HANDBALLREGIONEN HANNOVER e.v. WESER-SCHAUMBURG-LEINE e. V. Gemeinsamer Spielbetrieb Amtliche Mitteilungen

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1 HANDBALLREGIONEN HANNOVER e.v. WESER-SCHAUMBURG-LEINE e. V. Gemeinsamer Spielbetrieb Amtliche Mitteilungen Anschriften Richtlinien Durchführungsbestimmungen der HR Hannover und der HR WSL für den gem. Spielbetrieb Jugend und Senioren Regionspokal HR Hannover Saison 2015 / 2016

2 Inhalt 3 Vorstand / Ausschüsse HR Hannover 6 Vorstand / Ausschüsse HR WSL 9 Richtlinien 13 Wirtschaftliche Bestimmungen 16 Senioren Auf- Abstiegsregelung 18 Jugendspielbetrieb 19 Anschriften Staffelleiter Jugend 20 DFB Regionspokal HR Hannover 22 Gebühren / GBK lt. DHB/HVN RO 24 Satzung / Ordnungen HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 2

3 Anschriftenverzeichnis HR Hannover Vorstand Vorsitzender: Andreas Multhaupt Rotkäppchenweg Hannover Tel.: 0511/ SV Jugend: Dirk Misterek Hachlandweg 7 a Neustadt Tel.: 05032/94778 misterek@handballregion-hannover.de SV Finanzen: Henning Schrader Geveker Kamp Hannover Tel.: 0511 / schrader@handballregion-hannover.de SV Recht: Harald Schieb Siehkamp Barsinghausen Tel.: / schieb@handballregion-hannover.de SV Spieltechnik: Dr. Karl-Heinz Körfer Wehweg Wennigsen Tel / 1508 drkoerfer@handballregion-hannover.de SV Ausbildung, Vereinsservice, Breitensport: N.N. Technischer Ausschuss Spielausschuss: Vorsitzender SV. Spieltechnik Dr. Karl-Heinz Körfer Mitglieder: Sabine Lammel / Männerspielwartin Christiane Wolff / Frauenspielwartin zust. Staffelleiter(in) / weiteres Mitglied Jugend Ilko Pabst/ Schiedsrichterwart Staffelleiter Senioren Männerspielwartin: ROLM St. 2, RLM St , RKM St , Alte Herren Sabine Lammel Vinnhorster Weg Hannover Tel.: 0511/ s.lammel@handballregion-hannover.de Frauenspielwartin: ROLF St. 2, RLF St , RKF St , Lady Liga Christiane Wolff Tiedgestraße Hannover Tel.: 0511/ c.wolff@handballregion-hannover.de Staffelleiter Pokal: Detlef Faßbinder Rehburg/ Loccum Nordstraße 8 Tel.: 05037/ / fassbinder@handballregion-hannover.de HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 3

4 Jugend - Ausschuss Vorsitzender: Dirk Misterek SV. Jugend Jugendspielwart: Dirk Misterek SV. Ausbildung Staffelleiter Jugend siehe unter Jugendspielbetrieb Sonstige Mitarbeiter Schiedsrichterwart: Ilko Pabst Königsberger Ring Hannover Tel.: 0511/ pabst@handballregion-hannover.de Schiedsrichteransetzer: ROL Senioren, Alte Herren, ml. A und RL Männer Torsten Gorn Stettiner Straße Ronnenberg Tel. 0173/ gorn@handballregion-hannover.de Stanislav Schukin Plauener Straße Hannover Tel. 0176/ schukin@handballregion-hannover.de RL Frauen, Alte Herren, ROL wbl. A und ml. B Daniel Ohmes Brabeckstraße 113 A Hannover Tel. 0511/ ohmes@handballregion-hannover.de ROL wbl. B, C, ml. C, RL wbl. A - C, ml. A C Volker Bartel Am Mönckeberg Seelze Tel. 0511/ bartel@handballregion-hannover.de Schiedsrichterlehrwart: Dr. Thomas Grieskamp Mönkernstraße Hannover Tel. 0177/ grieskamp@handballregion-hannover.de Referent für Leistungshandball: N.N. Schulsportreferent: N.N. RK Senioren und Lady Liga Rüdiger Timm Pelikanstraße Hannover Tel. 0511/ timm@handballregion-hannover.de HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 4

5 Regionssportgericht Vorsitzender Regionssportgericht: Harald Schormann Steintorfeld Gehrden Tel / schormann@handballregion-hannover.de Beisitzer: Rüdiger Timm Hannover, Pelikanstraße 35 Hans-Dieter Wollnik Helpsen, Riepackerstraße 57 Kai Adamski Garbsen, Graham-Bell-Weg 72 Bernhard Lammel Hannover, Vinnhorster Weg 67 Ehrungswesen Handballregion Hannover e. V. Maschstraße 20, Hannover info@handballregion-hannover.de HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 5

6 Anschriftenverzeichnis HR WSL Vorstand Vorsitzender : N.N. Ansprechpartner siehe SV. Spieltechnik stellv. SV. Finanzen: Nicole Kruppa Sachsenhagen Danziger Straße 4 Tel kruppa@hr-wsl.de stellv. SV. Spieltechnik: Manfred Herzog Hameln Pappelallee 5 Tel.: / / herzog@hr-wsl.de stellv. SV. Jugend und Lehrwesen: Manfred Hartmann Schellerten Windmühlenweg 6 Tel.: / 1463 hartmann@hr-wsl.de stellv. SV. Rechtswesen: Thilo Heyken Hildesheim Stephanstraße 12 Tel.: / heyken@hr-wsl.de Spielausschuss stellv. SV. Spieltechnik: Manfred Herzog Hameln Pappelallee 5 Tel.: / / herzog@hr-wsl.de Seniorenspielwart Oliver Bellgardt Algermissen Zum Muttergottesbild 15 Tel / bellgardt@hr-wsl.de Jugendspielwart: Sven Petters Hohenhameln Schlütenstraße 21 Tel / petters@hr-wsl.de Schiedsrichterwart: Christian Pahlke Algermissen St.-Mauritius-Weg 12 Tel / pahlke@hr-wsl.de Staffelleiter/in Senioren Staffelleiter Männer: ROLM St. 1, RLM St. 4, RKM St Ralf-Eckhard Symann Hameln Basbergstraße 41 Tel.: / / symann@hr-wsl.de Staffelleiterin Frauen: ROLF St. 1, RKF St. 4, RKM St. 4 Nicole Kruppa Sachsenhagen Danziger Straße 4 Tel kruppa@hr-wsl.de HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 6

7 Staffelleiter Frauen und Männer: RLF St. 3, RKF St. 3, RLM St. 3, RKM St Oliver Bellgardt Algermissen Zum Muttergottesbild 15 Tel / bellgardt@hr-wsl.de Staffelleiter Jugend: Siehe unter Jugendspielbetrieb Schiedsrichterausschuss Schiedsrichterwart: Christian Pahlke Algermissen St.-Mauritius-Weg 12 Tel / pahlke@hr-wsl.de Schiedsrichteransetzer: ROLF St. 1, ROLM St. 1 Bernd Schumacher Schierstraße Rehburg-Loccum Tel / / schumacher@hr-wsl.de Schiedrsichteransetzer: Vereine alt Bereich Nord Senioren Marcel Malkus Hinter dem Dorfe 43 A Hildesheim Tel / malkus@hr-wsl.de Schiedsrichteransetzer: Vereine alt Bereich Nord Jugend Heiko Wagener Bahnhostraße 14 A Stolzenau Tel / wagener@hr-wsl.de Schiedsrichteransetzerin: Vereine alt Bereich Ost Carmen Emmermann Gronau Georgstraße 17 Tel.: / 2053 emmermann@hr-wsl.de Schiedsrichteransetzer: Vereine alt Bereich Mitte Tino Steinbarth Hildesheim Gebauerstraße 25 Tel.: / / steinbarth@hr-wsl.de Schiedsrichterlehrwart: Norbert Schöttelndreier Sachsenhagen Danziger Straße 9 Tel.: / / schoettelndreier@hr-wsl.de Jugend und Lehrausschuss Vorsitzender: Manfred Hartmann Schellerten Windmühlenweg 6 Tel.: / 1463 hartmann@hr-wsl.de Referent für Kinder und Jugendhandball: Sabine Koch Despetal Bachstraße 3 Tel.: / 1683 koch@hr-wsl.de HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 7

