Katastrophenschutzordnung der DS Tokyo Yokohama Version Umbauphase Schuljahr 2009/10
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1 Katastrophenschutzordnung der DS Tokyo Yokohama Version Umbauphase Schuljahr 2009/10 Alle Eltern, Schüler/innen, Kinder und Angestellte der Schule müssen regelmäßig über den Inhalt der Katastrophenschutzordnung der Deutschen Schule Tokyo Yokohama unterrichtet werden. Die Eltern erhalten zu Beginn eines jeden Schuljahres ein aktuelles Exemplar der Katastrophenschutzordnung durch ihre Kinder und quittieren den Erhalt. In diesem Schuljahr haben wir durch die Baumaßnahmen eine veränderte Situation. Ich bitte Sie deshalb die überarbeitete Ordnung besonders aufmerksam zu studieren. Danke. Die Lehrer/innen und Erzieher/innen erläutern diese zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres den Schülern/Kindern. Bei Übungen und im Ernstfall liegt die Verantwortung und Koordination der zu treffenden Maßnahmen in Händen des Krisenstabes: Schulleiter und Koordinator Katastrophenschutz haben gleichberechtigtes übergeordnetes Weisungs- und Entscheidungsrecht für die gesamte Schule. Sie treffen alle Entscheidungen, so weit möglich, nach Absprache. Die Leiter der Oberstufe, Sekundarstufe I, Orientierungsstufe, Grundschule und des Kindergartens übernehmen die Koordination der einzuleitenden Maßnahmen für ihre Bereiche in Absprache mit dem Schulleiter und dem Koordinator Katastrophenschutz. Der stellvertretende Schulleiter und der Verwaltungsleiter (einschließlich Verwaltungsangestellte) sind für die Aufrechterhaltung des Kontaktes zur Außenwelt (Behörden, Rettungskräfte, Botschaft etc.) verantwortlich. Damit im Notfall die gesamte Schule - auch völlig von der Außenwelt abgeschnitten - für mindestens vier Tage versorgt werden kann, werden ständig 2000 Liter Trinkwasser in Flaschen, Lebensmittel, Medikamente und Decken gelagert. Zusätzlich verfügt die Schule über zwei Notstromaggregate sowie ein Satellitentelefon. Neue Lehrer/innen und Erzieher/innen werden schon kurz nach ihrer Ankunft mit den Notfalleinrichtungen der Schule vertraut gemacht. Jedes Schuljahr werden Übungen für die ganze Schule durchgeführt, zusätzlich wird das Verhalten im Schulbus während eines Erdbebens geübt. Frank Zimmermann Yokohama, den Koordinator Katastrophenschutz 1
2 Verhalten bei Erdbeben oder Erdbebenalarm Ernstfall: Übung: Feststellung durch subjektive Wahrnehmung. Lautsprecherdurchsage: "Wir führen nun eine Erdbebenübung durch. Die Übung beginnt jetzt!" Ruhe bewahren und schweigen - nur so kann Panik vermieden werden und können alle wichtigen Durchsagen gehört werden! 1. Sofort Türen öffnen ( Fluchtweg ). Lehrer bleibt unter der Türfüllung stehen, um die Tür offen zu halten. 2. Alle anderen Personen suchen Schutz unter Tischen oder Stühlen vor herabfallenden Gegenständen - bis das Erdbeben aufhört - oder bis das Ende der Übung bekanntgegeben wird. 3. Anschließend findet - soweit möglich - planmäßiger Unterricht statt. 4. Nach größeren Erdbeben dürfen Schüler, welche mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihren Heimweg antreten, erst entlassen werden, wenn sicher gestellt ist, dass diese wieder fahren. 5. Räumung der Schule nur nach Aufforderung durch den Krisenstab. ( siehe unten : Räumung der Schule ) Verhalten bei Feuer oder Feueralarm Alarmzeichen: langer Dauerton der Alarmglocke Ruhe bewahren und schweigen - nur so kann Panik vermieden werden und können alle wichtigen Durchsagen gehört werden! Sofort Türen und Fenster schließen, Klimaanlage abschalten (Luftzufuhr verhindern). Räumung der Schule bei Feueralarm oder nach einem schweren Erdbeben nur nach Aufforderung durch ein Mitglied des Krisenstabes! Vorgehensweise: 2
3 1. Zügiger Abmarsch zur Sammelstelle : Die Fachlehrer nehmen die Klassenbücher und einen Stift mit und führen die Klassen nach Aufforderung durch ein Mitglied des Krisenstabes zu ihrem Stellplatz! 