Oberbayerischer Schulanzeiger

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1 Oberbayerischer Schulanzeiger Amtliche Bekanntmachungen der Regierung von Oberbayern Nr. 1 / 2. Januar 2009 A m t l i c h e r T e i l Veröffentlichung des KWMBl auf der Verkündungsplattform...3 Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen...4 Bildung eines regierungsbezirksübergreifenden Fachsprengels für den Ausbildungsberuf Pferdewirt/Pferdewirtin für die Jahrgangsstufe Erweiterung der an der Städtischen Berufsschule für Fertigungstechnik in München und an der Staatlichen Berufsschule I Ingolstadt für die Auszubildenden im Ausbildungsberuf Fertigungsmechaniker/Fertigungsmechanikerin bestehenden Fachsprengel ab der Jahrgangsstufe Versetzung in andere Regierungsbezirke zum Schuljahr 2009/ Versetzung und Zuweisung innerhalb des Regierungsbezirks Oberbayern zum Schuljahr 2009/ Direktbewerbung Schule sucht Lehrer - Lehrer sucht Schule...13 Ausschreibung einer Schulratsstelle...15 Ausschreibung einer Stelle für einen Beratungsrektor/eine Beratungsrektorin der Besoldungsgruppe A 13 bzw. A14 als Koordinator/ Koordinatorin für die Schulberatung an Grund- und Hauptschulen im Landkreis Eichstätt...16 Ausschreibung der freien und voraussichtlich frei werdenden Stellen...16 N i c h t a m t l i c h e r T e i l ROBienchen informiert: Vögel im Winter angepasste Spezialisten...17 Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. informiert Wettbewerb Menschenrechte für alle...18 Fernstudium Katholische Religionslehre zum Erwerb der Missio Canonica...20

2 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar Schulkinowoche...20 Fortbildung Religionspädagogisches Seminar Passau...21 Einladung des Akademikerpastorals zum Abend für Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Förderschulen...22 Projektwoche 2009 an Grund- und Hauptschulen in München Atem, Wind und Hauch - viel mehr als bewegte Luft...23 Medienhinweise...23 Anlagen Antrag auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk Antrag auf Versetzung und Bewerbung auf eine Funktionsstelle innerhalb Oberbayerns Muster für Direktbewerbung (1 Seite) (2 Seiten) (1 Seite)

3 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar A m t l i c h e r T e i l Zur Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Veröffentlichung des KWMBl auf der Verkündungsplattform Das Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBl) wird ab Jahresbeginn 2009 auf elektronische Fassung umgestellt und allen Nutzern kostenlos im Internet unter den Adressen bereitgestellt. Unter der Adresse finden Sie ab sofort Informationen zur Verkündungsplattform. Dort können Sie auch einen Hinweisdienst bestellen, der ab 2009 per auf das Erscheinen neuer elektronischer Amtsblatt-Ausgaben hinweist. Eine Kündigung des bisherigen Abonnements des papiergebundenen Amtsblatts ist nicht erforderlich. Soweit ab 2009 noch Bedarf für eine gedruckte Fassung des KWMBl gesehen wird, kann diese zum Preis von 40 Euro zzgl. Porto jährlich bei der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, Hindenburgring 12, Landsberg am Lech, bestellt werden. Ein Formular hierfür finden Sie ebenfalls unter der Adresse Veröffentlichungen von begrenzter Geltungsdauer werden in dem künftig nur noch im Internet veröffentlichten - Beiblatt zum Amtsblatt (KWMBeibl) amtlich bekannt gemacht. Alle staatlichen Schulen, die nichtstaatlichen Schulen, soweit sie zeugnisberechtigt sind, und die übrigen staatlichen Anstalten, Behörden und Stellen im Bereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sind verpflichtet, alle sie betreffenden Vorschriften des KWMBl und des KWMBeibl in geeigneter Weise allen betroffenen Mitarbeitern zugänglich zu machen. Ergänzend werden die öffentlichen Schulen und Schulaufsichtsbehörden auf die Einrichtung einer Zugriffsmöglichkeit auf das gesamte (konsolidierte) Bundes- und Landesrecht einschließlich der veröffentlichten (KMBek) und unveröffentlichten (KMS) Verwaltungsvorschriften über die Datenbank Bayern-Recht im Bayerischen Behördennetz ( hingewiesen. Für die Einrichtung eines Zugangs zum Bayerischen Behördennetz empfehlen wir den Schulen, sich zunächst mit dem Sachaufwandsträger hinsichtlich der Übernahme der Kosten in Verbindung zu setzten und eine dort möglicherweise vorhandene Infrastruktur zu nutzen. Soweit eine solche nicht vorhanden ist oder die Schule nicht ohnehin den Anschluss an das Behördennetz im Zusammenhang mit den Amtlichen Schuldaten abwarten will, stehen weitere Informationen hierfür unter zur Verfügung. Auf den kostenfreien Zugriff auf die rund 300 wichtigsten Gesetze und Verordnungen des Freistaats Bayern über den Bürgerservice BAYERNRECHT Online unter der Adresse wird hingewiesen. gez. Christoph Winkler Ltd. Regierungsschuldirektor

4 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen Bitte informieren Sie sich über die neuesten Bekanntmachungen/Verordnungen zu den angeführten Themen im jeweils angegebenen Amtsblatt bzw. Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Thema und Aktenzeichen der Bekanntmachung Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes Verordnung vom 18. Sept (GVBl S. 779) 7. Verordnung zur Änderung der Fachschulordnung Verordnung vom 26. Sept. 2008; (GVBl S 787) Schulordnung für die Berufsfachschulen für Musik vom 30. Sept. 2008; (GVBl S. 806) Langfristige Sommerferienregelung 2011 bis 2017 Bekanntmachung vom 23. Okt. 2008, AZ: III.4-5 S Verfahren zur Erlangung des MODUS-Status Bekanntmachung vom 27. Okt. 2008, AZ: III.1-5 S Änderung der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern Bekanntmachung vom 30. Okt. 2008; AZ: II.5-5 P Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2010 nach der Lehramtsprüfungsordnung II Bekanntmachung vom 11. November 2008, AZ: VII.2-5 S Zu finden im Amtsblatt bzw. Beiblatt zum Amtsblatt KWMBl. Nr. 22/2008 Seite 390 KWMBl. Nr. 22/2008 Seite KWMBl. Nr. 22/2008 Seiten KWMBl. Nr. 22/2008 Seite 434 KWMBl. Nr. 22/2008 Seite KWMBl. Nr. 22/2008 Seite 437 KWMBeiBl. Nr. 22/2008 Seite 222 gez. Christoph Winkler Ltd. Regierungsschuldirektor Vollzug des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG); Bildung eines regierungsbezirksübergreifenden Fachsprengels für den Ausbildungsberuf Pferdewirt/Pferdewirtin für die Jahrgangsstufe 10 Vom 30. November 2008, /08-10 Aufgrund Art. 34 Abs. 2 BayEUG in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 467) erlässt die Regierung von Oberbayern folgende