8 Jugendspielwart: Sven Petters Hohenhameln Schlütenstraße 21 Tel / petters@hr-wsl.de Jugendwart: Manfred Hartmann Schellerten Windmühlenweg 6 Tel.: / 1463 hartmann@hr-wsl.de Stützpunktleiter/in: Sabine Koch Despetal Bachstraße 3 Tel.: / 1683 koch@hr-wsl.de Olaf Denecke Stadtoldendorf Kampworth 19 Tel.: / / denecke@hr-wsl.de F - Jugendbeauftragter: Stefan Mensing Despetal Schulstraße 4 Tel.: / mensing@hr-wsl.de Regionssportgericht Vorsitzender: Wolfgang Gümmer Haste Teichweg 28 Tel.: / guemmer@hr-wsl.de Beisitzer: Thomas Niepelt Hameln, Amselweg 20 a Rainer Hasse Hildesheim, Christoph-Hackethal- Straße 32 Christian Zenker Hildesheim, Elise-Bartels-Weg 6 a HVN Geschäftsstelle Handball Verband Niedersachsen Geschäftsstelle Hannover, Maschstraße 20 Tel.: 0511/ hvngs@t-online.de Internet: HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 8

9 Richtlinien für die Durchführung der Senioren- und Jugendmeisterschaften der HR Hannover e.v. und der HR WSL e. V. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Über die Durchführung der Spiele, der der Handballregion Hannover e.v. (HRH) und der HR WSL e. V. (WSL) unterstehenden Mannschaften, entscheiden die Spielausschüsse der Regionen. Es gelten die Satzungen und Ordnungen des DHB und des HVN in der jeweils gültigen Fassung. Gespielt wird nach den "Internationalen Hallenhandballregeln" in der jeweils für den Bereich des DHB gültigen Fassung. 2. Die Jugend und Seniorenmannschaften unterstehen dem Spielausschuss. Aller Schriftverkehr in spieltechnischen Angelegenheiten ist an die jeweils zuständige spielleitende Stelle (Staffelleiter) zu richten. Spielzeiten: Frauen, Männer, 2 x 30 Minuten wbl. A und ml. A Jgd.: 2 x 30 Minuten wbl. B und ml. B Jgd.: 2 x 25 Minuten wbl. C und ml. C Jgd.: 2 x 25 Minuten wbl. D und ml. D Jgd.: 2 x 20 Minuten wbl. E und ml. E Jgd.: 2 x 20 Minuten bei Einzelspielen. Bei Turnierform in der E - Jugend gemäß Turnierspielplan, F Jgd. Runde siehe Jugend. Alle Spiele sind so zu terminieren, dass es nicht zu zeitlichen Überschneidungen mit den nachfolgenden Spielen kommt. Für alle Spiele mit einer Spielzeit von 2 x 30 Minuten sind mindestens 90 Minuten einzuplanen. Kernspielzeiten für Seniorenmannschaften: Samstag 14:00-19:30 Uhr Sonntag 09:00-18:30 Uhr Kernspielzeiten für Jugendmannschaften: Samstag 14:00-19:30 Uhr Sonntag 09:00-17:00 Uhr Samstagsspielzeiten ab 10:00 Uhr sind möglich, aber nur wenn der Gegner dieser Spielzeit zustimmt. E - und F - Jgd. Spieltage dürfen ohne weitere Zustimmung auch Sonnabend ab 10:00 Uhr stattfinden. Abweichende Spieltage und Anwurfzeiten müssen mit dem Gegner abgesprochen werden und sind von der spielleitenden Stelle genehmigen zu lassen. 3. Bei Verzögerungen, die sich aus dem vorher aufgestellten Hallenbelegungsplanes ergeben, müssen von allen Beteiligten Wartezeiten bis zu 30 Minuten akzeptiert werden. 4. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den Schiedsrichterausschuss. Er ist berechtigt Änderungen bei den Ansetzungen der Schiedsrichter vorzunehmen. Einsprüche gegen Schiedsrichteransetzungen sind unzulässig. 5. Auf 55 der SpO DHB / HVN Festspielen und Ummelden wird besonders hingewiesen. Die schriftliche Ummeldung festgespielter Spieler vor dem Einsatz in einer unteren Spielklasse wird zwingend vorgeschrieben. Dieses gilt für Jugendmannschaften nur innerhalb einer Altersklasse. Bei Nichtmeldung wird eine Spielwertung vorgenommen. HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 9

10 6. Bei der Benutzung von Haftmitteln ist den Anweisungen des Heimvereins, bzw. des hallenanmietenden Vereins zwingend Folge zu leisten. Wenn durch Zuwiderhandlungen zusätzlich entstehende Reinigungskosten werden sie dem fehlbaren Verein in Rechnung gestellt. 7. Sämtliche im Hallenverzeichnis aufgeführten Spielhallen werden zum Spielbetrieb zugelassen, auch wenn sie nicht das Spielflächenmaß von 20 x 40 Meter aufweisen. 8. Allen Mitgliedern der Regionsspielleitungen ist gegen Vorlage eines Mitarbeiterausweises freier Eintritt zu gewähren. 9. Die Vereine der in der HRH und WSL spielenden Mannschaften verpflichten sich, die Spiele nach den Bestimmungen und Beschlüssen der HR auszutragen sowie alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Regionen und den mitspielenden Vereinen zu erfüllen. 10. Die Spiele werden in einer Doppelrunde nach Punkten ausgetragen. Andere Spielrunden (z.b. Drei- Vierfachrunden) können von SpA genehmigt werden. Bei Punktgleichheit findet abweichend von der Regelung des HVN der 43 SpO DHB Anwendung. In Fragen der Meisterschaft sowie des Auf- und Abstiegs zählt der direkte Vergleich der punktgleichen Mannschaften. Sollte auch dieser unentschieden sein, werden Entscheidungsspiele gem. 44 SpO DHB angesetzt. DURCHFÜHRUNG DER SPIELE 11. Sollte durch vorinstanzliche Maßnahmen eine andere Regelung, als die in diesen Durchführungsbestimmungen, getroffenen sein, behält sich der Spielausschuss kurzfristige Änderungen vor. Es kommt in jedem Fall die gleitende Skala zur Anwendung. 12. Der Spielplan ist für alle beteiligten Vereine bindend. Der Spielausschuss behält sich Änderungen des Spielplanes aus zwingenden Gründen vor. Spielansetzungen nach Eingabeschluss für Vereine, sind nur mit Zustimmung des Gegners und der Spielleitenden Stelle zulässig. Abweichungen vom Rahmenspielplan sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Gegners möglich. Alle Spielverlegungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. 13. Spielverlegungen gem. 46 SpO DHB / HVN, auch zeitlich oder örtlich, müssen von der spielleitenden Stelle (Staffelleiter/in) genehmigt werden. Hierzu ist es erforderlich, das die beiden beteiligten Vereine sich auf einen Termin einigen und diesen der spielleitenden Stelle (Staffelleiter/in) mitteilen. Dazu ist der in nuliga hinterlegte Antrag zu verwenden. Der angegebene Ablauf ist zwingend einzuhalten und die notwendigen Anlagen sind ebenfalls zwingend beizufügen. Bei Genehmigung ändert der/die Staffelleiter/in das Spiel in der nuliga. Eine Bestätigung erfolgt dann automatisch durch das nuliga Programm. Die beteiligten Vereine überprüfen alle An- bzw. Eingaben. Die Spielverlegungen für das darauffolgende Spielwochenende müssen spätestens am Sonntagabend bis 20:00 Uhr dem/der Staffelleiter/in vorliegen. Spielabsetzungen sind grundsätzlich nicht möglich. Spielverlegungen im Jugendbereich, wegen schulischer oder kirchlicher Veranstaltungen sowie Auswahlmaßnahmen (SpO 82, Abs. 6 DHB / HVN), sind kostenlos, wenn dem schriftlichen Antrag (Frist und formgerecht) eine "amtliche Bescheinigung" der entsprechenden Institution vorgelegt wird. Diese sind den zuständigen Staffelleitern/in umgehend vorzulegen. Bei nicht stattgefundenen Spielen haben sich die beteiligten Vereine innerhalb von 14 Tagen zwingend auf einen neuen Spieltermin zu einigen. HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 10

