Abstimmungsergebnisse (Seite 6) Neues aus der Schule (Seite 7-8) Veranstaltungshinweise (Seite 8)

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1 Gemeinderat - Workshop Schule/KG (Seite 3) - Hecken und Sträucher (Seite 4) Abstimmungsergebnisse (Seite 6) Neues aus der Schule (Seite 7-8) Veranstaltungshinweise (Seite 8) Bauverwaltung (Seite 10) Infos zu Spezialabfuhren (Seite 12) (Seite 7-8)

2 Telefonnummern, Inserate, Impressum Gemeindeverwaltung Adresse Kirchgasse Nenzlingen Telefon Mail: verwaltung@nenzlingen.ch Öffnungszeiten Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Gemeinderatssekretär - Gemeinderatssekretariat - Bauwesen - Einwohnerkontrolle - Redaktion Änz Finanzverwaltung - Finanzen - Gebühren - Kinder- & Jugendzahnpflege Berger Nicolas n.berger@nenzlingen.ch Gautschi Manja finanzen@nenzlingen.ch Öffnungszeiten an den Festtagen Letzte Schalteröffnung vor der Festtagspause: Dienstag 24. Dez ( Uhr) Erste Schalteröffnung im neuen Jahr: Donnerstag 2. Jan ( Uhr) Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung wünschen Ihnen erholsame Festtage. Für Notfälle: (GRPräsidentin Th. Conrad) Die Gemeindeverwaltung Gemeinderat Präsidentin - Allgemeine Verwaltung - Öffentlichkeitsarbeit - Öffentliche Sicherheit - KESB Laufental - Finanzen und Steuern - Redaktion Änz Vizepräsident - Hochbau, Gemeindebauten - Tiefbau: Gemeindestrassen - Wasser/Abwasser - Raumplanung Gemeinderat - Bildung - Kultur und Freizeit Gemeinderat - Abfallwesen - Friedhof & Bestattungswesen - Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz - Regionalverkehr Gemeinderat - Gesundheit - Soziale Wohlfahrt - Volkswirtschaft Conrad Therese G M P Nussbaumer Felix G M P Zaugg Jürg R. P Hodel Vinzenz P Schneider Remo P Inseratepreise Inserate und Berichte einsenden an: verwaltung@nenzlingen.ch Inserateschluss für die Änz- Ausgabe Dezember 2013: 10. Dez sw farbig A4 100 CHF 120 CHF A5 60 CHF 70 CHF A6 35 CHF 40 CHF A7 20 CHF 30 CHF Impressum: Herausgeber und Druck: Einwohnergemeinde Nenzlingen Redaktion: Präsidentin Th. Conrad Gemeinderatssekretär N. Berger Layout: M. Gautschi Auflage: 240 Exemplare Seite - 2 -

3 Mitteilungen und Informationen aus dem Gemeinderat Planauflage Quartierplanvorschriften Breitimatt eine Einsprache Die Gemeindeversammlung hat am 17. September 2013 die Quartierplanvorschriften Breitimatt (Quartierplan 1:500 und Quartierplanreglement) beschlossen. Die öffentliche Planauflage wurde gemäss 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes wie folgt durchgeführt: Auflagedauer: Donnerstag, 24. Oktober 2013 bis Freitag, 22. November 2013 Ort und Zeit: Gemeindeverwaltung Nenzlingen, Kirchgasse 8 Dienstag: Uhr Donnerstag: Uhr oder nach Vereinbarung (Tel ) Es wurde eine Einsprachen eingereicht, somit kann die Erschliessung und Bebauung der neuen Bauzone leider noch nicht an die Hand genommen werden. Der Gemeinderat Workshop Zukunft Kindergarten und Primarschule Am 16. November 2013 haben sich 15 Personen auf Einladung des Gemeinderates zum Workshop Zukunft Kindergarten und Primarschule, eingefunden. Im Rahmen eines World Cafés wurde in vier Gruppen gearbeitet. Zur Diskussion standen folgende Themenkreise: Grundsatzfrage Weiterführung oder Schliessung von Kindergarten und Primarschule (welche Gründen sprechen für eine Weiterführung, welche gegen eine Weiterführung) gibt es, um die Schülerzahl beim KG und der PS erhöhen zu können, etc.) Pädagogik, Identität der Gemeinde (ist die Auslagerung/Weiterführung von KG und PS aus pädagogischer Sicht zu verantworten, ist die Weiterführung für Nenzlingen Dorfleben, Identität der Gemeinde von entscheidender Bedeutung) Organisation (in welcher Gemeinde kann der externe Unterricht stattfinden, wie kann der Schülertransport organisiert werden, wie lassen sich die Räumlichkeiten des KGs und der PS bei einer Auslagerung neu nutzen). Schülerzahlen (ist der finanzielle Aufwand - hohe Betriebskosten wegen tiefer Schülerzahlen - aus finanziellen Gründen zu verantworten, welche Möglichkeiten Der Gemeinderat dankt den Teilnehmenden für ihr Engagement. Er wird die aus dem Workshop hervorgegangenen Meinungen und Ideen prüfen und die Möglichkeiten abklären. Die Bevölkerung wird zum gegebenen Zeitpunkt über die Resultate und die tragfähigen Zukunftsvarianten informiert. Der Gemeinderat Seite - 3 -

