EVANGELISCHE FACHHOCHSCHULE BERLIN. Vorlesungsverzeichnis WS 2009/10

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1 EVANGELISCHE FACHHOCHSCHULE BERLIN FACHHOCHSCHULE FÜR SOZIALARBEIT UND SOZIALPÄDAGOGIK KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Vorlesungsverzeichnis WS 2009/10 Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik Studiengang Elementare Pädagogik Studiengang Evangelische Religionspädagogik Studiengang Bachelor of Nursing Studiengang Pflege/Pflegemanagement

2 Herausgeber: Die Rektorin der Evangelischen Fachhochschule Berlin Schutzgebühr 3,00

3 VORWORT Die Evangelische Fachhochschule Berlin (EFB) ist eine staatlich anerkannte Fachhochschule. Sie ist im Wintersemester 1971/72 als Nachfolgeeinrichtung der 1904/1909 gegründeten Frauenschule der Inneren Mission durch die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg errichtet worden. Sie hat am 17. Februar 1972 durch den zuständigen Senator den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit verliehen bekommen. Sie fühlt sich bis heute ihrem Gründungsgedanken verpflichtet, aus christlicher Motivation eine Ausbildung anzubieten, die Theorie und Praxis verknüpft. Die Evangelische Fachhochschule vermittelt durch wissenschaftlich fundierte Lehre und durch Förderung von anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben Handlungsfähigkeit für die Berufspraxis. Die für das Handeln grundlegenden Werte gewinnt sie in Auseinandersetzung mit der Botschaft Jesu von der befreienden Liebe Gottes. Das Studium an der Evangelischen Fachhochschule will Studierenden die besondere Qualifikation vermitteln, sich auf wissenschaftlicher Grundlage der aktuellen Wirklichkeit von Religion reflektierend und kritisch zu stellen. Die Fachhochschule führt drei Diplomstudiengänge und zwei Bachelorstudiengänge: Sozialarbeit/Sozialpädagogik mit dem Abschluss Diplom-Sozialarbeiter(in)/ Diplom-Sozialpädagoge(in) Pflege/Pflegemanagement mit dem Abschluss Diplom-Pflegewirt(in) Evangelische Religionspädagogik mit den Schwerpunkten Gemeindepädagogik und Religionsunterricht mit dem Abschluss Diplom-Religionspädagoge(in) Bachelor of Nursing mit dem Abschluss Bachelor of Science Bachelor Elementare Pädagogik mit dem Abschluss Bachelor of Arts Ich freue mich sehr, dass wir in diesem Sommersemester 2009 mit dem BA Studiengang Elementare Pädagogik beginnen können und begrüße die Erstsemester dieses Studiengangs besonders herzlich. Für jeden Studiengang gibt es Studienpläne, die es den Studierenden ermöglichen, den berufsqualifizierenden Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit zu erwerben. Über die Studienpläne und -inhalte informiert dieses Vorlesungsverzeichnis. Zusätzlich finden Sie weitere Studienangebote wie Zusatzqualifikationen und wahlfreie Veranstaltungen, welche die berufsbezogenen Kenntnisse vertiefen und ergänzen sollen. Die Ausbildung an der EFB soll selbstreflexive, kommunikative und schöpferische Fähigkeiten entwickeln und die Studierenden befähigen, sich in ihrer künftigen Berufspraxis wissenschaftlich fundiert mit religiösen und ethischen Themen auseinander zu setzen. Ich lade alle Mitglieder der Hochschule ein, die vielfältigen Angebote einschließlich der gemeinsamen Feste und Feiern zu nutzen, damit die an der Evangelischen Fachhochschule verbrachte Zeit eine Gewinn bringende und erfolgreiche Zeit wird. Zu weiteren und aktuellen Informationen können Sie uns auch im Internet auf unserer Homepage unter besuchen. Professorin Dr. Angelika Thol-Hauke, Rektorin 3

4 INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE INFORMATIONEN...14 ANSCHRIFTEN UND BÜROS DER EFB...14 Organe der Fachhochschule...19 Kuratorium...21 Wahlausschuss...21 HINWEISE FÜR DIE STUDIERENDEN ALLER STUDIENGÄNGE...22 Allgemeine Hinweise...22 Immatrikulation...22 Rückmeldung...22 Beurlaubung...22 Exmatrikulation...23 Belegung...23 Wahlfreie Lehrveranstaltungen...24 Gebühren...24 Bekanntmachungen...24 Gast- und Nebenhörer/in...24 Semestereröffnungsgottesdienst...25 Studienberatung...25 Beratung für behinderte Studienbewerber und Studenten...25 Nachteilsausgleich für behinderte und chronisch kranke Studierende...26 Studentische Darlehnskasse e. V...26 Kinderbetreuung...26 Konfliktlösungsbüro KLB/EFB...26 Seelsorgerische Beratung/Lebensberatung an der EFB...27 Das Studentenparlament...27 Termine...29 Zusatzqualifikationen...32 STUDIENGANG SOZIALARBEIT/SOZIALPÄDAGOGIK Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren...46 Studienbeginn und Bewerbungstermin...46 Aufbau und Durchführung des Studiums SEMESTER...56 Soziale Arbeit - Geschichte, Theorien, Handlungsfelder...56 Soziale Arbeit - Handlungslehre

5 Pädagogische Medien...57 Pädagogik...67 Psychologie...67 Soziologie...68 Politologie...68 Sozialethik...69 Informatik...70 Sozialwissenschaftliches Arbeiten...71 Recht...72 Einführung in das Recht...72 BGB/Familienrecht...73 Studium Generale SEMESTER...76 Soziale Arbeit - Handlungslehre...76 Sozialpädagogik...76 Pädagogische Medien...57 Medienpraxis und Kommunikation...77 Psychologie...80 Sozialmedizin...80 Soziologie...81 Politologie...81 Sozialpolitik...82 Statistik...82 Recht...83 BGB/Familienrecht...83 Verwaltungsrecht/SGB II/XII...83 Studium Generale SEMESTER...85 Soziale Arbeit - Handlungslehre...85 Soziale Arbeit - Gesprächsführung...86 Sozialpädagogik...86 Medienpraxis und Kommunikation...77 Sonderpädagogik...87 Sozialmedizin...88 Sozialpolitik...88 Recht...89 KJHG...89 Verwaltungsrecht/SGB II/XII...89 Sozialpolitische Rechtsvorschriften...90 Sozialversicherungsrecht...90 Finanzierung und Rechnungswesen

6 Studium Generale SEMESTER...92 Praxisbegleitende Seminare...92 Studienschwerpunkte...93 Hilfe und Beratung...93 Erziehung und Bildung...94 Unterstützung bei Krankheit und Behinderung...95 Administration, Planung und Sozialmanagement...96 Trainingsseminare...97 Supervision SEMESTER Soziale Arbeit - Handlungslehre Sozialpädagogik Sonderpädagogik Psychologie Sozialmedizin Sozialpolitik Recht Jugendrecht I (Jugendstrafrecht) Sozialrecht Studienschwerpunkte Hilfe und Beratung Unterstützung bei Krankheit und Behinderung Administration, Planung und Sozialmanagement Themenseminare SEMESTER Soziale Arbeit - Handlungslehre Sozialpädagogik Sonderpädagogik Psychologie Sozialmedizin Sozialpolitik Sozialethik Recht Jugendrecht II (Jugendhilferecht) Sozialrecht Studienschwerpunkte Hilfe und Beratung Erziehung und Bildung Unterstützung bei Krankheit und Behinderung

