Beratung zum auslaufenden Staatsexamen (LPO 2003, GymGe/BK)
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- Hannah Brinkerhoff
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1 Beratung zum auslaufenden Staatsexamen (LPO 2003, GymGe/BK) Institut für deutsche Sprache und Literatur I
2 Die Fristen Studienabschluss: bis zum Ende des Sommersemesters 2017 (GymGe, Berufskolleg und Sonderpädagogik) letzte Anmeldung zum Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium: bis (Ausschlussfrist). Alle Modulbescheinigungen sowie Leistungs- und Praktikumsnachweise müssen spätestens bis zum Nachreichtermin für das Erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium (Frist: , Abschlusskolloquium: Mai/Juni 2017) nachweisbar sein.
3 Die Fristen Sämtliche Prüfungen (einschließlich der Wiederholungsprüfungen) müssen bis zum abgeschlossen sein. Damit einzelne Prüfungen (im Falle des Nichtbestehens oder im Rahmen eines Freiversuchs) wiederholt werden können, ist es ratsam, das Studium so zu gestalten, dass die Anmeldung zum Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium bis zum erfolgen kann und das Kolloquium in der Prüfungsphase II 2016 (im WS 16/17) abgelegt wird.
4 Derzeit gültige Ausschlussfristen Der Abschluss des Studiums im Lehramt Staatsexamen ist nach dem (GymGe, BK, SoPäd) nicht mehr möglich. Dies gilt auch für die Prüfungen im Erweiterungsfach sowie für den Erwerb mehrerer Lehrämter gemäß 41 LPO. Es bestehen zur Zeit keine Härtefallregelungen, so dass die o.g. gesetzlichen Fristen auch für Studierende mit gesundheitlichen (z.b. Krankheit, Behinderung) und familiären Einschränkungen (z.b. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) gelten.
5 Derzeit gültige Ausschlussfristen Für Studierende, die bereits einen Teil der Staatsprüfung abgelegt haben, ist nach der aktuellen Rechtslage ein Wechsel in den Lehramtsbachelor nicht mehr möglich. Wenn Sie absehen, dass Sie Ihr Studium innerhalb der o.g. genannten Fristen nicht beenden können und noch nicht zu einer Prüfung angemeldet sind, raten wir Ihnen, den Wechsel in den Lehramtsbachelor in Betracht zu ziehen (Bitte konsultieren Sie vorher die Fachberater aller Ihrer Fächer!).
6 Zu erbringende Studien- und Prüfungsleistungen im Hauptstudium Studienleistungen: 9 LNs (+ ggf. TNs) + Praktika (2x5 Wochen) Prüfungsleistungen: 9 Prüfungen (LAGym/Gs: 3 pro Fach, 2 in EWS + Staatsarbeit LA BK: 3 im ersten Fach, 2 im zweiten Fach, 2 in EWS, 1 Berufspädagogik + Staatsarbeit)
7 Zu erbringende Studienleistungen im Hauptstudium 1. Fach: 4 LN (davon 1 in Fachdidaktik) + Schulpraktikum + ggf. TNs 2. Fach: 4 LN (davon 1 in Fachdidaktik) + Schulpraktikum + ggf. TNs Sonderregelung für das 2. Fach im Berufskolleg: 2 LN (davon 1 in Fachdidaktik) + Schulpraktikum EWS: 1 LN + 1 TN (LA Gym/Gs) Sonderregelung im Berufskolleg: 1 LN in EWS und 1 LN in Berufspädagogik
8 Zu erbringende Prüfungsleistungen Voraussetzung für die Anmeldung der ersten Prüfung: Nachweis der Studienvoraussetzungen, Abschluss des Grundstudiums in allen Fächern. Erstes Fach (mind. 1x schriftl. und 1x mündl.) zwei Prüfungen in der Fachwissenschaft eine Prüfung in der Fachdidaktik Zweites Fach (mind. 1x schriftl. und 1x mündl.) zwei Prüfungen in der Fachwissenschaft und im LA Gym/Gs eine Prüfung in der Fachdidaktik
9 Zu erbringende Prüfungsleistungen Erziehungswissenschaft - eine schriftliche Prüfung - erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium (mündlich; vorher müssen alle anderen Prüfungsleistungen im 1. und 2. Fach und in EWS (ggf. Berufspädagogik) abgelegt sein (bis auf Prüfungen im Erweiterungsfach). im LA BK: Berufspädagogik eine schriftliche Prüfung Schriftliche Hausarbeit kann in der Fachwissenschaft oder Fachdidaktik des 1. oder 2. Faches oder in Erziehungswissenschaft geschrieben werden
10 Vorschlag: Planung der Studien- und Prüfungsleistungen vor WS 14/15: 1 LN + fehlende Praktika WS 14/15: 2 LNs + 2 Prüfungsleistungen SoSe 2015: 2 LNs + 2 Prüfungsleistungen WS 15/16: 2 LNs + 2 Prüfungsleistungen SoSe 2016: 2 LNs + Staatsarbeit (schriftl. Hausarbeit) + ggf. Prüfungen im Erweiterungsfach WS 16/17: 1 mündl. Prüfung (Fach 1 oder 2) + Abschlusskolloquium + ggf. Prüfungen im Erweiterungsfach bis hierhin müssen alle SWS + LNs erbracht worden sein! SoSe 2017: ggf. Wiederholungsprüf./ Prüfungen im Erweiterungsfach
11 Planung der Prüfungsleistungen im Erweiterungsfach Die Anmeldung zur letzten Teilprüfung des Staatsexamens in einem Erweiterungsfach kann erst nach dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung erfolgen. Wenn das Abschlusskolloquium im Juni 2017 abgelegt wird, kann danach nur noch eine mündl. Prüfung (4- wöchige Anmeldefrist) erfolgen (bis ). Wenn eine schriftl. Prüfung als letzte Prüfung abgelegt werden soll, muss das Abschlusskolloquium im WS 16/17 abgelegt werden, damit eine fristgerechte Anmeldung (im April 2017) für die Klausur im August/September 2017 eingereicht werden kann.
12 Hilfestellungen Online-Erhebung (durch Rektorat) pers. Studienverlaufsplanung (Sprechstunde) ggf. zusätzliche Lehrveranstaltungen Weitere Fragen?
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