Feuerwehr. Planungen der unteren Katastrophenschutzbehörde für großflächige Stromausfälle. Ltd.BD Dipl.-Ing. Ulrich Tittelbach
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- Gabriel Neumann
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1 Planungen der unteren Katastrophenschutzbehörde für großflächige Stromausfälle
2 Ulrich Tittelbach Leitender Branddirektor Diplom Ingenieur (Maschinenbau) Referat für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Seestrasse 3 D Gelsenkirchen Tel.: Fax : ulrich.tittelbach@gelsenkirchen.de Stand:
3 - Analyse der Vulnerabilität des Zuständigkeitsgebietes - Worst case Szenario: Stromausfall großflächig, langfristig - eigenständig (Schäden im Verteilungsnetz, Überlastungen) - Folge anderer Schadensereignisse -(Erdbeben, Überschwemmung, Schneelast, Terrorismus) Das bedeutet: Die Grundversorgung bricht zusammen
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5 Zusammenbruch der Grundversorgung kein Licht kein Gas (somit keine Heizung, keine Kochmöglichkeit) Druckabfall im Wassernetz ISDN-Anlagen fallen sofort aus Handynetze sind überlastet und nach 2 Stunden außer Betrieb Einkaufen ist nicht mehr möglich, da die Kassensysteme ausfallen Industriebetriebe müssen die Produktion einstellen, Anlagen verstopfen oder werden beschädigt Informationsmedien TV/Radio fallen aus Krankenhäuser gehen in Notstrombetrieb Altenheime sind abgeschnitten Tankstellen fallen aus Ausfall von Pumpwerken und Kläranlagen
6 Soziale Kontakte, Information, Nahrungsbeschaffung, Mobilität, Kommunikation, Medizin, die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens sind strom- und technikabhängig. Problem ist nicht der fehlende Strom selbst, sondern die Tatsache, dass wir nicht gelernt haben ohne ihn auszukommen. Auch wir, als Katastrophenschutzbehörde nicht! Gehen die Lampen aus, steht das gesellschaftliche Leben still. Je länger dieser Zustand andauert, desto größer wird die Gefahr, dass Chaos ausbricht, da die Grundbedürfnisse der Bevölkerung nicht mehr befriedigt werden können.
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8 Handlungsfelder - Erstellung einer Handlungsanweisung für den Katastrophenschutz - Erstellung eines Krisenmanagementplans für die Stadt, (Einbeziehung der maßgeblichen Behörden und Versorgungsbetriebe) - Konkrete Planungen in allen Punkten
9 Aufrechterhaltung der nicht - polizeilichen Gefahrenabwehr sowie der notfallmedizinischen Versorgung - Erkennen der Lage durch Stromversorgungsunternehmen frühzeitig - Alarmierung der Einsatzkräfte frühzeitig, notfalls mittels motorisierter Melder oder im Schneeballsystem - Besetzung sämtlicher Einrichtungen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst - Einrichtung einer Feuerwehr - Einsatzleitung und Einberufung des Krisenstabes - Einrichtung von Schichtdiensten zur Aufrechterhaltung längerfristiger Einsatzbereitschaft
10 - Vorbereitung auf Vielzahl von Einsätzen des gesamten Spektrums (technische Hilfeleistungen, Brände, medizinische Notfälle, Fehlalarme) - Betrieb von Anlaufstellen zur Alarmierung durch die Bevölkerung (Dienststellen von Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Polizei und Verwaltung) und deren Bekanntmachung - Sicherstellung der Versorgung dieser Stellen (Notstrom, Verpflegung, Kraftstoff, Kommunikation) - Organisation von Streifendiensten und Warschauern - evtl. Bau von Feldkabelverbindungen aus Beständen des Katastrophenschutzes und Einsatz von Meldern - Krisenkommunikation mit der Bevölkerung (Rundfunk, Flyer, Lautsprecher) - Einrichtung von Anlaufstellen zur Versorgung, Evakuierung und Verpflegung der Bevölkerung
11 - Logistikkonzept Treibstoff, Stützpunkttankstellen für bevorrechtigte Fahrzeuge (Fw, RD, KatS, Pol., Pflegedienste, Ver- und Entsorger, Müllabfuhr) - Kompensation der Lebensmittelversorgung - Ausgabe von Grundnahrungsmitteln für die Bevölkerung - Hilfe zur Selbsthilfe - Vollverpflegung - Medizinische Versorgung: - Kompensation ausgefallener Behandlungseinrichtungen (Praxen, Kliniken) - Betrieb von Beatmungs-, Infusions-, Ernährungs- und Dialysegeräten, elektrisch betriebene Lagerungsbetten - Medikamentenversorgung - Aufrechterhaltung der häuslichen Pflege (inkl. ambulanter Pflegedienste) - Sicherstellung des Verkehrs - Einschränkung des Individualverkehrs - ÖPNV - Signalanlagen, Verkehrsbauwerke
12 - Beschränkung von Behörden & Verwaltung auf ihre Kernkompetenz zur Aufrechterhaltung der Verwaltungsstruktur (analog der Pandemieplanungen) - Einsatz freiwerdender Mitarbeiter für Arbeiten in anderen Verwaltungsbereichen (Krisenstab, Evakuierungsstellen, Gesundheitsaufsicht, Ernährungsversorgung) - Organisation und Vermittlung von Notstromaggregaten - Priorisierung der Notstromversorgung z.b.: Feuer- und Rettungswachen, Polizei Stützpunkttankstellen; Pumpstationen, Klärwerke Krankenhäuser und Altenpflegeheime Funkmasten Evakuierungspunkte (kritische Industrien)
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14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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