Beschlusssammlung des Badminton-Club Heiligenhaus e.v.

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1 Beschlusssammlung des Badminton-Club Heiligenhaus e.v. A : Allgemeines ( 1-4) 1 : Zweck der Beschlusssammlung 1. Die Beschlusssammlung des Badminton-Club Heiligenhaus e.v. hat den Zweck, die Beschlüsse der Jahreshauptversammlungen zu sammeln und für die Mitglieder transparent zu machen. Die Beschlüsse sind jeweils mit Datum ihrer Aufstellung gekennzeichnet. Die Beschlusssammlung darf in keinem ihrer Punkte der Satzung des Badminton Club Heiligenhaus (3. Fassung vom ) widersprechen ( , Datumsänderung Satzung am ). 2. Neben der Beschlusssammlung existieren die Beitragsordnung und die Ehrenordnung ( ). 2 : Aktualisierung Die Beschlusssammlung ist nach jeder Jahreshauptversammlung innerhalb von 2 Wochen zu aktualisieren. Die Nummern der Paragraphen sind dabei anzugleichen ( ). 3 : Veröffentlichung Die Beschlusssammlung wird nach jeder Änderung auf der Homepage des BC Heiligenhaus im Mitgliederbereich aktualisiert. Desweiteren ist nach den Mitgliederversammlungen im Protokoll auf die geänderte Ordnung hinzuweisen ( ). 4 : Vereinsfarben / Vereinslogo 1. Es gilt das Vereinslogo nach Vorschlag von Isabel Fechner ( ) 2. Die Vereinsfarben werden mit rot-weiß bzw. weiß-rot festgelegt und können in beiden Kombinationen im Vereinslogo auftauchen. ( ), siehe Anhang B : Vereinsorgane ( 5-8) 5 : Vorstand 1. Vorsitzender : Mario Rieder ( ), 2. Vorsitzender : Marcel David ( ) 6 : Kassenprüfer 1. Kassenprüferin : Bianca David ( ), 2. Kassenprüfer : Hendrik Kohnhorst ( ) 7 : Weitere Organe Sportwart : Matthias Hampel ( ) Jugendwart : Tim Oberem ( ) Jugendsprecherin : Juliane Besler ( ), Jugendsprecher : Sven Schulz ( ) 8 : Ausschüsse Freizeitausschuss Fun Factory : Tanja Mönnich (Vorsitzende), Isabel Fechner, Kevin Kunst, Jan Jansen, Alessa Meyer ( ) C : Mitgliederversammlung ( 9) 9 : Anträge zur Mitgliederversammlung Die Anträge zur Jahreshauptversammlung sollen in folgender Form gestellt werden: In der Überschrift : Antrag TOP xx für die Jahreshauptversammlung des Badminton Club Heiligenhaus e.v. am (Datum) Antragsteller Die Jahreshauptversammlung möge folgendes beschließen oder Die Jahreshauptversammlung möge sich über folgendes besprechen Der Antrag in möglichst klarer Form. Punkte, die einzeln von der Jahreshauptversammlung abgeändert werden können sind hervorzuheben, ansonsten wird der Antrag als ganzes beschlossen. Begründung in ausreichender Form Die Anträge werden mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung verschickt, insofern sie bis dahin eingegangen sind. Später eingehende Anträge (bis acht Tage vor der Versammlung, Satzung des BCH, 11, Nr.10) werden unmittelbar nachgereicht. Dringlichkeitsanträge (nach Satzung des BCH, 11, Nr.10) müssen im Fassung vom Seite 1

