Erste Staatsprüfung. Universität zu Köln
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- Anke Beck
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1 Erste Staatsprüfung im Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (GHRGe) und im Lehramt für Sonderpädagogik (Sopäd)
2 Inhalte der Veranstaltung Lehramtsstudiengang GHRGe und Sopäd Rechtsgrundlagen Struktur und Organisation Studien- und Prüfungsleistungen Zulassung und Meldung zu Prüfungen Meldeverfahren, Formulare Dauer der Ausstellung von Dokumenten Prüfungsleistungen Freiversuch, Verbesserung und Wiederholung Ergebnis der Ersten Staatsprüfung Besonderheiten Auslaufordnung nach 20 Abs. 4LABG 2009 Ansprechpartner
3 Rechtsgrundlagen LABG (Lehrerausbildungsgesetz) LPO (Lehramtsprüfungsordnung 2003) Studienordnungen Modulkataloge Zu finden auf den Internetseiten der einzelnen Unterrichtsfächer der entsprechenden Fakultäten oder unter
4 Struktur im Lehramt GHRGe Fach 1 Fach 2 Fachwissenschaft Fachdidaktik Fachwissenschaft Fachdidaktik Erziehungswissenschaftliche Studien Praxisphasen 14 Wochen GHRGe Didaktisches Grundlagenstudium in Deutsch oder Mathematik
5 Erste Staatsprüfung GHRGe Schulschwerpunkt: Haupt-, Real-, Gesamtschule Jahrgangsstufen 5-10 Leistungsnachweise im Hauptstudium ( 32 LPO) Prüfungsleistungen ( 34 LPO) Erziehungswissenschaft 1 LN 1 schriftliche Prüfung Fach 1: Fachwissenschaft 1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl. Fach 1: Fachdidaktik 1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl. Fach 2: Fachwissenschaft 1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl. Fach 2: Fachdidaktik 1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl. DiGrulast 1 LN 1 schriftliche Prüfung Schriftliche Hausarbeit 1 LN im betr. U.-Fach oder in EW 1 schriftliche HA Abschlusskolloquium 1 erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium
6 Art der Ersten Staatsprüfung - GHRGe in Erziehungswissenschaft eine Prüfungsleistung als Klausur und das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium in den Unterrichtsfächern sind jeweils zwei Prüfungen abzulegen: eine in der Fachwissenschaft des Faches eine in der Fachdidaktik des Faches jeweils eine von beiden ist als schriftliche und eine als mündliche Prüfung abzulegen; beide Prüfungen beziehen sich auf die Inhalte der jeweiligen Hauptstudiumsmodule eine Klausur im didaktischen Grundlagenfach eine schriftliche Hausarbeit in Erziehungswissenschaft oder einem der Unterrichtsfächer
7 Struktur im Lehramt Sopäd Fach 1 Fach 2 Sopäd Fachwissenschaft Fachdidaktik Fachwissenschaft Fachdidaktik FS Lernen weiterer FS Erziehungswissenschaftliche Studien Praxisphasen 18 Wochen
8 Erste Staatsprüfung Sopäd Lehramt Sonderpädagogik Leistungsnachweise im Hauptstudium ( 39 LPO) Prüfungsleistungen ( 40 LPO) Erziehungswissenschaft 1 LN 1 schriftliche Prüfung Fach 1: Fachwissenschaft 1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl. Fach 1: Fachdidaktik 1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl. Fach 2: Fachwissenschaft 1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl. Fach 2: Fachdidaktik 1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl. FS Lernen 1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl. weiterer FS 1 LN 1 Prüfung, schr. oder mdl. Schriftliche Hausarbeit 1 LN im betroffenen Unterrichtsfach, in EW oder Sopäd 1 schriftliche HA Abschlusskolloquium zusätzlich 1 LN durch UP 2 1 erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium
9 Art der Ersten Staatsprüfung - Sopäd in Erziehungswissenschaft eine Prüfungsleistung als Klausur und das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium in der Sonderpädagogik sind zwei Prüfungen abzulegen: eine im Förderschwerpunkt Lernen eine im weiteren Förderschwerpunkt in den Unterrichtsfächern sind jeweils zwei Prüfungen abzulegen: eine in der Fachwissenschaft des Faches eine in der Fachdidaktik des Faches jeweils eine von beiden Prüfungen ist als schriftliche und eine als mündliche Prüfung abzulegen; beide Prüfungen beziehen sich auf die Inhalte der jeweiligen Hauptstudiumsmodule eine schriftliche Hausarbeit in einer sonderpädagogischen Fachrichtung, in EW oder einem der Unterrichtsfächer
