Energieeffizienzoffensive im Landkreis Diepholz

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1 Energieeffizienzoffensive im Landkreis Diepholz Zuschuss- und Finanzierungsprogramme Eine effiziente Energienutzung ist und bleibt für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft in Anbetracht der starken Importabhängigkeit, der Entwicklung der steigenden globalen Energienachfrage und der damit verbundenen Versorgungsrisiken ein wichtiger Aspekt. Das Wohlergehen der Bevölkerung, der Industrie und der Wirtschaft ist abhängig von sicherer, nachhaltiger und erschwinglicher Energie. Die Preise für Energie werden auch in Zukunft weiter steigen, denn weltweit wird mehr Energie benötigt. Die fossilen Energiestoffe Öl, Kohle und Erdgas sind jedoch nicht unendlich vorhanden und ihr Verbrauch schadet zudem der Umwelt und dem Klima. Die Energiefrage ist somit eine der größten Herausforderungen, vor denen Europa und damit Deutschland stehen und wird folglich auf den institutionellen Ebenen der EU, des Bundes und des Landes immer stärker thematisiert werden. In diesem Kontext gewinnt das Thema der Energieeffizienz immer mehr an Bedeutung, da es vergleichsweise kostengünstig umgesetzt werden kann. Diese Zusammenstellung bietet Ihnen einen Überblick über wichtige Zuschuss- und Finanzierungsprogramme. Ihr Team der Wirtschaftsförderung des Landkreises Diepholz - Stand März 2015

2 Inhaltsverzeichnis I. Zuschussprogramme 1 1. Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand 1 2. Förderprogramm Energiemanagementsysteme 3 3. Förderprogramm Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien 5 4. Förderprogramm Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen 7 5. Förderprogramm Gewerbliche Klima- und Kälteanlagen 9 6. Förderprogramm Erneuerbare Energien: Photovoltaik Förderprogramm Erneuerbare Energien: Solarthermie / Marktanreizprogramm Förderprogramm Erneuerbare Energien: Biomasseanlagen zur Verfeuerung fester Biomasse in Bestandsgebäuden / Marktanreizprogramm Förderprogramm Erneuerbare Energien: Wärmepumpen / Marktanreizprogramm 15 II. Finanzierungsprogramme Förderprogramm KfW - Energieeffizienzprogramm Förderprogramm Unternehmerkredit Energieeffizienz Niedersachsen Förderprogramm KfW-Unternehmerkredit Plus Förderprogramm KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard Förderprogramm KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium Förderprogramm KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende Förderprogramm Erneuerbare Energien - Speicher Förderprogramm KfW-Umweltprogramm Förderprogramm für Elektrofahrzeuge BMUB Umweltinnovationsprogramm Europäischer Energieeffizienzfonds - EEEF BMWi Finanzierungsstudie

3 I. Zuschussprogramme 1. Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand Energieberatung Hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EEEF) einschließlich einer sich ggf. anschließenden Umsetzungsbegleitung, Erstellung eines Ergebnisberichtes. unabhängige Beratung Energieberatung in Form von Energieaudits nach EEEF, Erstellung eines Ergebnisberichtes, mögliche Umsetzungsbegleitung Abbau von Informationsdefiziten o klare Informationslieferung über potenzielle Einsparungen Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil verhältnismäßige Beratung mit repräsentativen Ergebnissen Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen erkennen o eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden und Betriebsabläufen o aktuelle, gemessene, belegbare Betriebsdaten zum Energieverbrauch o Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen o detaillierte und validierte Berechnungen für vorgeschlagene Maßnahmen Energieeinsparungen realisieren Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht o Lebenszyklus-Kostenanalyse für langfristige Einsparungen Beratung zur Nutzung von Abwärme Förderung von Kosten zur Erstellung von Abwärmenutzungskonzepten durch einen Energieberater Sofern die Möglichkeit der Nutzung von Abwärme technisch und wirtschaftlich als sinnvoll erachtet wird, soll im Rahmen des Förderhöchstbetrages ein Konzept zur Abwärmenutzung erarbeitet werden, dessen Umsetzung im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahmen durch den Energieberater auch förderbar ist. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Unternehmen mit max. 250 Mitarbeitern, max. 50 Mio. Jahressumsatz oder max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme Sowie freiberuflich Tätige mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland Antragstelle: online auf der Internetseite der BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 1

4 d) Förderhöhe Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung zum Netto- Beraterhonorar. Förderfähig sind Ausgaben, die sich unmittelbar und nachweisbar auf die beantragte Beratungsleistung beziehen. Unternehmen mit jährlichen Energiekosten > Bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar) einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung; max Unternehmen mit jährlichen Energiekosten < Bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar) einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung; max Diese Richtlinie vom tritt am in Kraft und endet am nweise_zum_foerderverfahren.pdf 2

