Mitwirkung bei Evakuierungen und Räumungen
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- Albert Pfeiffer
- vor 6 Jahren
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1 Mitwirkung bei Evakuierungen und Räumungen
2 Lernziele Nach dieser Unterrichtseinheit kennen Sie die Mitwirkungsmöglichkeiten der Einheiten und die Aufgaben eines Unterführers bei Evakuierungen und Räumungen. Folie 2
3 Die SEGen der Einsatzeinheiten werden im Rahmen ihrer Aufgaben auch bei Evakuierungen und Räumungen eingesetzt. Die Abläufe sind abhängig von der Art (geplant/ungeplant) des Einsatzes. Die besonderen Aufgaben des Unterführers ergeben sich aus seinem Einsatzgebiet. Folie 3
4 Auftrag: Was sind die Merkmale eines Einsatzes bei Evakuierungen/Räumungen, insbesondere im Hinblick auf geplante/ungeplante Einsätze? Was sind die besonderen Aufgaben eines Unterführers bei Evakuierungen Räumungen in den einzelnen Einheiten? Durchführung: Je Arbeitsgruppe, den Auftrag für jeweils eine SEG abarbeiten. Bearbeitungszeit: 20 min Präsentation je Gruppe: 10 min Folie 4
5 Lernziele In dieser Unterrichtseinheit lernen Sie - den Unterschied zwischen planmäßiger und unplanmäßiger Evakuierung, - die Organisationsstruktur im Einzelnen sowie - die Verfahren zur Unterstützung bei Evakuierungsmaßnahmen Folie 5
6 Katastrophen und Großschadensereignisse können die Bevölkerung zur Evakuierung aus dem Gefahrenbereich zwingen. Die Evakuierung wird durch die zuständige Behörde angeordnet. Je nach Situation wird unterschieden zwischen: - Planmäßiger Evakuierung - Unplanmäßiger Evakuierung Folie 6
7 Planmäßige Evakuierung Es steht eine gewisse Vorbereitungsphase zur Verfügung Unplanmäßige / kurzfristige Evakuierung Es steht keine Vorbereitungszeit zur Verfügung. Die Räumung des unmittelbar bedrohten Gebietes muss sofort durchgeführt werden Folie 7
8 Einsatzanlässe, z.b.: - Brand- / Rauchentwicklung - Austritt von Schadstoffen (Gase, Dämpfe) - Wasserrohrbruch mit Wasserschäden - Bombendrohungen - Bombenentschärfungen - Ausfall der Medien, insbesondere Strom etc. - Naturkatastrophen - Verkehrsunfälle - Besondere Vorfälle in Krankenhäusern / Seniorenheimen - Gebäudeeinstürze Folie 8
9 Planmäßige Evakuierung Eine planmäßige Evakuierung wird der Bevölkerung durch die zuständige Behörde angekündigt unter Bekanntgabe: - Der Gefahrenlage - Der Sammelplätze - Der Erreichbarkeit (Hotline) - Der Transportmittel mit Abfahrzeiten und Einstiegsrouten - Des Zielgebiets zur Aufnahme der Evakuierten In diesem Fall bleibt der Bevölkerung eine gewisse Zeit zur Vorbereitung. Folie 9
10 Bei Evakuierungsmaßnahmen werden alle verfügbaren Einsatzkräfte benötigt, um die Bevölkerung planmäßig bzw. möglichst geordnet aus dem Gefahrenbereich herauszuführen. Die Helfer der SEG-S wirken auf Anordnung der übergeordneten Führungsstelle mit. Folie 10
11 Es ist jedoch zu beachten, dass ein Großteil der Bevölkerung sich selber evakuieren wird. So ist auch in einem Krankenhaus davon auszugehen, dass alle gehfähigen Patienten versuchen werden, sich selbst in Sicherheit zu bringen. Folie 11
12 Für eine Evakuierung ist es wichtig folgende Punkte in der Organisationsstruktur festzulegen: - Die Zuständigkeit - Der Alarmierungsablauf - Aufnahmeräume / Sammelplätze - Einzusetzendes Personal / Organisationen - Transportmittel - Sonstige Ressourcen Folie 12
13 Besondere Beurteilungs- und Entscheidungskriterien sind: - Beurteilung und Anlasses der Evakuierung - Bestimmung / Abschätzung des Gefährdungsmaßes - Festlegung einer geeigneten Evakuierungsform - Festlegung des zu evakuierenden Gebietes und der Auffangräume Folie 13
