Qualifizierung von Personal in der Wasserversorgung

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1 Qualifizierung von Personal in der Wasserversorgung Ist der sichere Betrieb ohne Fachkräfte überhaupt möglich? 2017 Seite 1

2 RECHTSSTELLUNG Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung; Dienstherrnfähigkeit 1920 gegründet Träger: Freistaat Bayern, bayerische Gemeinden, Landkreise und Bezirke AUFTRAG Aus- und Fortbildung der Bediensteten ihrer Träger einschließlich deren Unternehmen und Organisationen VS 2017 Seite 2

3 Bildungszentren der BVS Holzhausen a. Ammersee Lauingen (Donau) und darüber hinaus bayernweit München (Geschäftsstelle und Bildungszentrum) Neustadt a. d. Aisch 2017 Seite 3

4 Der Geschäftsbereich Umwelt und Technik beinhaltet folgende Aufgabenfelder: Zuständige Stelle UT-Berufe Zuständige Stelle Bäderbetriebe Lehrgänge Umwelt Lehrgänge Bäder Seminare Tagungen 2017 Seite 4

5 Zuständige Stelle für die Ausbildung in den UT-Berufen und Meisterfortbildung. Der BVS wurden die Aufgaben der Zuständige Stelle in Bayern übertragen Seite 5

6 Aufgaben der zuständigen Stelle: Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen für Externe Zulassung zur Meisterprüfung Eintragung der Ausbildungsverhältnisse [Ausbildungsrahmenplan] Führen des Verzeichnisses der Ausbildungsstätten Feststellen der Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildern Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung Beratung von Ausbildenden und Auszubildenden Bestellung von Ausbildungsberatern Grundsätzliche Angelegenheiten in diesem Ausbildungsberuf Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse Durchführen von Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen, Änderung der Ausbildungszeit (Verlängerung/ Abkürzung) Erlass von Prüfungsordnungen 2017 Seite 6

7 Pflichten des Betreibers Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften: z.b. Verkehrssicherungspflicht BGB 823 ff Bundesinfektionsschutzgesetz Trinkwasserverordnung Jugendarbeitsschutzgesetz Gefahrstoffe Betriebssicherheit Seite 7

8 Wann verletzt der Betreiber seine gesetzlichen Pflichten nicht??? 2017 Seite 8

9 Gesetze Verordnungen Bescheide DIN-Normen, Technische Regeln Arbeitsblätter, Merkblätter Richtlinien Sachverständigengutachten 2017 Seite 9

10 Wasserhaushaltsgesetz 50, Abs. 4: Wassergewinnungsanlagen dürfen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, unterhalten und betrieben werden 2017 Seite 10

11 Trinkwasserverordnung 4 Allgemeine Anforderungen Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der 5 bis 7 entspricht Seite 11

12 Grundsätzliche Hinweise an denjenigen, der die DIN - Norm anwendet Jeder deliktsfähige Mensch hat sein Handeln (Tun und Unterlassen) selbst zu verantworten. Der Anwender einer DIN-Norm ist davon nicht ausgenommen. Das bedeutet konkret, dass er das für das richtige Anwenden der Norm erforderliche Verständnis besitzen muss (DIN-Normen sind nicht für Laien gedacht) 2017 Seite 12

13 DVGW W 1000 Technische Regel, Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern 2017 Seite 13

14 Trinkwasserversorgungsunternehmen ohne eigene Wassergewinnung (nur Verteilung) mit eigener Wassergewinnung ohne Wasseraufbereitung mit Verteilung mit eigener Wassergewinnung mit einfacher Wasseraufbereitung *) mit Verteilung mit eigener Wassergewinnung mit weitergehender Wasseraufbereitung mit Verteilung A 1 B 1 A 2 B 2 A 2 B 2 B 2 C C C C Jahreswasserabgabe in Tausend m 3 /a A 1 : Anlagenmechaniker(in), Fachrichtung Versorgungstechnik, oder gleichwertig A 2 : Ver- und Entsorger(in), Fachrichtung Wasserversorgung, oder gleichwertig B 1 : Industriemeister(in) Rohrnetzbau und Rohrnetzbetrieb, Fachrichtung Wasser, oder gleichwertig ( Rohrnetzmeister ) B 2 : Geprüfte(r) Wassermeister(in) / Techniker(in), oder gleichwertig C: Mitarbeiter(in) mit abgeschlossenem ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Hochschulstudium (Technische Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen), oder gleichwertig 2017 Seite 14