2 Nachhinein schriftlich fixiert werden. Darüber hinaus wurde gewünscht, eine Vorlage für die Anträge zu erstellen, die auf der Homepage im Mitgliederbereich bereitgestellt wird ( ). D : Sportliches ( 10) 10 : Hallenbelegung 1. Der Vorstand ist alleine berechtigt die Hallenbelegung zu ändern, wenn er es aufgrund der aktuellen Situation als nötig erachtet. ( ) 2. Die Änderungen im Schüler- und Jugendbereich können jederzeit im Einvernehmen mit Trainern, Jugendwart und Vorstand vorgenommen werden, wobei zwischen Vorstand und Jugendwart mit einfacher Mehrheit endgültig entschieden wird. Die Zeitgrenzen der Trainingsmöglichkeiten der Senioren dürfen hierbei nicht berührt werden. ( ) 3. Die jeweils aktuelle Fassung des Hallenbelegungsplanes ist auf der Homepage im Mitgliederbereich einzusehen ( ). E : Finanzielles ( 11-17) 11 : Bälle 1. Kunststoffbälle werden zum Training und Spielbetrieb kostenlos vom Verein zur Verfügung gestellt. ( ) 2. Die erste Jugend erhält pro Monat vier Rollen Naturfederbälle zum Training ( ) 3. Für Ranglistenturniere in allen Altersklassen sponsert der Verein eine halbe Ballrolle pro Kopf und Turnier ( ) 12 : Beitragsordnung Die Beitragsordnung existiert neben der Beschlusssammlung. Sie regelt Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Arten der Mitgliedschaften, sowie Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge. Aktuell gilt die 7. Fassung der Beitragsordnung. ( ), siehe Anhang 13 : Ranglistenturniere Die Startgebühren der Ranglistenturniere werden auf Vorlage der Quittung des Ausrichters in allen Klassen in voller Höhe erstattet ( ) 14 : Sozialleistungen 1. Alle volljährigen Mannschaftsspieler der Seniorenmannschaften und Eltern der in den Jugendmannschaften spielenden Kinder und Jugendlichen sind verpflichtet Sozialleistungen abzuleisten ( ) 2. Die Sozialleistungen der Mannschaftsspieler werden im September per Lastschrift eingezogen ( ) 3. Die Höhe des Sozialbeitrages beträgt 20 Euro ( ) 4. Der Sozialbeitrag kann über folgende Sozialleistungen abgegolten werden. Der jeweilige Betrag wird nach Erbringung der Sozialleistung mit Einreichung des Antragsformulars erstattet ( ) a) Betreuung eines Heimspieles der Altersklassen U19 und tiefer 10,00 Euro b) Betreuung eines Auswärtsspieles der Altersklassen U19 und tiefer 20,00 Euro c) Betreuung auf einem Turnier der Altersklassen U19 und tiefer 20,00 Euro d) Übernahme einereinstündigen Trainingseinheit der Altersklassen U19 oder tiefer durch Vereinsmitglieder, die in der Verbandsliga oder höher spielen 10,00 Euro e) Betreuung einer Schulklasse in Schulen für eine Unterrichtseinheit 10,00 Euro f) Teilnahme an Bezirks- und Verbandstagen (Jugend und Senioren) des Badminton-Landesverbandes NRW 20,00 Euro g) In Ausnahmefällen kann der Vorstand über die (teilweise) Erstattung des Sozialbeitrages, jedoch nur wenn die Leistung im Zusammenhang mit der Jugendarbeit erbracht wurde, entscheiden 5. Die Sozialbeiträge dienen ausschließlich der Motivation der Vereinsmitglieder, sich im Schüler- und Jugendbereich zu engagieren. Sie dürfen für keine anderen Zwecke des Vereins verwendet werden ( ) 6. Stellen sich nicht ausreichend Mitglieder für die unter Punkt 4b) bis f) genannten Zwecke zur Verfügung, so kann auch mehrmals Sozialarbeit geleistet werden. Bei mehrmaliger Ableistung von sozialen Diensten des Vereins kann jeweils die Hälfte der unter Punkt 4b) bis 4f) genannten Beträge als Aufwandsentschädigung bzw. Fahrtkostenerstattung angesetzt werden. Sie sind wie die Sozialbeiträge über das Formular einzureichen ( ) Fassung vom Seite 2

