Von der Störung zur Katastrophe: Informieren und Warnen bei Chemieunfällen

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1 Von der Störung zur Katastrophe: Informieren und Warnen bei Chemieunfällen Holger Herwig

2 Beruflicher Werdegang ( Baden-Württemberg ) Geboren 1966 in Mühlacker Studium Sicherheitstechnik an der Bergischen Universität / Gesamthochschule Wuppertal 1997 Eintritt Merck KGaA Darmstadt 1998 Ausbildung höherer feuerwehrtechnischer Dienst Seit 2008 Abteilungsleiter Werkfeuerwehr und Sicherheitsleitstelle am Standort Darmstadt. 2

3 Inhalt Grundlagen Informationen zur Merck KGaA Maßnahmen im Vorfeld Technische Vorkehrungen Maßnahmen im Ereignisfall 3

4 Information vor einem Ereignis Nähe zu den Nachbarn suchen Vertrauen schaffen Man ist sich nicht fremd Vertrauensbildende Maßnahme Prävention Pro aktiv Vertrauen aufbauen (im Krisenfall wird von dem Vertrauen gezehrt) Bevölkerungsinformation 4

5 Information im Ereignisfall Schadensbegrenzung Imageschaden für das Unternehmen Gesundheitliche Schäden der Anwohner Es ist aber auch eine Schädigung durch nicht notwendige Evakuierung möglich! Reaktiv Krisenkommunikation 5

6 Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen 11 (1) Störfall VO Baubehördliche Auflagen 6

7 Gesetzliche Grundlagen 11 (1) StörfallVO 11 Informationen über Sicherheitsmaßnahmen (1) Der Betreiber eines Betriebsbereichs nach 1 Abs. 1 Satz 2 hat alle Personen und alle Einrichtungen mit Publikumsverkehr, wie etwa Schulen und Krankenhäuser, die von einem Störfall in diesem Betriebsbereich betroffen werden könnten, gemäß Satz 2 vor Inbetriebnahme über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Fall eines Störfalls in einer auf die speziellen Bedürfnisse der jeweiligen Adressatengruppe abgestimmten Weise zu informieren. Die Informationen enthalten zumindest die in Anhang V aufgeführten Angaben. Sie sind der Öffentlichkeit ständig zugänglich zu machen. Soweit die Informationen zum Schutze der Öffentlichkeit bestimmt sind, sind sie mit den für den Katastrophenschutz und die allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden abzustimmen. Die in diesem Absatz genannten Betreiberpflichten gelten auch gegenüber Personen, der Öffentlichkeit und den zuständigen Behörden in anderen Staaten, deren Hoheitsgebiet von den grenzüberschreitenden Auswirkungen eines Störfalls in dem Betriebsbereich betroffen werden könnte. 7

8 Gesetzliche Grundlagen StörfallVO -Anhang V- Anhang V Information der Öffentlichkeit 1. Name des Betreibers und Anschrift des Betriebsbereichs. 2. Nennung des Beauftragten für die Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Bezeichnung der Stellung dieser Person. 3. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass die Anzeige nach 7 Abs. 1 oder 20 Abs. 1 oder Abs. 1a bzw. der Sicherheitsbericht nach 9 Abs. 1 der zuständigen Behörde vorgelegt wurde. 4. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeit/der Tätigkeiten im Betriebsbereich. 5. Gebräuchliche Bezeichnungen oder - bei gefährlichen Stoffen im Sinne von Anhang I Nr. 1 bis 10b - Gattungsbezeichnung oder allgemeine Einstufung der im Betriebsbereich vorhandenen Stoffe und Zubereitungen, von denen ein Störfall ausgehen könnte, nach ihrem Gefährlichkeitsmerkmal sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften. 6. Allgemeine Unterrichtung über die Art der Gefahren von Störfällen, einschließlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt. 7. Hinreichende Auskünfte darüber, wie die betroffene Bevölkerung gewarnt und im Fall eines Störfalls fortlaufend unterrichtet werden soll. 8. Hinreichende Auskünfte darüber, wie die betroffene Bevölkerung bei Eintreten eines Störfalls handeln und sich verhalten soll. 9. Bestätigung, dass der Betreiber verpflichtet ist, auf dem Gelände des Betriebsbereichs - auch in Zusammenarbeit mit den Notfall- und Rettungsdiensten - geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen zu Treffen. 10. Verweis auf die externen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne zur Bekämpfung der Auswirkungen von Störfällen außerhalb des Betriebsgeländes mit der Aufforderung, allen Anordnungen von Notfall- oder Rettungsdiensten im Fall eines Störfalls Folge zu leisten. 11. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen eingeholt werden können. 8

