Qualifizierung von Personal in der Wasserversorgung

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1 Qualifizierung von Personal in der Wasserversorgung??Ist der sichere Betrieb ohne Fachkräfte überhaupt möglich?? Dr. Andreas Lenz November 2012 Seite 1

2 Unser Auftrag: Aus- und Fortbildung von Beamten und Angestellten Dienstleistungsunternehmen für Bildung, Beratung und Qualifizierung Partner für Kommunen, Staat und andere Organisationen Zusammenarbeit mit anderen Bildungsträgern November 2012 Seite 2

3 Zuständige Stelle für die Ausbildung in den UT- Berufen und Meisterfortbildung. Der BVS wurden die Aufgaben der Zuständige Stelle in Bayern übertragen. November 2012 Seite 3

4 Aufgaben der zuständigen Stelle: Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen für Externe Zulassung zur Meisterprüfung Eintragung der Ausbildungsverhältnisse [Ausbildungsrahmenplan] Führen des Verzeichnisses der Ausbildungsstätten Feststellen der Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildern Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung Beratung von Ausbildenden und Auszubildenden Bestellung von Ausbildungsberatern Grundsätzliche Angelegenheiten in diesem Ausbildungsberuf Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse Durchführen von Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen, Änderung der Ausbildungszeit (Verlängerung/ Abkürzung) Erlass von Prüfungsordnungen November 2012 Seite 4

5 Der Geschäftsbereich Umwelt und Technik beinhaltet folgende Aufgabenfelder: Zuständige Stelle UT-Berufe Lehrgänge Umwelt Lehrgänge Bäder Zuständige Stelle Bäderbetriebe Seminare Tagungen November 2012 Seite 5

6 Was war der größte medizinische Fortschritt vom 19. Jahrhundert bis heute? November 2012 Seite 6

7 Das englische Fachmagazin BMJ ließ über die größten medizinischen Errungenschaften abstimmen. Die Wasserversorgung erhielt die meisten Stimmen. Was war der größte medizinische Fortschritt vom 19. Jahrhundert bis heute? So lautete die Frage, die das renommierte British Medical Journal in seiner Printund Online-Ausgabe stellte. Experten und Laien sollten darüber abstimmen, was sie für die größte Errungenschaft der Medizin seit 1840 hielten, dem Gründungsjahr der Medizinzeitschrift aus England. Jetzt ist die Entscheidung gefallen. Die meisten Stimmen bekam aber keine sensationelle Nobelpreis- Entdeckung, sondern: Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser und die Entsorgung von Abwässern November 2012 Seite 7

8 Pflichten des Betreibers Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften: z.b. Verkehrssicherungspflicht BGB 823 ff Bundesinfektionsschutzgesetz Trinkwasserverordnung UVV Jugendarbeitsschutzgesetz... November 2012 Seite 8

9 Wann verletzt der Betreiber seine Pflichten nicht??? November 2012 Seite 9

10 Gesetze Verordnungen Bescheide DIN-Normen, Technische Regeln Merkblätter Richtlinien Sachverständigengutachten November 2012 Seite 10

11 Wasserhaushaltsgesetz 50, Abs. 4: Wassergewinnungsanlagen dürfen nur nach den allgemein anerkanntenen Regeln der Technik errichtet, unterhalten und betrieben werden November 2012 Seite 11