11 14. Spielverzicht (Nichtaustragung) 48 / I, Abs. 1 SpO DHB / HVN ist unter Einhaltung der 10 Tagesfrist möglich. Bei Spielverzicht wird eine Bearbeitungsgebühr nach GBK fällig. Bei Spielen im D und E Jugendbereich, bei denen der Heimverein den Schiedsrichter stellt, verkürzt sich diese Frist auf 48 Stunden vor Spielbeginn. Die Spielwertung wird von den Staffelleitern/in vorgenommen. 15. Hat ein Spiel nicht stattgefunden, weil eine Mannschaft nicht erschienen ist oder nicht mit der geforderten Mindestzahl von Spielern/innen anreiste, so ist die Mannschaft "NICHT ANGETRETEN" ( 50 SpO DHB / HVN). Ein vollständig ausgefülltes Spielformular ist zwingend abzugeben. Bei nicht Antreten oder nicht rechtzeitiger Spielabsage durch einen Verein, so dass die Schiedsrichter nicht mehr benachrichtigt werden können, stehen den Schiedsrichtern die Fahrtkosten und die Spielleitungsentschädigung zu. 16. In allen Spielklassen haben die Spiele auch bei Nichterscheinen der Schiedsrichter stattzufinden. 17. Mannschaftszurückziehungen sind nur unter Einhaltung der 10 Tagesfrist möglich. Wird die 10 Tagesfrist nicht eingehalten, wird das nächste Spiel als "NICHT ANGETRETEN" gewertet. Mannschaftszurückziehungen sind dem / der zuständigen Staffelleiter/in und dem stellv. Vorsitzenden Spieltechnik mitzuteilen. Die Mannschaftszurückziehung wird von dem/der Staffelleiter/in unter Angabe der Spielklasse und Staffel in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht. Alle beteiligten Mannschaften erhalten über das Zurückziehen der Mannschaft aus nuliga einen automatischen Bescheid. 18. Die Spiele der ersten beiden Spielwochenenden der Regionsoberligen Frauen und Männer werden nicht verlegt. Vor Beginn der Rückrunde müssen grundsätzlich alle Spiele der Hinrunde ausgetragen worden sein. Eine Verlegung bzw. Neuansetzung über das letzte Spielwochenende der jeweiligen Staffel hinaus ist nicht möglich. 19. Für die Ausrichtung der Spiele ist der Heimverein verantwortlich. Für Zeitnehmer und Sekretär sind geeignete Plätze an der Mittellinie zwischen den Auswechselbänken bereitzuhalten. (IHF Regel 1 Figur 3). Für jedes Spiel haben der Heimverein den Zeitnehmer und der Gastverein den Sekretär zu stellen. Zeitnehmer und Sekretär müssen den beteiligten Vereinen angehören. Trifft dies nicht zu, so ist im Spielbericht eine entsprechende Eintragung von den Schiedsrichtern vorzunehmen. Zeitnehmer und Sekretär müssen regelkundige Sportkameraden/innen sein, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Zeitnehmer und Sekretär haben sich 30 Minuten vor Spielbeginn mit den Schiedsrichtern in Verbindung zu setzen und sich im Spielbericht mit vollständiger Anschrift einzutragen. Stellt ein Verein keinen Zeitnehmer bzw. Sekretär, so entscheiden die Schiedsrichter über die Besetzung von Zeitnehmer bzw. Sekretär. Es ist erlaubt, die Aufgaben von Sekretär und Zeitnehmer auf eine Person zu vereinigen. Stehen keine geeigneten Ersatzleute zur Verfügung, so gehen die Aufgaben auf die Schiedsrichter über. Die Schiedsrichter vermerken ihre getroffenen Maßnahmen im Spielbericht. Das Fehlen von Zeitnehmer oder Sekretär ist ebenfalls im Spielbericht einzutragen. 20. Vor jedem Spiel muss ein Spielberichtsbogen des HVN in vierfacher Ausführung in Druckschrift ausgefüllt und spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn beim Kampfgericht mit den Spielausweisen abgeben werden. Der Spielberichtsbogen ist in allen Fällen vom Mannschaftsverantwortlichen lesbar zu unterschreiben. Für das Bereitstellen und ordnungsgemäße Ausfüllen ist der im Spielplan zuerst genannte Verein verantwortlich. Dem Schiedsrichter ist ein mit Absender versehender Freiumschlag für die Zusendung des Spielformulars an den/die zuständige/n Staffelleiter/in vor Spielbeginn vollständig adressiert und HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 11

12 ausreichend frankiert zu übergeben. Für die fristgerechte Zusendung des Spielformulars ist der erstgenannte Schiedsrichter verantwortlich. Die Schiedsrichter senden das ausgefüllte Original noch am Spieltag an die zuständige Spielleitende Stelle. Je eine Durchschrift des Spielberichts erhalten der Heimverein, der Gastverein und die Schiedsrichter. Der Heimverein muss seine Durchschrift bis zum Ende der laufenden Saison für evtl. Rückfragen aufbewahren. Für das Ausfüllen des kompletten Kopfes des Spielberichtsbogen einschließlich der vollständigen Spiel-, Hallen- und Vereinsnummern (auch die des Gegners) ist der in der Spielpaarung zuerst genannte Verein verantwortlich. Für die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht ist der jeweilig eingetragene Mannschaftsverantwortliche zuständig. Die Bezahlung der Schiedsrichter hat vor Spielbeginn durch den erst genannten Verein zu erfolgen. Die Spielberichte müssen noch am Spieltag, Berichte der Aufsicht innerhalb von 3 Tagen nach dem Spiel, an die spielleitende Stelle gesandt werden. Der Mannschaftsverantwortliche ist für die Bezahlung der Schiedsrichter verantwortlich. Spielberechtigt ist nur der, der im Besitz eines gültigen Spielausweises ist. Fehlende Spielausweise sind gem. 13 / I SpO DHB /HVN auf Anforderung innerhalb von fünf Tagen dem zuständigen Staffelleiter vorzulegen. Wird die Frist nicht eingehalten, ist der/die betr. Spieler/in bis zur Vorlage des Spielausweises automatisch gesperrt. 21. Bei allen Spielen haben die Spieler einer Mannschaft einheitliche Trikots zu tragen, von denen sich die, der Torleute beider Mannschaften deutlich unterscheiden müssen (Regel 4:7), die Torhüter einer Mannschaft müssen einheitlich gekleidet sein. Ist die Kleidung gleich oder ähnlich, so muss der Gastverein die Spielkleidung wechseln. Die angegebenen Farben der Spielkleidung einschließlich Torwartkleidung, sind von den Vereinen in nuliga einzupflegen und sind maßgeblich. Die Trikotfarbe Schwarz ist den Schiedsrichtern vorbehalten. 22. Jede Jugendmannschaft muß von einem Betreuer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, begleitet werden. Dieser ist für das Verhalten seiner Mannschaft vor, während und nach dem Spiel verantwortlich. Der Betreuer darf nicht Spieler oder Leiter des Spiels sein und muss sich auf dem Spielberichtsbogen lesbar in Druckschrift eintragen. 23. Der Heimverein hat zwei den Regeln entsprechende Bälle zu stellen und dem Schiedsrichter 15 Minuten vor dem Spiel zur Spielballbestimmung vorzulegen. 24. Alle Senioren- und Jugendmannschaften müssen Brust- und Rückennummern tragen. Ausgenommen davon sind die Mannschaften der F - Jugend. 25. Nebenabsprachen mit den Staffelleitern, Angehörigen der Instanzen etc. gelten als nicht gegeben. Nur schriftliche Anträge sind verbindlich. In allen Zweifelsfällen kommen die SpO, RO des DHB / HVN in Verbindung mit den "Internationalen Hallenhandball-Regeln" zur Anwendung. 26. Die Meldegelder (siehe wirtschaftliche Bestimmungen) für die jeweils laufende Hallenserie wird spätestens bis zum 5. September des gleichen Jahres eingezogen. 27. Für die Anreise zu den Spielen sind von den Mannschaften öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Die evtl. Anreise im privaten PKW erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Das Versagen von privaten PKW gilt als eigenes Verschulden, höhere Gewalt kann auf keinen Fall geltend gemacht werden. Bei verspätetem oder Nichtantreten einer Mannschaft, verursacht durch das Versagen eines öffentlichen Verkehrsmittels oder durch höhere Gewalt, wird das Spiel neu angesetzt, wenn der Nachweis des Nichtverschuldens durch eine amtliche Stelle (Bundesbahn, Polizei) erbracht wird. Den öffentlichen Verkehrsmitteln gleichgesetzt sind Autobusse privater Busunternehmer, die auf Grund einer Konzession zum öffentlichen Gelegenheits- oder Linienverkehr zugelassen sind. HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 12