2. Räumungswege und Sammelstellen: Kindergartenräumlichkeiten: Der Kindergarten verlässt das Gebäude durch die Glastüren der Gruppenräume. Sammelstelle: Roter Platz, Bahntrassenseite, entlang der Laufbahn Alle zum Zeitpunkt der Räumung im 1. Stock befindlichen Klassen: Die Klassen verlassen durch die nächstgelegene der beiden Türen zum hinteren Parkplatz das Gebäude und begeben sich über die provisorische Treppe zum Freiplatz vor dem jap. Schwimmbad hinter der Schule. Sammelstelle: Freiplatz vor dem jap. Schwimmbad Alle zum Zeitpunkt der Räumung im 2. Stock befindlichen Klassen: Die Klassen verlassen das Gebäude über die direkt zum Haupteingang führende Treppe und den Haupteingang. Klassenweise in aufsteigender Reihenfolge neben dem Kindergarten Alle sich zum Zeitpunkt der Räumung in den Computer-, Oberstufenklassenräumen und Bibliothek (3. Stock) befindlichen Klassen: Die Klassen verlassen das Gebäude über die Treppe zum Kindergarten und durch seine Räumlichkeiten. Alle sich in den Räumen der Naturwissenschaften (3.Stock) befindlichen Klassen: Die Klassen verlassen das Gebäude über die direkt zum Haupteingang führende Treppe und den Haupteingang. Sport- und Schwimmbereich: Die Kindergartengruppen und Klassen begeben sich auf kürzestem Wege zu ihrem Sammelplatz an der Laufbahn des Sportplatzes. Mensa und Freizeitbereich Grundschule: Die Außenaufsicht kümmert sich um alle Grundschulkinder im Außenbereich. Die Innenaufsicht führt alle Personen in der Mensa durch den Haupteingang ins Freie. Kinder, welche sich in den Gängen der Grundschule befinden, versammeln sich vor der Lernwerkstatt und werden von Frau Kallweit durch die Türen zum hinteren 3
4 Parkplatz aus dem Gebäude geführt und begeben sich über die provisorische Treppe zum Freiplatz vor dem jap. Schwimmbad hinter der Schule. Sammelstelle: Freiplatz vor dem jap. Schwimmbad Nicht eingesetzte Lehrkräfte und übriges Personal, Besucher: Alle Personen verlassen das Gebäude auf dem kürzesten Wege durch den Haupteingang. Sammelstelle: auf dem Fußballplatz in der Ecke des weißen Bauzaunes 3. Feststellung der Vollzähligkeit: - an Hand der anhängenden Klassenkontrolllisten in den Klassenbüchern. 4. Die in dem Moment zuständige Lehrkraft sorgt für die Übermittlung der Namensliste an den Krisenstab (Mitte Fußballplatz) Im Bereich KG/GS: ab Kl. 5: Lehrer/Erzieherinnen Klassensprecher Die vor dem jap. Schwimmbad versammelten Klassen geben die Listen bei Herrn Zimmermann (falls nicht anwesend: Herrn Frank) ab. Nach Feststellung der Vollständigkeit aller Gruppen werden diese geschlossen zum Fußballplatz geführt. 5. Die Leitung des Krisenstabs entscheidet, ob und wann das Gebäude wieder betreten werden kann. Verhalten bei Erdbeben(alarm) oder Feuer(alarm) in den Pausen Erdbeben(alarm): a) kleine Pausen Alle Schüler, welche sich im Klassenraum befinden, suchen Schutz unter den Tischen, bis das Beben oder die Übung vorbei ist. Weg von Fensterflächen! Schüler, welche sich nicht in der Klasse befinden, suchen den nächstbesten Schutz in ihrer Nähe. Nach dem Ende des Bebens oder der Übung gehen sie ruhig in ihre Klassenräume zurück. Die Fachlehrer/innen der nächsten Unterrichtsstunde gehen sofort nach dem Ende des Bebens/der Übung in ihre Klassen b) große Pausen /Freizeit Alle Schüler auf dem Schulhof und Sportplatz verbleiben dort. Weg von Gebäudemauern und Fensterflächen! Lautsprecherdurchsage abwarten. 4
5 Schüler, welche sich im Gebäude befinden, suchen sofort Schutz und warten das Ende des Bebens ab. Lautsprecherdurchsage abwarten. Bei Regenpausen gleiches Verhalten wie bei kleinen Pausen. Feuer(alarm) in kleinen und großen Pausen / Freizeit Alle verlassen selbstständig auf den unter Räumung der Schule festgelegten Wegen das Gebäude. Schüler, welche sich bereits außerhalb des Schulgebäudes befinden, begeben sich direkt zur Sammelstelle am Fußballplatz; Bahntrassenseite, entlang der Laufbahn. Die Lehrer der nächsten Unterrichtsstunde holen sich die Klassenlisten beim Krisenstab ab und stellen umgehend die Vollzähligkeit ihrer Klassen fest. Vorgehensweise bei vorzeitige Entlassung der Schüler (z.b. bei Taifun, Schneefall) Die Schule wird durch Lautsprecherdurchsage von der Schulleitung geschlossen. Die Telefonlisten werden von der Schule aus gestartet, um die Eltern vom vorzeitigen Schulschluss zu unterrichten. Klasse 6-13: Soweit die öffentlichen Verkehrsmittel noch fahren, werden die Schüler der Klassen 6-13 danach entlassen, d.h. sie treten sofort den Heimweg an. Klasse 1-5: Die Schüler der Klassen 1-5 dürfen nicht alleine nach Hause zurückkehren. Es gilt die für sie in der Rückkehrerliste ihrer Klasse getroffene Regelung. Schüler der Klassen 1-5, deren Eltern nicht erreicht wurden, dürfen nicht entlassen werden. Sie verbleiben unter Aufsicht in der Schule, bis die Eltern sie abholen. Kindergarten: Für den Kindergarten gilt die mit den Eltern vereinbarte Regelung: Alle Kinder verbleiben im Kindergarten, bis sie von ihren Eltern oder einer von ihnen beauftragten Person abgeholt werden. Buskinder kehren nur mit dem Schulbus heim, wenn bei der Gruppenleiterin eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern vorliegt. 5
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