5 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar Rechtsverordnung: 1 An der Staatlichen Berufsschule München-Land wird für die Auszubildenden im Ausbildungsberuf Pferdewirt/Pferdewirtin für die Jahrgangsstufe 10 ein südbayerischer Fachsprengel gebildet, der die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben umfasst. 2 Berufsschulpflichtige und Berufsschulberechtigte des genannten Ausbildungsberufs mit Ausbildungsverhältnissen in den in Ziffer 1 genannten Sprengelgebieten haben ab dem Schuljahr 2008/2009 die genannten Berufsschulen zu besuchen, sofern nicht genehmigte Gastschulverhältnisse vorliegen, die den Besuch einer anderen Berufsschule gestatten 3 Die Rechtsverordnung tritt mit Wirkung vom 4. August 2008 in Kraft. München, 30. November 2008 Regierung von Oberbayern gez. Christoph Hillenbrand Regierungspräsident Vollzug des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG); Erweiterung der an der Städtischen Berufsschule für Fertigungstechnik in München und an der Staatlichen Berufsschule I Ingolstadt für die Auszubildenden im Ausbildungsberuf Fertigungsmechaniker/Fertigungsmechanikerin bestehenden Fachsprengel ab der Jahrgangsstufe 11 Vom 30. November 2008, /08-10 Aufgrund Art. 34 Abs. 2 BayEUG in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 467) erlässt die Regierung von Oberbayern folgende Rechtsverordnung: 1 Der an der Städtischen Berufsschule für Fertigungstechnik in München für die Auszubilden- den im Ausbildungsberuf Fertigungsmechaniker/ Fertigungsmechanikerin bestehende Fachsprengel wird ab der Jahrgangsstufe 11 um den Regierungsbezirk Schwaben, ausgenommen die Landkreise Donau-Ries und Neu-Ulm, erweitert.

6 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar Der an der Staatlichen Berufsschule I Ingolstadt für die Auszubildenden im Ausbildungsberuf Fertigungsmechaniker/Fertigungsmechanikerin bestehende Fachsprengel wird ab der Jahrgangsstufe 11 um den Landkreis Donau-Ries erweitert. 3 Berufsschulpflichtige und Berufsschulberechtigte des genannten Ausbildungsberufs mit Ausbildungsverhältnissen in den in 1 und 2 genannten Sprengelgebieten haben ab dem Schuljahr 2008/2009 die genannten Berufsschulen zu besuchen, sofern nicht genehmigte Gastschulverhältnisse vorliegen, die den Besuch einer anderen Berufsschule gestatten. 4 Die Rechtsverordnung tritt mit Wirkung vom 4. August 2008 in Kraft. München, 30. November 2008 Regierung von Oberbayern gez. Christoph Hillenbrand Regierungspräsident Versetzung in andere Regierungsbezirke zum Schuljahr 2009/10 1. Grundlegendes Die Regierung von Oberbayern ist bei Versetzungen von Lehrern (Sammelbegriff) in andere Regierungsbezirke für folgende Schularten die zuständige Dienstaufsichtsbehörde: Volksschulen (Lehrer, Fachlehrer, Förderlehrer), Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS). In das Versetzungsverfahren werden einbezogen: a) Lehrkräfte im Beamtenverhältnis b) Lehrkräfte mit Arbeitsvertrag unbefristet befristet mit der Zusage der Verbeamtung Versetzungen sind grundsätzlich nur zu Schuljahresbeginn möglich. Hinweis: Wartelistenbewerber, Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsvertrag und Prüflinge haben die Möglichkeit, gesondert Wünsche über ihren zukünftigen Einsatzort zu äußern. Dies geschieht mit entsprechenden standardisierten Formblättern, die dem genannten Personenkreis in einem persönlichen Anschreiben zugehen. Die Einsatzwünsche von Wartelistenbewerbern und Prüflingen sind grundsätzlich in ihrer Priorität nachrangig gegenüber Versetzungsanträgen.

7 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar Versetzung von Lehrerinnen und Lehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (einschließlich Sonderberufsschulen) 2.1 Versetzungsanträge Das Formblatt Antrag auf Versetzung von Oberbayern in einen anderen Regierungsbezirk ist diesem Schulanzeiger als Anlage (Kopiervorlage) beigefügt und steht im Internet unter in der Online-Version des Oberbayerischen Schulanzeigers zum Download zur Verfügung. Das Formblatt kann auch beim zuständigen Staatlichen Schulamt oder bei der Regierung von Oberbayern (Tel: (089) ) angefordert werden. Das vollständig ausgefüllte Formblatt ist a) für Lehrerinnen und Lehrer an Volksschulen über die Schulleitung beim zuständigen Schulamt bis spätestens 6. März 2009 (Eintreffen beim Schulamt) b) für Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen (einschließlich Sonderberufsschulen) und Schulen für Kranke über die Schulleitung bei der Regierung von Oberbayern (Schulc) referent) bis spätestens 6. März 2009 in dreifacher Ausfertigung (Förderschulen zweifach) zusammen mit den ggf. erforderlichen Unterlagen (siehe 2.2.) vorzulegen. Verspätet eingehende Gesuche können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Wichtige Hinweise: Die Anzahl der in den Jahren zuvor gestellten Versetzungsanträge hat keinen Einfluss auf die Versetzungsaussichten. Die Auswahl erfolgt aufgrund des aktuellen Vegleichs mit allen weiteren Bewerbern. Die Benennung eines möglichen, persönlichen Tauschpartners ist nicht möglich, der Tausch von Lehrkräften erfolgt durch die beteiligten Regierungen nach festgelegten Kriterien (siehe 2.2). Antragsteller, die im Lehrerausgleich dem Regierungsbezirk Oberbayern zugewiesen worden waren, sollen dies im Antragsformular im Abschnitt Dienstliche Angaben angeben. Schulpsychologen müssen ihre Zusatzqualifikation im Antragsformular unter Besondere Lehrbefähigungen/Ausbildungen angeben. Der Versetzungsantrag bezieht sich auf einen gesamten Regierungsbezirk. Über die tatsächliche Zuweisung zu einem Schulamtsbezirk entscheidet die aufnehmende Regierung. Wird im Antrag das Feld Der Versetzungsantrag gilt nur dann, wenn der Einsatz ausschließlich in dem/den angegebenen Schulamtsbezirk/en möglich ist angekreuzt, bekundet der Antragsteller damit unmissverständlich, dass er nur eine Verwendung in dem genannten Schulamtsbezirk wünscht und einen Verbleib im Regierungsbezirk Oberbayern einer Versetzung vorzieht, falls dieser Einsatzwunsch nicht zu realisieren ist. Bei gleichzeitiger (alternativer) Antragstellung auf Versetzung in einen oder mehrere weitere Regierungsbezirke sind für jeden gewünschten Regierungsbezirk gesondert die notwendigen Unterlagen einzureichen. Dabei ist die Rangfolge der Versetzungswünsche im Formular zu kennzeichnen (Erstwunsch bzw. Zweitwunsch). Ein parallel gestellter Versetzungsantrag innerhalb des Regierungsbezirks Oberbayern ist ebenfalls entsprechend zu kennzeichnen.