5 2. Förderprogramm Energiemanagementsysteme Das Förderprogramm umfasst vier Fördertatbestände: 1. Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO Erstzertifizierung eines Energiecontrollings gemäß dem Anhang der Förderrichtlinie 3. Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik) für Energiemanagementsysteme 4. Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme Energieberatungen zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems, die nicht Teil der Zertifizierungstätigkeiten sind, werden nicht gefördert. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA Grundsätzlich antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Bei Mutter-Tochter-Verhältnissen ist nur der Unternehmensverbund antragsberechtigt. Der Antrag ist in diesem Fall vom Mutterunternehmen zu stellen. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die die Besondere Ausgleichsregelung ( 63 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Anspruch genommen haben und zum Nachweis einer Zertifizierung nach 64 Absatz 1 Nummer 3 Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet sind. Nicht antragsberechtigt sind zudem Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs ( 10 Stromsteuergesetz und 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird. Lediglich kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission, die vom Spitzenausgleich profitieren, sind ausnahmsweise für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO antragsberechtigt. Bitte beachten Sie Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie zur Antragsberechtigung. d) Förderhöhe Die Höhe der Zuwendungen beträgt: 1. für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal Euro 2. für die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal Euro 3. für den Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal Euro 4. für den Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal Euro. 3

6 Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt. Die Richtlinie trat am in Kraft und läuft am aus. managementsysteme_incl_inhaltsverzeichnis.pdf 4

7 3. Förderprogramm Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien Das BAFA bietet interessante Fördermöglichkeiten für kleine und mittelständische Unternehmen, die Investitionen in hocheffiziente Technologien vornehmen und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen. Einzelmaßnahmen und systemische Optimierung Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien. Zwei unterschiedliche Verfahren sind hierbei zu unterscheiden. Einzelmaßnahme: Zum einen werden der Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten durch hocheffiziente Anlagen oder Aggregate mit einem Netto-Investitionsvolumen von Euro bis zu maximal Euro je Antragsteller gefördert. Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen die Querschnittstechnologien Elektrische Motoren und Antriebe Pumpen Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugern Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik (begrenzt bis ) Die Förderfähigkeit wird anhand technischer Effizienzkriterien beurteilt. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie im Merkblatt Einzelmaßnahmen. Systemische Optimierungsvorhaben Das zweite Verfahren ist die sogenannte systemische Optimierung. Hierbei wird auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzepts sowohl der Ersatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien ab einem Investitionsvolumen von Euro als auch der Ersatz und die Erneuerung von Anlagen oder Anlagenteilen, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern, gefördert. Detaillierte Informationen zur systemischen Optimierung sowie dem zu erstellenden Energieeinsparkonzept finden Sie im Merkblatt Systemische Optimierung. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Unternehmen des deutschen Mittelstandes mit bis zu 500 Mitarbeitern und maximal 100 Mio. Umsatz Anträge können ausschließlich im elektronischen Antragsverfahren gestellt werden. 5

8 d) Förderhöhe Einzelmaßnahmen und systemische Optimierung 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen. 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen. (mit Ausnahme der Umstellung der Beleuchtung auf LED) Systemische Optimierungsvorhaben: Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung nach der Richtlinie schließt die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln anderer Förderprogramme des Bundes und der Bundesländer für dieselbe Maßnahme aus. Davon ausgenommen ist die Inanspruchnahme von zinsbegünstigten Krediten, sofern die Summe des Subventionswerts aus Krediten und dem vom BAFA gezahlten Zuschuss die Summe der Ausgaben nicht übersteigt. Die Förderung von Investitionen in die systemische Optimierung nach der Richtlinie erfolgt im Rahmen einer De-minimis - Beihilfe nach der Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis - Beihilfen (ABl. L 352 vom S.1). Die Höhe der Zuwendungen beträgt bei einer Förderung nach De-minimis und einer nachgewiesenen Endenergieeinsparung von mehr als 35 % 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen. 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen. Und bei einer nachgewiesenen Endenergieeinsparung von 25% bis zu 35% 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen. 10 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Systemische Optimierung. 6

9 4. Förderprogramm Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen KWK-Anlagen erzeugen Strom und Nutzwärme gekoppelt, d. h. gleichzeitig in einem Prozess. Hierdurch kann der eingesetzte Brennstoff sehr viel effizienter genutzt werden als bei der herkömmlichen Produktion in getrennten Anlagen. Das BAFA setzt zwei Verfahren zur Förderung von KWK-Anlagen um: 1.Förderung für Mini-KWK-Anlagen Nach der Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kw (Mini-KWK) zahlt das BAFA einen einmaligen Investitionszuschuss an den Anlagenbetreiber aus. Nähere Informationen zum Investitionskostenzuschuss für Anlagen bis 20 kw finden Sie unter dem Menüpunkt Mini-KWK-Zuschuss. 2. Förderung für KWK-Anlagen >20kW Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zahlt der Stromnetzbetreiber unabhängig von der elektrischen Leistung der KWK-Anlage auf Grundlage des Zulassungsbescheides des BAFA für den erzeugten KWK-Strom über einen bestimmten Zeitraum einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber. Hinweis: Es handelt sich um zwei eigenständige Verfahren. Wenn Sie beide Förderungen erhalten möchten, müssen Sie daher für jedes Verfahren einen gesonderten Antrag stellen. Beachten Sie bitte auch die vorgeschriebenen unterschiedlichen Zeitpunkte der Antragstellung. BAFA, Netzbetreiber Jeder Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Förderanträge müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Eine Rücknahme von bereits nach den Richtlinien vom 17. Januar 2012 gestellten Anträgen mit der Absicht, die Förderung nach der Richtlinie vom 15. Dezember 2014 in Anspruch nehmen zu können, ist nicht zulässig. d) Förderhöhe Förderfähig ist die Neuerrichtung von KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis einschließlich 20 kwel in Bestandsbauten. Zur Ermittlung des Förderbetrages wird bei unmittelbar miteinander verbundenen modularen KWK-Anlagen die Gesamtleistung aller auf einem Grundstück zusammenhängend betriebenen Einzelmodule herangezogen, soweit die KWK-Anlagen innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Dauerbetrieb genommen worden sind. Allgemeine Anforderungen an die zu fördernden Technologien sind in Nr. 5, die Höhe der Förderung ist in Nr. 6 der Richtlinie geregelt. 7