10 Zulassung zur Prüfung Der Erstantrag zur Zulassung für die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen wird beim Landesprüfungsamt, Gyrhofstraße 19 bzw. 19a gestellt Online-Meldung/Post/Hausbriefkasten Einreichung aller notwendigen Unterlagen: Lebenslauf aktuelle Studienbescheinigung BAföG-Bescheinigung ALLE Zwischenprüfungszeugnisse Meldeunterlagen zu mindestens einer Prüfungsleistung Es werden nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet! Antragsformulare und weitere Infos erhältlich über das Internet:
11 Unterlagen für die Zulassung erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium alle Zwischenprüfungszeugnisse in beglaubigter Kopie (z.b. durch Seminarstempel) erfolgreicher Abschluss eines Hauptstudiumsmoduls mit LN Modulbescheinigung in beglaubigter Kopie (z.b. durch Seminarstempel) Ausstellung im jeweiligen Institut/Seminar für die Fächer, für Erziehungswissenschaft beim SSC Pädagogik oder Psychologie, für die sonderpädagogischen Fachrichtungen beim SSC Heilpädagogik ggf. fachpraktische Prüfungen (Sport, Musik, Kunst, Textilgestaltung)
12 Anmeldezeiträume für eine Prüfung Anmeldung Klausur: - Zeitraum Februar/ März bis Zeitraum August/September bis Anmeldung mündliche Prüfung: - bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin Anmeldung erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium: - Prüfungstermin i.d.r. im Juni bis Prüfungstermin i.d.r. im November bis
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15 Nachreichen Leistungsnachweis Bei der Meldung zur Klausur kann die Modulabschlussbescheinigung (LN) ggf. nachgereicht werden Meldung: Nachreichtermin Meldung: Nachreichtermin Bei noch fehlenden Bescheinigungen erfolgt die Zulassung zur Prüfung unter Vorbehalt!
16 Dauer der Ausstellung von Dokumenten SSC Heilpädagogik - Zwischenprüfungszeugnis: < 1 Woche - Modulnachweis/ Leistungsnachweis: 2/3 Werktage SSC Pädagogik Modulnachweis und Leistungsnachweis sind ein und dasselbe Formular - Zwischenprüfungszeugnis: 2/3 Werktage - Modulnachweis/ Leistungsnachweis: 1/2 Werktage
17 Formalia einer Prüfung Prüferin oder Prüfer: - ist von der/dem Studierenden als Klausurthemensteller/in oder erste/r mündliche Prüfer/in vorzuschlagen - prüfungsberechtigte Dozierende können im Prüfungsamt oder in den Instituten erfragt werden an die rechtzeitige interne Anmeldung denken!
18 Schriftliche Hausarbeit ( Examensarbeit ) kann zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden - Nachreichfristen für Zeugnisse für die Einstellung in das Referendariat beachten - muss vor dem Abschlusskolloquium abgegeben worden sein! in folgenden Bereichen möglich: - Erziehungswissenschaft - Unterrichtsfach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) - sonderpädagogischer Anteil (bei Lehramt Sonderpädagogik)
19 Schriftliche Hausarbeit ( Examensarbeit ) Zulassungsvoraussetzung: - ein erfolgreich abgeschlossenes Hauptstudiumsmodul (LN) Thema muss aus dem Studiengang oder einem Modul erwachsen prüfungsberechtigter Hochschullehrer für das Thema (Themensteller) ist vom Prüfling vorzuschlagen
20 Schriftliche Hausarbeit ( Examensarbeit ) in der Regel: 3 Monate empirisch: 5 Monate Eine Verlängerung der Abgabefrist wegen Erkrankung während der Anfertigung der Examensarbeit ist nicht möglich.
21 Modulabschlussprüfungen Die Prüfungsleistungen werden während des Hauptstudiums im Anschluss an Module abgelegt. Die Prüfungsleistungen erstrecken sich auf die Gesamtheit (der Veranstaltungen) eines Moduls. Enge inhaltliche Absprachen sind unzulässig, rechtfertigen auch keinen Anspruch des Prüflings auf bestimmte Themenstellungen. Es gilt bei mündlichen Prüfungen das Zwei-Prüfer- Prinzip. Empfehlenswert: Den weiteren Prüfer, sobald bekannt, in der Sprechstunde aufsuchen.
