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1 Das italienische EEG vom Aktuelle Möglichkeiten für Windkraft und Mini-Windkraft RAin und Avv. Svenja Bartels, Rödl & Partner Padua Hamburg,

2 Inhalt: 01 Allgemeine Daten Erneuerbare Energien Italien 02 Das lange erwartete Dekret ist da! 03 Die Wege zur Förderung für die einzelnen Anlagen 04 Vorgesehene Kapazitäten nach Quelle 05 Tarifübersicht und Struktur 06 Sonstige aktuelle Themen 07 Fazit 2

3 01 Installierte Leistung EE-Anlagen bis 2014 GSE Rapporto statistico Energia da Fonti Rinnovabili in Italia

4 Energieverbrauch Windkraft nach Regionen 8

5 Anzahl der installierten Windkraftanlagen Ende 2014 Anzahl der Windkraftanlagen in Italien Ende 2014:

6 02 Das lange erwartete Dekret ist da! Förderprogramm für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, alle außer Photovoltaik. Gilt vom bis bzw. Erreichen des CAPS. Für 2017 und die Folgejahre soll es ein weiteres Dekret geben. Es sind Ausnahmen vorgesehen. Das Dekret fördert insgesamt 1370 MW EE, mit 860 MW entfällt fast 2/3 der gesamten Kapazität auf die on-shore Windkraft. (Quelle Durchführungsvorschriften wurden im August 2016 vom GSE erlassen Karte mit Zonen, in denen keine nicht planbaren Anlagen mehr installiert werden können, ohne dass Netzstabilität gefährdet wird Gesamtförderbetrag von 5,8 Mrd Euro (CAP) 10

7 Definition Anlagenbegriff NEU WIEDERAUFBAU I. Neu erbaute Anlage an einem Standort, an welchem seit mind. 5 Jahren keine andere Anlage, auch wenn stillgelegt, mit der selben Energiequelle betrieben wurde. I. Anlage an einem Standort an welchem schon eine Anlage bestand und deren bauliche Substanz und Infrastruktur in begrenztem Ausmaß wiederverwendet werden kann. REAKTIVIERUNG I. Reaktiviert mind. 10 Jahre nach Stilllegung SANIERUNG I. Maßnahmen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Anlage LEISTUNGS- STEIGERUNG I. Maßnahmen zur Leistungssteigerung der Anlage 11

8 Bis wann gilt das neue Dekret? Ende des Förderprogramms: Es können bis zum / Anträge auf Förderung gestellt werden. Alternativ endet das Förderprogramm bei Erreichens des jährlich gewährten Gesamtförderbetrages von 5,8 Mrd. Euro (Frist: 30 Tage) Laut Information des Zählers der Website des GSE beträgt der jährliche Gesamtförderbetrag zum ,43 Mrd. Euro. Die Berechnung wurde neu geregelt und enthält: Bereits geförderte Anlagen* Anlagen welche noch nicht in Betrieb sind, die aber Recht auf Förderung haben Die Fortsetzung des Förderprogramms scheint mindestens für das Jahr 2016/2017 gesichert. * Der Betrag ergibt sich aus dem Förderprogramm des Ministerialdekretes D.M und aller vorangegangenen Förderprogramme für Produktionsanlagen erneuerbarer Energien ausgeschlossen Photovoltaik. 12

9 Übergang DM bis DM Spezialregelung für Kleinanlagen u.a. bis Inbetriebnahmen vom : Direktzugang für Anlagen nach Dekret 2012 Tarif und Zugangsvoraussetzungen nach Dekret 2012 Registerplatzinhaber nach DM 2012: Tarif und Zugang nach Dekret 2012 (Inbetriebnahmefristen noch nicht abgelaufen unkritisch - oder abgelaufen jetzt nur noch 6% Abzug) Direktzugang für WK-Anlagen < 60 KW oder Registerplatz nach DM 2016 und Inbetriebnahme bis : Tarife und Prämien nach DM 2012, Zugangsvoraussetzungen nach DM

10 03 Die Wege zum Fördertarif Sehr ähnlich Dekret 2012 Das Dekret sieht 3 Möglichkeiten vor, um die Fördermittel zu erhalten Vergabeverfahren für Windkraftanlagen: Direkter Zugang Anlagen mit 1 kw bis 60 kw Eintragung in die Register Anlagen mit 60 kw bis 5 MW Versteigerungsverfahren Anlagen über 5 MW 14