13 WIRTSCHAFTLICHE BESTIMMUNGEN Die voraussichtlichen Beiträge (Meldegelder gem. 42 / II SpO HVN, Verbandsabgaben) soweit keine Änderungen mehr vom HVN vorgenommen werden betragen für die Hallenserie 2015 / 2016: Meldegeld Verbandsabgabe Gesamt Senioren Frauen, Männer 90,00 125,00 215,00 Jugend A und B 20,00 45,00 65,00 Jugend C 15,00 35,00 50,00 Jugend D 15,00 35,00 50,00 Jugend E 10,00 0,00 10,00 Der Betrag wird von den jeweilig zuständigen Handballregionen eingezogen. Vereine, die nicht am SEPA Lastschriftverfahren der Regionen teilnehmen, haben bei jeder Überweisung eine Verwaltungsgebühr von 25,00 zu zahlen. Schiedsrichter 28. Das Schiedsrichterwesen richtet sich nach den Bestimmungen der SpO DHB/HVN 76, 78 und 78/I, sowie den gültigen Schiedsrichterordnungen der Regionen. Bei einer DmB ist der Spielerpass von den Schiedsrichtern einzuziehen. Dieser muss dann mit einem Freiumschlag beim zuständigen Staffelleiter angefordert werden. Vom Schiedsrichterausschuss werden folgende Spielklassen mit neutralen Schiedsrichtergespannen namentlich besetzt: Regionsoberligen: Frauen, Männer und Alte Herren Regionsoberligen: ml. A Regionsligen: Männer Folgende Spielklassen werden mit neutralen Schiedsrichtergespannen, durch die Vereine namentlich gemeldet, angesetzt: Regionsoberligen: wbl. A und ml. B Regionsligen: Frauen und Alte Herren Folgende Spielklassen werden mit neutralen Schiedsrichtern, durch die Vereine namentlich gemeldet, angesetzt: Regionsoberligen: wbl. B, wbl. C und ml. C Regionsligen: wbl. A, wbl. B, wbl. C, ml. A, ml. B, ml. C Regionsklassen: Frauen, Männer und Lady Liga Alle Spiele der wbl. D, wbl. E, ml. D, ml. E und F Jgd. werden durch vereinseigene, geprüfte, Schiedsrichter geleitet. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch die Schiedsrichteransetzer. Die Ansetzungen erfolgen in mehreren Ansetzungsblöcken. Die jeweiligen Ansetzungen sind von den Schiedsrichter spätestens nach 10 Tagen zu bestätigen. Jeder Schiedsrichtertausch muss zwingend dem zuständigen Schiedsrichteransetzer spätestens bis zu dem jeweiligen Spieltag gemeldet werden. Die Schiedsrichterwarte der Vereine, melden bei Vereinsansetzungen, ihre angesetzten Schiedsrichter der Spiele im jeweiligen Block, schriftlich, bis spätestens 2 Wochen nach Eingang der Ansetzungen, an die jeweilige setzenden Stelle. Bei Nichtmelden erfolgt eine Bestrafung nach dem Gebührenkatalog. HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 13

14 Die Schiedsrichteransetzer/in sind berechtigt, Änderungen bei den Ansetzungen der Schiedsrichter vorzunehmen. Einsprüche gegen Schiedsrichteransetzungen sind unzulässig. Die Vereine haben für jede am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaft (Senioren und Jugend von A C) sämtlicher Spielklassen 1,5 Schiedsrichter zu melden. Schiedsrichter sind möglichst als Gespanne zu melden. Der/das zu einem Spiel angesetzte Schiedsrichter (-gespann) hat die Pflicht, das ihm übertragene Spiel persönlich zu leiten. Eine Vertretung kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung der setzenden Stelle erfolgen. Kann ein Schiedsrichter eine Ansetzung (kurzfristig) nicht wahrnehmen, so ist die Setzende Stelle vor Spielbeginn zu informieren. Gemeldete Schiedsrichter müssen pro Spieljahr mindestens vier Spielaufträge wahrnehmen. Bei weniger als vier Spielaufträgen wird der Schiedsrichter nach Ende des Spieljahres von der Schiedsrichterliste gestrichen und kann erst nach erfolgreicher Teilnahme an einem SR-Lehrgang wieder gemeldet werden. Über Ausnahmen entscheidet der Schiedsrichterausschuss. Bei fehlenden Schiedsrichtern müssen sich die alle beteiligten Mannschaften auf eine/n Sportfreund/in für die Leitung des Spieles einigen. KEIN SPIEL DARF WEGEN FEHLENDER SCHIEDSRICHTER AUSFALLEN!!! 29. Auslagenersatz für Schiedsrichter Für die Spiele der ROL Frauen, Männer beträgt die Spielleitungsentschädigung 18,00. Für alle anderen angesetzten Klassen ist eine Spielleitungsentschädigung von 16,00 pro Schiedsrichter zu zahlen. Darüber hinaus werden Fahrtkosten mit 0,30 pro Kilometer ab Wohnort erstattet. Die Schiedsrichter sollen Fahrgemeinschaften bilden. Als Entfernung gelten die gefahrenen km von der Wohnung der Schiedsrichter (es zählt nur der Wohnort, der im Geltungsbereich der HR H und der HR WSL liegt) bis zum Spielort (Halle) und zurück. Bei Umwegen ist dies im Spielbericht zu vermerken. Bei Wochentagspielen (Montag bis Freitag) erhöht sich die Spielleitungsentschädigung, wenn es kein gesetzlicher Feiertag ist, je Schiedsrichter um 5,-. Die erhöhten Spielleiterentschädigungen hat der Verein zu tragen, der die Verlegung beantragt hat. Werden von den Vereinen zu Spielen für das ein Einzelschiedsrichter angesetzt werden kann, Gespanne gemeldet, beträgt die Spielleitungsentschädigung 16 pro Schiedsrichter. Auf Verlangen des Heimvereins haben die Schiedsrichter auf der Vereinsquittung die Adresse ihrer Anreise anzugeben. Jeder Schiedsrichter ist für die Versteuerung seiner Tagegelder und Fahrtkosten selbst verantwortlich. Die Handballregionen übernehmen hierfür keine Haftung. Spielbetrieb 30. Spielergebnisse: Die Vereine haben ihre Ergebnismeldungen direkt in nuliga einzugeben. Die Eingaben haben Sonntag bis spätestens 24:00 Uhr, am entsprechenden Spielwochenende zu erfolgen. Wochentagspiele sind direkt nach Spielende einzugeben. HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 14