8 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar Änderungen zu den gemachten Angaben im Antrag sind der Regierung von Oberbayern möglichst bis 2. Juni 2009 schriftlich mitzuteilen und ggf. durch entsprechende Unterlagen zu belegen (z.b. bei Eheschließung, Schwangerschaft, Geburt eines Kindes). Änderungen, die dem zuständigen Sachbearbeiter der Regierung von Oberbayern bei Beginn der Versetzungsaktion nicht vorliegen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die relevanten Unterlagen sind zusätzlich zum Dienstweg direkt an das Sachgebiet zu senden (am besten per Fax: 089/ ). Eine Rücknahme des Versetzungsgesuchs ist ebenfalls in schriftlicher Form zusätzlich zum Dienstweg direkt beim Sachgebiet bis zum 2. Juni 2009 einzureichen. Aus Gründen der Personalplanung können nach diesem Termin eingehende Rücknahmen von Versetzungsgesuchen nur in begründeten Ausnahmefällen angenommen werden. Entstehende Nachteile aus eventuell nicht vollständig ausgefüllten Anträgen und/oder nicht beigelegten bzw. nicht fristgerecht nachgereichten Belegen gehen zu Lasten des Antragsstellers. Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bei Gesuchen um Versetzung oder Zuweisung in einen anderen Regierungsbezirk keine Bestätigung über den Eingang des Antrages erteilt werden kann. Die Versetzungsanträge, die zunächst wegen fehlender Tauschpartner bis Juni nicht verbeschieden werden können, werden dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gemeldet. Das Staatsministerium prüft dann, ob und inwieweit über die Vereinbarungen der Regierungen hinaus Versetzungen möglich sind. Eine Entscheidung ist jedoch erst nach Bekanntgabe der Einstellungsnoten durch das Staatsministerium, d.h. gegen Ende Juli, möglich. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist auf Folgendes hin: Zur Deckung des Lehrerbedarfs ist es seit Jahren erforderlich, Lehrkräfte in anderen als dem gewünschten Regierungsbezirk einzustellen. Eine Reihe dieser Lehrkräfte stellt in den nachfolgenden Jahren einen Antrag auf Versetzung in den Heimatregierungsbezirk. Eine zunehmende Zahl an Antragstellern wendet sich jährlich mit Schreiben direkt oder indirekt an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus und bittet um Berücksichtigung ihres Antrags. Das Staatsministerium weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Anträge in jedem Einzelfall die Regierung trifft, in deren Zuständigkeitsbereich die Lehrkraft derzeit eingesetzt ist. Die von den Bewerbern gestellten Anträge liegen dem Staatsministerium nicht vor und können somit auch nicht gewürdigt werden. Das Staatsministerium ist an der Versetzung von Lehrkräften zwischen den Regierungsbezirken nur insoweit beteiligt als es im vorgegebenen Rahmen der Personalplanung eine feste Zahl an Versetzungsmöglichkeiten in die jeweiligen anderen Regierungsbezirke vorgibt. Die namentliche Festlegung der zu versetzenden Lehrkräfte erfolgt durch die beteiligten Regierungen. Grundlage dieser Versetzungskontingente sind die Berechnungen des Lehrerbedarfs für jeden Regierungsbezirk. In diesen Wert wird der Lehrerausgleich bereits miteinbezogen. Das Staatsministerium weist daraufhin, dass voraussichtlich auch zum Schuljahr 2008/09 nur einem geringen Teil der Versetzungsanträge entsprochen werden kann. Entsprechend mehrerer Landtagsbeschlüsse haben Lehrkräfte, die ihren Antrag mit Familienzusammenführung begründen, Vorrang bei der Bewertung der Dringlichkeit. Angesichts der großen Zahl an Anträgen und dem nach wie vor großen Lehrerbedarf in Oberbayern kann leider auch nicht davon ausgegangen werden, dass allen derartigen Anträgen entsprochen werden kann.