10 1.Förderung für Mini-KWK-Anlagen Basisförderung Die Basisförderung der Mini-KWK-Anlagen nach der Richtlinie erfolgt mit Festbeträgen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Fördersätze je installierter kwel sind für die jeweiligen Leistungsbereiche wie folgt festgelegt: Leistung Min. [kwel]. Leistung Max. [kwel] Förderbetrag in Euro je kwel kumuliert über die Leistungsstufen > > > > Bonusförderung Stromeffizienz Besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen können zusätzlich zur Basisförderung einen Bonus in Form eines prozentualen Aufschlags auf die Basisförderung erhalten. Die Bonusförderung Stromeffizienz wird für Anlagen gewährt, die folgende Anforderungen erfüllen: Nachweis des geforderten elektrischen Wirkungsgrades bei Nennleistung gemäß der zertifizierten technischen Leistungsdaten der KWK-Anlage anhand folgender Tabelle: Leistung Min. [kw el ] Leistung Max. [kw el ] elektrischer Wirkungsgrad bei Nennleistung gemäß der zertifizierten technischen Leistungsdaten der Mini-KWK-Anlage > 0 1 > 31 % > 1 4 > 31 % > 4 10 > 33 % > > 35 % Die Bonusförderung Stromeffizienz kann nur zusätzlich zur Basisförderung nach Nummer 5.1 der Richtlinie gewährt werden. Die Richtlinie trat am in Kraft. 2. Förderung für KWK-Anlagen >20kW Unterschiedliche Einspeisevergütungen für KWK-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) fabrikneue KWK-Anlagen bis 2 kwel² fabrikneue KWK-Anlagen über 2 bis 50kWel 5,41 Cent/kWh über 10 Jahre oder einmalige pauschalierte Zahlung für Vollbenutzungsstunden (Vbh) Beispiel: Bei Anlagen mit 2 kwel 5,41 Cent/kWh * Vbh = Euro KWK-Zuschlag 5,41 Cent/kWh für 10 Jahre oder Vollbenutzungsstunden ab Erstaufnahme des Dauerbetriebs 8

11 Modernisierungen einer KWK-Anlage sind ab einer Investition von 25 % im Vergleich zu einer entsprechenden neuen Anlage zuschlagsfähig. Die Nachrüstung von Anlagen der ungekoppelten Strom- oder Wärmeerzeugung zu KWK-Anlagen über 2 MW ist ab einer Investitionsquote von 10 % zuschlagsfähig. Detaillierte Informationen finden sie im Flyer zu Kraft-Wärme-Kopplung Förderprogramm Gewerbliche Klima- und Kälteanlagen Die Bundesregierung hat ein integriertes Energie- und Klimaprogramm entwickelt, um einen effizienteren Umgang mit Energie herbeizuführen und die Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren. Teil des integrierten Energie- und Klimaprogrammes ist die Verringerung des Energieverbrauchs in der Klima- und Kältetechnik. Im Rahmen der vielfältigen Maßnahmen wurde auch die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen erlassen. Mit dieser Richtlinie werden energieeinsparende Investitionen bei bestehenden und bei neuen Klima- bzw. Kälteanlagen gefördert. Folgende Förderungen können im Rahmen der Förderrichtlinie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden: Beratungsmaßnahmen Basisförderung von Altanlagen Basisförderung von Neuanlagen Förderung von Sorptionskälteanlagen Bonusförderung zur Nutzung von Abwärme Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA Alle gewerblichen Unternehmen. Dabei kommt es auf die Größe des Unternehmens nicht an. 9

12 d) Förderhöhe Beratungsmaßnahmen: Es werden Daten für die Erteilung eines Energieeffizienz-Ausweises einer bestehenden Kälteund Klimaanlage durch einen Sachkundigen erhoben, die den Energieeffizienz- Ausgangszustand sowie Komponenten und Systeme zur Steigerung der Energieeffizienz einer Kälte- oder Klimaanlage beinhalten. Die Beratungsmaßnahmen geben bei bestehenden Anlagen Auskunft über den IST- und PLAN-Zustand der Energieeffizienz einer Kälte- oder Klimaanlage: a) Dazu erhebt ein Sachkundiger unter Verwendung des elektronischen Formblattes Datenerhebung sowie Bewertung der Energieeffizienz die IST-Daten zur kälte- und 17 klimatechnischen Klassifizierung, zur elektrischen Antriebsleistung sowie zur Ausrüstung mit Komponenten und Systemen einer bestehenden Anlage. b) Auf der Grundlage der Datenerhebung erarbeitet der Sachkundige ein Sanierungs-Konzept zur Steigerung der Energieeffizienz und trägt die Ergebnisse als PLAN-Daten in das elektronische Formblatt. Der Fördersatz für die Beratungsmaßnahmenbeträgt 80 % der in Rechnung gestellten Kosten maximal jedoch Basisförderung Altanlagen: Maßnahmen an Kompressions-Kälteanlagen mit einer elektrischen Antriebsleistung der oder des Verdichter(s) von mindestens 5 kw und höchstens 150 kw Förderfähig sind Maßnahmen zur Sanierung von Bestandsanlagen mit folgenden Fördersätzen: 15 % der Nettoinvestitionskosten, wenn der Energieeffizienz-Status mindestens einen Wert von 85 % der Maximalpunktzahl ergibt und Kältemittel mit einem GWP < 2500 verwendet werden; 20 % der Nettoinvestitionskosten, wenn der Energieeffizienz-Status mindestens einen Wert von 85 % der Maximalpunktzahl ergibt und halogenfreie Kältemittel verwendet werden. Die maximale Basisförderung beträgt Basisförderung von Neuanlagen: Förderfähig sind Maßnahmen zur Sanierung von Neuanlagen mit folgenden Fördersätzen: 20 % der Nettoinvestitionskosten, wenn der Energieeffizienz-Status des Sanierungskonzepts einen Wert von mindestens 95 % der Maximalpunktzahl ergibt und halogenfreie Kältemittel verwendet werden; 25 % der Nettoinvestitionskosten, wenn Sorptionskälteanlagen eingesetzt werden. Die maximale Basisförderung beträgt