15 31. Für Auskünfte in Rechtsangelegenheiten stehen den Vereinen die SV Recht der Handballregionen zur Verfügung. 32. Für Auskünfte in Verwaltungs- und nicht spieltechnischen Angelegenheiten steht der jeweilige erste Vorsitzende der Handballregionen zur Verfügung. 33. Die vom Mannschaftsverantwortlichen oder Vereinsvertreter zum Spielgeschehen vorgebrachten Einspruchsgründe sind vom Schiedsrichter auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken. Die beiden Mannschaftsverantwortlichen bzw. Vereinsvertreter haben die Kenntnisnahme der im Spielberichtsbogen vermerkten Einspruchsgründe unterschriftlich zu bestätigen. Sonderberichte der "Amtlichen Aufsicht", des Kampfgerichtes und Einsprüche, die nicht formgerecht auf dem Spielberichtsbogen vermerkt sind, dürfen nicht verhandelt werden (siehe 34 RO DHB / HVN). Einsprüche sind auf einem Vereinsbriefbogen in sechsfacher Ausfertigung, innerhalb von drei Tagen an den Vorsitzenden des jeweiligen Regionssportgerichtes per Einschreiben einzureichen. Der Einzahlungsbeleg über die Einspruchsgebühr in Höhe von 25 ist beizufügen. 34. Bei einer DmB ist der Spielerpass von den Schiedsrichtern einzuziehen. Dieser muss mit einem Freiumschlag vom jeweiligen Verein beim Staffelleiter angefordert werden. 35. Nach 73 SpO DHB / HVN sind Freundschaftsspiele und Turniere anmeldepflichtig. Für die Anmeldung von Freundschaftsspielen und Turnieren "innerhalb" der jeweiligen HR ist der Ausrichter verantwortlich. Bei Teilnahme an Veranstaltungen "außerhalb" der jeweiligen HR muss jeweils der zur Handballregion gehörende Verein einen Antrag stellen. Anträge für die Jugend- und Seniorenmannschaften sind an die jeweiligen Staffelleiter zu stellen. Sofern nicht innerhalb einer Woche eine Nichtgenehmigung angezeigt wird, gilt der Antrag als genehmigt. 36. Der Heimverein ist verpflichtet, bei Unfällen 1. Hilfe zu leisten. 37. Der Heimverein ist verpflichtet für angemessene Umkleide- und Duschmöglichkeiten der Gastvereine und Schiedsrichter zu sorgen. 38. Der die Halle stellende Verein ist für die Ordnung vor, während und nach dem Spiel verantwortlich. Er hat zur Aufrechterhaltung der Ordnung und dem Schutz aller am Spiel beteiligten die notwendige Anzahl von Ordnern zu stellen. Diese sind durch entsprechende Kennzeichnung (Armbinden) kenntlich zu machen. Der Heimverein hat für ungehinderten Zu- und Abgang zu den Kabinen und Spielfläche zu sorgen. 39. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird von den Regionen nicht übernommen. 40. Bei Punktgleichheit findet abweichend von der Regelung des HVN der 43 SpO DHB Anwendung. In Fragen der Meisterschaft sowie des Auf- und Abstiegs zählt der direkte Vergleich der punktgleichen Mannschaften. Sollte auch dieser unentschieden sein, werden Entscheidungsspiele gem. 44 SpO DHB angesetzt. 41. Jeder in den Handballregionen spielende Vereine hat die Amtl. Mitteilungen der HR H und der HR WSL zu beziehen. Die Gebühren sind in der GBO aufgeführt und werden nur für die jeweilig zuständige Region erhoben. HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 15

16 42. Nach Ende der Saison werden die Kosten für die Schiedsrichter für jede Staffel gleichmäßig auf alle teilnehmenden Mannschaften verteilt (Poolung). Die erhöhten Spielleiterentschädigungen fließen nicht mit in die Schiedsrichterpoolung ein. 43. Die Regionsklassen 2 und 3 der Senioren werden in der Saison 2015/2016 nicht mit Mannschaften besetzt, können aber in der Saison 2016/2017 bei Bedarf mit Mannschaften aus den oberen Klassen oder durch neu Meldungen gefüllt werden. Auf- und Abstiegsregelung Ein Verzicht auf einen Aufstieg im Seniorenbereich von den ROLigen in die Landesligen ist nicht möglich. Auf die Satzung des DHB/HVN wird hingewiesen ( 11 Abs. 5a KK) In den beiden Regionsoberligen Männer und Frauen darf analog 40 / I, Abs.1 SpO HVN jeweils nur eine Mannschaft eines Vereins/ Spielgemeinschaft spielen. Die Tabellenersten der Regionsoberligen Frauen und Männer steigen in die Landesliga auf. Kann eine Mannschaft gem. 40 Abs. 4 SpO DHB in Verbindung mit 40 / I Ziff. 1 SpO HVN nicht aufsteigen, so steigt die nächst platzierte Mannschaft bis höchstens Platz drei der Abschlusstabelle auf. Zusätzliche Aufsteiger zur Landesliga werden durch Qualifikationsspiele der beiden Zweitplatzierten der Regionsoberligen Frauen und Männer ermittelt. Der Spielmodus wird rechtzeitig bekannt gegeben. Kann eine Mannschaft gem. 40 Abs. 4 SpO DHB in Verbindung mit 40 / I Ziff. 1 SpO HVN nicht aufsteigen, so kann die nächst platzierte Mannschaft bis höchstens Platz drei der Abschlusstabelle an den Aufstiegsspielen teilnehmen. Verzicht auf einen Aufstieg aus den Spielklassen der RL, RK bei den Senioren kann auf Antrag vom Spielausschuss genehmigt werden. Der Antrag auf nicht Aufstieg muß spätestens 10 Tage nach dem letzten Spieltag der jeweiligen Staffel dem Spielausschuss vorliegen. Männer Die Regionsoberligen spielen in zwei Staffeln. Die Staffelersten spielen den gemeinsamen Meister aus. Der Spielmodus wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die letzten drei Mannschaften jeder Staffel steigen in die Regionsligen ab. Sollten aus der Landesliga mehr Mannschaften in die Region absteigen bzw. nicht genügend aufsteigen, um die Regelstaffelstärke von 14 Mannschaften für die Saison zu erreichen, kommt die gleitende Skala zur Anwendung. Kann eine Mannschaft gem. 40 Abs. 4 SpO DHB in Verbindung mit 40 / I Ziff. 1 SpO HVN nicht aufsteigen, so kann die nächst platzierte Mannschaft bis höchstens Platz drei der Abschlusstabelle an den Aufstiegsspielen teilnehmen. Die Regionsligen spielen in 4 Staffeln. Die Staffelersten steigen in die Regionsoberliga auf. Die Staffelzweiten spielen weitere Aufsteiger aus. Der Spielmodus wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Tabellenletzten jeder Staffel steigen in die Regionsklassen ab. Sollten aus den Regionsoberligen mehr Mannschaften in die Regionsligen absteigen bzw. nicht genügend aufsteigen, um die Regelstaffelstärke von 12 Mannschaften für die Saison zu erreichen, kommt die gleitende Skala zur Anwendung. Kann eine Mannschaft gem. 40 Abs. 4 SpO DHB in Verbindung mit 40 / I Ziff. 1 SpO HVN nicht aufsteigen, so kann die nächst platzierte Mannschaft bis höchstens Platz drei der Abschlusstabelle an den Aufstiegsspielen teilnehmen. HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 16