12 DVGW W 1000 Technische Regel, Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern November 2012 Seite 12

13 November 2012 Seite 13

14 Trinkwasserversorgungsunternehmen ohne eigene Wassergewinnung (nur Verteilung) mit eigener Wassergewinnung ohne Wasseraufbereitung mit Verteilung mit eigener Wassergewinnung mit einfacher Wasseraufbereitung *) mit Verteilung mit eigener Wassergewinnung mit weitergehender Wasseraufbereitung mit Verteilung A 1 B 1 A 2 B 2 A 2 B 2 B 2 C C C C Jahreswasserabgabe in Tausend m 3 /a A 1 : Anlagenmechaniker(in), Fachrichtung Versorgungstechnik, oder gleichwertig A 2 : Ver- und Entsorger(in), Fachrichtung Wasserversorgung, oder gleichwertig B 1 : Industriemeister(in) Rohrnetzbau und Rohrnetzbetrieb, Fachrichtung Wasser, oder gleichwertig ( Rohrnetzmeister ) B 2 : Geprüfte(r) Wassermeister(in) / Techniker(in), oder gleichwertig C: Mitarbeiter(in) mit abgeschlossenem ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Hochschulstudium (Technische Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen), oder gleichwertig November 2012 Seite 14

15 Berufsbildungsgesetz Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Verordnung über die Meisterprüfung Betriebsleiterkurse Fortbildungen November 2012 Seite 15

16 Fachkraft für Wasserversorgungstechnik Früher Ver- und Entsorger Fachrichtung Wasser November 2012 Seite 16

17 Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen*) Vom 17. Juni 2002 November 2012 Seite 17

18 Fachqualifikationen Wasserversorgung Wasserwirtschaft Wassergewinnung Wasserbeschaffenheit, Wasseraufbereitung Wasserförderung, -speicherung und -verteilung. Wasseruntersuchung Messen, Steuern, Regeln Elektrische Anlagen in der Wasserversorgung. Dokumentation Trinkwasserschutz und Kundenanlage Kundenorientierung November 2012 Seite 18

19 Berufsschule Ausbildung im Betrieb Zwischenprüfung Berufsschule Ausbildung im Betrieb Abschlussprüfung BestandenePrüfung Ende der Ausbildung durchgefallen November 2012 Seite 19

20 Beratung Zulassung und Eintragung (Ausbildungsbetrieb und Ausbilder) Beobachtung, Prüfung und Unterstützung (Vertrag, Berichtshefte, Zwischenprüfung) Evaluation (Abschlussprüfung) November 2012 Seite 20

21 Zwischenprüfung UT-Berufe Für alle 4 Berufe gleich Teile Dauer Inhalt gemeinsame Kernqualifikationen Praktischer Teil 1 praktische Aufgabe, die aus mehreren Teilaufgaben bestehen kann Max. 7 Stunden Mögliche Teilaufgaben: Werkstatt Probenahme und Messen Techn. Kommunikationsmittel einsetzen Schriftlicher Teil Praxisbezogene Aufgaben Max. 3 Stunden 1. Umweltschutztechnik,ökologische Kreisläufe und Hygiene, 2. Anlagen- und Maschinentechnik, 3. Mess- und Analysentechnik, 4. Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsstoffe Die Zwischenprüfung dient ausschließlich der Ermittlung des Ausbildungsstandes und soll etwaige Mängel aufzeigen. November 2012 Seite 21

22 Abschlussprüfung Fachkraft für Wasserversorgungstechnik Teile Dauer Bereiche / Inhalte Praktischer Teil 1 praktische Aufgabe, die aus mehreren Teilaufgaben bestehen kann Max. 10 Stunden Mögliche Teilaufgaben: - Wasserversorgungseinrichtungen - Elektrotechnische Arbeiten Schriftlicher Teil Praxisbezogene Aufgaben Max. 5 Stunden Prüfungsbereiche: Wasserversorgung (60 %) Elektrotechnische Arbeiten (20 %) Wirtschafts- und Sozialkunde (20 %) Bestehen der Prüfung Praktischer Teil: 50 % sowie Elektrotechnische Arbeiten 50 % Mündliche Bestehensprüfung Schriftlicher Teil: 50 % sowie Prüfungsbereich Wasserversorgung 50 % November 2012 Seite 22