3 15 : Trainerlehrgänge Empfehlung an den Vorstand : Subvention der Trainerlehrgänge zu 50 % ( ) 16 : Zuschüsse Derzeit werden keine festen Zuschüsse ausgezahlt. 17 : Hallennutzungsgebühr Es wird ein jährlicher Hallennutzungsbeitrags in Höhe von 15 für alle aktiven Mitglieder (nicht passive), für Jugend und Senioren gleichermaßen, eingeführt. Der Einzug wird immer am eines jeden Jahres, beginnend mit diesem Jahr, ausgeführt ( ). Die Beschlusssammlung tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft Heiligenhaus, den Vorsitzender (Mario Rieder) stellvertretender Vorsitzender (Marcel David) Fassung vom Seite 3

4 Anlage 1 : Vereinslogo des BC Heiligenhaus Fassung vom Anlage 1

5 Anlage 2 : Beitragsordnung, 8. Fassung vom Beitragsordnung des Badminton Club Heiligenhaus e.v. Mario Rieder, Am Vogelsang 7, Heiligenhaus I. Allgemeines 1. 8 der Vereinssatzung lautet: a.) Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein Aufnahmegebühren und Beiträge. b.) Die Aufnahmegebühren und die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden für das Geschäftsjahr von der Mitgliederversammlung festgelegt. c.) Aufnahmegebühr und Beiträge sind unmittelbar auf eines der Vereinskonten zu zahlen, sie sind einklagbar. d.) In besonderen Fällen kann die Mitgliederversammlung Umlagen beschließen. 2. Beginn und Ende der Beitragspflicht Die Aufnahmegebühr wird im Eintrittsmonat fällig. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Anfang des Eintrittsmonats und endet mit dem Ende der Mitgliedschaft gemäß 6 der Vereinssatzung. Die Mitgliedsbeiträge sind für jeden Monat zu entrichten, unabhängig davon, ob in einem Monat Veranstaltungen des Vereins stattfinden oder ob das Mitglied an solchen teilnimmt. Die monatlichen Beiträge eines Quartals werden in einer Rate zum Anfang eines Kalender-Vierteljahres fällig. 3. Zahlungsweise Die Beiträge werden ausschließlich im Lastschrifteinzugsverfahren erhoben. In Einzelfällen ist die Zahlung auf das Vereinskonto - Sparkasse Heiligenhaus, Konto: , BLZ.: möglich. In diesen Einzelfällen erhöht sich der Beitragssatz durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand in allen Beitragsgruppen jeweils um Euro 1, Vorübergehende Mitgliedschaft Mitglieder, die für einen längeren Zeitraum (min. 3 Monate) nicht oder nur selten an Veranstaltungen des Vereins teilnehmen können, (z.b. Wehrdienst) können für diesen Zeitraum passive Mitglieder werden und den entsprechenden Beitrag entrichten. Hierzu ist eine formlose schriftliche Mitteilung an den Vorstand erforderlich. II. Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge Die Gründungsversammlung des Vereins hat im Einklang mit 8 der Satzung die folgenden Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge beschlossen: 1. Aufnahmegebühren In allen Beitragsgruppen wird eine Aufnahmegebühr von 15,00 Euro erhoben. * 2. Mitgliedsbeiträge a.) Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr das 14. Lebensjahr noch nicht vollenden Euro 8,00 ** b.) Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr das 18. Lebensjahr noch nicht vollenden Euro 9,00 ** c.) Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendeten, sich jedoch noch in der Ausbildung befinden. (Hierzu ist eine entsprechende Bescheinigung erforderlich) Euro 9,00 ** d.) Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben Euro 11,00 ** e.) Passive Mitglieder Euro 5,00 * f.) Das 3. und jedes weitere Vereinsmitglied aus einer Familie zahlt den halben Beitrag seiner Beitragsgruppe. * Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom zuletzt geändert. ** Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom zuletzt geändert III. Sozialbeiträge Die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Sozialbeiträge für Mannschaftsspieler werden ebenso im Lastschrifteinzugsverfahren erhoben. Sie betragen derzeit 20 Euro pro Saison (laut Beschluss der MV am ). Fassung vom Anlage 2

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