17 Die Regionsklassen spielen in sieben Staffeln. Die Staffelersten steigen in die Regionsligen auf. Die Staffelzweiten spielen bei Bedarf weitere Aufsteiger aus. Der Spielmodus wird rechtzeitig bekannt gegeben. Alte Herren Die Spielklassen der "Alten Herren" sind eine eigene Altersklasse im Sinne des 37 SpO DHB und HVN. In diesen Klassen dürfen Spieler ab 32 Jahre teilnehmen.es gilt die Stichtagsregel des 37/I SpO. Je Mannschaft dürfen in Meisterschaftsspielen zwei Spieler ab 30 Jahren eingesetzt werden. Es gilt die Stichtagsregel des 37 /I SpO DHB und HVN. Die Alten Herren spielen in einer Regionsoberliga, einer Regionsliga und einer Regionsklasse. Der Tabellenletzten steigt in die Regionsliga ab. Der letzte der Regionsliga steigt in die Regionsklasse ab. Der Staffelsieger der Regionsliga steigt in die Regionsoberligen auf. Der Staffelsieger der Regionsklasse steigt in die Regionsliga auf. Frauen Die Regionsoberligen spielen in zwei Staffeln. Die Staffelersten spielen den gemeinsamen Meister aus. Der Spielmodus wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die letzten drei Mannschaften jeder Staffel steigen in die Regionsligen ab. Sollten aus der Landesliga mehr Mannschaften in die Region absteigen bzw. nicht genügend aufsteigen, um die Regelstaffelstärke von 12 Mannschaften für die Saison zu erreichen, kommt die gleitende Skala zur Anwendung. Kann eine Mannschaft gem. 40 Abs. 4 SpO DHB in Verbindung mit 40 / I Ziff. 1 SpO HVN nicht aufsteigen, so kann die nächst platzierte Mannschaft bis höchstens Platz drei der Abschlusstabelle an den Aufstiegsspielen teilnehmen. Die Regionsligen spielen in drei Staffeln. Die Staffelersten und zweiten steigen in die Regionsoberliga auf. Die Tabellenletzten jeder Staffel steigen in die Regionsklassen ab. Sollten aus den Regionsoberligen mehr Mannschaften in die Regionsligen absteigen bzw. nicht genügend aufsteigen, um die Regelstaffelstärke von 12 Mannschaften für die Saison zu erreichen, kommt die gleitende Skala zur Anwendung. Kann eine Mannschaft gem. 40 Abs. 4 SpO DHB in Verbindung mit 40 / I Ziff. 1 SpO HVN nicht aufsteigen, so kann die nächst platzierte Mannschaft bis höchstens Platz drei der Abschlusstabelle an den Aufstiegsspielen teilnehmen. Die Regionsklassen spielen in vier Staffeln. Die Staffelersten steigen in die Regionsligen auf. Die Staffelzweiten spielen bei Bedarf weitere Aufsteiger aus. Der Spielmodus wird rechtzeitig bekannt gegeben. Lady Liga Die Spielklassen der "Lady-Liga" sind eine eigene Altersklasse im Sinne des 37 SpO DHB und HVN. In diesen Klassen dürfen Spielerinnen ab 32 Jahre teilnehmen. Je Mannschaft dürfen in Meisterschaftsspielen zwei SENIOREN-Spielerinnen unter 32 Jahren eingesetzt werden, die nicht auf Landesebene oder in höheren Spielklassen zum Einsatz kommen. Es gilt die Stichtagsregel des 37/I SpO DHB und HVN. Die LadyLiga spielt in einer Staffel. Der Tabellenerste ist gemeinsamer Regionsmeister. HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 17

18 Jugendspielbetrieb Allgemeine Bestimmungen 1. Über die Durchführung der Spiele des gemeinsamen Spielbetriebes der Männlichen und weiblichen Jugend A, B, C, D, E und F entscheiden die Vorstände der beteiligten Regionen. Es gelten die Satzungen und Ordnungen des DHB und des HVN in der jeweils gültigen Fassung. Gespielt wird nach den internationalen Handballregeln in der jeweils für den Bereich des DHB gültigen Fassung. Stehen Bestimmungen dieser DFB im Gegensatz zu den Bestimmungen der Ordnungen des DHB oder HVN, haben die Bestimmungen des DHB und des HVN Vorrang. 2. Die Vereine, der im gemeinsamen Spielbetrieb der männlichen und weiblichen Jugend A, B, C, D, E und F spielenden Mannschaften verpflichten sich, die Spiele nach den Bestimmungen und Beschlüssen des HVN und den dazu von den beteiligten Regionen gemeinsam getroffenen Vereinbarungen bis zum Ende der Saison auszutragen, sowie alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber der jeweils Spielleitenden Region und den mitspielenden Vereinen zu erfüllen. 3. Sollten einzelne Punkte hier nicht geregelt sein, gelten die allgemeinen DFB der jeweils spielleitenden Stelle oder im Zweifel die Entscheidung des Spielausschusses derselben. 4. Für Auskünfte in Rechtsangelegenheiten stehen die Rechtswarte der beteiligten Regionen zur Verfügung. 5. Für Streitfragen, die sich aus dem Spielbetrieb und den Spielen ergeben, ist als erste Rechtsinstanz das Regionssportgericht der jeweiligen Spielleitenden Stelle zuständig: ml. Jgd.: A, B, C, D, und E - Jugend der Vorsitzende des Regionssportgerichtes der Region Hannover: Harald Schormann Steintorfeld Gehrden Tel.: / schormann@handballregion-hannover.de wbl. Jgd.: A, B, C, D, E - Jugend und F - Jugendspielbetrieb Vorsitzende des Regionssportgerichtes der Region WSL: Wolfgang Gümmer Teichweg Haste Tel.: / wolfgangguemmer@aol.de Einsprüche sind in 6 - facher Ausfertigung per Einschreiben einzureichen. Der Einzahlungsbeleg über die Einspruchsgebühr in Höhe von 25,00 ist beizufügen. Die Form- und Fristvorschriften der Rechtsordnung (RO DHB) sind zu beachten. Spieltechnische Bestimmungen 6. Die spieltechnische Leitung der Spiele der wbl. und ml. Jugend A, B, C, D, E und F Jugend obliegt dem Spielausschuss der jeweils spielleitenden Stelle. Meldungen, sowie sämtlicher Schriftverkehr sind an die zuständige spielleitende Stelle zu richten: HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 18