11 Zugang zu den Förderungen für Windkraftanlagen DIREKTER Antrag Neue Anlagen mit Leistung bis zu 60 kw; Neue Anlagen mit Leistung bis zu 120 kw, wenn diese durch einen öffentlichen Wettbewerb von der öffentlichen Verwaltung errichtet wurde; Sanierte Anlagen mit Leistung innerhalb der genannten Leistungsobergrenzen. Zugang mittels EINTRAGUNG INS REGISTER Neue, wieder erbaute oder reaktivierte Anlagen mit Leistung bis zu 5 MW; Sanierte Anlagen mit Leistung innerhalb der festgelegten Höchstzahl förderbarer Anlagen; Anlagen mit Leistungssteigerung, sofern die Steigerung 5 MW nicht überschreitet. Zugang durch Beteiligung an AUSSCHREIBUNGEN/VERSTEIGERUNG Neue, wieder erbaute oder reaktivierte Anlagen mit Leistung über 5MW; Anlagen mit Leistungssteigerung, sofern die Steigerung 5 MW überschreitet. 15

12 Direkter Zugang für Anlagen < 60 KW Für kleinere Anlagen besteht (wie bisher) ein direkter Zugriff auf die Tarife. Eine Förderung kann formlos beantragt werden. Der Betreiber muss innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme den Antrag mittels Webportal Portal FER-E stellen. Dafür notwendig: Die Kennnummer CENSIMP und die Kennnummer UP, ausgestellt von Terna; Informationen zu den wichtigsten Kenndaten der Anlage; Aufnahme des Geschäftsbetriebes (Welcher innerhalb 18 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen muss); Auswahl der Art des Fördertarifs (Generaltarif oder Förderung). Anlagen mit Direktzugang oder Registerplatz nach dem DM 2016, welche bis spätestens zum in Betrieb gehen, erhalten den Fördertarif des DM 2012 unter sonstiger Anwendung der Zugangsvoraussetzung des neuen Dekrets. Die Anlagen dürfen bei Inkrafttreten des DM bereits im Bau sein! 16

13 Verfahren für mittelgroße Anlagen (Register) Achtung: Das Registrierplatzverfahren läuft bereits seit dem und endet am um 21:00 Uhr. Kapazität: Windkraft On-shore 60 MW Fertigstellungsfrist bei Zuschlag: 19 Monate Nichteinhaltung der Frist: 0,5% Tarifreduktion pro Monat Verspätung, nach 6 Monaten Aberkennung Tarife Frist GSE Veröffentlichung Register: Tage 17

14 Verfahren für mittelgroße Anlagen (Register) Verfahren für mittelgroße Anlagen: Es muss ein Eintrag in das Register beantragt werden. Die Zuteilung erfolgt durch die Regulierungsbehörde GSE (Gestore di Servici Energetici) nach Prioritätskriterien. Prioritätskriterien für Windkraftanlagen Erfolglose Teilnahme am Register des Dekret 2012 Verzicht auf 10% des Tarifs Datum der Baugenehmigung Niedrigste Leistung Datum des Antrags auf Registerplatz Anlagen die im Bau sind und für die vergeblich ein Registerplatz nach DM 2012 beantragt wurde, dürfen wieder teilnehmen (Grenze Inbetriebnahme vor ). 18

15 Verfahren für große Anlagen (Versteigerung) Achtung: Das Verfahren läuft bereits seit dem und endet am um 21:00 Uhr. Kapazität: Windkraft On-shore 800 MW, Windkraft Offshore 30 MW Fertigstellungsfrist: Windkraft On-shore 31 Monate, Windkraft Offshore 43 Monate Nichteinhaltung der Frist: Aberkennung Tarife Frist GSE Veröffentlichung Register: Tage 19