15 2017 Seite 15

16 2017 Seite 16

17 NEU! Technische Fachkraft nicht gleich technische Führungskraft Als technische Führungskraft gilt eine Fachkraft für WV, Wassermeister oder Anlagenmechaniker entsprechend der Mindestanforderungspersonalvorgabe im W 1000 Die technische Führungskraft ist alleinig befugt, die technische Fachkraft zu bestimmen (!) Achtung: Haftungsprobleme können entstehen 2017 Seite 17

18 Berufsbildungsgesetz Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Verordnung über die Meisterprüfung 2017 Seite 18

19 Fachkraft für Wasserversorgungstechnik Früher Ver- und Entsorger Fachrichtung Wasser 2017 Seite 19

20 Berufsschule Ausbildung im Betrieb Zwischenprüfung Berufsschule Ausbildung im Betrieb Abschlussprüfung BestandenePrüfung Ende der Ausbildung durchgefallen 2017 Seite 20

21 Abschlussprüfung Fachkraft für Wasserversorgungstechnik Teile Dauer Bereiche / Inhalte Mögliche Teilaufgaben: - Wasserversorgungseinrichtungen Praktischer Teil 1 praktische Aufgabe, die aus mehreren Teilaufgaben bestehen kann Max. 10 Stunden - Elektrotechnische Arbeiten Schriftlicher Teil Praxisbezogene Aufgaben Max. 5 Stunden Prüfungsbereiche: Wasserversorgung (60 %) Elektrotechnische Arbeiten (20 %) Wirtschafts- und Sozialkunde (20 %) Bestehen der Prüfung Praktischer Teil: 50 % sowie Elektrotechnische Arbeiten 50 % Mündliche Bestehensprüfung Schriftlicher Teil: 50 % sowie Prüfungsbereich Wasserversorgung 50 % 2017 Seite 21

22 Besonderer Fall! Personen mit langjähriger Berufserfahrung in der Wasserversorgung von mindestens 4,5 Jahren 2017 Seite 22

23 45 BBiG Zulassung in besonderen Fällen (1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. (2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen Seite 23

24 Berufserfahrung Berufliche Tätigkeit Einstiegsfortbildung Vorbereitungslehrgang Abschlussprüfung 2017 Seite 24

25 Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zur "Fachkraft für Wasserversorgungstechnik " Zielgruppe: Technisches Personal auf Wasserversorgungsanlagen Voraussetzung: Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf und Berufspraxis oder langjährige Berufspraxis. Die Zulassung zur Prüfung muss beantragt werden (!!!) Lehrgangsaufbau: Kernqualifikation (4 Wochen) Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (3 Wochen) Fachqualifikation mit Praktikum (5 Wochen) Stoffzusammenfassung (1 Woche) Der Lehrgang wird berufsbegleitend in Blockform durchgeführt. Er umfasst 13 Lehrgangswochen, die auf insgesamt 12 Monate verteilt durchgeführt werden. Der Lehrgang beginnt im Juni/Juli jeden Jahres und endet im Mai Seite 25

26 Fachqualifikationen Wasserversorgung Wasserwirtschaft Wassergewinnung Wasserbeschaffenheit, Wasseraufbereitung Wasserförderung, -speicherung und -verteilung Wasseruntersuchung Messen, Steuern, Regeln Elektrische Anlagen in der Wasserversorgung Dokumentation Trinkwasserschutz und Kundenanlage Kundenorientierung 2017 Seite 26

