Bombenentschärfung Karthause
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- Ida Solberg
- vor 6 Jahren
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1 Bombenentschärfung Karthause Häufige Fragen und Antworten - FAQ Durch die Bombenfunde der letzten Jahre sind die Koblenzer Bürgerinnen und Bürger schon recht erfahren, wie eine Evakuierungsmaßnahme abläuft. Die Vorbereitungen sind in diesem Fall sehr umfangreich und bedürfen der ausführlichen Informationen aller Beteiligten. Aus der Erfahrung der letzten Jahre haben wir für Sie eine Liste der häufig gestellten Fragen zusammengefasst. Wir bitte Sie sich hier zu informieren und nur in zwingenden Ausnahmefällen das Bürgertelefon anzurufen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Wann genau findet die Evakuierungsmaßnahme statt? Am Samstag, den 2. September Als betroffene Bürgerinnen oder Bürger müssen Sie ihre Wohnungen/ Ihr Haus so zeitig verlassen, dass Sie sich um 13:00 Uhr außerhalb des Evakuierungsbereiches befinden! Bin ich verpflichtet meine Wohnung zu verlassen? Ja, denn dies ist eine behördliche Anordnung und dient Ihrer eigenen Sicherheit. Personen, die dann noch im Gefahrenbereich angetroffen werden, wird ein Platzverweis nach 13 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) erteilt. Die Sicherheitskräfte von Polizei und Ordnungsamt können bei einer Weigerung auch Zwangsmittel einsetzen! Warum muss ich denn schon viele Stunden vor der eigentlichen Entschärfung meine Wohnung / mein Haus verlassen haben? Es muss sichergestellt sein, dass sich zum Zeitpunkt der geplanten Entschärfung keine Personen mehr im Evakuierungsbereich aufhalten. Die Kontrolle des Evakuierungsgebietes nimmt auch einen großen zeitlichen Raum ein, sodass die Maßnahmen so früh beginnen müssen
2 Mein Haus, meine Wohnung liegt am Rand des Evakuierungsbereiches, kann ich nicht doch zuhause bleiben? Nein, der Evakuierungsbereich wurde nach einer Gefahreneinschätzung des Kampfmittelräumdienstes durch die Stadtverwaltung Koblenz festgelegt. Die Beurteilung kann aber nicht für jedes einzelne Haus erfolgen, daher wird in Absprache mit den Fachkräften eine Grenze gezogen. Früher wurden Bomben doch auch ohne Evakuierung entschärft. Warum betreibt man heute solch einen Aufwand? Diese Maßnahmen dienen letztlich nur Ihrer Sicherheit. Es ist niemals auszuschließen, dass eine Entschärfung missglückt, wie ein Beispiel aus Göttingen im Jahr 2010 zeigt. Durch Unfälle bei Entschärfungen, die in der Öffentlichkeit kaum bekannt sind, haben sich in den vergangenen Jahren die Sicherheitsanforderungen verschärft. Auch Jahrzehnte nach dem letzten Weltkrieg, oder gerade wegen der langen Liegezeit stellen die Kampfmittel eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Wo kann ich mich während der Evakuierung und Entschärfung aufhalten? Wir empfehlen, sofern möglich, Freunde oder Verwandte zu besuchen und sich dort aufzuhalten. Dies ist sicherlich viel bequemer für Sie, als die zur Verfügung gestellten Notunterkünfte. Wie der Name schon sagt, es ist eben ein Notbehelf, der nicht über die Infrastruktur verfügen kann, wie eine eingerichtete Wohnung. Die Notunterkunft in der Sporthalle/Schulzentrum Karthause ist ab 11:00 Uhr geöffnet. Werde ich in den Notunterkünften verpflegt? Grundsätzlich nein, wir können Ihnen lediglich die geheizten Räumlichkeiten mit Sitzgelegenheiten und die Sanitäranlagen zur Verfügung stellen. Bitte versorgen Sie sich ausreichend mit den nötigsten Lebensmittel und Getränken und planen Sie Ihren Bedarf. Denken Sie auch unbedingt an Baby- und Spezialnahrung. Wie lange wird die ganze Maßnahme dauern? Hierzu können wir Ihnen keine gesicherte Aussage abgeben, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt. Im Moment gehen wir eher von einer unproblematischen Entschärfung aus, dies schließt allerdings nicht aus, dass es doch zu Komplikationen kommen kann. Weiterhin sind wir auf die Mitarbeit der Koblenzer Bürgerinnen und Bürger angewiesen.