14 Eine Hilfeleistung ist umso wahrscheinlicher (unter den Betroffenen) - Je deutlicher der Hilfsbedürftige auf seine Hilfsbedürftigkeit hinweist - Je zielgerichteter der Hilfsappell an potentielle Helfer gerichtet ist - Je mehr die Gruppe der potentiellen Helfer miteinander spricht Folie 14
15 Eine Hilfeleistung ist umso seltener - Je unklarer der Charakter der Notsituation ist - Je größer die Gefahr ist, der sich der Helfer beim Eingreifen aussetzt - Je größer die Zahl anderer potentieller Helfer ist - Je mehr die Gefahr verharmlost wird - Je mehr andere Gruppenmitglieder für die Hilfeleistung kompetent erscheinen Folie 15
16 Die Maßnahmen zur Erhöhung der gegenseitigen Hilfsbereitschaft sind im wesentlichen: - Genaue Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation - Hinweis für Hilfsbedürftige wie Sie ihre Lage signalisieren können - Appell zur gegenseitigen Hilfeleistung mit - Information über die Art der zu leistenden Hilfe - Einsichtige Begründung hierzu - Wahrheitsgemäße Beschreibung der dabei möglichen Gefährdung Folie 16
17 Um die Selbsthilfe der Betroffenen möglichst effektiv nutzbar zu machen und um Konflikte mit den Einsatzkräften zu vermeiden empfehlen wir: - Ausführliche und glaubwürdige Information über die Gefahrenlage, - die getroffenen Gegenmaßnahmen und - über die Möglichkeit, sich selbst zu helfen. Folie 17
18 Das Verhalten der Bevölkerung ist in Krisensituationen besser als allgemein angenommen - Es kommt nur selten zu Panikreaktionen - Antisoziales Verhalten ist nur selten zu erwarten - Selbsthilfe und Eigeninitiative der Betroffenen ist im hohen Maß vorhanden Folie 18
19 Geeignete Maßnahmen zur Stützung diese positiven Verhaltens sind: - Umfassende, genaue, glaubwürdige und rechtzeitige Information - Gewähren lassen, soweit vertretbar - Sicherung des evakuierten Gebietes Folie 19
20 - Bereits bei der Planung muss immer wieder geprüft werden, ob die Stärke der eingeplanten Kräfte ausreicht, wobei auch die Frage der Ablösung zu beachten ist - Bei der Schulung der Einsatzkräfte ist ein Schwergewicht auf die psychologische Ausbildung zu legen. Ziel dieser Ausbildung soll sein, Verständnis für die seelische Verfassung der Betroffenen zu vermitteln - Im Einsatzfall sollten die Menschen durch Überzeugung und nicht durch Befehle zu angemessenem Handeln veranlasst werden, soweit dieses überhaupt notwendig ist Folie 20
21 Die wichtigsten 12 Leitsätze - Sorgfältige Planung und Übung sind Voraussetzung - Eine ständige gedankliche Auseinandersetzung mit Problemen der Evakuierung ist notwendig - Erfahrungen aus vergangen Einsätzen / Übungen nutzen - Der Anlass zur Evakuierung bestimmt die Form der Durchführung - Die Verhaltensweisen der Betroffenen sind in aller Regel Positive Folie 21
22 - Selbsthilfe und Eigeninitiative ist durch Gewähren lassen zu unterstützen, soweit dies vertretbar ist - Das evakuierte Gebiet ist zu sichern - Die Formulierung und Verbreitung von Warnmeldungen ist ein Schwerpunkt der Planung - Mit spontaner Selbstevakuierung muss gerechnet werden - Zur Risikoverringerung ausreichend Personal und Transportkapazitäten vorhalten Folie 22
23 Aufgaben der SEG-S im Evakuierungs-/Räumungsfall sind: - Unterstützung hilfebedürftiger Personen - Unterstützung bei der medizinischen Versorgung und Betreuung in den Sammelstellen - Registrierung - Mitwirkung bei der Zusammenstellung und Abfertigung von Transporten - Ggf. Transportbegleitung - Ggf. Ausgabe der Verpflegung - Unterstützung der SEG-B -... Folie 23
24 Evakuierungen/Räumungen Folie 24
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