4 Nenzlingen im Advent Mitteilungen und Informationen aus dem Gemeinderat Auch in diesem Jahr werden uns wieder wunderschöne Adventsfenster erfreuen. Machen Sie einen Spaziergang durch unsere Gemeinde und geniessen Sie die Weihnachtszeit in Nenzlingen. Der Gemeinderat dankt dem Frauenverein für die Initiative und allen, die unser Dorf mit einem Adventsfenster schmücken und somit zum Erhalt eines schönen Brauchtums mittragen ganz herzlich Der Gemeinderat Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern Herzlichen Dank allen Grundeigentümerinnen und -eigentümer, welche ihre Sträucher und Hecken entlang der Strassen und um die Strassenbeleuchtung bereits zurück geschnitten haben. Wir schätzen Ihre Bemühungen zum Wohle der Verkehrssicherheit. Alle anderen Grundeigentümerinnen und -eigentümer fordern wir auf, noch bis spätestens 15. Dezember 2013 ihrer Pflicht nachzukommen und die Hecken und Sträucher den Strassen entlang zurück zu schneiden. Im Winter zeigt es sich, wie wichtig es ist, dass die Strassen hindernisfrei befahrbar sind. Denn wenn die Pflanzen von der Last des Schnees in Richtung Strasse gedrückt werden, ist es für den Winterdienstbeauftragten schwierig, die Strassen sauber zu räumen. Zudem bildet alles, was auf die Strasse ragt, ein Verkehrshindernis und birgt somit viele Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Beachten Sie bitte auch, dass die Strassenbeleuchtungen frei von jeglichen Hecken sind. Denn viel Licht bedeutet eine erhöhte Sicherheit auf unseren Strassen. Das Strassenreglement der Gemeinde Nenzlingen schreibt vor, dass bei über die Strassenlinie hinausragenden Ästen von Bäumen und Sträuchern eine lichte Höhe von mindestens 2,5 m über Trottoir und Fussweg und von 4,5 m über der Strasse einzuhalten ist. Einfriedungen an Strassenkreuzungen dürfen die Übersicht nicht behindern. Sie sollen deshalb nicht nur jährlich zurück geschnitten sondern dauernd nieder gehalten werden (max. Höhe 1,2 m). (max. Höhe 1,2 m). 4,5 m 2,5 m 1,2 m Fahrbahn Trottoir Fussweg Werden Hecken und Sträucher in für die Verkehrssicherheit problematischen Zonen bis zum genannten Datum nicht zurück geschnitten, so werden die notwendigen Pflegemassnahmen von den Mitarbeitern des Werkhofs Grellingen auf Kosten der betroffenen Grundeigentümer ausgeführt. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Der Gemeinderat Seite - 4 -