7 Administration, Planung und Sozialmanagement Themenseminare SEMESTER Praxisbegleitung Theorie-Praxis-Seminare Trainingsseminare...97 Supervision SEMESTER Soziale Arbeit - Theorie und Praxis Diplomanden-Kolloquium zur Vorbereitung der Diplomarbeiten WAHLFREIE LEHRVERANSTALTUNGEN WEITERE AKTIVITÄTEN WEITERFÜHRENDE STUDIENANGEBOTE Master of Social Work Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichentherapeuten PROFESSORINNEN/DOZENTINNEN LEHRBEAUFTRAGTE

8 STUDIENGANG ELEMENTARE PÄDAGOGIK Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren Studienbeginn und Bewerbungstermin Aufbau und Durchführung des Studiums Prüfungsleistungen SEMESTER Modul 1: Geschichte und Theorie der Erziehung und Bildung Modul 2: Ästhetische Bildung Modul 3: Religiöse Grunderfahrung und Werteentwicklung I Modul 4: Körper und Bewegung Modul 5: Wissenschaftliches Arbeiten WAHLFREIE LEHRVERANSTALTUNGEN WEITERE AKTIVITÄTEN WEITERFÜHRENDE STUDIENANGEBOTE Master of Social Work Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichentherapeuten PROFESSORINNEN/DOZENTINNEN LEHRBEAUFTRAGTE

9 STUDIENGANG EVANGELISCHE RELIGIONSPÄDAGOGIK Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren Studienbeginn und Bewerbungstermin Aufbau und Durchführung des Studiums SEMESTER Biblische Theologie - Altes Testament Biblische Theologie Biblische Theologie - Neues Testament Biblische Theologie Schulpraktikum Kirchenkunde für Gemeindepraktikum Systematische Theologie/Systematik Kirchengeschichte Allgemeine Pädagogik Psychologie/Religionspsychologie Pädagogische Medien Wahlpflichtfächer Studienschwerpunkt Gemeindepädagogik Gemeindeentwicklung Kirchliche Arbeit mit Jugendlichen Schulische Religionspädagogik Studienschwerpunkt Religionsunterricht Didaktik/Mediendidaktik Schulische Religionspädagogik Studium Generale SEMESTER Studienschwerpunkt Gemeindepädagogik Kirchliche Arbeit mit Jugendlichen Studienschwerpunkt Religionsunterricht Biblische Theologie Didaktik/Mediendidaktik Unterrichtspraktische Seminare SEMESTER Biblische Theologie - Altes Testament Ethik Kirchengeschichte Ökumenische Theologie Religionswissenschaft Soziologie Sprechtraining

10 Pädagogische Medien Wahlpflichtfächer Studienschwerpunkt Gemeindepädagogik Homiletik, Liturgik, Kasualien Kirchliche Arbeit mit Erwachsenen Kirchliche Arbeit mit Kindern Studienschwerpunkt Religionsunterricht Didaktik/Mediendidaktik Unterrichtspraktische Seminare SEMESTER Theorie-Praxis-Vertiefungsgebiet Studienschwerpunkt Gemeindepädagogik Biblische Theologie Grundlagen der Gemeindepädagogik Praktikumsseminare Seelsorge Studienschwerpunkt Religionsunterricht Systematische Theologie WAHLFREIE LEHRVERANSTALTUNGEN WEITERE AKTIVITÄTEN WEITERFÜHRENDE STUDIENANGEBOTE Master of Social Work Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichentherapeuten PROFESSORINNEN/DOZENTINNEN LEHRBEAUFTRAGTE

11 STUDIENGANG B ACHELOR OF NURSING Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren Studienbeginn und Bewerbungstermin Probezeit Aufbau und Durchführung des Studiums Prüfungsleistungen SEMESTER Modul Modul Modul SEMESTER Modul Modul SEMESTER Studienbereich 1: Pflege und Pflegewissenschaft Studienbereich 2: Medizin und Naturwissenschaften Studienbereich 3: Gesundheits- und Sozialwissenschaften Studienbereich 4: Organisation pflegerischer Arbeit, Qualitätssicherung und -management SEMESTER Studienbereich 3: Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen der Pflege188 Studienbereich 4: Organisation pflegerischer Arbeit, Qualitätssicherung und -management Studienbereich 5: Recht, Wirtschaft und Ökonomie Studienbereich 7: Wahlbereich Studienbereich 7: Wahlbereich - semesterübergreifend WAHLFREIE LEHRVERANSTALTUNGEN WEITERE AKTIVITÄTEN WEITERFÜHRENDE STUDIENANGEBOTE Master of Social Work Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichentherapeuten PROFESSORINNEN/DOZENTINNEN LEHRBEAUFTRAGTE

12 STUDIENGANG PFLEGE/PFLEGEMANAGEMENT Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren Studienbeginn und Bewerbungstermin Aufbau und Durchführung des Studiums SEMESTER Studienbereich I: Pflegewissenschaft/Pflegemanagement Studienbereich II: Betriebswirtschaftslehre und Management des Gesundheitswesens Studienbereich III: Pflegemanagement/Qualitätsmanagement Studienbereich IV: Recht Studienbereich V: Sozialwissenschaften/Sozialmedizin Wahlpflichtbereich Studium Generale SEMESTER Studienbereich I: Pflegewissenschaft/Pflegemanagement Studienbereich II: Betriebswirtschaftslehre und Management des Gesundheitswesens Studienbereich III: Pflegemanagement/Qualitätsmanagement Studienbereich IV: Recht Studienbereich V: Sozialwissenschaften/Sozialmedizin Wahlpflichtbereich SEMESTER Studienbereich I: Pflegewissenschaft/Pflegemanagement Studienbereich II: Betriebswirtschaftslehre und Management des Gesundheitswesens Studienbereich III: Pflegemanagement/Qualitätsmanagement Studienbereich IV: Recht Praktikumsauswertung SEMESTER Studienbereich I: Pflegewissenschaft/Pflegemanagement Studienbereich III: Pflegemanagement/Qualitätsmanagement Diplomandenseminar WAHLFREIE LEHRVERANSTALTUNGEN WEITERE AKTIVITÄTEN

13 WEITERFÜHRENDE STUDIENANGEBOTE Master of Social Work Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichentherapeuten PROFESSORINNEN/DOZENTINNEN LEHRBEAUFTRAGTE

14 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ANSCHRIFTEN UND BÜROS DER EFB POSTANSCHRIFT FÜR ALLE BÜROS UND FACHHOCHSCHULMITGLIEDER Postfach , Berlin Lehrräume und Verwaltung Teltower Damm , Berlin Rektorin Professorin Dr. Angelika Thol-Hauke Tel.: (030) /101 Fax: (030) thol-hauke@evfh-berlin.de Prorektorin Professorin Marion Hundt Tel.: (030) Fax: (030) hundt@evfh-berlin.de Kanzlerin Regina Seegardel Tel.: (030) Fax: (030) seegardel@evfh-berlin.de Lehrbetriebsamt Lydia Wunsch Tel.: (030) Fax: (030) wunsch@evfh-berlin.de Tel.: (030) Fax: (030) Sprechstunde: im Semester DO 14:00-15:00 nach Voranmeldung, in der vorlesungsfreien Zeit nach Vereinbarung Raum F 104 Sprechstunde: im Semester MO 13:00-14:00 nach Voranmeldung, in der vorlesungsfreien Zeit nach Vereinbarung Raum F 106 Sprechstunde: nach Vereinbarung Raum F 108 Raum F

