegeausbildung im Saarland

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1 Altenpflegeausbildung im Saarland Informationsveranstaltung der Zuständigen Stelle (ZSA) über das Ausgleichsverfahren gemäß der Verordnung über die Einführung einer Umlage zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung vom

2 82 a Ausbildungsvergütung SGB XI Altenpflegegesetz Gesetz über die Altenpflegeberufe Landesheimgesetz Saarland Wichtige Rechtsgrundlagen Verordnung über die Einführung einer Umlage zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung vom 22. November 2011 Rahmenvereinbarung gem. 86 Abs. 3 SGB XI zur Umsetzung der Verordnung über die Einführung einer Umlage zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung vom sowie zur Refinanzierung der Ausgleichsbeträge im Saarland durch einen Ausbildungsrefinanzierungsbetrag (ARB) als landesweit einheitlicher Betrag nach 7 Abs. 2 Ziffer 2 der Verordnung

3 Umlageverfahren und Refinanzierungsverfahren und ihre Verbindung Umlageverfahren VO vom Stationäre Pflegeeinrichtungen Zahlen entsprechend ihrer betrieblichen Pflegeerträge Saldierung Teilstationäre Pflegeeinrichtungen Ambulante Pflegeeinrichtungen Ausgleichsfonds Sonstige Einrichtungen Erstattung nur, wenn Angaben nach 4 (2) vollständig und korrekt übermittelt wurden Refinanzierungsverfahren RV 86 SGB XI v Stationäre Pflegeeinrichtungen Teilstationäre Pflegeeinrichtungen Ambulante Pflegeeinrichtungen Sonstige Einrichtungen Erstattet Ausbildungsvergütungen inkl. SV und WB Landesweit einheitlicher Betrag/% = Ausbildungsrefinanzierungsbetrag/% (ARB) Stellen ARB ab des Kalenderjahres in Rechnung Zahlen ARB als Bestandteil der Pflegevergütung Saldierung Ermittlung und Mitteilung bis Auslastung: 93% stat., 65% teilstationär Bewohnerinnen u. Bewohner Tages und Nachtpflegegäste Sachleistungsempfänger SGB XI Empfängern v. Pflegeleistungen 3

4 Berechnungen im Rahmen des Ausgleichsverfahrens 1. Berechnung sektoraler Teilbeträge (1. Stufe) Stationäre Pflegeeinrichtungen Teilstationäre Pflegeeinrichtungen Ambulante Pflegeeinrichtungen Sonstige Einrichtungen Betriebliche Erträge Pflegesätze Stufe 0 III Betriebliche Erträge Pflegesätze Stufe 0 III Betriebliche Erträge Erträge SGB XI LK 1 12 Stufe 0 III Betriebliche Erträge Pflegeleistungen , , ,63 84,87% 0,88% 14,20% 0,05% Gesamterträge ,20 Anteil Sektor am Gesamtertrag entspricht prozentualem Anteil des vom Sektor zu finanzierenden Ausgleichsbetrags Beispielzahlen Rheinland Pfalz 2011/2012

5 Berechnungen im Rahmen des Ausgleichsverfahrens 2. Berechnung des Gesamtbetrages der Ausgleichsmasse Schüler nach Ausbildungsjahren x Pauschalierte Ausbildungsvergütung je ± Bereinigtes Ergebnis der Erstattungen aus Vorjahr ± Überschüsse oder Defizite + 3 % des Gesamtbetrages Ausfallrisiko + 1,5 % des Gesamtbetrages (ohne Ausfallrisiko) als pauschale Verwaltungskosten der ZSA Gesamtbetrag der Ausgleichsmasse ,74 Sektoraler Teilbetrag Stationär Sektoraler Teilbetrag Teilstationär Sektoraler Teilbetrag Ambulant Sektoraler Teilbetrag Sonstige Einrichtungen , , , ,91 84,87% 0,88% 14,20% 0,05% jeweils entsprechend des prozentualen Anteils des Sektors am Gesamtertrag

6 Berechnungen im Rahmen des Ausgleichsverfahrens 3. Berechnung der auf Einrichtungen entfallenden Anteile (2. Stufe) Stationär Sektoraler Ausgleichsbetrag stationär x Platzzahl Einrichtung Maßgebliche Platzzahl aller stationären Einrichtungen Teilstationär Sektoraler Ausgleichsbetrag teilstationär x Platzzahl Einrichtung Maßgebliche Platzzahl aller teilstationären Einrichtungen Ambulant Betrieblicher Ertrag ambulante Einrichtung Gesamterträge aller ambulanten Einrichtungen x sektoraler Ausgleichsbetrag ambulant Sonstige Einrichtungen Betrieblicher Pflegeertrag sonstige Einrichtung Gesamtpflegeerträge aller sonstigen Einrichtungen x sektoraler Ausgleichsbetrag sonstige