3 Wo erfahre ich, wann ich wieder zurück in mein Haus/ meine Wohnung kann? Verfolgen Sie die regelmäßigen Meldungen der regionalen Radiosender, informieren Sie sich auf unseren Internetseiten. Selbstverständlich werden die Bürgerinnen und Bürger in den Notunterkünften durch die Einsatzkräfte informiert. Vermeiden Sie nach Möglichkeit eine Nachfrage am Bürgertelefon Bürgerinnen und Bürger müssen das Gebiet verlassen, stellen Sie sich vor, alle würden per Telefon nachfragen! Dieser Service ist nicht leistbar! Ich kann mein Haus/ meine Wohnung nicht alleine verlassen? Wer hilft mir? Sofern Sie pflegebedürftig, gehbehindert oder anderweitig auf Hilfe angewiesen sind, können Sie über die Rufnummer des Bürgertelefons Telefon: 0261/ , Fax: 0261/44660 Unterstützung anfordern. Wir werden Ihre Anforderung erfassen und Sie zu gegebener Zeit mit Hilfe des Rettungs- und Sanitätsdienstes in eine Betreuungsstelle bringen. Dieser Service ist für Sie kostenlos! Fahren auch Busse durch das Evakuierungsgebiet? Ja, in Absprache mit dem örtlichen Anbietern EVM wurden mehrere Linien eingerichtet, die in Abständen von 20 Minuten aus dem Evakuierungsgebiet herausfahren und Sie zu einer Notunterkunft bringt. Die Bussse fahren im Zeitraum von 11:00 bis 13:00 Uhr an den normalen Haltestellen. Nach der Entschärfung erfolgt die Ruckfahrt analog zur Hinfahrt. Dieser Service ist für Sie kostenlos! Bis zu welchem Zeitpunkt darf ich in das Evakuierungsgebiet einfahren? Sie müssen Ihre Fahrt und Aufenthalt im Gebiet so planen, dass Sie das Evakuierungsgebiet um 13:00 Uhr verlassen haben.
4 Ich muss zum Zeitpunkt der Evakuierung zu einer Veranstaltung. Findet diese statt? Auskünfte hierzu kann Ihnen nur der Veranstalter geben, wir empfehlen aber die Stadt Koblenz am Evakuierungstag weiträumig zu umfahren? Die lange Nacht der Museen findet statt. Fahren die Züge weiter nach und durch Koblenz? Der Zugverkehr von und nach Koblenz wird ab 12:45 Uhr eingestellt, es halten dann keine Züge mehr am Koblenzer Hauptbahnhof, sowie dem Schienenhaltepunkt Koblenz-Moselweiß. Die Durchfahrt durch Koblenz, in der wichtigen Nord-Süd-Achse wird bis kurz vor der eigentlichen Entschärfung Aufrecht erhalten. In dem Zeitraum der Entschärfung wird der Zugverkehr der beiden Rheinstrecken durch Koblenz komplett eingestellt. Was passiert mit meinem Haustier? Kann ich das mitnehmen? Auf diese Frage gibt es nur individuelle Antworten. Sofern es sich um Käfigtiere handelt, die nur einmal am Tag versorgt werden müssen, sind diese sicherlich gut bei Ihnen zuhause aufgehoben. Bei Katzen und Hunden sieht das schon anders aus, da die Tiere unter Umständen 10 Stunden und evtl. auch länger alleine sind. Bitte bemühen Sie sich um eine Unterkunft bei Freunden, oder Verwandten wo sie sich mit Ihrem Tier aufhalten können. Gerne hilft Ihnen auch das Tierheim weiter. Die Notunterkünfte können die Aufnahme, auch wegen Sicherheitsbedenken grundsätzlich nicht gestatten, da sich dort auch Personen mit Allergien aufhalten müssen. In außergewöhnlichen Einzelfällen müsste eine sehr aufwendige Separierung von Mensch und Tier erfolgen. Welche Vorkehrungen muss ich zuhause treffen? Im Grunde genommen die gleichen als würden Sie in Urlaub fahren. Schalten Sie alle Elektrogeräte aus, schließen Sie die Wasserhähne, lassen Sie die Rollläden an den Fenstern herunter und verschließen Sie die Türen. Größere Mengen Bargeld und/oder Wertgegenstände sollte man ohnehin nicht zuhause aufbewahren.
5 Verhaltenshinweise für die Bevölkerung allgemein: Koblenz am Entschärfungstag großräumig umfahren den Evakuierungsbereich möglichst früh verlassen und den Anweisungen der Ordnungskräfte folgen Alle Verkehrswege (Bahn, Bus etc.) sind betroffen, sich möglichst früh informieren älteren Mitbürgern helfen und Hinweise zur Evakuierungsaktion geben Parkraumsperrungen die für die Einsatzkräfte eingerichtet wurden nicht missbrauchen teilweise müssen Veranstaltungen abgesagt werden, bitte bei den Veranstaltern und nicht bei der Feuerwehrleitstelle/ Bürgertelefon nachfragen viele private Hilfe könnten die Notunterkünfte entlasten, jeder der privat unterkommen kann sollte dies tun die Evakuierungsaktion ist nicht überzogen, der Radius wird vom KMRD festgelegt und dient der Sicherheit der Bevölkerung bei Fragen die Bürgertelefone nutzen: , nicht die Notrufleitungen blockieren die betroffene Bevölkerung sollte an folgende Punkte denken: o ausreichend Baby- und Tiernahrung mitnehmen o selbst Verpflegung einpacken und sich nicht allein auf die Einsatzkräfte verlassen o Medikamente (Allergiker, Diabetiker, etc.) o teure Eintrittskarten nicht vergessen o Ausweise o rechtzeitig auf die Evakuierung vorbereiten: TV, Radio; Herd abstellen o Rollläden wenn möglich schließen
6 Sonstiger Hinweis: Auf der Homepage der Feuerwehr Koblenz wurde ein FAQ geschaltet, wo die meisten Fragestellungen mit Antworten sowie die aktuellen Pressemeldungen eingestellt wurden. Weiterhin befinden sich dort zahlreiche Hinweise für die Bevölkerung. Die Adresse der Homepage der Feuerwehr Koblenz lautet:
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