15 Zulassungsamt und Immatrikulationsbüro Ulrike Steffen/Brigitte Jendreyko/ Gabriela Berk/Kerstin Pervetica Tel.: (030) , 144, 233, 234 Fax: (030) steffen@evfh-berlin.de jendreyko@evfh-berlin.de berk@evfh-berlin.de pervetica@evfh-berlin.de Prüfungsamt Sandra Schmid Tel.: (030) Fax: (030) pruefungsamt@evfh-berlin.de Martin Ziemer Tel.: (030) Fax: (030) pruefungsamt@evfh-berlin.de Praktikantenamt Sozialarbeit/Sozialpädagogik Pflege/Pflegemanagement Ilona Voß Tel.: (030) voss@evfh-berlin.de Praktikantenamt Evangelische Religionspädagogik Petra Göbel Tel. (030) goebel@evfh-berlin.de Leiterin des Praktikantenamtes Ruth Wunnenberg Tel.: (030) Fax: (030) wunnenberg@evfh-berlin.de Öffnungszeiten: MO + MI 09:30-12:30 MO + DO 13:30-15:30 Raum A 111 Raum A 112 Öffnungszeiten: MO + MI 09:30-12:30 MO + DO 13:30-15:30 Raum A 101 Öffnungszeiten: MO - MI 09:00-12:00 13:30-15:00 DO 09:00-12:00 Raum A 107 Öffnungszeiten: MO + DI 09:00-12:00 13:30-15:00 MI 09:00-12:00 Sprechstunde: MO 09:00-12:00 und nach Vereinbarung Raum A

16 Koordinatorin des Studienganges Pflege/Pflegemanagement Praktikumsberatung Pflegemanagement Dr. Margarete Reinhart Tel.: (030) Fax: (030) reinhart@evfh-berlin.de Studienberatung, Auslandsamt, Behindertenbeauftragte Dagmar Preiß-Allesch Tel.: (030) preiss-allesch@evfh-berlin.de Seelsorgerische Beratung - Lebensberatung Uta Forstbauer Tel.: (030) /510 forstbauer@evfh-berlin.de Bibliothek Verwaltung: Tel.: (030) und 510 Sprechstunde: nach Vereinbarung per Raum A 108 Sprechstunde: nach Vereinbarung Raum F 103 Sprechstunden: mittwochs 15:00-18:00, nach telefonischer Vereinbarung Raum E 108 Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit: MO und DI MI und DO 10:00-18:00 10:00-17:00 Ausleihe: Tel.: (030) FR 10:00-14:00 Leiterin der Bibliothek Uta Forstbauer, Raum E 108 Tel.: (030) Öffnungszeiten während der vorlesungsfreien Zeit: MO 12:00-16:00 DO 10:00-14:00 16

17 Mediothek (Präsentationstechnik sowie Medien) Ausleihe und Rückgabe: Raum B 103 Tel.: (030) mediothek@evfh-berlin.de Montag und Mittwoch Dienstag und Donnerstag Freitag 08:00-08:30 10:00-10:15 11:45-12:15 13:45-14:15 15:45-16:15 17:45-18:15 08:00-08:30 10:00-10:15 11:45-12:15 13:45-14:15 15:45-16:15 08:00-08:30 10:00-10:15 11:45-12:15 Für die Zeiten, in denen die Mitarbeiter der Mediothek nicht anwesend sind, ist der Hausmeister anzusprechen unter Tel Wir danken im Voraus für Ihr Verständnis. 17

18 Büros der Hochschullehrer Studiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik Pflege/Pflegemanagement Evangelische Religionspädagogik Sabine Dmuß Hochschullehrersekretariat Tel.: (030) Telefonvermittlung (030) Büro der studentischen Gremienvertreter Tel.: (030) /108 Fax: (030) Ausschuss für Studierende mit Behinderung Professorin Dr. Hanna Löhmannsröben, Dozentin Tel.: (030) Privat: 0331/ loehmannsroeben@evfhberlin.de Sprechstunden: nach Vereinbarung Sprechstunde: siehe Aushang Raum D 102/D 103 Sprechstunde: nach Vereinbarung Raum F 103 Dagmar Preiß-Allesch, Mitarbeiterin Tel.: (030) preiss-allesch@evfh-berlin.de Clare Sanders Studentin Tel. (030) studienberatung@evfh-berlin.de 18

19 ORGANE DER FACHHOCHSCHULE Nach Artikel 7 der Verfassung der EFB sind Organe der Fachhochschule 1. die Rektorin 2. der Akademische Senat 3. das Konzil Die Organe sind folgendermaßen besetzt: 1. Rektorin Professorin Dr. Angelika Thol-Hauke Prorektorin Professorin Marion Hundt 2. Akademischer Senat Rektorin: Professorin Dr. Angelika Thol-Hauke als Vorsitzende Prorektorin: Professorin Marion Hundt I. Hochschullehrer/innen Professorin Brigitte Jürjens Professorin Dr. Hildrun Keßler Professorin Dr. Jeanne Nicklas-Faust Professor Dr. Hildebrand Ptak II. Lehrbeauftragter Gabriele Meisner III. Sonstige Mitarbeiterin Dagmar Preiß-Allesch Studierende Sebastian Friedrich Frank Reinhardt 19

20 3. Konzil I. Hochschullehrer/innen Professorin Dr. Annegret Böhmer Professorin Dr. Judith Dick Professorin Dr. Erika Feldhaus-Plumin Professorin Dr. Helga Hackenberg Professor Dr. Bodo Hildebrandt Professorin Dr. Hildrun Keßler Professorin Dr. Jeanne Nicklas-Faust Professor Dr. Hildebrand Ptak Professor Dr. Sebastian Schädler Professorin Dr. Gerda Simons Professorin Dr. Martina Stallmann Professor Dr. Karlheinz Thimm Professorin Dr. Petra Völkel Professorin Dr. Brigitte Wießmeier II. Lehrbeauftragte N. N. N. N. III. Sonstige Mitarbeiter/innen Christa Gärtner Dagmar Preiß-Allesch Ruth Wunnenberg IV. Studierende N. N. N. N. N. N. N. N. N. N. 20

21 KURATORIUM DER FACHHOCHSCHULE Professor Dr. Wolfgang Huber, Bischof (Vorsitzender) Pröpstin Friederike von Kirchbach Kirchenrätin Susanne Kahl-Passoth, Pfarrerin Vorstandsvorsitzender Dr. Ulrich Metzmacher-Ritterspach Christian Petzold, Diplom-Pflegewirt Superintendent Harald Sommer Schulleiterin Christine Vogler, Diplom-Pflegepädagogin Andrea Hoops BERATENDE MITGLIEDER: Rektorin Professorin Dr. Angelika Thol-Hauke Prorektorin Professor Marion Hundt Kanzlerin Regina Seegardel Heike Zeise, stud. Vertretung WAHLAUSSCHUSS DER FACHHOCHSCHULE Professor Dr. Rüdiger Ernst (Hochschullehrer, Vorsitzender) Heike Zeise (Studentin) Werner Klose (sonstiger Mitarbeiter) 21