19 Staffelleiter/in Jugend ml. Jgd. A: Britta Scherbanowitz Seelze Alte Aue 1 Tel.: 0511/ scherbanowitz@handballregion-hannover.de ml. Jgd. B: Birgit Niemeyer Hannover Herrenhäuser Straße 65 Tel.: 0511/ / niemeyer@handballregion-hannover.de ml. Jgd. C: Sarah Faßbinder Seelze Engelkestr.3 Tel: s.fassbinder@handballregion-hannover.de ml. Jgd. D: Vanessa Giesecke Hannover Neidenburger Weg 11 Tel.: 0511/ giesecke@handballregion-hannover.de ml. Jgd. E: Detlef Faßbinder Rehburg/ Loccum Nordstraße 8 Tel.: 05037/ / fassbinder@handballregion-hannover.de wbl. Jgd. B: Andre Dahlke Harsum Neumarker Straße 13 Tel.: / 6885 dahlke@hr-wsl.de wbl. Jgd. C: Hans-Günther Schmidtchen Nienburg Celler Straße 179, Tel.: 05021/ schmidtchen@hr-wsl.de wbl. Jgd. D + E: Sven Petters Hohenhameln Schlütenstraße 21 Tel / petters@hr-wsl.de F Jgd. St. A: Jürgen Klare Lehrte Arndtstraße 26 Tel.: 05132/ klare@handballregion-hannover.de F Jgd. St. B + C: Stefan Mensing Despetal, Schulstr. 4 Tel.: / mensing@hr-wsl.de wbl. Jgd. A: Kerstin Latzel Hameln Am Fischerhof 21 Tel.: / / latzel@hr-wsl.de 7. Der Modus zur Ermittlung der Meister wird nach dem Jugendstaffeltag bekanntgegeben. Die gemeinsamen Regionsmeister können ohne weitere Qualifikation an den Aufstiegsspielen zur Landesliga teilnehmen. Der Spielbetrieb der Jugend E und der F-Jugendspielbetrieb sind gesondert geregelt. 8. Die Bestimmungen des 20 Abs. 2 SpO DHB / HVN sind zu beachten. Dabei dürfen die Jugendlichen an einem Kalendertag nur in zwei Spielen über die volle Spielzeit mitwirken (s. a. 22 Ziffer, Abs. 2 SpO HVN/DHB und 22 / I SpO HVN). HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 19

20 Richtlinien für die Durchführung der DHB Regionspokalspiele Frauen, Männer und Jugend in der Handballregion Hannover e.v. für das Jahr 2015/16 Verantwortlich für die Durchführung der Pokalspiele in der Handballregion Hannover e.v. ist: Detlef Faßbinder, Nordstrasse 8, Rehburg/Loccum, Tel.: Für die Durchführung der Pokalspiele gelten die internationalen Handballregeln in der jeweils gültigen Fassung, die Spiel- und Rechtsordnung des HVN/DHB. 2. Spielberechtigt sind nur Mannschaften der HRH, die auch am Spielbetrieb der Meisterschaftsrunde teilnehmen und Spieler/innen, die auch in der Hallenserie 2015/2016 in der HRH spielberechtigt und dort Stammspieler/innen sind. Spieler/innen, die höher festgespielt sind oder zu Beginn der Saison waren/ bzw. regelmäßig höher spielen, sind nicht für den Regionspokal teilnahmeberechtigt. Mit dem Festspielen/bzw. regelmäßiger Teilnahme in der Landesliga oder höher verliert der/die Spieler/in die Teilnahmeberechtigung für die nächste und die folgenden Runden im Regionspokal. Das gilt auch bei Vereinswechsel innerhalb der Saison. Eine Rückmeldung ist nicht möglich. Jugendspieler/innen mit Doppelspielrecht bzw. Seniorenspielberechtigung sind nur teilnahmeberechtigt, wenn sie nicht im Regionsjugendpokal teilnehmen und Stammspieler/innen einer Mannschaft der Region (auch Jugendbereich) sind. Das Doppelspielrecht für Jugendspieler/innen wird außer Kraft gesetzt. Bei Nichtbeachtung wird die jeweilige Mannschaft disqualifiziert. 3. Soweit ein Verein mehrere Mannschaften gemeldet hat, kann ein/e Spieler/in nur in einer Mannschaft spielen. Ein Wechseln oder Ummelden ist nicht möglich. Das gilt auch, wenn die Mannschaft ausgeschieden ist. 4. Der Regionspokal wird in Turnierrunden ausgespielt. Je nach Meldungsstärke erfolgt die Auslosung in Turniergruppen, die mit Datum in den AM und NuLiga veröffentlicht werden. 5. Jeder teilnehmende Verein meldet zu den Pokalturnieren eine entsprechende Halle. Für die Final-Four- Spiele können ausschließlich Doppelsporthallen gemeldet werden. 6. Die qualifizierten Mannschaften (richtet sich nach der Anzahl, die an den HVN gemeldet werden können) können am nächst höheren Pokalwettbewerb teilnehmen. 7. Die Turnierrunden finden je nach Meldung an folgenden Wochenenden statt: Runde 1: 12./ Runde 2: 19./ Runde 3: 09./ Final Four 16./ Der Austragungsort der Regionspokalendspiele wird in den AM bekannt gegeben. 8. Die Spielzeit der einzelnen Turnierspiele richtet sich nach Anzahl der teilnehmenden Vereine und wird zeitnah in den AM veröffentlicht. HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 20

21 9. Der ausrichtende Verein stellt regelkundige Sportsfreunde für das Kampfgericht ab. Jeder Verein stellt einen regelgerechten, spielfähigen Ball. 10. Der ausrichtende Verein stellt eine Tischstoppuhr zur Verfügung. Der Zeitnehmer und der Sekretär haben den Mannschaftsverantwortlichen jederzeit Uhreneinsicht zu ermöglichen. Zeitstrafenkarten sind zu führen. Team-Time-Out- Karten werden ab einer Spielzeit von mehr als 30 Minuten geführt. 11. Das Spielformular stellt der erstgenannte Verein in dreifacher Ausfertigung. Es ist ausgefüllt mindestens 15 Minuten vor Spielbeginn mit den Spielausweisen den Schiedsrichtern auszuhändigen. Der ausrichtende Verein hat einen adressierten Freiumschlag für alle Spielformulare bereitzuhalten. Je eine Ausfertigung der Spielformulare verbleibt beim ausrichtenden Verein und kann jederzeit auf Anforderung der Spielleitung übersandt werden. Die Ergebnisse werden am Spieltag nach Turnierende in die NuLiga eingegeben. 12. Endet ein Spiel unentschieden, folgt sofort ein 7-Meter-Werfen, die Tore des 7-Meter-Werfens werden zum Spielergebnis zugerechnet. 13. Bei einer DmB ist die betroffene Person vorläufig für den Rest des Turniers gesperrt, über weitere Maßnahmen entscheidet der Spielausschuß. 14. Die Schiedsrichter werden in den Turnieren der Senioren und der Jugend A + B von der Handballregion Hannover angesetzt. In allen übrigen Altersklassen hat jeder teilnehmende Verein für die Stellung eines Schiedsrichters für das jeweilige Turnier zu sorgen. Die Organisation über die Einsätze der SR übernimmt der ausrichtende Verein und teilt diese gleich zu Beginn des Turniers den jeweiligen Vereinen mit. Mit Einverständnis der teilnehmenden Vereine kann auch der Ausrichter sämtliche Schiedsrichtereinsätze übernehmen. Die Leitung der Final-Four- Spiele wird durch von der HRH angesetzte Schiedsrichter übernommen. Kein Pokalspiel darf wegen fehlendem Schiedsrichter ausfallen. 15. Nenngeld und Spielabgaben für die Pokalrunde siehe Gebührenordnung (GBO). Der ausrichtende Verein ist für die Entschädigung der Schiedsrichter verantwortlich. Die Vereine teilen sich die Kosten für die Schiedsrichter. Der Ausrichter trägt die Kosten für die Halle, die Gastvereine tragen ihre Fahrtkosten. 16. Die am Regionspokal teilnehmenden Mannschaften sind der NuLiga und den AM zu entnehmen. Alle Vereine prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung. 17. Für die Spiele auf Landesebene gelten die Bestimmungen des HVN. 18. Im Übrigen gelten die Richtlinien und der Geldbußenkatalog bzw. die Gebührenordnung der Handballregion Hannover e.v. 19. Die Veröffentlichung der Turnierpaarungen und die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt über NuLiga. 20. Abmeldungen/Zurückziehungen vom Pokalspielbetrieb sind gesondert bei dem Verantwortlichen für den Pokalspielbetrieb zu melden. HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 21