5 Mitteilungen und Informationen aus dem Gemeinderat Abfall nicht zu früh rausstellen! Leider halten sich immer noch einige Einwohnerinnen und Einwohner nicht an die Vorgaben betr. Bereit stellen der Kehrichtsäcke. Gemäss Abfallreglement dürfen Abfälle frühestens am Abend vor der Abfuhr an den dafür vorgesehenen Orten bereitgestellt werden. Wer gegen diese Bestimmung verstösst, kann mit einer Busse bestraft werden. Neben den üblen Gerüchen, die Kehrichtsäcke, die mehrere Tage auf der Strasse stehen, verbreiten, besteht auch die Gefahr, dass sie von Tieren aufgerissen werden und der Abfall zerstreut auf den Strassen und Wegen liegen bleibt. Dies ist kein schöner Anblick und verursacht der Gemeinde - sprich den Steuerzahlern - zusätzliche Kosten für die Strassenreinigung. Wir bitten Sie, sich an die Vorgaben zu halten. Der Gemeinderat Geschwindigkeitskontrolle bei Nenzlingen Die Polizei Baselland hat den Gemeinderat über folgende durchgeführte Geschwindigkeitskontrolle informiert: max Datum Ortschaft Strasse Fahrtrichtung Kontrollzeit Anz.Fz. Übertretungen km/h Nenzlingen Baselstrasse Zwingen Aesch (9.6%) Die Gemeindeverwaltung informiert Baubewilligung des kantonalen Bauinspektorates: Baugesuch 1617 / 2013 Bewilligungsdatum Gesuchsteller: Staub P. Hauptstrasse Nenzlingen Projekt: Ausbau Estrich zu Wohnzimmer und Fassadenveränderung Hauptstrasse 12, 4224 Nenzlingen Parzelle: 339 Projektverfasser Nussbaumer Architektur, Nunningerstrasse 1, 4203 Grellingen Seite - 5 -

6 Die Gemeindeverwaltung informiert Abstimmungs- und Wahlergebnisse vom 24. November 2013 Eidgenössische Abstimmungen Volksinitiative vom "1:12 - Für gerechte Löhne" Ja Nein Stimmbeteiligung Ganze Schweiz 955' % 1'797' % 53.0% Kanton Baselland 30' % 66' % 53.0% Nenzlingen % % 51.8% Volksinitiative vom "Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen" Ganze Schweiz 1'139' % 1'604' % 52.8% Kanton Baselland 39' % 57' % 53.0% Nenzlingen % % 52.5% Änderung vom des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG) Ganze Schweiz 1'087' % 1'662' % 52.9% Kanton Baselland 39' % 57' % 53.0% Nenzlingen % % 53.8% Briefliche Stimmabgabe vor Wahl- und Abstimmungswochenenden Regelmässig kommt es vor, dass Stimmrechtsausweise vor Wahl- und Abstimmungswochenenden bei der Gemeinde zu spät eintreffen und daher für die jeweilige Wahl oder Abstimmung nicht berücksichtigt werden können. Wir erlauben uns daher, den Stimmberechtigten folgende Bestimmung des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) in Erinnerung zu rufen: Gemäss 7, Abs. 2 GpR müssen die Stimmrechtsausweise am Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag bis spätestens Uhr bei der Gemeindeverwaltung (Briefkasten für briefliche Stimmabgabe) eintreffen. Falls Sie diesen Termin verpassen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Stimmrechtsausweis mit den Wahl- und Abstimmungszetteln am Sonntagmorgen des Wahl- oder Abstimmungstages im Wahlbüro der Gemeinde, Kirchgasse 8, zwischen und Uhr persönlich abzugeben. Die Gemeindeverwaltung Schafherde unterwegs Die kantonale Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion hat der Schäferei Thomas Landis, 6936 Cademario, auf Grundlage von Artikel 33 der Eidgenössischen Tierseuchenverordnung vom die Bewilligung zum Treiben einer Wanderschafherde im Winter 2013/2014 für die ganzen Bezirke Laufental und Arlesheim sowie Teile des Bezirkes Liestal (von Pratteln her kommend bis auf die Linie gebildet vom Orisbach, Ergolz bis Schöntal und der Verbindungsstrasse Füllinsdorf nach Giebenach) erteilt (Gültigkeitsdauer der Bewilligung: bis ). Seite - 6 -