22 Mündliche Prüfung Die Prüflinge sollen: Zusammenhänge der Prüfungsgebiete erkennen und darstellen sowie spezielle Fragestellungen einordnen und beantworten können Dauer: 45 Minuten zwei Prüfer/innen bei fehlender Einigung über die Gesamtnote: arithmetisches Mittel Ergebnis wird dem Prüfling nach der Prüfung mitgeteilt Protokoll geht an das Landesprüfungsamt Notenmitteilung erfolgt per
23 Schriftliche Prüfung Die Prüflinge sollen: in einem Zeitrahmen von vier Zeitstunden mit begrenzten Hilfsmitteln eine den Anforderungen entsprechende Aufgaben lösen grundlegende Kenntnisse zur Thematik und zur Methodik sowie die Fähigkeit nachweisen, Wissen im Sinne der gestellten Aufgabe anzuwenden die Klausur geht - nacheinander - zwei Gutachtern zu, das Ergebnis wird schriftlich ( ) mitgeteilt ggf. Drittgutachter von Nachfragen bei Prüfern oder beim Landesprüfungsamt bitte absehen!
24 Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium letzte Prüfung im Ersten Staatsexamen (Prüfungsgespräch) Anmeldefristen beachten ( bzw ) zur Anmeldung muss dem Landesprüfungsamt in der Regel die Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Abschluss des Hauptstudiums (EWS, Unterrichtsfächer, ggf. Förderschwerpunkte) vorgelegt werden
25 Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium Im erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium soll festgestellt werden, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, die im erziehungswissenschaftlichen Studium als Grundlagen des Lehrerberufs vermittelt werden. zwingende Vorgabe: EW-Abschlusskolloquium ist die letzte Teilprüfung! Dauer: 45 Minuten Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern (zwei Hochschullehrer und ein Schulvertreter) bei fehlender Einigung über die Gesamtnote: arithmetisches Mittel Ergebnis wird dem Prüfling nach der Prüfung mitgeteilt
26 Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium Die Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Abschluss des Hauptstudiums kann ggf. nachgereicht werden. Phase 1/2013 Meldung bis für Mai/ Juni 2013 bis Phase 2/2013 Meldung bis für November/ Dezember 2013 bis
27 Freiversuch 22 LPO Eine Meldung zur Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit (7 Semester bei GHRGe bzw. 9 Semester bei Sopäd) gilt als Freiversuch. Im Fall des Nichtbestehens gelten Prüfungen als nicht unternommen, wenn die Meldung im Rahmen der Regelstudienzeit erfolgte. Entscheidend ist das Hochschulsemester im Studiengang Lehramt GHRGe oder Sopäd.
28 Verbesserung Wer eine mündliche Prüfung oder eine Klausur oder das Abschlusskolloquium in der Regelstudienzeit bestanden hat, kann zur Verbesserung der Note die Prüfung einmal wiederholen. Antrag ist bis zum Beginn des darauf folgenden Semesters zu stellen.
29 Wiederholung von Prüfungen ( 26 LPO) Prüfungsleistungen (Klausur, mündliche Prüfung, schriftliche Hausarbeit, Abschlusskolloquium) können bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. - Die Wiederholung erfolgt im gleichen Fach/Modul In Ausnahmefällen kann auf Antrag eine zweite Wiederholungsprüfung für Klausuren und mdl. Prüfungen genehmigt werden - gilt nicht für die Hausarbeit und das Abschlusskolloquium
30 Ergebnis: Erste Staatsprüfung Die Erste Staatsprüfung ist bestanden, wenn jede Teilprüfung mit mindestens ausreichend bewertet wurde. Die Erste Staatsprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die jeweilige Wiederholungsprüfung nicht bestanden wurde, wenn die Meldung zur Wiederholungsprüfung nicht innerhalb von drei Jahren nach Mitteilung der nicht bestandenen Ersten Staatsprüfung erfolgte.