13 Förderung von Sorptionskälteanlagen: Voraussetzung für die Förderung von Sorptionskälteanlagen ist, dass die Wärme aus KWK- Anlagen stammt oder Abwärme genutzt wird. Außerdem darf der Leistungsbedarf aller elektrisch angetriebenen Zusatzverbraucher mit Ausnahme der Kaltwasserverteilung 10 % der bereitgestellten Kälteleistung nicht übersteigen. Bonusförderung: Wenn eine Basisförderung bewilligt wurde, sind Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen (z. B. mittels Wärmepumpen) mit dem Zweck der Bereitstellung von Prozess- und Heizwärme ebenfalls förderfähig. Die Fördersätze der Bonusförderung unterscheiden sich nach Wärmeübertrager und Wärmepumpen, hier differenziert in Abhängigkeit von der Treibhauswirksamkeit des Kältemittels (GWP). Es wurden Ober- und Untergrenzen für die Größe der Anlagen eingeführt: Für Kompressionsanlagen anhand der Leistungsaufnahme für den/die Verdichter und für Sorptionsanlagen anhand der Kälteleistung. Die Fördersätze betragen: a) 15 % der Nettoinvestitionskosten für Wärmeübertrager; b) 20 % der Nettoinvestitionskosten für Wärmepumpen, wenn Kältemittel mit einem GWP 2500 verwendet werden; c) 25 % der Nettoinvestitionskosten für Wärmepumpen, wenn halogenfreie Kältemittel verwendet werden. Die maximale Bonusförderung beträgt Die erneute Beantragung einer Bonusförderung ist nach bereits gewährter Basis- und Bonusförderung nur noch ein weiteres Mal und nur innerhalb eines Jahres nach dem Erstantrag möglich. Richtlinie vom Förderprogramm Erneuerbare Energien: Photovoltaik Solaranlagen zur Stromerzeugung - Photovoltaikanlagen auf Hausdächern und Fassaden, an öffentlichen Gebäuden, Hallendächern und Lärmschutzwänden Bund/Netzbetreiber (Einspeisevergütung nach EEG) 11

14 Unternehmen, Kommunen, Gemeinnützige Organisation und Privatpersonen sind förderfähig. d) Förderhöhe Eine Einspeisevergütung erfolgt gemäß aktuellem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) rguetg_pv_anl.html n_institutionen/erneuerbareenergien/photovoltaik/photovoltaik_node.html n_institutionen/erneuerbareenergien/photovoltaik/datenmeldgn_eeg- VergSaetze/DatenMeldgn_EEG-VergSaetze_node.html 7. Förderprogramm Erneuerbare Energien: Solarthermie / Marktanreizprogramm Gefördert werden Solarthermieanlagen auf Bestandsgebäuden (im Bereich der Innovationsförderung auch auf Neubauten) für verschiedene Anwendungsbereiche: Raumheizung kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung Warmwasserbereitung (nur bei Innovationsförderung) Bereitstellung von Prozesswärme solaren Kälteerzeugung Solarthermieanlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen ersicht.pdf Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA Antrag bis max. 6 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage: von Privatpersonen, Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften, kommunalen Zweckverbänden und gemeinnützigen Organisationen Antrag vor Vorhabenbeginn: von KMU, Contractoren; KMU, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau 12

15 d) Förderhöhe Bei der Erstinstallation von Solarthermieanlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Förderung für die ersten 40 m² 90 Euro je angefangenen Quadratmeter und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenen Quadratmeter. Zusätzliche Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung dienen und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je Quadratmeter Bruttokollektorfläche ausgestattet sind. Auch Erweiterungen sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Weitere Informationen dazu und zu Bonusförderungen erhalten Sie im untenstehenden Link Förderprogramm Erneuerbare Energien: Biomasseanlagen zur Verfeuerung fester Biomasse in Bestandsgebäuden / Marktanreizprogramm Gefördert werden folgende Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse in Bestandsgebäuden: Kessel zur Verfeuerung von Holzpellets und Holzhackschnitzeln Holzpelletöfen mit Wassertasche Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzpellets bzw. Holzhackschnitzeln und Scheitholz besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA Antrag bis max. 6 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage: von Privatpersonen, Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften, kommunalen Zweckverbänden und gemeinnützigen Organisationen Antrag vor Vorhabenbeginn: von KMU, Contractoren; KMU, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau 13