7 Die Gemeindeverwaltung informiert Die Schafherde darf gemäss Verfügung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion höchstens 400 Tiere (ausschliesslich Mastschafe; Zuchtschafe und trächtige Tiere sind aus der Herde zu entfernen) umfassen. Das Weiden, Stationieren und Lagern im Walde ist strengstens verboten. Grundbesitzern steht das Recht zu, ihr Gebiet für die Wanderung zu sperren. Sie sind vor der Wanderung vom Schäfereibetrieb zu befragen und zu orientieren. Gratulation zum 70. Geburtstag! Am 20. November 13 dufte Hr. Christoph Scheidegger seinen 70. Geburtstag feiern Der Gemeinderat und das Redaktionsteam der Änzliger Zytig gratulieren dem Jubilar ganz herzlich und wünschen ihm für die kommenden Jahre viel Freude, Glück und vor allem Gesundheit. Todesfall Am 13. November 2013 ist unser Einwohner Walter Brunner-Schneider im 92. Lebensjahr verstorben. Der Gemeinderat und das Redaktionsteam entbieten der Trauerfamilie ihr herzliches Beileid und wünschen viel Kraft und Zuversicht in dieser schweren Zeit. Aus der Primarschule Nenzlingen Räbeliechtliumzug Am Abend des St. Martinstages haben sich die Eltern, und die Kinder zu einem kleinen Puppenspiel im Kindergarten versammelt. Die Kindergartenkinder und die Schüler von der ersten bis zur dritten Klasse haben am 11. November während der Schulzeit Räben ausgehöhlt und diese schön verziert. Seite - 7 -

8 Aus der Primarschule Anschliessend wurden die hell erleuchteten Räbenliechter und Laternen der Spielgruppenkinder singend durch einen Teil des Dorf getragen. Auf dem Schülerpausenplatz erhielten die Kinder dann die Martinsweggen, die sie mit ihren Eltern teilten. Auch gab es feine Kürbissuppe und Tee. Allen Eltern, die zu diesem Anlass beigetragen haben, sei herzlich gedankt. Brigitte Keller Veranstaltungshinweise Datum Veranstaltung Veranstalter Samstag 30. Nov Lebkuchenschiessen siehe Einladung auf nächster Seite Feldschützen Nenzlingen Samstag 30. Nov Weihnachtsbaum "18 Uhr mit Glüehwy und Brötle am Füür" Feuerwehr Nenzlingen Dienstag 03. Dez Einwohnergemeindeversammlung Mehrzwecksaal (Primarschulhaus) Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste sind herzlich eingeladen. Gemeinderat Nenzlingen Dienstag 10. Dez Mittagstisch für Senioren im Restaurant Linde Anmeldung bei Markus Blättler Telefon Frauenverein und Linde-Wirt Markus Blättler Samstag 14. Dez Weihnachtsfeier Samstag 21. Dez Bäumlischneiden Frauenverein Seite - 8 -

9 Diverses DANKE Ich bedanke mich herzlich für die vielen freundlichen Glückwünsche, Geschenke und Besuche zu meinem 80. Geburtstag. Ich wünsche allen gute Gesundheit. Konrad Schneider 15 Jahre "Sitzen" An der letzten Bürgergemeinversammlung vom 19. November 2013 wurde mir zum Ende meiner 15-jährigen Tätigkeit im Bürgerrat Nenzlingen eine Stabelle überreicht. Es hat mich sehr gefreut und ich bedanke mich herzlichst beim Bürgerrat für dieses schöne Unikat. Der Stuhl hat seinen Platz am Küchentisch auf sicher und wird mich an so manche Sitzung erinnern. An dieser Stelle wünsche ich auch Frau Manja Gautschi alles Gute und viel Erfolg, denn Sie wir meine Tätigkeit als Kassier der Bürgergemeinde per 1. Januar 2014 weiterführen. Freundliche Grüsse Felix Labhart Änderung im Vorstand vom Fanclub der Leimendalerbuebe Liebe Fans der Leimendalerbuebe Am 14. März 2012 wurde bei mir Zuhause mit grosser Freude und Spass der Leimendalerbuebe Fanclub gegründet, leider waren die letzten Wochen nicht mehr so erfreut, dass man noch Spass hätte, im Vorstand zu arbeiten, weil es Personen gibt, die nicht im Vorstand waren, aber alles besser wissen oder können. Nach Langer Überlegung sind Stress Moritz Präsident, Petra Müller Kassiererin und Romy Stress, Beisitzerin per sofort aus dem Vorstand und dem Fanclub zurückgetreten. Es tut mir sehr weh, weil wir den Fanclub in einem Monat auf die Beine stellten. Liebe Fans der Leimendalerbuebe ich hoffe, Ihr werdet die Leimendalerbuebe bei den zwei Auftritten in Nenzlingen Fasnacht und Banntag trotzdem unterstützen. Mit Freundlichen Grüssen Stress Moritz Seite - 9 -