9 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar Die Lehrkräfte werden gebeten, von Eingaben an das Staatsministerium abzusehen. 2.2 Kriterien bei der Versetzung von Lehrkräften Die Gesamtzahl der in die einzelnen Regierungsbezirke versetzten Lehrerinnen und Lehrer ist jährlichen Schwankungen unterworfen, da sie einerseits von möglichen Tauschpartnern und vor allem vom unterschiedlichen Bedarf an Lehrkräften in den jeweiligen Regierungsbezirken abhängt. In den letzten Jahren mussten sehr viele Anträge aufgrund von fehlenden Versetzungsmöglichkeiten abgelehnt werden. Die Regierung von Oberbayern überprüft deshalb alle eingegangenen Versetzungsanträge und legt nach den festgelegten Kriterien die jeweilige Priorität fest: a) Familienzusammenführung Entsprechend den Beschlüssen des Bayerischen Landtages vom und vom sind bei Versetzungen Familienzusammenführungen vorrangig zu berücksichtigen. Als Familienzusammenführung gilt allgemein die Zusammenführung verheirateter Partner. Sofern die Gesuche mit Familienzusammenführung begründet werden, müssen ihnen folgende Unterlagen beigefügt werden: Amtliche Bestätigung des Einwohnermeldeamtes über den Wohnsitz des Ehegatten bzw. der Ehegattin (Meldebescheinigung) Bescheinigung des Arbeitgebers des Ehegatten/der Ehegattin, dass er/sie sich in ungekündigter Stellung befindet. Nach einem Beschluss des Bayerischen Landtages vom werden die Versetzungswünsche unverheirateter Lehrkräfte mit Kindern wie die verheirateter Lehrkräfte behandelt, wenn nur auf dem Wege der Versetzung die Betreuung der Kinder sichergestellt werden kann. Dies muss aus der Antragsbegründung glaubhaft hervorgehen und wird im Einzelfall überprüft. Auf eine geplante Eheschließung muss im Versetzungsantrag hingewiesen werden. Wegen der Vielzahl der Anträge ist der späteste Termin zur Berücksichtigung für die Eheschließung der 1. Juni 2009 und muss bis spätestens bei der Regierung durch Heiratsurkunde nachgewiesen sein. Erfolgt die Eheschließung nach dem 1. Juni, kann dies in der Regel für das laufende Versetzungsverfahren keine Berücksichtigung mehr finden. Eine bestehende Schwangerschaft ist durch eine entsprechende ärztliche Bescheinigung mit Angabe des prognostizierten Geburtstermins nachzuweisen, die Geburt eines Kindes nach Antragstellung durch Vorlage der Geburtsurkunde. b) Wartezeit und Leistung Innerhalb der Prioritätengruppen sind die relevante Wartezeit des jeweiligen Antragstellers in Oberbayern und dessen Leistung (Gesamtprüfungsnote der 1. und 2. Lehramtsprüfung, ggf. Dienstliche Beurteilungen) weitere Auswahlkriterien. Sie werden im Abschnitt Dienstliche Angaben des Antragsformulars abgefragt. c) weitere Kriterien Von besonderer Bedeutung ist auch die Einsatzmöglichkeit im angestrebten Regierungsbezirk. Eventuell vorhandene persönliche Gründe für eine Versetzung sind ebenfalls im Versetzungsantrag oder ggf. auf einem gesonderten Blatt anzugeben. Alle hier gemachten Angaben sind nach Möglichkeit zu belegen. So kann z. B. ein Antragsteller mit einem schwer pflegebedürftigen Elternteil nur als Härtefall mit höherer Versetzungspriorität eingestuft

10 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar werden, wenn dies entsprechend belegt wird (Bescheinigung der Pflegestufe, aktuelles ärztliches Gutachten). d) Arbeitszeit im Schuljahr 2009/10 Wichtige Hinweise des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: Im Versetzungsverfahren können grundsätzlich nur die Antragsteller versetzt werden, die ab Beginn des kommenden Schuljahres im aufnehmenden Regierungsbezirk (in Voll- oder Teilzeit) Dienst leisten. Dabei ist zu beachten, dass die im Versetzungsantrag angegebene Stundenzahl mit dem Teilzeitantrag übereinstimmen muss und mindestens die Hälfte des Regelstundenmaßes betragen sollte. Versetzungsanträge mit einer gleichzeitig beantragten unterhälftigen Teilzeit (also einer Arbeitszeit von weniger als der Hälfte des Regelstundenmaßes) haben nur dann Aussicht auf Genehmigung, wenn im angestrebten Regierungsbezirk eine entsprechende Verwendung möglich ist. 3. Versetzungsverfahren im Bereich der staatlichen beruflichen Schulen Alle Lehrkräfte, die eine Versetzung anstreben, haben ihren Versetzungsantrag bis spätestens 1. März 2009 bei der abgebenden Schule (Stammschule) zu stellen. Das Formblatt Antrag auf Versetzung sowie das Informationsblatt können ab Januar 2009 unter der Adresse aus dem Internet geladen werden. Hinweis: Weitere Auskünfte zum Versetzungsverfahren erteilt an der Regierung von Oberbayern: a) für Berufliche Schulen: Sachgebiet , Tel. (89) b) für Volksschulen (Grund- u. Hauptschulen): Sachgebiet , Tel. (089) c) für Förderschulen, Schule für Kranke: Sachgebiet 41-1, Tel. (089) gez. Christoph Winkler Ltd. Regierungsschuldirektor Versetzung und Zuweisung innerhalb des Regierungsbezirks Oberbayern zum Schuljahr 2009/10 1. Grundlegendes Die Regierung von Oberbayern ist bei Versetzungen und Zuweisungen von Lehrerinnen und Lehrern innerhalb des Regierungsbezirks Oberbayern für folgende Schularten die zuständige Dienstaufsichtsbehörde: a) Volksschulen (Grund- und Hauptschulen) Die Regierung von Oberbayern entscheidet nur bei Versetzungen in einen anderen Schulamtsbezirk, Versetzungen innerhalb des jeweiligen Schulamtsbezirks führt das Staatliche Schulamt in eigener Zuständigkeit durch. b) Förderschulen und Schulen für Kranke

11 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar c) Berufliche Schulen mit Ausnahme der Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Direktbewerbungsverfahren für Lehrer im Höheren Dienst, Versetzungsverfahren für Fachlehrer) d) Versetzungsanträge zwischen Volksschul- und Förderschulbereich e) Versetzungsanträge vom Volksschul- bzw. Förderschulbereich an andere Schularten (z. B. Realschule, Gymnasium, Berufliche Schulen) 1.1 Versetzung In das Versetzungsverfahren werden einbezogen: a) Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auf Probe b) Lehrkräfte mit Arbeitsvertrag unbefristet befristet mit der Zusage der späteren Verbeamtung Wartelistenbewerber, Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsvertrag und Prüflinge haben die Möglichkeit, gesondert Wünsche über ihren zukünftigen Einsatzort zu äußern. Dies geschieht mit entsprechenden standardisierten Formblättern, die dem genannten Personenkreis in einem persönlichen Anschreiben zugehen. Versetzungen sind grundsätzlich nur zu Schuljahresbeginn vorgesehen. 1.2 Zuweisung (während des Vorbereitungsdienstes) Einen Antrag auf Zuweisung an einen anderen Einsatzort innerhalb des Regierungsbezirks Oberbayern ist für Lehramtsanwärter, Fachlehreranwärter, Förderlehreranwärter und Studienreferendare für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Förderschulen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und kann nur im ersten Jahr des Vorbereitungsdienstes gestellt werden. Die formlosen Anträge sind auf dem Dienstweg beim zuständigen Seminarbeauftragten an der Regierung von Oberbayern einzureichen. 2. Versetzung von Lehrerinnen und Lehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (einschließlich Sonderberufsschulen) 2.1 Versetzungsanträge Das Formblatt Antrag auf Versetzung im Regierungsbezirk Oberbayern ist diesem Schulanzeiger als Anlage (Kopiervorlage) beigefügt und steht im Internet zum Download unter zur Verfügung. Das Formblatt kann beim zuständigen Staatlichen Schulamt oder bei der Regierung von Oberbayern, Tel: (089) angefordert werden. Das vollständig ausgefüllte Formblatt ist a) für Lehrerinnen und Lehrer an Volksschulen über die Schulleitung beim zuständigen Schulamt bis spätestens 27. März 2009 (Eintreffen beim Schulamt) b) für Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen (einschließlich Sonderberufsschulen) und Schulen für Kranke bei der Schulleitung bis spätestens 27. März 2009 in zweifacher Ausfertigung zusammen mit den ggf. erforderlichen Unterlagen (siehe 2.2.) vorzulegen. In begründeten Ausnahmefällen können Versetzungsanträge noch bis Ende Mai