22 HINWEISE FÜR DIE STUDIERENDEN ALLER STUDIENGÄNGE ALLGEMEINE HINWEISE Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Belegung und Exmatrikulation erfolgen für alle Studiengänge nach der Ordnung über Rechte und Pflichten der Studierenden an der Evangelischen Fachhochschule Berlin (EFB)" vom 18. Juni 2003 in der jeweils geltenden Fassung. IMMATRIKULATION Die zum Studium an der Evangelischen Fachhochschule zugelassenen BewerberInnen haben ihre Immatrikulation innerhalb der festgesetzten Frist persönlich mit den erforderlichen Unterlagen zu beantragen. Die Immatrikulation ist mit Aushändigung des Studentenausweises oder einer entsprechenden Studienbescheinigung durch das Immatrikulationsbüro vollzogen und wird mit Beginn des jeweiligen Semesters wirksam. RÜCKMELDUNG Jede/r Studierende, die/der ihr/sein Studium im folgenden Semester an der Evangelischen Fachhochschule fortsetzen will, hat sich innerhalb der festgesetzten Fristen im Immatrikulationsbüro zurückzumelden. Die Rückmeldung zum folgenden Semester erfordert den Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Studiums im abgelaufenen Semester (vgl. Belegung). Erfolgt keine oder keine fristgemäße Rückmeldung, wird die/der Studierende aus der Liste der Studierenden gestrichen und von Amts wegen exmatrikuliert. BEURLAUBUNG Beurlaubungen können auf Antrag aus wichtigen Gründen erteilt werden. Als wichtiger Grund kommen Krankheit, Ableistung des Grundwehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes, Schwangerschaft und Mutterschutz, soziale Probleme in Betracht. Anträge sind schriftlich und grundsätzlich bis acht Wochen vor Vorlesungsende des betreffenden Semesters an das Immatrikulationsbüro zu 22

23 richten. Unterlagen, die die Begründung belegen, sind beizufügen. Über Beurlaubungsanträge entscheidet in der Regel das Immatrikulationsbüro, nur in Konfliktfällen entscheidet die Rektorin. EXMATRIKULATION Die Exmatrikulation kann unter Vorlage des Studienbuches, des Studentenausweises und des Entlastungsscheines der Bibliothek im Immatrikulationsbüro beantragt werden. Die Aushändigung des Diplom-Zeugnisses und des Diploms erfolgt nach ordnungsgemäßer Exmatrikulation. BELEGUNG Jede/r Studierende ist verpflichtet, die nach der geltenden Studienordnung im Studienplan vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen zu belegen. Ggf. sind Auflagen des Prüfungsausschusses zur wiederholten Belegung einer nicht bestandenen Lehrveranstaltung zu beachten. Voraussetzung für die Berechtigung, an einer Lehrveranstaltung einschließlich der dazugehörenden Prüfungsleistung teilzunehmen, ist die termingerechte Belegung der Lehrveranstaltung durch die/den Studierende/n. Belegungen sind grundsätzlich nur innerhalb der durch Aushang bekannt gegebenen Fristen möglich (Belegfrist). Belegungen werden durch Eintragung der Lehrveranstaltungen in das Studienbuch und durch Unterschrift der für eine Lehrveranstaltung zuständigen Lehrkraft (Antestat) vorgenommen. Das Recht der Studierenden zur Wahl einer bestimmten Lehrkraft in einer bestimmten Lehrveranstaltung kann aus organisatorischen Gründen eingeschränkt werden. Belegungen während einer Beurlaubung sind nicht zulässig. Zum Nachweis der erfolgten ordnungsgemäßen Belegung hat die/der Studierende das Studienbuch der Studienverwaltung innerhalb der Belegfrist abzugeben. Die Lehrveranstaltungen, die in den verschiedenen Studiengängen belegt werden müssen, sind den Studienplänen zu entnehmen. Im Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik werden für jedes Semester mehrere parallele Lehrveranstaltungen angeboten, unter denen der Student unter Berücksichtigung der Teilnehmerhöchstzahlen wählen und seinen Stundenplan selbst gestalten kann. 23

24 WAHLFREIE LEHRVERANSTALTUNGEN werden für alle Studiengänge angeboten (Nr. 001 bis Nr. 028) und werden zur Erreichung des Studienziels empfohlen. Weitere Regelungen zur Belegung und zur Abgabe der Studienbücher sind den Aushängen an den Mitteilungstafeln zu entnehmen. Studien- und Prüfungsordnungen sowie Rechtsgrundlagen zur Immatrikulation, Belegung und Exmatrikulation stehen auf der Internet-Seite der EFB bereit bzw. liegen in der Bibliothek zur Einsichtnahme aus. GEBÜHREN Die Sachkostenbeteiligung beträgt 100,00 für die Studierenden der grundständigen Regelstudiengänge, für die Studierenden der grundständigen berufsbegleitenden Studiengänge 150,00 pro Semester (vgl. Ordnung zur Erhebung einer Sachkostenbeteiligung, veröffentlicht am 18. November 2005). Darüber hinaus muss ein Betrag in Höhe von zurzeit 158,50 für das Semesterticket entrichtet werden, sofern nicht eine vom Studentenparlament ausgestellte Befreiungsbescheinigung vorgelegt werden kann. Beiträge zum Studentenparlament in Höhe von 48,00 (6,00 für jedes Fachsemester) sind einmalig im Voraus für das gesamte Studium zu zahlen. Für den Studiengang Elementare Pädagogik beträgt der studentische Beitrag für 7 Semester 42,00. Bei verspäteter Rückmeldung bzw. Belegung ist eine Säumnisgebühr in Höhe von 20,00 zu entrichten. BEKANNTMACHUNGEN Mitteilungen der Evangelischen Fachhochschule an Studierende und DozentInnen werden an den dafür vorgesehenen Bekanntmachungstafeln ausgehängt. GAST- UND NEBENHÖRER/IN Wer an keiner Hochschule immatrikuliert ist, kann an der EFB als Gasthörer/in registriert werden. Wer an einer anderen Hochschule immatrikuliert ist, kann an der EFB als Nebenhörer/in registriert werden. Die Gast- bzw. Nebenhörerschaft gilt nur für einzelne Lehrveranstaltungen, jedoch nicht für Schwerpunktseminare und Zusatzqualifikationen. Gast- und Nebenhörer/innen können nur nach Maßgabe der vorhandenen Studienplätze und grundsätzlich während der Belegfrist registriert werden. Für Gast- und Nebenhörer/innen bedarf die Belegung einer Lehrveranstaltung einer besonderen Zustimmung der zuständigen Lehrkraft. Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist gebührenpflichtig. 24