10 Diverses Berichte aus der Bauverwaltung Bauinspektorat Infolge der Sparmassnahmen des Kantons Basel-Landschaft und der Schliessung des Bauinspektorats in Laufen per Ende 2013 ist auch das Bauinspektorat in Liestal neu organisiert worden. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen: Zentrale Baugesuchsannahme: Neu können die Baugesuche nur noch in Liestal an einem separaten Schalter von MO FR von h und von h abgegeben werden. Die Baugesuche können somit nicht mehr in Laufen abgegeben werden. Weiterhin ist aber eine Zustellung per Post oder Kurier möglich Trennung von Baugesuchsprüfung und Ausführungskontrolle: Die beiden unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche werden getrennt. Die zuständigen Mitarbeiter prüfen das Baugesuch bis und mit Baubewilligung. Für die Ausführungskontrolle sind 3 Mitarbeiter vorgesehen, welche sich das ganze Kantonsgebiet unter sich aufgeteilt haben. Diese Mitarbeiter machen nur Ausführungskontrollen und keine Baugesuchsprüfung mehr. Durch die Neustrukturierung erhofft man sich eine Kostenreduktion und somit eine Effizienzsteigerung. Unter finden Sie weitere Informationen (Formularübersicht, Welche Formulare benötige ich für mein Bauvorhaben? etc.). Solaranlagen Auch die Bewilligungspflicht für Solaranlagen in Kernzonen ist gelockert worden. Ab dem 01. Oktober 2013 gilt: Bewilligungspflichtig sind Solaranlagen, die in Kernzonen, in Ortsbildschutzzonen oder in Denkmalschutzzonen errichtet werden sollen. Solche Solaranlagen müssen auf Dächern genügend angepasst sein. Bewilligungspflichtig sind ferner Solaranlagen, die auf einem Kultur- oder Naturdenkmal von kantonaler oder nationaler Bedeutung errichtet werden sollen. Solche Solaranlagen dürfen derartige Denkmäler nicht wesentlich beeinflussen. In der normalen Wohnzone sind die Solaranlagen weiterhin bewilligungsfrei. Details zu den Begriffen genügend angepasst und nicht wesentlich beeinflussen finden sich unter Meldepflicht für Solaranlagen Neu gilt für alle Solaranlagen eine Meldepflicht (1 A4-Formular). Das Formular ist unter ausfüllbar. Wechsel des Bezugsrahmens von Landesvermessung 1903 (LV03) zu Landesvermessung 1995 (LV95) sowie Abgleich der Hoheitsgrenzen Das Bundesgesetz über Geoinformation GeoIG (SR ) und dazugehörende Verordnungen wurden am 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt. In Artikel 53 Absatz 2 der Geoinformationsverordnung GeoIV (SR ) schreibt der Bund den Kantonen vor, der Wechsel des Bezugsrahmens der Georeferenzdaten (amtliche Vermessung) von LV03 nach LV95 bis spätestens 31. Dezember 2016 zu vollziehen. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben sich darauf verständigt, den Wechsel des Bezugsrahmens ab 2012 zu vollziehen. Im Kanton Basel-Landschaft wurde dies zwischen Oktober 2012 und Dezember 2013 in Angriff genommen. Seite