12 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar auf dem Dienstweg nachgereicht werden. Anträge, die nach den vorstehend genannten Terminen eingehen, können für das Schuljahr 2009/2010 grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis, dass die Regierung von Oberbayern aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bei Anträgen auf Versetzung innerhalb Oberbayerns keine Bestätigung über den Erhalt des Antrages erteilt. Entstehende Nachteile aus nicht vollständig ausgefüllten Anträgen gehen zu Lasten des Antragsstellers. Wichtige Hinweise für den Volksschulbereich: Der Versetzungsantrag bezieht sich immer auf einen Schulamtsbezirk, nicht auf eine einzelne Schule oder mehrere einzelne Schulen. Davon ausgenommen sind ausgeschriebene Stellen (siehe 2.3). Schulpsychologen müssen ihre Zusatzqualifikation im Antragsformular unter Zusatzausbildung angeben. 2.2 Kriterien bei der Versetzung von Lehrkräften innerhalb Oberbayerns Bei der Entscheidung über eine mögliche Versetzung hat die Regierung in erster Linie den Personalbedarf zu berücksichtigen. Sie muss dafür sorgen, dass an allen Volks- und Förderschulen des Regierungsbezirks ein möglichst gleicher Versorgungsgrad im Personalbereich hergestellt wird. Dies bedeutet eine gleichmäßige Verteilung der Lehrerinnen und Lehrer auf alle Städte und Landkreise im Rahmen der durch die Klassenbildung gegebenen Notwendigkeiten. Soweit möglich, wird die Regierung auch in Zukunft familiäre und soziale Verhältnisse der Antragsteller berücksichtigen. Dienstliche Gründe haben jedoch grundsätzlich Vorrang vor persönlichen Gründen. 2.3 Stellenausschreibung Funktionsstellen werden im Oberbayerischen Schulanzeiger ausgeschrieben. Für die Bewerbung ist ebenfalls das oben genannte Formblatt zu verwenden und darauf das Feld Bewerbung auf eine Funktionsstelle anzukreuzen. Das Direktbewerbungsverfahren ist eine Ergänzung zum allgemeinen Versetzungsverfahren und bietet Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, sich direkt auf eine zu besetzende Stelle an einer bestimmten Schule zu bewerben. Die für das Schuljahr 2009/10 ausgeschriebenen Stellen sind ab Anfang März (Förderschulen) bzw. Mai (Volksschulen) im Internet unter zu finden. 3. Versetzungsverfahren im Bereich der staatlichen beruflichen Schulen Alle Lehrkräfte, die eine Versetzung anstreben, haben ihren Versetzungsantrag bis spätestens 1. März 2009 bei der abgebenden Schule (Stammschule) zu stellen. Das Formblatt Antrag auf Versetzung sowie das Informationsblatt können ab Januar 2009 unter der Adresse aus dem Internet geladen werden. Hinweis: Weitere Auskünfte zum Versetzungsverfahren erteilt an der Regierung von Oberbayern: a) für Volksschulen (Grund- u. Hauptschulen): Sachgebiet , Tel. (089) b) für Förderschulen, Schule für Kranke: Sachgebiet 41-1, Tel. (089) c) für Berufliche Schulen: Sachgebiet , Tel. (089) gez. Christoph Winkler Ltd. Regierungsschuldirektor

13 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar Direktbewerbung: Schule sucht Lehrer - Lehrer sucht Schule Direktbewerbung: Besetzung von Stellen an staatlichen Volks- und Förderschulen durch Lehrer (Sammelbegriff) in Oberbayern - Regelungen für das Schuljahr 2009/10 1. Grundsätzliches Die Direktbewerbung kann nur für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie für Lehrkräfte mit unbefristetem Arbeitsvertrag im Regierungsbezirk Oberbayern ermöglicht werden. Im Regelfall sollte der Turnus nicht unterbrochen werden. Das Direktbewerbungsverfahren der Regierung von Oberbayern ist eine Ergänzung des allgemeinen Versetzungsverfahrens, d.h. beide Verfahren können parallel laufen. Es ist jedoch nur für staatliche, nicht für private Schulen vorgesehen. 2. Anforderungsprofile Viele Volks- und Förderschulen haben ein besonderes fachliches bzw. pädagogisches Profil wie z.b. Schwerpunkt Leseerziehung, Modus 21-Schule, Schulen mit Außen- oder Kooperationsklassen, Grundschulen mit jahrgangskombinierten Klassen. Zur nachhaltigen Weiterentwicklung sind diese Schulen auf der Suche nach geeignetem Personal wie z.b. Moderatoren für Schulentwicklung oder auf einzelne Fächer spezialisierte Lehrkräfte. Dieses spezifische Anforderungsprofil muss im Ausschreibungstext deutlich herausgestellt werden. Eine Ausschreibung mit z.b. nur Hauptschullehrer für Jahrgangsstufe entspricht nicht dem Profil und sollte entsprechend ergänzt werden. 3. Ausschreibung Es gilt folgendes Verfahren: a) Schule und Schulreferent (für Förderschulen) bzw. Schule und Schulamt (für Volksschulen) prüfen, ob zum Schuljahr 2009/10 an der jeweiligen Schule ein gesicherter Lehrerbedarf besteht. Es wird den Schulleitungen dringend empfohlen, vor der Ausschreibung der Stelle Kontakt zu den genannten Stellen aufzunehmen. b) Die Schulleitung formuliert eine stichpunktartige Beschreibung der zu besetzenden Stelle (Formblatt im Internet unter und sendet den Entwurf per an die Regierung von Oberbayern zur Ausschreibung im Internet. Die Ausschreibung muss das konkrete Anforderungsprofil enthalten (vor allem gewünschte Qualifikationen, vorgesehene Aufgaben, Einsatzbereiche, Stundenumfang) und ist an folgende -Adresse zu senden: schulwesen@reg-ob.bayern.de 4. Bewerbung 4.1 Ablauf Ab (für Förderschulen) bzw (für Volksschulen) sind die ausgeschriebenen Stellen im Internet zu finden unter: Interessierte Lehrer und Lehrerinnen richten ihre qualifizierte Bewerbung mit allen erforderlichen Angaben an die jeweilige Schule und informieren das bisher für sie zuständige Schulamt bzw. den zuständigen Schulreferenten.