16 Verfahren für große Anlagen (Versteigerung) Ausgeschlossen sind Angebote unter 2 % und über 40 % - Abzug Um sich an der Versteigerung zu Beteiligen ist eine Erklärung der Bank zur Finanzkraft des Unternehmens notwendig sowie ein Nachweis, dass das Projekt entsprechend kapitalisiert ist Es muss eine Bürgschaft gestellt werden, die die Qualität der Projekte sicher stellen soll (provisorisch und definitiv) Bürgschaft provisorisch bei Antragstellung (5% Investitionssumme), definitiv bei Zuschlag (10% Investitionssumme) Verzicht auf Projekt nach Zuschlag (provisorische Bürgschaft wird verwertet) Verzicht auf Projekt bis 6 Monate nach Zuschlag (30% Einzug der definitiven Bürgschaft) Verzicht auf Projekt bis 12 Monate nach Zuschlag (50% Einzug der definitiven Bürgschaft) Inbetriebnahme nicht innerhalb Frist: 100% Einzug der definitiven Bürgschaft Listen werden einmalig nach 6 Monaten um ausgeschiedene Anlagen bereinigt, danach kein Nachrücken mehr möglich. 20

17 04 Vorgesehene Kapazitäten nach Quelle Anlagen über 5 MW (Ausschreibungsverfahren) Anlagen bis 5 MW (Register) Anlagen mit direktem Anspruch auf Vergütung Windkraft on-shore 800 MW Windkraft off-shore 30 MW Geothermie 20 MW Thermosolar 100 MW Biomasse 50 MW Windkraft on- shore 60 MW Wasserkraft 80 MW Geothermie 30 MW Thermosolar 20 MW Biomasse, Biogas, Deponiegas etc. 90 MW Windkraft bis 60 kw Wasserkraft bis 250 kw (sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind) Biomasse bis 200 kw Biogas bis 100 kw Thermodynamische Anlagen bis 100 kw 21

18 DM nach Arten erneuerbarer Energiequellen Dekreto FER 2016 Förderung in Mio E p.a. geförderte Leistung MW Mio E p.a. % MW % Wind onshore Wind offshore % % 10 2 % 30 2% Wasserkraft 61 14% 80 6% Geothermie 37 9% 50 4% Biomasse % 90 7% Müll 10 2% 50 4% Thermosolar 98 23% 120 9% Erneuerung bestehener Anlagen 29 7% 90 7% Summe % % C Andreas Lutz New Energy Projects/ Quelle MISE (Ministero di Sviluppo Economico und eigene Berechungen, 22

19 05 Tarifübersicht und Struktur Anlagen bis 500 kw: Der Strom kann an den GSE abgegeben werden. Es wird dann ein allumfassender Fördertarif (TO) auf die ins Elektrizitätsnetz eingespeiste Nettomenge bezahlt. Verrringerung der Leistungsschwelle für die Anerkennung des gennannten Tarifs (bei FER 2012 lag diese Schwelle noch bei 1 MW). Anlagen mit höherer Leistung: Diese Betreiber müssen den Strom selbst vermarkten und erhalten lediglich eine feed-in-prämie. Die Betreiber von Anlagen bis zu 500 kw können jedoch freiwillig die feed-in-prämie erhalten. 23

20 Tarifübersicht Die Fördertarife unterscheiden sich je nach Leistung der Anlage und werden für eine festgelegte Nutzungsdauer zugesprochen: Windkraftanlagen Leistungsklasse Nutzungsdauer Basisfördertarif FER 2016 FER 2012 on-shore 1<LK 20 kw /MWh 291/MWh 20<LK 200 kw /MWh 20<LK 60 kw /MWh 60<LK 200 kw /MWh 200<LK 1000 kw /MWh 149/MWh 1000<LK 5000 kw /MWh 135/MWh LK>5000 kw /MWh 127/MWh off-shore 1<LK 5000 kw /MWh LK>5000 kw /MWh 165/MWh 24

21 Mechanismus FIT (TO) Anlagen mit Leistung von bis zu 500 kw können zwischen zwei Arten der Förderung wählen: sog. allumfassender Tarif Förderung Sieht die Lieferung der gesamten Energie an den GSE vor Der Tarif wird auf der Basis der gesamten ins Stromnetz eingespeisten Energie ausbezahlt Der Tarif beinhaltet sowohl die Förderung der Anlage als auch den Verkaufspreis Ist nicht kumulierbar mit dem sog. Ritiro Dedicato Die Förderung umfasst die Energieerzeugung und die Einspeisung ins Stromnetz Die Energie bleibt in der Verfügbarkeit des Betreibers Der Tarif umfasst ausschließlich die Förderung der Anlage Ist kumulierbar mit dem sog. Ritiro Dedicato Anlagen mit Leistung von über 500 kw können nur die Förderung beantragen 25