16 d) Förderhöhe Basisförderung: Pelletofen mit Wassertasche Pelletkessel Pelletkessel mit einem Pufferspeicher v. mind. 30 L/kW 5kW bis 38,8 kw 38,9 kw bis 100 kw 5kW bis 66,6 kw 66,7 kw bis 100 kw 5kW bis 80,5 kw 80,6 kw bis 100 kw /kw /kw /kw Holzhackschnitzelanlage mit einem Pufferspeicher v. mind. 30 L/kW 5 kw bis 100 kw Scheitholzvergaserkessel mit einem Pufferspeicher v. mind. 55 L/kW 5 kw bis 100 kw pauschal pauschal / Anlage / Anlage Regenerativer Kombinationsbonus: Förderfähige Solaranlage - solare Warmwasserbereitung 500 Euro Effizienzbonus: bei besonders effizient gedämmten Wohngebäuden 0,5 Basisförderung Innovationsförderung im Gebäudebestand: Die Förderung beträgt für jede entsprechend nachgerüstete bzw. ausgerüstete Biomasseanlage pauschal 750 Euro. Innovationsförderung im Neubau: Die Förderung beträgt für jede in Neubauten errichtete Anlagen pauschal 850 Euro. 14

17 9. Förderprogramm Erneuerbare Energien: Wärmepumpen / Marktanreizprogramm Gefördert werden effiziente Wärmepumpen in Bestandsgebäuden für die kombinierte Raumbeheizung und Warmwasserbereitung von Wohngebäuden die Raumbeheizung von Nichtwohngebäuden die Bereitstellung von Prozesswärme oder von Wärme für Wärmenetze Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA Antrag bis max. 6 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage: von Privatpersonen, Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften, kommunalen Zweckverbänden und gemeinnützigen Organisationen Antrag vor Vorhabenbeginn: von KMU, Contractoren; KMU, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau 15

18 d) Förderhöhe Basisförderung: Luft/Wasser-Wärmepumpen Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen Gasbetriebene Luft/Wasser- Wärmepumpe bis 20 kw 20 kw bis 100 kw bis 10 kw 10 kw bis 20 kw 20 kw bis 22 kw 22 kw bis 100 kw /kw (ab 10 kw) /kw (ab 10 kw) 5 kw bis 100 kw pauschal / Anlage Zusätzlich: 500 für Wärmepumpen mit einem Speicher mit mind. 30 l/kw Regenerativer Kombinationsbonus: Förderfähige Solaranlage - solare Warmwasserbereitung 500 Euro Effizienzbonus: bei besonders effizient gedämmten Gebäuden 0,5 Basisförderung 16

19 II. Finanzierungsprogramme 1. Förderprogramm KfW - Energieeffizienzprogramm Das Programm unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen mit Darlehen. Die Initiative Energieeffizienz Mittelstand umfasst neben der Komponente Investitionsförderung die Komponente Energieberatung Mittelstand, bei der Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in KMU gewährt werden. Im Einzelnen: Maschinenparks inklusive Querschnittstechnologien, wie elektrische Antriebe, Druckluft und Vakuum, Pumpen Anlagentechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung Kraft-Wärme-Kopplung und BHKW Gebäudehüllen Prozesskälte und Prozesswärme Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung Mess-, Regel- und Steuerungstechnik Informations- und Kommunikationstechnik Sanierung und Neubau von Gebäuden Zugehörige Kosten für Planungs- und Umsetzungsbegleitung KfW Unternehmen, Freiberufler (siehe e) d) Förderhöhe Zinssatz siehe e) bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten i.d.r. bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag pro Vorhaben Auszahlung des Kredites zu 100% des Zusagebetrages 17

20 Umwelt/Finanzierungsangebote/Energieeffizienzprogramm-( )/ Dokumente/ _M_242_243_244.pdf 2. Förderprogramm Unternehmerkredit Energieeffizienz Niedersachsen Finanzierung von Maßnahmen in Investitionen, Sanierung und Neubau von Gebäuden sowie Planungs- und Umsetzungsbegleitung in Niedersachsen, die wesentliche Energieeinspareffekte erzielen. NBank Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten und Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Energiedienstleistungen für Dritte erbringen. d) Förderhöhe Finanzierungsanteil: Kreditbetrag: Kreditlaufzeit: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten Euro bis 5 Millionen Euro 5 bis maximal 20 Jahre bei 1-2 Tilgungsfreijahren Niedersachsen.php 18

21 3. Förderprogramm KfW-Unternehmerkredit Plus Gefördert werden Investitionen (im Anlagevermögen aktivierungsfähige Aktiva) und Betriebsmittel in Form einer einmaligen Darlehenszusage. Ermöglicht wird eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. KfW Die durchleitenden Banken werden zur Hälfte von den Risiken entlastet. Zu diesem Zweck wird der KfW-Unternehmenskredit Plus von einer Garantie im Rahmen des Risk Sharing Instrument (RSI) der Europäischen Gemeinschaft für innovative und forschungsorientierte KMU und kleine Mittelstandsfirmen unterstützt. Kleine und mittlere (KMU) in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie größere mittelständische Unternehmen, Freiberufler, die i.d.r. seit mind. 3 Jahren bestehen. Das Unternehmen muss mind. ein Innovationskriterium erfüllen (siehe e). d) Förderhöhe Bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten: Auszahlung zu 100% des Zusagebetrages o max. 3 Mio. / Vorhaben für Unternehmen im KMU-Fenster (046) o max. 7,5 Mio. / Vorhaben für KMU und Unternehmen außerhalb des KMU- Fensters (044) Kreditmindestbetrag: Euro Betriebsmittelfinanzierungen: bis zu 5 Jahre bei max. 1 tilgungsfreien Anlaufjahr Investitionsfinanzierungen: bis zu 7 Jahre bei max. 1 tilgungsfreien Anlaufjahr Unternehmerkredit-Plus-( )/index.html Dokumente/ _M_044_046_Unternehmerkredit_Plus.pdf 19