14 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar Die Schulleitung nimmt mit den Bewerbern Kontakt auf und lädt den Bewerber zu einem Gespräch ein. Bei gleicher gegebener Eignung haben Lehrkräfte, die ihre Bewerbung mit Familienzusammenführung begründen, Vorrang. Die Schulleitung legt anschließend dem für sie zuständigen Staatlichen Schulamt (Volksschulen) bzw. dem zuständigen Schulreferenten (Förderschulen) einen begründeten/qualifizierten Besetzungsvorschlag vor. Bei Bewerbungen innerhalb eines Schulamtsbezirkes (Volksschulen) wird die Besetzung vom Schulamt selbst vollzogen. Kommt die ausgewählte Lehrkraft aus einem anderen Schulamtsbezirk, gibt das Schulamt den Besetzungsvorschlag an die Regierung von Oberbayern zum Vollzug weiter. Das Staatliche Schulamt informiert in diesem Fall außerdem das abgebende Schulamt über den qualifizierten Auswahlvorschlag. Bei der Ausschreibung von Stellen für Fachlehrer m/t und Förderlehrer ist wegen der unterschiedlichen Versorgung der Schulamtsbezirke die Beteiligung der Regierung in allen Fällen erforderlich. Bei allen Bewerbungen im Förderschulbereich wird die Besetzung von der Regierung von Oberbayern (Sg. 41-1) durchgeführt. Liegen erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag vor, wird mit der Schulleitung Rücksprache genommen. 4.2 Zeitplan für Förderschulen: für Volksschulen: Abgabe des Ausschreibungstextes durch die Schulleitung (Abdruck an das Staatl. Schulamt bzw. den Schulreferenten) an die Regierung per Eintreffen an der Regierung bis spätestens Lehrer/Lehrerin bewirbt sich direkt bei der Schule und informiert das abgebende Schulamt bzw. den abgebenden Schulreferenten Vorstellungsgespräche an der Schule Übermittlung der getroffenen Auswahl durch die Schulleitung über das aufnehmende Schulamt an die Regierung (Volksschulen) bzw. an den aufnehmenden Schulreferenten und Personalreferenten (Förderschulen). Das abgebende Schulamt wird vom aufnehmenden Schulamt bzw. der abgebende Schulreferent wird vom Personalreferent vorab informiert. Schriftliche Zusagen bzw. Absagen durch die Regierung Bei Bewerbungen innerhalb eines Schulamtsbezirkes (Volksschulen) erfolgen die Zu- oder Absagen durch das jeweilige Staatl. Schulamt. bis bis bis ab ca bis bis bis ab ca

15 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar Formular Für die Ausschreibung kann ausschließlich das Formblatt "Direktbewerbungsverfahren an Volks- und Förderschulen in Oberbayern - Schule sucht Lehrer, Lehrer sucht Schule" verwendet werden, das im Internet unter folgender Adresse zu finden ist: Bitte speichern Sie nach dem Herunterladen das Formblatt auf Ihren Rechner, füllen Sie es aus und senden Sie es als Dateianhang per an die oben angegebene Adresse. gez. Christoph Winkler Ltd. Regierungsschuldirektor Zur Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 3. Dezember 2008 Nr. IV.3-5 P Ausschreibung einer Schulratsstelle Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis München wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben. Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach 1 der Verordnung vom (GVBI S. 385), geändert durch Verordnung vom (GVBI S. 349) - mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher erfüllen. Den Gesuchen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) die Bewerbung gilt. Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind bis spätestens mit folgenden Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Schulamt) einzureichen. 1. Gesuch 2. Lebenslauf mit genauen Angaben über Bildungsgang 3. Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung mit Zeitangaben bei Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Termin zur Vorlage bei der Regierung von Oberbayern (Eintrefftag)

16 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar Den Gesuchen sind folgende Erklärungen beizufügen: - über Wohnungsnahme in der Nähe des Dienstorts - über Tätigkeit von Angehörigen im Sinne von Art. 20 VwVfG gez. Christoph Winkler Ltd. Regierungsschuldirektor Ausschreibung einer Stelle für einen Beratungsrektor/eine Beratungsrektorin der Besoldungsgruppe A 13 bzw. A14 als Koordinator/ Koordinatorin für die Schulberatung an Grund- und Hauptschulen im Landkreis Eichstätt Zur Koordination der Schulberatung sowie zur Schulberatung beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Eichstätt wird die Stelle eines Beratungsrektors/einer Beratungsrektorin (Schulpsychologe/Schulpsychologin) der BesGr. A 13 bzw. A 14 im Schulamtsbezirk Eichstätt ausgeschrieben. Zur Übertragung des Amtes bedarf es einer aktuellen dienstlichen Beurteilung als Beratungsrektor der BesGr. A 12 Z bzw. A 13 mit mindestens der Bewertungsstufe Leistung, die die Anforderungen übersteigt. (UB) Hinweis: Dem Bewerbungsschreiben ist beizugeben: a) eine Erklärung, dass der Dienstsitz im Schulamtsbezirk genommen wird b) ein Nachweis des schulpsychologischen Werdegangs Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers/ der Bewerberin Bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Schulamt Bei der Regierung (Frau RSchRin Langheinrich) gez. Christoph Winkler Ltd. Regierungschuldirektor Ausschreibung der freien und voraussichtlich frei werdenden Stellen Schule Schulart Schulamt/ -referent Schülerzahl Planstelle Bes.- Gr. frei ab/seit Finsing Gh ED 376 Rektor/in A HS-Erfahrung erwünscht; Bereitschaft die HSI umzusetzen; Ganztagesklasse geplant;