27 Meisterprüfung Die Wassermeisterprüfung gliedert sich wie folgt: Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen Grundlegende Qualifikationen Handlungsspezifische Qualifikationen unterschiedlich für Wasser und Abwasser 2017 Seite 27

28 Grundlegende Qualifikationen Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Zusammenarbeit im Betrieb Berücksichtigen naturwissenschaftl. und techn. Gesetzmäßigkeiten Seite 28

29 Zulassungsvoraussetzungen zum Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen - Fachkraft für Wasserversorgungstechnik mindestens ein Jahr Berufspraxis - Ver- und Entsorger elektrotechnische Qualifikation danach mindestens ein Jahr Berufspraxis -sonstiger anerkannter Ausbildungsberuf elektrotechnische Qualifikation danach mindestens zwei Jahre Berufspraxis - sonstige mindestens drei Jahre Berufspraxis, dann elektrotechnische Qualifikation, danach weitere zwei Jahre Berufspraxis 2017 Seite 29

30 Handlungsspezifische Qualifikationen 1. Handlungsbereich Technik 2. Handlungsbereich Organisation 3. Handlungsbereich Führung und Personal 2017 Seite 30

31 Kurse zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung in Bayern Kurse werden jährlich angeboten. Beginn je nach Anbieter. Die Kurse werden auch berufsbegleitend von der BVS in Blockform angeboten. 18 Lehrgangswochen verteilt auf 2 Jahre Prüfung im jeweils im Anschluss an die drei Qualifikationsabschnitte Zulassung zur Prüfung erforderlich (Zulassungsvoraussetzungen müssen geprüft werden) 2017 Seite 31

32 Wassermeister 2017 Seite 32

33 DQR-EQR-Niveau 6 Zu diesem Qualifikationstyp zählen die nach 53 Absatz 1 BBiG bzw. 42 Absatz 1 HwO, nach 122 HwO und nach 45 Absatz 1 sowie 51a Absatz 2 HwO geregelten Aufstiegsfortbildungen für den Qualifikationstyp Geprüfte/r Meister/in. Qualifikation: Wassermeister (Geprüfter) /Wassermeisterin (Geprüfte) Quelle: Seite 33

34 DQR-EQR-Niveau 6 Qualifikation: Bachelor of Arts (B.A.) Qualifikation: Bachelor of Education (B.Ed.) Qualifikation: Bachelor of Engineering (B.Eng.) Qualifikation: Bachelor of Fine Arts (B.F.A.) Qualifikation: Bachelor of Law (LL.B.) Qualifikation: Bachelor of Music (B.Mus.) Qualifikation: Bachelor of Science (B.Sc.) Qualifikation: Diplom (FH) Quelle: Seite 34

35 Bundesbildungsministerin Annette Schavan ( ) Zitat: Nach meiner persönlichen Einschätzung wird die Entscheidung, Meister und Techniker dem gleichen Niveau zuzuordnen wie den Bachelor die größte bildungspolitische Wirkung haben. Denn damit wird deutlich: In Deutschland hat jeder die Chance zum Aufstieg, über den akademischen Weg genauso wie über den Weg der beruflichen Bildung Seite 35

36 Die Gewährung des Meisterbonus und die Auszeichnung mit dem Meisterpreis erfolgen nach Maßgabe der Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung (vom 3. Juli 2013 Az.: IV/5f-4600/1633/6, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 2. Dezember 2014 (AllMBl S. 632) und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern. Der Meisterpreis wird ohne Rechtsanspruch und der Meisterbonus wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt Seite 36

37 Betriebsleiterkurse Betriebsleiterkurse: - Die Zusatzqualifikationen für Meister - Weitere Vorteile für die Betreiber Auch für Meister der Grundlage der alten Verordnung 2017 Seite 37

38 2017 Seite 38

39 Halbwertszeit des Wissens (Schüssler) 100 % Wissensstand 50 % Jahre 2017 Seite 39

40 Fort- und Weiterbildungen sind für alle wichtig!!! 2017 Seite 40

41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 2017 Seite 41

42 Seite 42

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