23 Sonderfall!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! November 2012 Seite 23

24 Personen mit längjähriger Berufserfahrung in der Wasserversorgung in der Regel 4,5 Jahre November 2012 Seite 24

25 Berufserfahrung Abschlussprüfung Fachkraft für Wasserversorgungstechnik November 2012 Seite 25

26 Berufserfahrung Einstiegsfortbildung Berufliche Tätigkeit Vorbereitungslehrgang Abschlussprüfung November 2012 Seite 26

27 Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zur "Fachkraft für Wasserversorgungstechnik oder Abwassertechnik" Zielgruppe: Technisches Personal auf Wasserversorgungen oder Abwasserreinigungsanlagen Voraussetzung: Abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis oder langjährige Berufspraxis. Die Zulassung zur Prüfung muss beantragt werden. Lehrgangsaufbau: Kernqualifikation (4 Wochen) Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (3 Wochen) Fachqualifikation mit Praktikum (5 Wochen) Stoffzusammenfassung (1 Woche) Der Lehrgang wird berufsbegleitend in Blockform durchgeführt. Er umfasst 13 Lehrgangswochen, die auf insgesamt 12 Monate verteilt durchgeführt werden. Der Lehrgang beginnt im Juni/Juli jeden Jahres und endet im Mai. November 2012 Seite 27

28 Wasser- und Abwassermeister Aktuelles aus der Aus- und Weiterbildung Die Gliederung der Meisterprüfung Die Wassermeisterprüfung gliedert sich in drei Teile: Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen, Grundlegende Qualifikationen, Handlungsspezifische Qualifikationen. November 2012 Seite 28

29 Grundlegende Qualifikationen Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Zusammenarbeit im Betrieb Berücksichtigen naturwissenschaftl. und techn. Gesetzmäßigkeiten. November 2012 Seite 29

30 Zulassungsvoraussetzungen zum Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen -Fachkraft für Wasserversorgungs/ Abwassertechnik mindestens ein Jahr Berufspraxis - Ver- und Entsorger elektrotechnische Qualifikation danach mindestens ein Jahr Berufspraxis -sonstiger anerkannter Ausbildungsberuf elektrotechnische Qualifikation danach mindestens zwei Jahre Berufspraxis - sonstige mindestens drei Jahre Berufspraxis, dann elektrotechnische Qualifikation, danach weitere zwei Jahre Berufspraxis November 2012 Seite 30

31 Handlungsspezifische Qualifikationen 1. Handlungsbereich Technik 2. Handlungsbereich Organisation 3. Handlungsbereich Führung und Personal November 2012 Seite 31

32 Elektroqualifikationen November 2012 Seite 32

33 Kurse zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung in Bayern Kurse werden jährlich angeboten. Beginn je nach Anbieter. Die Kurse werden auch berufsbegleitend in Blockform angeboten 18 Lehrgangswochen verteilt auf 2 Jahre Prüfung im jeweils im Anschluss an die drei Qualifikationsabschnitte Zulassung zur Prüfung erforderlich (Zulassungsvoraussetzungen müssen geprüft werden) November 2012 Seite 33

34 Betriebsleiterkurse Betriebsleiterkurse: - Die Zusatzqualifikationen für Meister - Weitere Vorteile für die Betreiber Differenzierung zum Industriemeister Auch für Meister der Grundlage der alten Verordnung November 2012 Seite 34

35 Fortbildungen sind für alle wichtig!!! November 2012 Seite 35

36 Von der Geburt bis zum Ruhestand Ausbildung max. 18Jahre + 6 = 24 Fort- und Weiterbildung 43 Jahre (Ruhestand mit 67) School University Wasserversorgung Kindergarten Schule Berufsausbildung Universität Verantwortung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Qualifizierungen (Meisterkurse), Seminare, Tagungen, Nachbarschaften, Workshops, November 2012 Seite 36

37 Halbwertszeit des Wissens (Schüssler) 100 % Schule Universität 50 % Wissensstand Informationstechnologie Technische Berufe Jahre November 2012 Seite 37

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit November 2012 Seite 38

39 November 2012 Seite 39

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