25 SEMESTERERÖFFNUNGSGOTTESDIENST Am Dienstag, dem 14. April 2009, findet um 10:00 Uhr in der Kirche Zur Heimat, Heimat 24, Berlin, der Gottesdienst zur Semestereröffnung statt. STUDIENBERATUNG Studienberatung führen die Hochschullehrer/innen und die Mitarbeiter/innen der Verwaltung (Studienberatung und Zulassungsamt) in dem ihrer Zuständigkeit entsprechenden Bereich während der Sprechstunden oder nach Vereinbarung durch. BERATUNG FÜR BEHINDERTE STUDIENBEWERBER UND STUDENTEN Zur Beratung von behinderten und chronisch kranken Studierenden besteht an der EFB ein Ausschuss. Dem Ausschuss gehören an: Professorin Dr. Hanna Löhmannsröben (Hochschullehrerin, Vorsitzende) Dagmar Preiß-Allesch (sonstige Mitarbeiterin) Clare Sanders (Studentin) Der Ausschuss hat die Aufgabe, behinderte Studierende in allen Fragen, die das Studium betreffen, zu beraten. Insbesondere handelt es sich dabei um die Unterstützung und Beratung bei der Durchführung des Studiums, der Ablegung von Prüfungen und der Durchführung von Praktika und Projekten. Zur studienvorbereitenden Beratung können sich behinderte und chronisch kranke BewerberInnen unter folgender Telefonnummer: 0 30/ informieren. Das Lehrgebäude verfügt über Behindertenparkplätze. Der direkte Zugang zu den Lehr- und Verwaltungsräumen ist zumeist möglich. Es sind behindertengerechte Toiletten vorhanden. Eine Beratung für behinderte und chronisch kranke StudieninteressentInnen und Studierende bietet auch das Studentenwerk Berlin an: Studentenwerk Berlin, Dominique Illing Hardenbergstraße 12, Berlin, Tel: 030/ Sprechzeiten: DI 10:00-13:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung 25

26 NACHTEILSAUSGLEICH FÜR BEHINDERTE UND CHRONISCH KRANKE STUDIERENDE Macht ein/e Studierende/r durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, Leistungsnachweise oder Prüfungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf Anhörung des Behindertenausschusses, welche gleichwertigen Leistungen die/der Studierende/r zu erbringen hat. Bei der Entscheidung über den Nachteilsausgleich ist die individuelle Behinderung zu berücksichtigen. STUDENTISCHE DARLEHNSKASSE E. V. Die EFB ist Mitglied bei der Studentischen Darlehnskasse. Aufgabe der Studentischen Darlehnskasse ist, Studierende in finanziellen Notlagen mit einem niedrigverzinsten Darlehen in den letzten zwei Semestern des Studiums zu unterstützen. Weitere Informationen erhalten Sie unter der folgenden Adresse: Studentische Darlehnskasse e. V. - Studentenhaus 1. Stock - Hardenbergstraße Berlin (Charlottenburg) (030) , (030) , Internet: KINDERBETREUUNG "STUDIEREN MIT KIND E. V." Ansprechpartnerin: Daniela Penkwitz daniela_penkwitz@hotmail.com Sprechzeiten: Montag & Dienstag: 11:45 bis 12:15 Uhr Telefon: Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet: Tel.: 030/ KONFLIKTLÖSUNGSBÜRO KLB/EFB Studierende der EFB mit Ausbildung in Mediation ermöglichen, ein Verfahren zur einvernehmlichen Konfliktlösung kennen zu lernen und auch zu nutzen. Raum D 103: Montag 11:45 Uhr bis 12:15 Uhr; 13:45 Uhr bis 14:15 Uhr 26

27 Außerhalb der Sprechzeiten, die zu Terminabsprache und Vorgesprächen dienen, kann eine vertrauliche Nachricht im Postfach Nr. 135 oder per Mail: hinterlassen werden. SEELSORGERISCHE BERATUNG/LEBENSBERATUNG AN DER EFB Studierende der EFB mit psychischemotionalen Problemen und Lebenskrisen steht einmal wöchentlich ein Beratungsangebot zur Verfügung. Die Sprechstunde findet mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr am Teltower Damm , Bibliotheksgebäude, Zimmer E 108, statt. Um telefonische Voranmeldung, Tel.: /510, wird gebeten. DAS STUDENTENPARLAMENT Das Studentenparlament (StuPa) ist ein Organ zur Selbstverwaltung und Interessenvertretung aller Studierenden der Evangelischen Fachhochschule Berlin (EFB). Die Studentische Interessenvertretung organisiert Seminare, Infoveranstaltungen, Partys und kümmert sich um soziale Belange wie z. B. den Sozialfond und vieles mehr. Das bedeutet, dass sich jede/r Student/in mit eigenen Ideen und Veränderungswünschen einbringen kann. Dies ist jederzeit per an die einzelnen Referate oder per Post in den Briefkasten am StuPa-Büro möglich. Öffnungszeiten des StuPa-Büro - Raum 102 im D-Gebäude: Montag bis Donnerstag von 11:45 bis 12:15 Uhr. Das StuPa trifft sich einmal im Monat zu einer öffentlichen Sitzung. Termin und Ort werden vorher bekannt gegeben bzw. sind den Aushängen zu entnehmen. Das StuPa ist laut Satzung der EFB verantwortlich dafür, die Aufgaben der Studentenschaft zu unterstützen und wahrzunehmen. Derzeit sind 12 gewählte Vertreter/innen im StuPa, die sich um folgende Themen kümmern: Unterstützung der sozialen Belange, wie zum Beispiel Sozialfond und die Rückerstattung des Semestertickets Förderung von musischen, künstlerischen und kirchlichen Interessen der Studierenden Förderung der Kommunikation an der EFB, vor allem zwischen den Studiengängen, unter anderem durch unser Infoblatt, den StuPa-Boten (dieser erscheint zwei Mal im Semester) 27

28 Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen Studentischer Sport Hochschulpolitik Infos auf der Homepage Ansprechpartner: Name Semester/ Studiengang -Adresse Mathias Bormann 4. Sem. BoN Betina Ehrenpfordt 8. Sem. BoN Silvio Friedrich 6. Sem. Pflege Sylvia Knapp 6. Sem. BoN Anne Köppelmann 6. Sem. SA/SP Frank Reinhardt 4. Sem. SA/SP Marcus Schreiner 8. Sem. Pflege Christa Waschke 7. Sem. SA/SP Christoph Wolf 8. Sem. Pflege Heike Zeise 8. Sem. Pflege Sebastian Friedrich 4. Sem. SA/SP Yve Weidlich 4. Sem. Pflege 28

29 TERMINE TERMINE FÜR ALLE STUDIENGÄNGE Dauer des SoSe April 2009 bis 30. September 2009 Vorlesungszeit 14. April bis 17. Juli 2009 Rückmeldungen zum SoSe Januar bis 2. März 2009 Ende der Einschreibfrist 3. April 2009 Ende der Belegfrist * 4. Mai 2009 Ende der Belegfrist für Praxissemester 11. Mai 2009 Johannisfeuer 24. Juni 2009 STUDIENGANG SOZIALARBEIT/SOZIALPÄDAGOGIK STUDIENBEGLEITENDE PRÜFUNGSLEISTUNGEN Klausuren, mündliche Prüfungen, Colloquien 6. bis 17. Juli 2009 Die Koordination und Bekanntgabe der Prüfungstermine erfolgt über das Prüfungsamt. DIPLOME 7. Semester: Abgabe Diplomarbeitsthema und Betreuer 29. Juni 2009 bis 13:00 Uhr 8. Semester: Ausgabe Diplomarbeitsthema (per Post) 6. April 2009 Abgabetermin der Diplomarbeit 6. Juli 2009 bis 15:00 Uhr Mündliche Diplomprüfung 21. bis 25. September 2009 Wiederholungsprüfungen für 3. und 6. Semester 21. bis 25. September 2009 Abholung von Prüfungsleistungen 16. bis 26. November 2009 PRAKTIKA IM 4. UND 7. SEMESTER VOM 1. APRIL BIS 18. AUGUST 2009 STUDIENTAGE IN DER EFB (MONTAGS) 6./20./27. April 4./11./18./25. Mai 8./15./22./29. Juni 6./13. Juli 2009 * Das Studienbuch ist auch dann fristgerecht abzugeben, wenn Veranstaltungen erstmalig nach Ablauf der Belegfrist stattfinden. Die entsprechenden Lehrveranstaltungsnummern sind einzutragen. 29