22 Strafmaßnahmen und Geldbußen Strafmaßnahmen und Geldbußen für Vergehen von Spielern und Offiziellen im Wettkampfbereich oder Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten werden im Rahmen der 17 und 25 RO DHB bzw. der ergänzenden Bestimmungen des HVN ( 17 /I und 25 / I RO HVN) verhängt. Weitere Geldbußen werden gemäß dem Geldbussenkatalog der spielleitenden Region erhoben. Geldbußen-Katalog Der Handballregionen Weser-Schaumburg-Leine e. V. und Hannover e. V. Strafmaß und Geldbußen für Vergehen von Spielern und Offiziellen im Wettkampfbereich Für Ordnungswidrigkeiten werden Geldbußen gemäß 25 RO DHB und 25 / I RO HVN verhängt. Soweit in den Ordnungen keine festen Beträge für Ordnungswidrigkeiten festgesetzt sind, gelten für nachstehend aufgeführte Ordnungswidrigkeiten die folgenden Geldbußen: DHB RO 25/1 Schuldh. Nichtantreten - Seniorenmannschaft 1.Fall 80, DHB RO 25/1 Schuldh. Nichtantreten - Seniorenmannschaft 2.Fall 100, DHB RO 25/1 Schuldh. Nichtantreten - Seniorenmannschaft 3. Fall 120, DHB RO 25/1 Schuldh. Nichtantreten - Seniorenmannschaft an den letzten zwei Spieltagen 160,00-240, DHB RO 25/1 Schuldh. Nichtantreten - Jugendmannschaft 1. Fall 40, DHB RO 25/1 Schuldh. Nichtantreten - Jugendmannschaft 2. Fall 50, DHB RO 25/1 Schuldh. Nichtantreten - Jugendmannschaft 3. Fall 60, DHB RO 25/1 Schuldh. Nichtantreten - Jugendmannschaft an den letzten zwei Spieltagen 80,00-120, DHB RO 25/3 Vernachlässigen des Ordnungsdienste 50,00-500, DHB RO 25/4 Verschulden eines Spielabbruches durch einen Verein 250, DHB RO 25/5 Spiele ohne Genehmigung, Spiele gegen gesperrte Mannschaften, Spiele von gesperrten Mannschaften 50, DHB RO 25/6 Unvorschriftsmäßiger Platzaufbau - z. B. defekte Netze 15, DHB RO 25/7 Fehlen von ordnungsgemäßen Spielberichts- oder Abrechnungsformularen 15, DHB RO 25/9 Verspätetes Absenden von Spielberichten oder Abrechnungsformularen 15, DHB RO 25/10 Nichtmelden/Verspätete Eingabe der Spielergebnisse (NU Liga) je Mannschaft 15, DHB RO 25/11 Fehlen von Spielausweisen - je Spielausweis 6, DHB RO 25/11 Fehlen von Spielausweisen - je Mannschaft 30, DHB RO 25/12a Nicht fristgerechte Vorlage des Spielausweises 10, DHB RO 25/12c Nicht fristger. Umschreibung des Spielausweises von Jugend auf Senioren 10, DHB RO 25/13 Fehlen/Nichteintrag des Zeitnehmers oder Sekretärs 25, DHB RO 25/14 Zurückziehen gemeldeter Mannschaften während der Meisterschaft - Senioren 100, DHB RO 25/14 Zurückziehen gemeldeter Mannschaften während der Meisterschaft - Jugend 50, DHB RO 25/15 Unvorschriftsmäßige Spielkleidung; fehlende Brust- oder Rückennummer, fehlende Auswechseltrikot je Spieler/in DHB RO 25/15 Unvorschriftsmäßige Spielkleidung; fehlende Brust- oder Rückennummer, fehlende Auswechseltrikot / Mannschaft 5,00 30, DHB RO 25/15 Unvorschriftsmäßige Spielkleidung; Schiedsrichter 5,00 HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 22

23 DHB RO 25/16 Schuldhaftes Ausbleiben von Schiedsrichtern bei Spielen oder Lehrgängen 1. Fall 35, DHB RO 25/16 Schuldhaftes Ausbleiben von Schiedsrichtern bei Spielen 2. Fall 50, DHB RO 25/16 Schuldhaftes Ausbleiben von Schiedsrichtern bei Spielen 3. Fall 100, DHB RO 25/17 Mangelhaftes oder fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichtsformulares 5, Richtlinien DFB 28 Nicht einziehen von Spielerpässen durch die Schiedsrichter 5, DHB RO 25/22 Fehlende Begleitung einer Jugendmannschaft durch einen volljährigen Betreuer 30, HVN RO 25/I/4 Durchführen eines Freundschaftsspieles oder Turniers ohne Anzeige bei der spielleitenden Stelle 50, HVN RO 25/I/6 Nichtmeldung der erforderlichen Schiedsrichter/pro SR 100, Richtlinien DFB 28 Fehlen der namentlichen Meldung der Schiedsrichter bei Vereinsansetzungen (je Fall) 20, HVN RO 25/I/13 Unvollständiger Spielausweis; fehlendes Lichtbild, fehlende Unterschrift (Inhaber/Verein), fehlender Vereinsstempel 10, HVN RO 25/I/20 Nichtbeachten einer Amtl. Bekanntmachung 30, DHB/HVN SPO 48/I Genehmigter Spielverzicht - Senioren 50, DHB/HVN SPO 48/I Genehmigter Spielverzicht - Senioren - letzten 2 Spieltage 100, DHB/HVN SPO 48/I Genehmigter Spielverzicht - Jugend 25, DHB/HVN SPO 48/I Genehmigter Spielverzicht - Jugend - letzten 2 Spieltage 50, Spielverzicht an den letzten beiden Spieltagen - das Zweifache der Geldbuße Vergehen von Spielern und Offiziellen im Wettkampfbereich Für Vergehen von Spielern und Offiziellen im Wettkampfbereich werden neben den Sperren des 17 RO DHB folgende Geldstrafen verhängt: DHB RO 17, Ziffer (5) a) Besonders rücksichtslose, gefährliche, vorsätzliche oder arglistige Aktionen (Regel 8:6, der IHR) gegen Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär und Spielaufsicht. Technischen Delegierten können von der Spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu 10 Meisterschafts- bzw. Pokalspiele bestraft werden und / oder einer Geldstrafe belegt werden DHB RO 17, Ziffer (5) b) Besonders rücksichtslose, gefährliche, vorsätzliche oder arglistige Aktionen (Regel 8:6, der IHR) gegen Spieler, Mannschaftsoffiziellen und anderen Personen können von der Spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu 10 Meisterschafts- oder Pokalspielen und/oder einer Geldstrafe belegt werden DHB RO 17, Ziffer (5) c) Besonders grob unsportliches Verhalten (Regel 8:10, der IHR) kann von der Spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu 4 Meisterschafts- oder Pokalspiele und/oder einer Geldstrafe belegt werden. 200,00 150,00 80, DHB RO 17, Ziffer (5) d) Grob unsportliches Verhalten oder wiederholt unsportliches Verhalten eines Mannschaftsoffiziellen kann von der Spielleitenden Stelle mit einer Geldstrafe belegt werden. 60,00 Im Wiederholungsfall verdoppeln sich die Geldbußen zu Ziffer DHB RO 19/2 Einsatz von nichtspielberechtigten Spielern - Senioren 60, DHB RO 19/2 Einsatz von nichtspielberechtigten Spielern - Senioren Wiederholugsfall 120, DHB RO 19/2 Einsatz von nichtspielberechtigten Spielern - Jgd A-E 30, DHB RO 19/2 Einsatz von nichtspielberechtigten Spielern - Jgd A-E Wiederholungsfall 60,00 HANDBALLREGION HANNOVER e.v. DFB 2015/2016 Seite 23

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