17 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar Auf die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (veröffentlicht im Oberbayerischen Schulanzeiger Nr. 5 / 7. Mai Einlageblatt) wird verwiesen. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass ein/e erfolgreiche/r Bewerber/in nach Ablauf der Beförderungswartezeit (vgl. KMS vom , s. Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1/ 7. Januar 2003) nur dann entsprechend befördert werden kann, wenn zum maßgeblichen Beförderungszeitpunkt die Schülerzahlen noch gesichert sind. Auf die möglichen Teilzeiten für Funktionsstelleninhaber wird auf Veröffentlichung im Schulanzeiger Juni 2007 verwiesen. Volksschulen: I. Vorlage der Gesuche beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: II. Vorlage der Gesuche bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: III. Vorlage der Gesuche durch das Schulamt bei der Regierung: (Neue Form der Vorlage beachten) gez. Christoph Winkler Ltd. Regierungsschuldirektor N i c h t a m t l i c h e r T e i l ROBienchen informiert ROBienchen ist das Maskottchen des Sachgebietes Naturschutz der Regierung von Oberbayern und informiert an dieser Stelle über Wissenswertes heute über. Vögel im Winter angepasste Spezialisten Was machen Vögel im Winter? Wie finden sie ihr Futter, wenn eine dicke weiße Schneedecke alles zudeckt? Mit Anpassungen aller Art tricksen Vögel den Winter aus. Manche fliegen einfach fort: die Zugvögel. Langstreckenzieher wie der Weißstorch sind wahre Meisterflieger und legen z. B. bei einem Flug nach Südafrika Entfernungen bis zu km zurück. Standvögel wie das Rotkehlchen bleiben dagegen hier. Sein Gesang wie Silberglöckchenklang ist in der kalten Jahreszeit nicht zu hören, dafür soll robin nach alten britischen Mythen den Winter austreiben. Dick aufgeplustert: Wer hier bleibt, muss sich warm anziehen, d. h. die Körpertemperatur einigermaßen konstant halten und tüchtig futtern. Was uns ein warmer Schneeanzug, das ist dem Vogel sein Federkleid. Beim Aufplustern bis zur Kugelform umgibt den Vogel ein dickes, isolierendes Luftpolster. Bei vielen Arten wachsen im Winter außerdem zusätzlich wärmende Daunen. Dunkle Gefiederpartien absorbieren das Sonnenlicht. Vögel schwitzen nicht aber auch Vögel können vor Kälte zittern. Gut geschnäbelt: An den fetthaltigen Samen von Fichte, Douglasie, Lärche, Kiefer und Erle können sich nur Zapfenbeißer mit einem passenden Werkzeug, pardon Schnabel laben. In unseren Breitengraden ist das z. B. der Fichtenkreuzschnabel. Bevorzugter Lebensraum sind

18 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar die Fichtenwälder der Alpen bis in Höhen um 1800 m. Ähnlich einem Papagei klettern die Dannebabageien auf den begehrten Fichtenzapfen herum. Die Brutzeit richtet sich nach dem Nahrungsangebot = der Samenreife der Nahrungsbäume. Brüten - mitten im Winter? In den Fichtenwäldern kann die Brut bereits zur vermeintlich ungünstigsten Jahreszeit beginnen. Gebalzt wurde bei Trockenheit und Kälte so um den November herum wenn viele Zapfen mit Samen so richtig aufgingen. Das oben gelblichgrüne Weibchen legt 3 bis 4 weiße, wenig gezeichnete Eier in das napfartige, gut gepolsterte Nest. Während sie die Brut schön warm hält, ist er, das rötliche Männchen, zuständig für die Ernährung der ganzen Familie. Die gut an Kälte und ihren natürlichen Lebensraum angepassten Spezialisten können allerdings keine große Hitze vertragen. Bei Temperaturen um die 35 Grad wird es ihnen zu warm. Winterfütterung? Und was ist mit all den anderen Singvögeln, die den Winter über hier bleiben? Finden sie genug zu fressen? Vögel füttern macht Spaß, aber welche Vögel kommen zum Futterhäuschen? Auf den Internetseiten des Landesbundes für Vogelschutz kann man Jetzt Vögel füttern. Die 20 häufigsten Wintervögel werden per Steckbrief mit Bild vorgestellt. Was mögen Körnerfresser? Woran erkennt man gutes Vogelfutter? Kann man es auch selber herstellen? Auf den Seiten des LBV finden sich gute Informationen mit denen sich das Thema Naturbeobachtung am Beispiel Wintervögel auch Schülern gut vermitteln lässt. Die beste und natürlichste Art, Beerenfresser im Winter zu füttern, besteht darin, heimische Beeren tragende Gehölze anzupflanzen. Vogelbeeren sind sehr beliebt. Die wichtigste Schutzmaßnahme für seltene und gefährdete Vogelarten aber ist die Erhaltung, Pflege und Neuanlage geeigneter Lebensräume. Dies kann z.b. auch im Schulgarten erfolgen. Futterrezept für Leckermäuler: Wer wissen will, wie s dem Vogel schmeckt, kann sich aus den orangeroten Früchten der Eberesche eine leckere Vogelbeermarmelade kochen. Beeren nach dem ersten Frost (oder Einfrieren) sauber waschen. Früchte mit etwas Wasser weich kochen. Anschließend durch ein Sieb passieren. Das Mus mit gleichviel Zucker oder mit der Hälfte an Gelierzucker aufwiegen. Das Ganze ein paar Minuten kochen und in die vorbereiteten Gläser abfüllen. Guten Appetit! Weiterführende Informationen: Jetzt Vögel füttern Zeitschrift Nationalpark Berchtesgaden: 1998/1 Vogelbeeren nur ein Genuss für Vögel?, Anita Bacher 1998/2 Vögel tricksen den Winter aus, Dr. Astrid Schuster 2000/2 Kreuzschnäbel brüten bei Schneefall, Dr. Gertrud Marotz 2006/2 Vögel schwitzen nicht, Ulrich Brendel, Dipl. Biologe Zeitschrift Vogelschutz 4/2006 Winterfütterung mit Verstand, Thomas Kempf Buch: Mythos Vogel, Lieckfeld/Straaß, BLV Verlagsgesellschaft mbh München Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. informiert Wettbewerb Menschenrechte für alle Der Landesverband Bayern im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. veranstaltet auch im Schuljahr 2008/2009 wieder einen landesweiten Schülerwettbewerb. An dem Preisausschreiben können sich alle Schulen in Bayern beteiligen. Das diesjährige Thema heißt: Menschenrechte für alle!