22 4. Förderprogramm KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard Das Förderprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung und Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft- Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien Standard fördern wir Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien, zum Beispiel aus: Sonne Wind Biomasse Wasser KWK-Anlagen und Anlagen zur Wärmeerzeugung, die nicht den Anforderungen der Premium-Förderung genügen Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden und nicht den Anforderungen des KfW-Programms Erneuerbare Energien Premium erfüllen Gefördert werden Anschaffung und Installation von Neuanlagen sowie Erweiterungen. KfW Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung, Freiberufler, z.t. Landwirte, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller. d) Förderhöhe Laufzeit 5, 10 oder 20 Jahre. Bei Bedarf 1, 2 bzw. 3 tilgungsfreie Anlaufjahre. Auszahlung zu 100% des Zusagebetrages Bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten, maximal 25 Mio. / Vorhaben Umwelt/Finanzierungsangebote/Erneuerbare-Energien-Standard-( )/ Dokumente/ Merkblatt pdf Umwelt/Finanzierungsangebote/Erneuerbare-Energien-Standard-( )/#2 20

23 5. Förderprogramm KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien Premium fördern wir Ihre Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien. Zu den geförderten Vorhaben gehören: Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m 2 Bruttokollektorfläche, Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohneinheiten, für Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche: o überwiegende Bereitstellung von Prozesswärme o überwiegende Bereitstellung von solarer Kälteerzeugung o überwiegende Bereitstellung von Wärme für ein Wärmenetz Große, automatisch beschickte Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung Streng wärmegeführte KWK-Biomasseanlagen bis max. 2 MW Wärmeleistung Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden Große Wärmespeicher mit mehr als 10 m³, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas Große effiziente Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung mehr als 100 kw Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie (Ausnahme: reom stromgeführte Tiefengeothermievorhaben) Wenn Ihre Anlage die Anforderungen an Technik und Größe nicht erfüllt, passt eventuell das Förderprodukt Erneuerbare Energien Standard ( ) für Ihr Vorhaben. KfW Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung, Freiberufler, z.t. Landwirte und kommunale Antragsteller, Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen (siehe e). d) Förderhöhe Laufzeit 5, 10 oder 20 Jahre. Bei Bedarf 1, 2 bzw. 3 tilgungsfreie Anlaufjahre. Auszahlung zu 100% des Zusagebetrages Bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten, maximal 10 Mio. / Vorhaben (beim Verwendungszweck Tiefengeothermie max. 80%) 21

24 Umwelt/Finanzierungsangebote/Erneuerbare-Energien-Premium-( )/ Dokumente/ Merkblatt pdf 6. Förderprogramm KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende Investitions- und Betriebsmittelkredite für größere Vorhaben gewerblicher Unternehmen im Rahmen der Energiewende 1. Energieeffizienzmaßnahmen: (a) Energieeinsparung Anlagentechnik inkl. Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung effiziente Energieerzeugung, insbesondere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Gebäudehülle Maschinenpark inkl. Querschnittstechnologien, wie elektrische Antriebe, Druckluft und Vakuum, Pumpen Prozesskälte und Prozesswärme Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung Mess-, Regel- und Steuerungstechnik Informations- und Kommunikationstechnik (b) Sanierung und Neubau von Gebäuden Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp muss beachtet werden. (c) Planungs- und Umsetzungsbegleitung In Verbindung mit einer betrieblichen Energieeinsparinvestition können Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme finanziert werden 2. Innovationen in den Bereichen Energieeinsparung, -erzeugung, -speicherung und -übertragung Personaleinzel-, Gemein-, Reise-, Material- und EDV-Kosten Einzelkosten für FuE/Forschungs- und Entwicklungsaufträge sowie für Beratungsund ähnliche Investitionskosten, die für das FuE-Vorhaben anfallen Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung auf Grund von Erfahrungen in der kommerziellen Nutzung einschließlich der Kosten für Testreihen Qualitätssicherung im Rahmen von FuE-Vorhaben 22

25 3. Erneuerbare Energien Photovoltaik-Anlagen Windkraftanlagen (on-shore) Biogasanlagen Investitionen der Betreiber von erneuerbaren Energien in die Transportnetze KWK-Anlagen und Anlagen zur Wärmeerzeugung, die die Anforderungen des KfW-Programms Erneuerbare Energien Premium nicht erfüllen Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher. die aus erneuerbaren Energien gespeist werden und nicht die Anforderungen des KfW-Programms Erneuerbare Energien Premium erfüllen KfW Große gewerbliche Unternehmen im In- und Ausland mit einem Gruppenumsatz von 500 Mio. bis 4 Mrd. Euro (keine Energieversorgungsunternehmen oder Projektfinanzierungen) d) Förderhöhe Laufzeit: max. 20 Jahre mit max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren Variante A: Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien Finanzierungsanteil der KfW beträgt max. 50 % des Fremdkapitalvolumens in der Regel 25 bis 100 Mio. Euro pro Vorhaben Für den KfW-Anteil erhalten Sie dieselben Konditionen, die Sie mit den Konsortialpartnern vereinbart haben (Laufzeit, Freijahre, Tilgungsmodus, Margen, Bereitstellungsprovision, Gebühren, Besicherungsstruktur) Variante B: Finanzierungspaket aus bankdurchgeleiteten Kredit in Kombination mit Konsortialkredit der KfW Konsortialkredit max. in Höhe des bankdurchgeleiteten Kredits Umwelt/Finanzierungsangebote/Finanzierungsinitiative-Energiewende-(291)/ Dokumente/ Merkblatt-KfW-Finanzierungsinitiative-Energiewende.pdf 23