11 Diverses Im Vorfeld des Wechsels des Bezugsrahmens wurden die Hoheitsgrenzen (Gemeinde-, Kantons-, und Landesgrenze zu Frankreich) abgeglichen. Diese Arbeiten wurden notwendig, da aus der Geschichte der amtlichen Vermessung Überdeckungen und Lücken an den Hoheitsgrenzen bestanden, welche infolge der notwendigen Eineindeutigkeit der digitalen AV-Daten zu beheben waren. Die Flächenmasse der Grundstücke (Grundbuchfläche) werden gemäss Paragraph 43 Absatz 1 der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung KVAV (SGS ) aus den Grenzpunktkoordinaten gerechnet und dann auf Quadratmeter gerundet. In wenigen Fällen (drei Prozent) sind durch LV95 und durch den Abgleich der Hoheitsgrenze kleine, vorwiegend positive, Flächendifferenzen gegenüber dem Grundbuchflächen entstanden. Die neuen Flächen werden im Grundbuch im Januar 2014 nachgetragen. Die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer, bei deren Grundstück(e) die Fläche bei diesem Verfahren mehr als einen Quadratmeter geändert hat, wird von der zuständigen Nachführungsgeometerin oder Nachführungsgeometer im Dezember 2013 mit Plan, Liegenschaftsbeschrieb und Begleitschreiben über diesen Umstand in Kenntnis gesetzt. Am eigentlichen Grenzverlauf der Grundstücke hat nichts geändert, weshalb kein Anspruch zur Erhebung eines Rechtsmittels besteht. Die ab gültigen Grundstückflächen werden bereits im Dezember 2013 in unverbindlich mit dem Infoknopf angezeigt. Weitere Informationen über LV95 sind vom Bundesamt für Landestopografie swisstopo und Amt für Geoinformation Basel-Landschaft erhältlich: > Themen > Vermessung > Referenzsysteme > Bezugsrahmen > Portal amtliche Vermessung > Überführung AV in LV95 > Amtliche Vermessung > Projekte > Bezugsrahmenwechsel LV95 Amt für Geoinformation Seite

12 Spezialabfuhren Monat Dezember 2013 Grüngutmulde Ende November 2013 wird die Mulde eingezogen, bei der KELSAG kontrolliert und überwintert. Ab Mitte März 2014 steht die Mulde wieder wie gewohnt auf der Sammelstelle bereit. Der Gemeinderat Bioabfallsammlung Sammelstelle Dorfplatz In unserer Gemeinde wird auch Bioabfall/Küchenabfall gesammelt. Der Sammelcontainer steht bei der Sammelstelle auf dem Dorfplatz und ist jeden Tag während 24 Stunden offen, inkl. Samstag und Sonntag. KELSAG Liesberg Öffnungszeiten Private können im Dienstleistungszentrum der KELSAG in Liesberg Abfälle zu folgenden Zeiten anliefern: Mo - Do: Uhr Uhr Fr sowie vor Feiertagen: Uhr Uhr Und so funktioniert die Biomasse- Sammlung: Rüst- und Speisereste in Bio-Beuteln sammeln und vor dem Einwerfen verknoten. Bitte nur die offiziellen kompostierbaren Bio-Beutel mit den weissen Gitternetzlinien (keine Plastikbeutel) in die Container einwerfen. Niemals Rüst- und Speisereste ohne Bio-Beutel einwerfen. Regionales Entsorgungscenter Laufental-Thierstein AG Öffnungszeiten Montag bis Freitag Uhr Uhr Samstag Uhr Feiertage An folgenden Feiertagen bleibt das Entsorgungscenter geschlossen: Weihnachten Dienstag 24. Dezember 2013* Mittwoch 25. Dezember 2013 Silvester Dienstag 31. Dezember 2013* Mittwoch 01. Januar 2014 Donnerstag 02. Januar 2014 * offen Uhr, Nachmittag geschlossen Zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten ist das Dienstleistungszentrum der KELSAG in Liesberg auch jeden letzten Samstag im Monat jeweils geöffnet von: Uhr bis Uhr Gewerbliche und industrielle Anlieferer können Abfälle im Dienstleistungszentrum der KELSAG in Liesberg zu folgenden Zeiten anliefern Die Wintereröffnungszeiten gelten ab 30. Okt. 2013: Mo - Do: Uhr Uhr Fr sowie vor Feiertagen: Uhr Uhr Feiertage Geschlossen am: Mittwoch, 25. Dez Donnerstag, 26. Dez Mittwoch, 01. Januar 2014 Seite

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