30 TERMINE STUDIENGANG ELEMENTARE PÄDAGOGIK Vorlesungszeit: 6. April bis 17. Juli 2009 STUDIENGANG PFLEGE/PFLEGEMANAGEMENT Vorlesungsbeginn: 14. April 2009 Abgabe der Diplomarbeit (im Prüfungsamt) 11. Mai 2009 Mündliche Diplomprüfungen 6./7. Juli 2009 Prüfungszeitraum für Klausuren und mündliche Prüfungen: 6. bis 17. Juli 2009 Wiederholungsprüfungen: 28. bis 30. September 2009 Präsentation der Diplomarbeit 3. Juli 2009 Diplomfeier 13. Juli 2009 STUDIENGANG EVANGELISCHE RELIGIONSPÄDAGOGIK Vorlesungsbeginn: 14. April 2009 Ab 12:00 Uhr Beginn der regulären Lehrveranstaltungen Praktikum im 4. Semester RU Religionsunterricht 20. April bis 10. Juli 2009 GP Jugendarbeit 30. März bis 19. Juni 2009 Praktikum im 5. Semester GP Kinder-, Eltern-, Familienarbeit 9. Februar bis 3. April 2009 PRÜFUNGSWOCHEN Am Ende des Sommersemesters 6. bis 10. Juli 2009 DIPLOMARBEITEN Mündliche Diplomverteidigungen 13. bis 15. Juli 2009 Semesterabschlussgottesdienst und Diplomübergabe 16. Juli

31 TERMINE STUDIENGANG BACHELOR OF NURSING VORLESUNGSBEGINN 8. Semester 1. April bis 6. Semester 14. April 2009 PRÜFUNGEN Berufszulassende Prüfung im 6. Semester: schriftlich: 29. Juni, 1. und 3. Juli 2009 praktisch: im August/September 2009 mündlich: 28. bis 30. September 2009 Feier zur berufszulassenden Prüfung 30. September 2009 Bachelorarbeit im 7. und 8. Semester Anmeldefrist zur Bachelor-Thesis: bis 18. Februar 2009 Abgabetermin der Bachelor-Thesis: 18. Mai 2009 Kolloquium: 7. bis 10. Juli 2009 Bachelorfeier: 10. Juli 2009 Weitere Termine für alle Studiengänge werden zum Anfang des Semesters bekannt gegeben. 31

32 ZUSATZQUALIFIKATIONEN ZUSATZQUALIFIKATIONEN FÜR STUDIERENDE ALLER STUDIENGÄNGE 1. THEATERPÄDAGOGIK 2. SOZIALMANAGEMENT 3. PRAKTISCH-THEOLOGISCHER GRUNDKURS 4. VERFAHRENSBEISTAND FÜR MINDERJÄHRIGE KINDER 5. RECHTLICHE BETREUUNG 32

33 ZUSATZQUALIFIKATIONEN 1. ZUSATZQUALIFIKATION THEATERPÄDAGOGIK 1.1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Die Theaterpädagogik im sozialpädagogischen Bereich stellt sich die Aufgabe, spezifische theaterpädagogische Konzepte für die jeweils verschiedenen Anforderungen in den unterschiedlichsten Bereichen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit zu entwickeln und durchzuführen. Als kreative Tätigkeit mit Zielgruppen der sozialpädagogischen Arbeit öffnet sie verschiedene Möglichkeiten: theaterpädagogische Arbeit im Freizeitbereich, in der therapeutischen Arbeit, in der Behindertenarbeit, in der Altenarbeit, in der schulischen Sozialarbeit, in der Arbeit mit Randgruppen, in der Präventionsarbeit und in der Öffentlichkeitsarbeit. Im Rahmen des Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik an der Evangelischen Fachhochschule besteht die Möglichkeit einer bescheinigten Zusatzqualifikation im Bereich Theaterpädagogik bei erfolgreicher Belegung der erforderlichen Lehrveranstaltungen während des gesamten Studienverlaufes. Es werden praktische und theoretische Grundlagen theaterpädagogischer Arbeit vermittelt, die Konzeption eines Projektes für die sozialpädagogische Praxis erarbeitet und durchgeführt und die Entwicklung eines Modells zur theaterpädagogischen Praxis in den jeweiligen Interessen/Schwerpunkten ermöglicht. Ziel ist die Erlangung der Fähigkeit von selbstständiger theaterpädagogischer Arbeit in den späteren Arbeitsfeldern sowie die Erweiterung der Handlungsfähigkeit in der sozialpädagogischen Praxis durch die kreative Tätigkeit. Die Zusatzqualifikation umfasst drei Bereiche: Einführung in theaterpädagogische Methoden (einsemestrig), Theaterstudio (zweisemestrig), Methoden der Theaterpädagogik/Entwicklung eines Modells zur theaterpädagogischen Praxis (viersemestrig). 33

34 ZUSATZQUALIFIKATIONEN Es wird empfohlen, die Einführung im 1. oder 2. Semester zu belegen, die Methoden der Theaterpädagogik im Hauptstudium in Verbindung mit den jeweiligen Studienschwerpunkten und das Theaterstudio innerhalb des Studienverlaufes. Durch die begrenzte Anzahl von Lehrveranstaltungen wird das Theaterstudio nicht jedes Semester angeboten. An der Zusatzqualifikation interessierte Studentinnen und Studenten sollten dementsprechend zu Beginn ihres Studiums eine vorausschauende Planung zur Belegung der für die Zusatzqualifikation erforderlichen Lehrveranstaltungen vornehmen. Die Zusatzqualifikation wird am Ende des Studiums bescheinigt und mit dem Abschlusszeugnis zusammen ausgehändigt. 1.2 OBLIGATORISCHE LEHRVERANSTALTUNGEN EINFÜHRUNG IN THEATERPÄDAGOGISCHE METHODEN Es wird ein Überblick in spiel- und theaterpädagogische Übungen, die sich in der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit anwenden lassen, gegeben. Grundtechniken wie Körperarbeit, Interaktionsübungen, szenische und theatrale Übungen sowie Improvisation als Methode szenischer Gestaltung werden praktisch vermittelt. Neben der Aneignung ästhetischer Ausdrucksmittel in den unterschiedlichen Bereichen theatraler Kommunikation wie Sprache, Körperausdruck, Bewegung und szenischer Gestaltung wird die Organisation eines öffentlichen Ereignisses/Festes als Rahmengestaltung theatraler Präsentation geübt. In dem Verständnis von Werbung, Raumgestaltung und Festablauf wird die Öffentlichkeitsarbeit als Teil produktorientierter Theaterarbeit verstanden. ZIEL: Anwendung theaterpädagogischer Übungen Erweiterung des eigenen künstlerischen Ausdruckes Organisation von Festen und öffentlichen Ereignissen 34