9 Standort Darmstadt 1,2 km² Fläche Standort für Produktion, Forschung, Verwaltung, Vertrieb Ausgaben Forschung und Entwicklung 2012: 759,5 Mio.* Investitionen 2012: 104,4 Mio.*

10 Neue Fabrik 1913 Verlegung des gesamten Betriebs an den heutigen Standort in der Frankfurter Straße 10 Fabrik 1913

11 Neue Fabrik

12 Zonierung des Standortes Einteilung des Standortes nach Gefährdungspotenzial der Produktionsbetriebe 12

13 Maßnahmen im Vorfeld Maßnahmen im Vorfeld Tag der offenen Türen Informationsveranstaltung im Werk Info-Broschüre Bürgerversammlungen Warnkonzept Sirenenproben Großübungen Krisenstab. 13

14 Teil der Gesellschaft Merck pflegt den offenen Dialog mit der Bevölkerung und gestaltet das Umfeld Rahmenplanung Zusammen mit Vertretern der Stadt Darmstadt und des Umfeldes erörtert Merck einmal pro Jahr seine Pläne zur Entwicklung des Standortes Bürgergespräch Einmal jährlich informiert Merck seine Nachbarn über neue Entwicklungen auf dem Werkgelände und beantwortet Fragen. Besucher Die Besucherbetreuung führt jedes Jahr mehrere Tausend Besucher durchs Werk. Tag der offenen Tür Merck informiert die breite Öffentlichkeit. 14

15 Maßnahmen im Vorfeld Info-Broschüre Holger Herwig 15

16 Maßnahmen im Vorfeld Info-Broschüre Holger Herwig 16

17 Maßnahmen im Vorfeld Internetseite 17

18 Maßnahmen im Vorfeld Sirenenproben 18

19 Maßnahmen im Vorfeld Krisenstab Corporate Communications Erweiterter Krisenstab Kern-Krisenstab Feuerschutz und Standortsicherheit Corporate Legal Rechtsabteilung Werkleitung Produktionsleitungen Leitung Coporate Communications/ Pressestelle Management- Rufbereitschaft A-Dienst WF Betroffene Hauptabteilung Technik Toxikologie EQ Umweltschutz, Gesundheit 19

20 Möglichkeiten zur Information / Warnung im Ereignisfall Sirene Lautsprecherdurchsagen Rundfunkmeldungen KATWARN Nachbarschaftstelefon Bandansage Individuelle Beratung Pressemitteilungen WEB, Facebook, Twitter... 20

21 Technische Vorkehrungen Technische Vorkehrungen Nachbarschafts Information System Wetterstation Ausbreitungsberechnung DISMA Sirenensystem 21

22 Technische Vorkehrungen NachbarschaftsInformationsSystem - NIS 22

23 Technische Vorkehrungen NachbarschaftsInformationsSystem - NIS Holger Herwig 23

24 Technische Vorkehrungen Zeitraster - NIS Zeitraster für die Warnung der Bevölkerung Ereignis / Meldung Alarmierung / Anfahrt / Erkundung Rückmeldung / Berechnung / Durchsage 0 5 (min) 10 NIS ohne Zeitverzögerung einsetzbar 24

25 Technische Vorkehrungen NIS -Wetterstation 25

26 Technische Vorkehrungen DISMA Welche Daten sind notwendig? Wetterdaten Substanzdaten ( Identifikation ) Stoffname ( druckverflüssigt Stoffzustand (Gase: Lösung <-> Angaben zum Szenario Mengenabschätzung 26

27 Technische Vorkehrungen DISMA- Ausbreitungsberechnung Werk 27

28 Technische Vorkehrungen Beschallungsplan Stadt Darmstadt 28

29 Maßnahmen im Ereignisfall Sirenensystem 29

30 Maßnahmen im Ereignisfall Info-Umfeldtelefone Merck informiert im Falle eines Schadensereignisses die auf dem Werkgelände arbeitenden Menschen und die Nachbarschaft des Werkes schnellstmöglich und hat dazu einen Krisenstab eingerichtet. Rund um die Uhr können Sie sich über unseren Info-Service unter oder im Internet informieren Bei Anfragen, Anregungen und Beschwerden erreichen Sie das Umfeldtelefon unter oder Corporate Communications via an. Holger Herwig 30

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 31

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