7 Berechnung im Rahmen des Erstattungsverfahrens Im Rahmen des Erstattungsverfahrens werden berücksichtigt: Schülerinnen und Schüler für die Ausbildungsvergütung gem. 82 a (1) SGB XI gezahlt werden; Sachbezüge sind zu berücksichtigen (max. 75%) entsprechend des Ausbildungszeitraums (i.d.r., ansonsten bei abweichendem Zeitraum anteilige Berücksichtigung nach Tagen) Pauschalierte Ausbildungsvergütungen einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung für Altenpflegehilfeausbildung und Altenpflegeausbildung differenziert nach Ausbildungsjahr Zuzüglich Weiterbildungskosten nach 17 Abs. 1a des Altenpflegegesetzes (Fahrtkosten, Kosten der Unterbringung und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten) Abzüglich Ausbildungsvergütungen, die von dritter Seite gewährt werden oder öffentliche Förderung zur Sicherung des Unterhalts im Rahmen der Ausbildung soweit sie fristgerecht (15. Oktober) geltend gemacht und die Angaben vollständig und korrekt sind; ansonsten Berücksichtigung erst im Rahmen des bereinigten Ergebnisses im Folgejahr

8 Umlageverfahren zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung im Saarland Verfahrensablauf / Beginn 2011/2012 Beginn Refinanzierung durch ARB Approximativ ermittelte Beträge: 2,23 vollstationär 1,07 teilstationär 4,24 % ambulant Versendung Unterlagen Verfahren + Datenerhebung Informationsveranstaltung Datenerhebung für das 2011/2012 durch zuständige Stelle Ermittlung der Ausgleichsund Erstattungsbeträge für das 2011/2012 Bescheid- Erstellung für SJ 11/12 mit Zahlungsterminen 1.6/1.8. und 1.11./1.12. und Zustellung durch zuständige Stelle Zahlungstermin Ausgleichsbetrag SJ 11/12 1. Teilbetrag Zahlungstermin Erstattungsbetrag SJ 11/12 1. Teilbetrag Saldierung der Beträge und Zahlungstermin wenn Differenz positiv bzw. Zahlungstermin wenn Differenz negativ Beginn 2012/2013 Festlegung der pauschalierten Ausbildungsvergütungen nach Anhörung LV PK, LK, LA, SPG Datenerhebung für das 2012/2013 und für die Erstattung des es 2011/2012 durch zuständige Stelle Ermittlung der Ausgleichsund Erstattungsbeträge für das 2012/2013 und des bereinigten Ergebnis für das 2011/2012 Bescheid- Erstellung für SJ 12/13 mit Zahlungsterminen für 2013 gem. VO und Zustellung durch zuständige Stelle Mitteilung der landesweit einheitlichen Beträge für die Refinanzierung (ARB) für 2013 Zahlungstermin Ausgleichs -betrag SJ 11/12 2. Teilbetrag Zahlungstermin Erstattungsbetrag SJ 11/12 2. Teilbetrag Saldierung der Beträge und Zahlungstermin wenn Differenz positiv bzw. Zahlungstermin wenn Differenz negativ

9 Beispiel Ausgleichs und Erstattungsverfahren in Anwendung auf eine stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung 120 Plätze Betriebliche Erträge: ,30 Maßgebliche Platzzahl insgesamt: ,10 Sektoraler Ausgleichsbetrag stationär: ,25 Gezahlte Ausbildungsvergütungen: ,00 Ausgleichsbetrag Einrichtung: ,25 x 120 = 60112, ,10 + 1,5% Verwaltungskosten* = 901,69 = ,16 Erstattungsbetrag Einrichtung: ,00 Zu zahlen in 4 Teilbeträgen: zum : ,54 zum : ,54 zum : ,54 zum : ,54 Zu erstatten in 4 Teilbeträgen: zum : ,75 zum : ,75 zum : ,75 zum : ,75 Saldierung Ausgleichsund Erstattungszahlung: 1.348,84 * Vereinfacht berechnet Nach Saldierung zu erstatten: zum : 337,21 zum : 337,21 zum : 337,21 zum : 337,21 9

10 Beispiel Ausgleichs und Erstattungsverfahren in Anwendung auf einen ambulanten Dienst Ambulanter Dienst Betriebliche Erträge: ,74 Maßgebliche Erträge aller ambulanten Dienste: ,22 Sektoraler Ausgleichsbetrag ambulant: ,43 Gezahlte Ausbildungsvergütungen: ,20 Ausgleichsbetrag Ambulanter Dienst: ,74 X ,43 = 17692, ,22 + 1,5% Verwaltungskosten* = 265,39 = ,30 Erstattungsbetrag Einrichtung: ,20 Saldierung Ausgleichsund Erstattungszahlung: ,90 * Vereinfacht berechnet Zu zahlen in 4 Teilbeträgen: zum : 4.489,58 zum : 4.489,58 zum : 4.489,58 zum : 4.489,58 Zu erstatten in 4 Teilbeträgen: zum : 9.471,80 zum : 9.471,80 zum : 9.471,80 zum : 9.471,80 Nach Saldierung zu erstatten: zum : 4.982,23 zum : 4.982,23 zum : 4.982,23 zum : 4.982,23 10

- andererseits. Präambel

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