35 ZUSATZQUALIFIKATIONEN THEATERSTUDIO I UND II Hier werden theaterpädagogische Übungen und Methoden genutzt, um ein von der Gruppe selbstentwickeltes und -geschriebenes Theaterstück zu einer gewählten Themenstellung mit anschließender öffentlicher Aufführung herzustellen. Die Arbeit geht über zwei Semester, schließt eine Theaterreise mit ein und unterteilt sich in prozess- und produktorientierte theaterpädagogische Arbeit. ZIEL: Anwendung theaterpädagogischer Methoden zur Erstellung eines Produktes Theaterpädagogische Gruppenarbeit Umgang mit szenischen Darstellungsformen Künstlerische Umsetzung eines Themas Einsatz von Bühnenbild, Kostüm und Musik METHODEN DER THEATERPÄDAGOGIK I, II, III + IV Auf der Basis von eigener Erfahrung in prozess- und produktorientierter theaterpädagogischer Arbeit, werden in Verbindung mit den Studienschwerpunkten im Hauptstudium Projekte für die Praxis erarbeitet (Mitspieltheater, theaterpädagogische Konzepte für ausgewählte Zielgruppen, Aufführungen zu Themen mit anschließenden Spieleinheiten für Schulen/Freizeiteinrichtungen u. a.). Diese konzipieren sich entsprechend der Schwerpunkte/Interessen der Studentinnen und Studenten, werden in der Praxis durchgeführt und dann theoretisch anhand eines Modells zur theaterpädagogischen Praxis ausgewertet. ZIEL: Befähigung zu selbstständiger theaterpädagogischer Arbeit Konzeption und Durchführung von Projekten Entwicklung eines Modells zur theaterpädagogischen Praxis 2.3 WEITERE INFORMATIONEN UND BERATUNG: Claudia Rudolph, Theaterpädagogin, Diplom-Pädagogin, claudia.rudolph@laposte.net 35

36 ZUSATZQUALIFIKATIONEN 2. ZUSATZQUALIFIKATION SOZIALMANAGEMENT 2.1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Das klassische Bild der Sozialarbeit hat sich verändert. Sozialarbeiter/- innen müssen schon heute neben der Klientenarbeit zunehmend administrative Funktionen für ihren Dienstleister wahrnehmen. Unter dem Gebot von Wirtschaftlichkeit und Qualität tragen sie automatisch Umsatzverantwortung. Daraus ergeben sich neue Qualifikationsanforderungen für das Ausbildungsprofil der Evangelischen Fachhochschule Berlin. Der Schwerpunkt Sozialmanagement mit der Zusatzqualifikation liefert dafür das notwendige Orientierungswissen. Die Zusatzqualifikation Sozialmanagement kann studienbegleitend durch Leistungen vom 1. bis zum 8. Semester erworben werden. Über den Umfang der Leistungsnachweise im Zertifikat entscheidet der/die Studierende selbst. Lediglich die Mindestanforderungen sind durch die Hochschule festgelegt beschrieben. Die Mindestanforderungen zum Erwerb der Zusatzqualifikation Sozialmanagement: Es müssen mindestens drei Wahlfreie Veranstaltungen/Workshops zusätzlich zu den obligatorischen Studienleistungen nachgewiesen werden. Leistungsnachweis: schriftliche Bescheinigung Mit Erfolg teilgenommen Diese sollten bevorzugt die Themenbereiche Kommunikation und Managementmethoden umfassen. Dazu gehören z. B. Planungsmethoden, Zeitmanagement, Moderationstechniken, NLP, Konzepterstellung, Kommunikation mit Institutionen, Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, Rhetorik und vieles mehr. Bitte entnehmen Sie das wechselnde Angebot dem Vorlesungsverzeichnis. Bei Fragen der Anrechenbarkeit für die Zusatzqualifikation wenden Sie sich bitte an Professor Michael Holewa. Studienschwerpunkt Sozialmanagement Im Hauptstudium sind bevorzugt die Studienschwerpunkte des Bereiches Administration, Planung, Sozialmanagement zu belegen. 36

37 ZUSATZQUALIFIKATIONEN Alternativen Studierende, die einen anderen Schwerpunkt belegen, können die Zusatzqualifikation ebenfalls erwerben. In diesen Fällen sollte jedoch eine Rücksprache mit den verantwortlichen Hochschullehrern erfolgen. VERTIEFENDE STUDIENBEGLEITENDE LEISTUNGEN Die während der ersten drei Semester erworbenen Leistungen, der folgenden Pflichtfächer, sofern sie gut (2,0) und besser waren, können in dem Zertifikat ausgewiesen werden: Medienpraxis und Kommunikation Leistungsnachweis: Einzelleistungsnachweis erforderlich - gut und besser Sozialethik Informatik Statistik Finanzierungs- und Rechnungswesen Vertiefende Studien, begleitende Leistungen der 4. bis 8. Semester Sozialethik Wissenschaftliches Arbeiten Leistungsnachweis: Einzelleistungsnachweis erforderlich - gut und besser Schwerpunktseminare Administration, Planung, Sozialmanagement (alle anderen Schwerpunkte nach Absprache) Trainingsseminare Themenseminare Leistungsnachweis: Einzelleistungsnachweis erforderlich - gut und besser Leistungsnachweis: Einzelleistungsnachweis erforderlich - gut und besser Diplomarbeit Zur Zusatzqualifikation gehört ferner die Diplomarbeit, deren Note unabhängig von ihrer Güte, im Zertifikat ausgewiesen wird. Praktika Alle Praktika ab dem 4. Semester mit Einsatzort und Gegenstand werden ausgewiesen. 37

38 ZUSATZQUALIFIKATIONEN Erwerb des Zertifikats Alle Leistungsnachweise soweit es sich nicht um die obligatorischen Seminare handelt, sind dem Prüfungsamt zuzustellen. Dazu gehören Teilnahmebestätigungen der zusätzlichen Wahlfreien Veranstaltungen/Workshops und aller Lehrveranstaltungen für die ein zusätzlicher individueller Leistungsnachweis erforderlich ist. Einzelleistungsnachweise für Seminare bei denen nur ein undifferenzierter Leistungsnachweis erforderlich ist (wie z. B. wissenschaftliches Arbeiten). Einzelleistungsnachweise für alle Trainings- und Themenseminare. Die üblichen Unterlagen für die Praktika haben dem Praktikantenamt vorzuliegen. Weitere Schritte zum Erwerb des Zertifikates Von der Website der EFB ist unter Zusatzqualifikationen das entsprechende Antragsformular herunter zu laden und digital auszufüllen. Das vollständig digital ausgefüllte Formular ist dann dem jeweiligen Dozenten des Schwerpunktes zur Prüfung per zuzusenden. Sind ihre Angaben vollständig und durch Dokumente beim Prüfungsamt unterlegt, können sie das gedruckte Zertifikat in der Regel 14 Tage später im Hochschullehrersekretariat abholen. Bitte vergewissern Sie sich vorher telefonisch oder per , ob das Dokument vorliegt und wenden Sie sich ggf. an den Leiter ihres Schwerpunktes. Weitere Informationen zum Schwerpunkt Sozialmanagement und zur Zusatzqualifikation finden Sie unter: 38