26 7. Förderprogramm Erneuerbare Energien - Speicher Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien Speicher fördert die KFW durch zinsgünstige Darlehen die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Kombination mit Photovoltaikanlagen, die an das elektrische Netz angeschlossen sind. Mit diesem Programm wird die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen unterstützt. Die geförderten Systeme tragen dazu bei, kleine bis mittelgroße Photovoltaikanlagen besser in das Stromnetz zu integrieren. Die Förderung besteht aus zwei Teilen: einem zinsgünstigen Kredit der KfW einem Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Gefördert wird: - Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage i.v.m. einem stationären Batteriespeichersystem (regulärer Fördersatz: max. 600 Euro/kWp) - stationäres Batteriespeichersystem, das nachträglich (6 Monate zwischen Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und des Batteriespeichersystems) zu einer nach dem in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage installiert wird (erhöhter Fördersatz: max. 660 Euro/kWp) Anforderungen an förderbare Batteriespeichersysteme: o max. 30 kwp Leistung der installierten Photovoltaikanlage, die mit dem Batteriespeichersystem verbunden ist o Förderung max. 1 Batteriespeichersystem pro Photovoltaikanlage o für mind. 5 Jahre zweckentsprechenden Betrieb in DE Der Kredit kann für die kombinierte Anlage beantragt werden. Der Tilgungszuschuss wird nur für das Batteriespeichersystem gewährt, nicht für die Photovoltaik-Anlage. KfW Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung, Freiberufler, z.t. Landwirte, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller. d) Förderhöhe Kreditbetrag: Laufzeit 5, 10 oder 20 Jahre. Bei Bedarf 1, 2 bzw. 3 tilgungsfreie Anlaufjahre. Auszahlung zu 100% des Zusagebetrages Die Installation des Batteriespeichersystems muss spätesten 18 Monate nach der Kreditzusage fachgerecht erfolgt und gegenüber der Hausbank nachgewiesen sein. 24

27 Tilgungszuschuss: Der Tilgungszuschuss beträgt 30% der förderfähigen Kosten. Einrichtungen/Wohnwirtschaft/Förderprodukte/Erneuerbare-Energien- -Speicher- (275)/index.html Dokumente/ _M_275_Speicher.pdf 8. Förderprogramm KfW-Umweltprogramm Das KFW-Umweltprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen (z.t. auch im Ausland). Insbesondere werden auch solche Investitionen gefördert, mit denen bereits die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden oder wesentlich vermindert werden können. Im Einzelnen: Erhöhung der Ressourceneffizienz / Materialeinsparung Verminderung oder Vermeidung von Luftverschmutzungen einschl. Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen Abfallvermeidung, -behandlung, -verwertung Verbesserung der Abwasserreinigung Abwasserverminderung und -vermeidung Boden- und Grundwasserschutz Altlasten- bzw. Flächensanierung, sofern die Sanierung Voraussetzung für betriebliche Investitionen ist Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung i.v.m. einer förderungswürdigen betrieblichen Umweltschutzinvestition KfW Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen; Freiberufler, Kooperations- und Betreibermodelle zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (Public Private Partnership-Modelle). 25

28 d) Förderhöhe Zinssatz siehe e) Laufzeit 5, 10 oder 20 Jahre. Bei Bedarf 1, 2 bzw. 3 tilgungsfreie Anlaufjahre. Auszahlung zu 100% des Zusagebetrages i.d.r. bis zu 10 Mio. Euro Kreditbetrag pro Vorhaben Bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten, maximal 10 Mio. / Vorhaben Umwelt/Finanzierungsangebote/Umweltprogramm-( )/ Dokumente/ Merkblatt pdf 9. Förderprogramm für Elektrofahrzeuge Gefördert werden alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation in Form von Maßnahmen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz / Materialeinsparung, zur Verringerung des Materialausschusses, zur Optimierung des Produktionsverfahrens oder zur Verminderung und Vermeidung von Luftverschmutzungen, Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen wesentlich zu verbessern. Gefördert werden folgende Maßnahmen: Anschaffung von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Elektroantrieb sowie Hybridfahrzeuge mit bivalentem Antrieb und Brennstoffzellenfahrzeuge Anschaffung emissionsarmer gewerblich genutzter leichter Fahrzeuge Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Betankungsanlagen für Wasserstoff Abfallvermeidung/ -behandlung/ -verwertung Verbesserung der Abwasserreinigung o o o o Abwasserverminderung/ -vermeidung Boden- und Grundwasserschutz Altlasten- bzw. Flächensanierung Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung 26