19 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar Tagtäglich hören und lesen wir von Menschenrechtsverletzungen in der ganzen Welt. Wir sind oft entsetzt darüber, was sich Menschen ausdenken, um anderen Menschen ihre Rechte zu nehmen. Das muss nicht immer gleich Gewalt sein, die angewendet wird. Auch mit Worten, mit Zeichnungen und Bildern, Karikaturen oder Gesten kann man anderen Menschen ihre Rechte nehmen. Vielleicht habt Ihr das auch schon selbst in Eurer Schule und/oder in Eurer Klassengemeinschaft erlebt. Dabei sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Wir möchten daher, dass Ihr Euch in diesem Jahr einmal mit dieser Problematik beschäftigt. So könnt ihr das Thema bearbeiten: - Berichtet über die Geschichte der Menschenrechte und erläutert die verschiedenen Menschenrechte. - Überlegt, warum es einen Tag der Menschenrechte gibt. - Macht euch Gedanken, wozu Menschenrechtsverletzungen führen. - Welche Verstöße gegen die Menschenrechte kennt ihr? Denkt dabei an Familie, Schule, Gemeinde, Staat, Nationen, Völker. - Überlegt euch, was es für den einzelnen Menschen bedeutet, wenn seine Rechte als Mensch beschnitten werden! - Wozu führen Einschränkungen der Menschenrechte? - Nennt dazu auch Beispiele aus der Geschichte! - Überlegt euch, welche Rolle die UNO in der Diskussion um die Menschenrechte spielt. - Zeigt auf, was Ihr in Eurer Klasse / Schule tun könnt, oder getan habt, um wirklich jedem die gleichen Menschenrechte zuzugestehen. - Denkt darüber nach, wie der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge mit seinem Motto Versöhnung über den Gräbern Arbeit für den Frieden dazu beiträgt, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. - Nehmt das Preisausschreiben zum Anlass für eine Ausstellung in Eurer Schule zu diesem Thema und/oder verwendet die Ergebnisse Eurer Arbeit, um im November den Volkstrauertag in Eurer Gemeinde zu gestalten. Berichtet uns darüber! Unter findet Ihr hilfreiche Informationen und alles Wissenswerte über den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, seine Jugend-, Schul- und Friedensarbeit. Ihr müsst Euch bei der Bearbeitung des Themas nicht an die oben vorgegebenen Punkte halten, sondern könnt natürlich auch eigene Ideen einbringen. Eure Darstellungen sollten nicht zu umfangreich sein. Wie Ihr Eure Arbeit präsentiert, steht euch weitgehend frei vorstellbar sind schriftliche Einreichungen, auch mit Zeichnungen, ebenso eine CD oder DVD. Wenn Ihr ein elektronisches Medium einschickt, achtet darauf, dass es ohne Zusatzprogramme von einem fremden Rechner gelesen werden kann. Wenn es nicht aus Eurer Arbeit hervorgeht, interessiert uns auch, wie Ihr das Thema bearbeitet habt. Es sind sowohl Einzel- als auch Gemeinschaftsbeiträge willkommen. Schulart und Jahrgangsstufe werden bei der Bewertung berücksichtigt. Vergesst nicht, folgende Angaben zu machen: Schule, Klasse, Anzahl der beteiligten SchülerInnen, Name der Lehrkraft und der Schulleiterin bzw. des Schulleiters. Die Einsender sind damit einverstanden, dass Auszüge aus ihren Arbeiten vom Volksbund verwendet werden dürfen, z. B. in pädagogischen Handreichungen. Und hier die Preise: 1. Preis: Dreitägige Klassenfahrt mit dem Besuch einer Kriegsgräberstätte; Fahrt, Unterkunft und Verpflegung sind frei 2. Preis: Eintägiger Ausflug mit Eurer Lehrkraft, Fahrt und Mittagessen sind frei 3. Preis: 200 Zuschuss für Eure Klassenkasse Weitere Geld- und Sachpreise sind zu gewinnen.

20 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar Einsendungen bis zum 24. April 2009 an: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. Pädagogischer Landesbeirat Maillinger Straße München Fernstudium Katholische Religionslehre zum Erwerb der Missio Canonica Zum Erwerb der Missio Canonica für den kath. Religionsunterricht im Volksschulbereich bietet Theologie im Fernkurs Würzburg in Zusammenarbeit mit dem Katholischen Schulkommissariat in Bayern und dem Institut für Lehrerfortbildung Gars am Inn folgenden Kurs an: Fernstudium Katholische Religionslehre für Lehrer/-innen an Grund-, Haupt- und Förderschulen in Bayern Der Kurs beginnt am 1. April Er umfasst das Studium von 24 Lehrbriefen, einen Einführungstag und eine Studienwoche. Den Abschluss des Fernstudiums bildet die mündliche Prüfung im Juli Anmeldeschluss bei der diözesanen Schulabteilung ist der 31. Januar Interessierte Lehrkräfte können weitere Auskünfte einholen und einen Info-Brief anfordern unter folgender Adresse: Erzbischöfliches Ordinariat München Schulreferat, Abt. I / Grund-, Haupt- und Förderschulen Josef Schwaller, Schulrat im Kirchendienst Schrammerstraße 3 / III München Tel.: 089/ Fax: 089/ JSchwaller@ordinariat-muenchen.de gez. Christoph Winkler Ltd. Regierungsschuldirekto Die SchulKinoWoche Bayern, die 2008 mit einer Teilnehmerzahl von rund Schülern und Lehrkräften auf große Resonanz stieß, geht 2009 mit noch mehr Kinos, Filmen und Sonderveranstaltungen in die zweite Runde. Vom 19. bis 25. März 2009 wird das Kino wieder zum Klassenzimmer! Über 90 Filmtheater, verteilt über ganz Bayern, öffnen an fünf Vormittagen ihre Kinosäle exklusiv für schulische Bildungszwecke. Allen Schularten und Jahrgangsstufen wird ein facettenreiches Programm aus Filmen, Lehrerfortbildungen und Sonderveranstaltungen geboten. Anmeldungen für die Lehrerfortbildungen im Januar sowie Anforderungen von Programmflyern für Ihr Kino vor Ort sind ab sofort möglich!

21 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 01/ 2. Januar Weitere Informationen zur SchulKinoWoche Bayern 2009, zu den teilnehmenden Städten und Kinos, zum Filmprogramm vor Ort, zu den Sonderveranstaltungen sowie zur Anmeldung finden Sie auf der Website Die SchulKinoWoche Bayern ist ein Projekt von VISION KINO, koordiniert und durchgeführt durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an. Dr. Vera Haldenwang Leitung Referat Medienbildung Projektleitung "SchulKinoWoche Bayern" Grundsatzabteilung Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung Schellingstr. 155 P.S.: Kennen Sie schon *medieninfo bayern*? München Tel.: (089) Das Serviceangebot des ISB zum Thema Fax: (089) Medienbildung Religionspädagogisches Seminar Passau Religionspädagogische Fortbildungen im März 2009 (Anmeldung über FIBS) März Dienstag bis Freitag»UND GOTT SAH, DASS ES GUT WAR«- Das Thema Schöpfung im Religionsunterricht - Hauptreferent: Dr. Josef Wagner, Dipl Theol., Traunstein Weitere Referenten: Guido Kunkel, SR i.k., Würzburg Claudia Schäble, SRin i.k., Eichstätt Ort: Landvolkshochschule St. Gunther Niederalteich Anmeldung: Dienstag, 03. März 2009

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