39 ZUSATZQUALIFIKATIONEN 3. ZUSATZQUALIFIKATION PRAKTISCH-THEOLOGISCHER GRUNDKURS Ab dem Wintersemester 1999/2000 bietet die Evangelische Fachhochschule Berlin Studierenden des Studiengangs Sozialarbeit/Sozialpädagogik die Möglichkeit an, eine praktisch-theologische Zusatzqualifikation zu erwerben. Ziel der Zusatzqualifikation ist die Vermittlung von Grundlagenwissen zum Verstehen der Bibel, des christlichen Glaubens einschließlich seiner Feste und Traditionen. Die Zusatzqualifikation ist für alle Studierenden gedacht, die Interesse an grundlegenden Informationen zum christlichen Glauben haben und sich auf eine berufliche Tätigkeit bei einer kirchlichen Einrichtung vorbereiten möchten. Zur Erreichung der Zusatzqualifikation müssen während der Studienzeit zehn SWS im Studiengang Evangelische Religionspädagogik belegt werden. Die dafür geeigneten Seminare sind mit einem * im Vorlesungsverzeichnis gekennzeichnet. In einem der Seminare ist eine Prüfungsleistung zu erbringen. Ein abschließendes Kolloquium wertet mit den Studierenden die Zusatzqualifikation aus. 3.1 WEITERE INFORMATIONEN UND BERATUNG: Professor Dr. Götz Doyé, doye@evfh-berlin.de 39

40 ZUSATZQUALIFIKATIONEN 4. ZUSATZQUALIFIKATION ZUM VERFAHRENSBEISTAND FÜR MINDERJÄHRIGE KINDER 4.1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Seit 10 Jahren werden in familiengerichtlichen Verfahren zum Schutz der Interessen und Rechte des Kindes Verfahrenspfleger (ab 1. September 2009 Verfahrensbeistand) tätig. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen des Kindes zu ermitteln und zum Wohl des Kindes in das gerichtliche Verfahren einzubringen. Der verfassungsrechtliche Grundrechtsschutz des Kindes erfordert eine Verfahrensgestaltung, die eine eigenständige Wahrnehmung der Rechte des Kindes wie seiner sonstigen Belange sicherstellt. Wenn sich zeigt, dass die Interessen des Kindes mit denen seiner Eltern bzw. mit denen seines ihn vertretenden Elterteils in Konflikt stehen könnten, muss dem Kind die Möglichkeit eingeräumt werden, sein eigenes Interesse unabhängig von seinen Eltern bzw. seinem Elternteil im gerichtlichen Verfahren zu vertreten. Bei Kindern, deren Alter die eigene Wahrnehmung ihrer Interessen und Rechte noch nicht erlaubt, erfolgt dies durch den in 50 FGG (ab 1. September FamFG) dafür vorgesehenen Verfahrenspfleger/-beistand. Seine Funktion ist die eines Anwaltes für das Kind. In der wissenschaftlichen Literatur und Diskussion ist deshalb die Bezeichnung Anwalt des Kindes üblich. Der Verfahrenspfleger/-beistand wird durch das Familiengericht ausgewählt und bestellt. Er wird staatlich vergütet. Ein Verfahrensbeistand wird in der Regel bestellt, in Verfahren, in denen es um streitige Umgangsregelungen oder streitige Sorgerechtsangelegenheiten zwischen den Eltern geht, in Verfahren, die Maßnahmen wegen einer Kindeswohlgefährdung (Kindesvernachlässigung, Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch) zum Gegenstand haben, wenn eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet, in Verfahren, die die Herausgabe des Kindes oder eine Verbleibensanordnung zum Gegenstand haben oder 40

41 ZUSATZQUALIFIKATIONEN wenn der Ausschluss des Umgangsrechts in Betracht kommt. Der Verfahrensbeistand vertritt das Kind und informiert es über Gegenstand, Ablauf und Ausgang des Verfahrens. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über die streitige Angelegenheit mitwirken. Er kann im Interesse des Kindes Anträge stellen und Rechtsmittel gegen die Entscheidung des FG einlegen. 4.2 OBLIGATORISCHE LEHRVERANSTALTUNGEN Der organisatorische Aufbau der Qualifikation gliedert sich in drei Bausteine, die über drei Semester laufen. Jeder Baustein schließt mit einer Leistungsprüfung ab. An den erfolgreichen Abschluss des Bausteins III schließt sich ein Praktikum bei einem Familiengericht an. Wenn alle Obligationen mit Erfolg abgeschlossen sind, wird ein Zertifikat erteilt, das dem Absolventen mit ausführlicher Darstellung der Lehrinhalte und des Aufbaus der Qualifikation, unterzeichnet von allen beteiligten Dozenten, bescheinigt, dass er die Befähigung zum Verfahrensbeistand erworben hat. Die Lehrinhalte der Bausteine I bis III bauen auf den Lehrinhalten des grundständigen Studiums Sozialarbeit/Sozialpädagogik auf: Baustein I Neben dem materiellen Familienrecht, das bereits im Regelstudium behandelt ist, konzentrieren sich die Lehrinhalte auf verfahrensrechtliche Regelungen, die für die Tätigkeit des Verfahrensbeistandes in der familiengerichtlichen Praxis relevant sind. Ferner werden materiell- und verfahrensrechtliche Regelungen bei verschiedener Staatsangehörigkeit der Beteiligten, in Migrationsfällen und grenzüberschreitenden Kindesentführungsfällen behandelt (EGBGB, EU-Recht Brüssel II a, HKÜ sowie Staatsangehörigkeitsrecht). Weitere Themen sind Datenschutzrecht, Schweige- und Offenbarungspflichten sowie Kinder in kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahren. 41

42 ZUSATZQUALIFIKATIONEN Baustein II Hier werden die psychologischen, pädagogischen/sozialpädagogischen und methodischen Inhalte für die Handlungskompetenz des Verfahrensbeistandes behandelt. Themen sind u. a. Kontaktaufnahme und Gesprächsführung mit Kindern, insbesondere kleinen Kindern, Verfahren der Kommunikation mit Kindern, das kindliche Erleben von Trennung und Scheidung, Missbauch, Misshandlung und Vernachlässigung, die Arbeit des Verfahrensbeistandes im Spannungsfeld von Wille und Wohl des Kindes. Baustein III Der Baustein III bündelt das in Baustein I und II Gelernte, erweitert und vertieft dieses und trainiert die Rolle des Verfahrensbeistandes an Hand von anonymisierten Originalakten zu den hauptsächlichen Fall-Konstellationen in der Praxis in Rollenspielen. Dieser Baustein wird als Intensivprogramm in 2-tägigen Blockveranstaltungen an Wochenenden durchgeführt. Im Mittelpunkt des Bausteins III steht die Planung der Vorgehensweise des Verfahrensbeistandes zur Fallbearbeitung, die Kommunikation mit dem Kind und anderen Bezugspersonen sowie Institutionen, die schriftliche Stellungnahme an das Familiengericht, die anwaltliche Aufgabe im familiengerichtlichen Termin bei Anhörungen, Verhandlungen und Erörterung von gerichtlich eingeholten Gutachten, schließlich die Einlegung von Rechtsmitteln. Das Gespräch des Verfahrensbeistandes mit dem Kind, die Anhörung des Kindes durch das Gericht und die Gerichtsverhandlung werden durch Video aufgezeichnet und ausgewertet. Baustein I und Baustein III finden im Rahmen der wahlfreien Angebote statt, der Baustein II im Rahmen der Themenseminare. Die Bausteine I und III werden von Professor D. P. Weber, der Baustein II von Professorin Dr. G. Simons geleitet. Es ist geplant, an der Lehre Richter und Richterinnen aus den Berliner Familiengerichten, leitende Sozialarbeiter sowie andere einschlägig tätige Praktiker u. a. des Landeskriminalamtes zu beteiligen. Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Qualifikation ist der erfolgreiche Abschluss des 2. Semesters. 42

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