31 Erweiterungsprüfung 29 zusätzliche Fächer/Förderschwerpunkte können parallel studiert werden, die Prüfungen können aber in der Regel erst nach der bestandenen Ersten Staatsprüfung abgelegt werden Voraussetzung: Je ein LN aus der Fachwissenschaft und Fachdidaktik des Hauptstudiums im Erweiterungsfach (bei weiterem FS: Module SDK/MK) im weiteren Fach je eine Prüfungsleistung - schriftlich/mündlich im weiteren FS eine Prüfungsleistung - schriftlich oder mündlich
32 Besonderheiten Abmeldung von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin möglich. schriftliche Benachrichtigung an das Landesprüfungsamt und Prüfer Bitte die Konsequenzen überdenken!
33 Besonderheiten Nach der Zulassung zu einer Teilleistung der Ersten Staatsprüfung ist ein Wechsel der Unterrichtsfächer nicht mehr möglich. Alle Prüfungen müssen in der Regel vor einer Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes abgelegt werden. Ausnahme: ein Unterrichtsfach wird an der Universität zu Köln nicht angeboten (z.b. Technik)
34 Kontaktinformationen Köln (GHRGe/Sopäd) Anschrift: Sprechzeiten: Telefonsprechzeiten: Geschäftsstelle Köln (GHRGe/Sopäd) Gyrhofstraße 19/19a Köln Montag und Donnerstag von Uhr Mittwoch von Uhr Montag und Donnerstag von Uhr, Dienstag und Mittwoch von Uhr Tel.: Fax: / / pruefungsamt1k@pa.nrw.de
35 Auslaufverordnung nach 20 Abs. 4 LABG 2009 Das Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen informiert darüber, dass nach 20 Abs. 4 des Lehrerausbildungsgesetzes vom Studierende, die am in Verbindung mit der Lehramtsprüfungsordnung 2003 eingeschrieben sind, ihr Studium nach diesen Vorschriften beenden können, wenn die Erste Staatsprüfung Für die Lehrämter an Grund-, Haupt-, und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen bis spätestens zum Sommersemester 2016 Für das Lehramt für Sonderpädagogik sowie bei den Lehrämtern für Berufskollegs sowie für Gymnasien und Gesamtschulen bis spätestens zum Sommersemester 2017 abgeschlossen ist. -Ordnung der Universität über das Auslaufen der Lehramtsstudiengänge mit Erster Staatsprüfung
36 Ansprechpartner Telefon e- Mail Sprechzeiten Leitung Günther Kligge Dr. Helmut Kaufmann siehe oben Mi 13:00-15:00h LPO 2003 A- D Christine Bohlen Christine.Bohlen@pa.nrw.de siehe oben Haus 19 LPO 2003 E-G, J, O, Z alte LPO A-Z (P, SI, SoPäd) Petra Gottschalk Petra.Gottschalk@pa.nrw.de siehe oben Haus 19a LPO 2003 H+ K Karin Lambertz Karin.Lambertz@pa.nrw.de siehe oben Haus 19a LPO 2003 I, L- N, Q, U, V, Y Semesteranrechungen GHR/ Sopäd Gabriele Vogel Gabriele.Vogel@pa.nrw.de siehe oben Haus 19a LPO 2003 R, Sch, T alte LPO ( ) A- Z (SII) Claudia Geisler Claudia.Geisler@pa.nrw.de siehe oben Haus 19 LPO 2003 P, S, St, W Sandra Penski Sandra.Penski@pa.nrw.de siehe oben Haus 19 Semesteranrechungen GyGe/ BK Marianne Schuklat Marianne.Schuklat@pa.nrw.de siehe oben Haus 19 Zentrale Dienste Simone Wegwerth Simone.Wegwerth@pa.nrw.de siehe oben Haus 19a Zentrale Dienste Susanne Linder Susanne.Linder@pa.nrw.de siehe oben Haus 19a Zentrale Dienste Sabine Mendetzki Sabine Mendetzki@pa.nrw.de siehe oben Haus 19a
37 Hinweise zur LPO 2003 Hinweise zum Prüfungsverfahren finden Sie auf der Homepage des Landesprüfungsamtes: html
38 Examensleitfaden Die Examensleitfäden der Studierenden-Service- Center sowie weitere Informationen finden Sie unter: GHRGe: Sopäd:
39 Und nun viel Erfolg!
40 Erste Staatsprüfung im Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (GHRGe) und im Lehramt für Sonderpädagogik (Sopäd)
im Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (GHRGe) und im Lehramt für Sonderpädagogik
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