22 Spotlight: Förderung Definition Ertragszuschuss aus Stromeinspeisung Berechnung Energiepreis welcher auf dem Markt des Standorts erzielt wird, an dem die Anlage an das Stromnetz angeschlossen ist. F = Gt+Ft-Pr wobei: Gt = der sog. allumfassende Tarif laut Ministerialdekret Ft = die Höhe des Prämienfördertarifs Pr = Preis/h der jeweiligen Standortzone Hierdurch wird die Komponente Verkauf Energie, pauschal als Pr bezeichnet, neutralisiert. Neu: Regelung für Nullpreise und in die Zukunft auf negative Strompreise 26

23 06 Sonstige aktuelle Themen Künstliche Aufspaltung der Leistung einer Anlage stellt laut MISE einen Verstoß gegen das Prinzip der angemessenen Förderung dar. Konsequenzen: Ein Verstoß führt dazu, dass die Förderung sich verringert oder sogar bereits erhaltene Förderung zurückbezahlt werden muss Einzelanlagen werden als eine Gesamtanlage zusammen gerechnet: Selbe Energiequelle Ein Anschlusspunkt (Stromleitung/Kabine) Ein Rechtssubjekt Betreiber oder wirtschaftlich begünstigt UND Angrenzende Parzellen oder eine Parzelle Hintergrund: Die Höhe der Förderung sinkt mit der zunehmenden Größe der Anlagen. Bei künstlicher Aufteilung wird unberechtigt höhere Förderung erlangt. Problem: Die Regelung gilt rückwirkend für alle bisherigen Dekrete 27

24 Austausch von Komponenten Hinweis: In Artikel 30 des Dekrets sieht der GSE die Veröffentlichung und Aktualisierung der Verfahren bezüglich der Ausführung der Wartung und Modernisierung der Anlagen vor. Wann: Innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens des Dekrets. Ziel: die Sicherung der Effizienz der Kraftwerke. Verhaltensweisen sollen vermeiden werden, die eine übermäßige Erhöhung der Förderungskosten verursachen können. Wichtig: Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen müssen die Wartungsarbeiten, die den Austausch der Hauptbestandteile der Anlage zur Folge haben, innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Vorgangs an die GSE mitgeteilt werden l Bezüglich des Austauschs von Komponenten wird ein neuer Leidfaden veröffentlich werden, der sowohl von Anlagenbetreibern, als auch von Interessenten des Zweitmarktes beachtet werden muss. 28

25 07 Fazit FOKUS auf Anlagen, die bereits Baureif sind oder kurzfristig errichtet werden können GUTE MÖGLICHKEITEN für Biomasse, Wind und Kleinwind NEUES DEKRET ab 2017 in Aussicht l 29

26 Rödl & Partner Team energy & real estate Beratung an den Standorten Mailand, Padua, Bozen, Rom durch spezialisierte Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Power Generation and Transmission Projektentwicklung Anlagen und Netzinfrastruktur, Erstellung der zugehörigen Verträge, Due Diligence, Netzzugangs und Verteilungsfragen Strom und Gas. Mergers and Acquisitions An- und Verkauf von Projektrechten, Anlagen und Infrastruktur Infrastructure and Project Finance Projektfinanzierung, Leasing und alternative Finanzierungsmethoden, Erstellung von Finanzierungsverträgen, Unterstützung von Fonds, Banken und Investoren. Trading and Capital Markets Trading von Strom und Gas über die Strombörse und OTC, Vertragserstellung für physischen und virtuellen Stromhandel 30

27 Rödl & Partner Team energy & real estate Energy Litigation and Arbitration Vertretung in zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren sowie Schiedsverfahren mit energierechtlichem Hintergrund Investigations and Regulatory Compliance Beratung zu Rahmenbedingungen und zum Erhalt von Förderungen (Italien und EU), Vertretung in Verfahren mit der öffentlichen Hand und zum Compliance Gesetz 231. Energy Finance Beratung zu Finanzierungen (Italien und EU), Strukturierung von PPP und Finanzierungen über EU- Fördermittel und private Banken. Energy Efficiency Beratung von Privaten und öffentlicher Hand, Contracting, Beratung zu Vergabeverfahren und Erstellen der Unterlagen International Projects Internationalisierung in Europa und weltweit mit Fokus Afrika, Süd und Mittelamerika, Golfstaaten 31

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Svenja Bartels Partner Rödl & Partner Padova Via Francesco Rismondo, 2/E Padova Tel.: +39 (049) Fax: +39 (049)

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