29 KfW gewährt Kredite über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen. In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen. Der Antrag wird bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Unternehmens und vor Beginn des Vorhabens gestellt. d) Förderhöhe Zinsgünstige Kredite mit einem effektiven Jahreszins ab 1,26%. Laufzeit bis zu 20 Jahre. Umwelt/Finanzierungsangebote/Umweltprogramm-% %29/?kfwnl=Umweltfinanzierung_Foerderbank #1 m.pdf BMUB Umweltinnovationsprogramm Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen in Deutschland. Insbesondere werden auch solche Investitionen gefördert, mit denen bereits die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden oder wesentlich vermindert werden können. Im Einzelnen: Mit dem BMUB-Umweltinnovationsprogramm werden innovative großtechnische Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden, gefördert. Die Förderung gilt für bauliche bzw. maschinelle Maßnahmen und Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen insbesondere in den Bereichen: Abwasserbehandlung/Wasserbau Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung Sanierung von Altablagerungen 27

30 Bodenschutz Luftreinhaltung und Reduzierung von Gerüchen Minderung von Lärm und Erschütterungen Klimaschutzmaßnahmen, wie Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien Umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung Ressourceneffizienz/Materialeinsparung Das Projekt ist förderfähig, wenn die Verfahren großtechnisch erstmalig in Deutschland angewendet oder bekannte Techniken in einer neuen Kombination eingesetzt werden, das Projekt also Innovationscharakter besitzt. Wichtig ist ebenfalls, dass ähnliche Anlagen bei anderen Anwendern zu erwarten sind, das Vorhaben Demonstrationscharakter besitzt und eine Multiplikatorwirkung entfalten kann. Das Förderprodukt kommt nicht in Frage zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen, den Erwerb von Grundstücken und Vorhaben, die bereits begonnen haben. KfW In- und ausländische gewerbliche Unternehmen natürliche und juristische Personen des privaten Rechts Unternehmen mit kommunaler Beteiligung kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts d) Förderhöhe Investitionszuschuss: Investitionszuschüsse werden i.d.r. bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Kreditfinanzierung: Bei Krediten mit Zinszuschüssen des BMUB wird ein Kredit bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten ohne Höchstbetrag bereitgestellt. Laufzeit: max. 30 Jahre bei max. 5 tilgungsfreien Anlaufjahren zum Zinssatz siehe e) 28

31 Umwelt/Finanzierungsangebote/BMU-Umweltinnovationsprogramm-(230)/ Dokumente/ Merkblatt-BMU-UIP-230.pdf 11. Europäischer Energieeffizienzfonds - EEEF Der Europäische Energieeffizienzfonds (EEEF) ist Teil des Programms zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der EU-Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich. Mit dem Fonds unterstützt die Europäische Union Initiativen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Der Fokus des Fonds liegt auf Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und umweltfreundlichen öffentlichen Nahverkehr. Ansprechpartner ist die Deutsche Bank AG; European Energy Efficiency Fund S.A.; Europäische Investitionsbank (EIB); Europäische Kommission. Das Investment Management des Fonds liegt bei der Deutschen Bank: Deutsche Bank AG Frau Silvia Kreibiehl Taunusanlage Frankfurt am Main Tel. (0 69) silvia.kreibiehl@db.com Antragsberechtigt sind kommunale, lokale und regionale Behörden sowie öffentliche und private Unternehmen, die im Auftrag dieser Behörden handeln. Der Antragsteller sollte klare Ziele und eine mehrjährige Strategie zur CO2 Reduzierung haben. d) Förderhöhe Die Finanzierung kann in Form von Darlehen, Nachrangdarlehen, Garantien, Beteiligungen und anderen Finanzprodukten erfolgen. Direkte Investitionen des Fonds können zwischen 5 Mio. EUR und 25 Mio. EUR betragen. Bis zu 5% der Mittel können eingesetzt werden, um Behörden technische Unterstützung bei der Aufstellung von Projekten zu leisten. 29

32 Bei dem Fonds handelt es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft. Das Start-Volumen des EEEF beträgt 265 Mio. EUR. Es setzt sich zusammen aus 125 Mio. EUR EU-Mitteln, 75 Mio. EUR der Europäischen Investitionsbank (EIB), 60 Mio. EUR der Cassa Depositi e Prestiti SpA (CDP, Italien) und 5 Mio. EUR der Deutschen Bank. DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views ;document&doc= BMWi Finanzierungsstudie 2013 Problem: Es gibt noch keine aktuelle Studie! Die Finanzierungsstudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie befasst sich mit der Einführung zu Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogrammen für Exporte deutscher Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien. Bei der Erschließung von Auslandsmärkten stellt die Projektfinanzierung für exportorientierte kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien häufig ein großes Hindernis dar. Die Broschüre Finanzierungsstudie 2013 bietet einen Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme, die Unternehmen der Branche bei der Sicherung und Ergänzung der Projektfinanzierung auf ausländischen Märkten unterstützen. Internet Stand: Mai

33 Ansprechpartner: Landkreis Diepholz Wirtschaftsförderung Sven Mörker Grafenstraße Diepholz Tel.: 05441/ Fax: 05441/ sven.moerker@diepholz.de Landkreis Diepholz Wirtschaftsförderung Bernd Brinkmann Grafenstraße Diepholz Tel.: 05441/ Fax: 05441/ bernd.brinkmann@diepholz.de Hinweis: Die vorstehende Zusammenstellung der Zuschuss- und Finanzierungsprogramme für Energieeffizienz ist als Einstieg in das Thema gedacht. Sie soll nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden. 31

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