KJ- Waldneukirchen, Abteilung für Eventmanagement

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1 Allgemeine und vertragliche Bedingungen sowie Informationen: Vorabklärungen: Der Mieter ist verantwortlich für die fachgerechte Auswahl des Standortes, sodass keinen wichtigen Organisationen wie Rettung, Feuerwehr oder Polizei der Zugang zum Veranstaltungsgelände versperrt ist. Es ist Sache des Mieters, die erforderlichen Bewilligungen zu den jeweiligen Veranstaltungen einzuholen. Mitgeliefert werden: Bericht über verwendetes Holz Datenblatt über verwendete Barlackierung Datenblatt über verwendete Schrauben Es handelt sich um eine professionell angefertigte Bar. Jedoch ist selbst zu entscheiden, ob die auf den Datenblättern angeführten Materialien den Veranstaltungsspezifischen Standards genügen. Diese Barelemente eignen sich für diverse Feste und Veranstaltungen. Für Ausschanken, Sektempfängen und Geburtstagsfeiern können auch einzelne Elemente sehr gut adaptiert werden. Die Bar besteht aus mehreren Komponenten und ist beliebig zusammenstellbar. Versicherung: Die Versicherung ist Sache des Mieters und hat den Zeitraum des Aufbaus bis zum Abbau der Bar zu umfangen. Fehlendes oder defektes Material wird mit dem zurzeit geltenden Wert und einem Unkostenbeitrag in Rechnung gestellt. 1

2 Reservierung und Stornierung der Barelemente Die Reservierung der Barelemente erfolgt nach einem Anruf beim Eventverantwortlichen der KJ-Waldneukirchen. Eine Auftragsbestätigung wird per zugesandt. Bei einer Reservierung muss bekannt gegeben werden welche Art und Anzahl der jeweiligen Elemente benötigt werden. Im Falle von Stornierungen bitten wir um eine ehestmögliche Bekanntgabe. Wenn eine Stornierung 7 Tage vor Aufstellungsbeginn ausgesprochen wird sind wir gezwungen 50% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Bis 14 Tage vor der Veranstaltung berechnen wir 25% der Auftragssumme. Stellplatz Die Barelemente benötigen einen waagrechten Untergrund, welcher vor dem Aufbau der Bar zu reinigen ist. Den Aufstellungsort auf Schotter und/ oder Rasenfläche zu wählen, ist nicht gestattet, da die Standfestigkeit nicht gewährleistet werden kann und die Elemente leichter Schaden nehmen könnten. Aufstellen / Abbauen: Der Mieter ist für allfällige Beschädigungen während des Auf- und Abbaus am Standort und am Stellplatz vollumfänglich haftbar. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Barelemente mit besonderer Sorgfalt behandelt werden und keine mutwillige Zerstörung erfolgt. Ein Anpassen der Barelemente an örtliche Gegebenheiten durch Bearbeitung wie beispielsweise zersägen, schrauben, nageln ist verboten. Wird dieses Verbot ignoriert, wird der Wert des/ der beschädigten Elementes/ Elemente zuzüglich der Reparaturkosten verrechnet. Sollte es beim Auf- und Abbau zu Problemen kommen, so ist der jeweils Zuständige der KJ-Waldneukirchen zu informieren. Der Zuständige wird dem Vertragspartner 2 im Zuge der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Reinigung Die Barelemente müssen in gereinigtem Zustand zurückgegeben werden. Falls die Bar nachgereinigt werden muss, werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt. 2

3 Haftung und Schadenersatz Schäden, welche durch Brand, Diebstahl und Vandalismus verursacht wurden, trägt der Mieter. Die Haftung des Mieters beginnt bei Abholung der Elemente und endet mit der Abnahme der Elemente durch die KJ- Waldneukirchen. Jegliche Haftung seitens des Mieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Objekt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Auftraggeber haftet bei Verlust oder Beschädigungen des Mietgutes. Dies gilt insbesondere auch für Schäden durch höhere Gewalt (Hochwasser, Hagel, Sturm) Mitteilungspflicht des Auftraggebers Der Auftraggeber (Vertragspartner 2) hat dem Auftragnehmer (Vertragspartner 1) unverzüglich mitzuteilen, wenn einzelne Teile bei der Rückgabe nicht vollständig, beschädigt, defekt oder verschmutzt sind. Preise der Barelemente. Preise sind saisonbedingt, auf Anfrage lässt die KJ Waldneukirchen gerne ein Angebot zukommen. Anfrage: Eventverantworlticher der KJ Waldneukirchen Mehr Infos: Allgemeines Es ist untersagt die Barelemente zu besteigen, da diese nicht auf Lasten geprüft sind. Die Arbeitsflächen sind Lebensmittelecht lackiert, jedoch ist das Hantieren mit heißen Lebensmitteln nicht erlaubt. Dekorationsmaterial und Beschilderungen sind so anzubringen, sodass keine Rückstände sowie Beschädigungen am Lack auftreten. (Klammern und Reißnägel führen zu einer massiven Schädigung der Elemente) Die KJ-Waldneukirchen hat das Recht zumindest 1 Werbefläche pro Bar in Anspruch zu nehmen. Diese ist daher gut sichtbar frei zu lassen. Hierbei wird Rücksprache mit dem Vermieter gehalten. 3

4 Technische Daten: Barelemente Rechner Barelemente vorhandene lfm pro Element Verliehene Verliehene Preis Stücke Elemente lfm 2,5m lange 11 2, ,5 1,25m lange 4 1, ,6m lange 2 0,6 2 1,2 N-Ecke 8 1, F-Ecke 2 0,4 2 0,8 Steher 40 / 40 Schwenktür 1 0,6 1 0,6 Verliehene lfm Gesamt: 45,1 m Preis /meter in : x je nach Vereinbarung mit dem Eventmanager Preis der ausgeliehenen Elements in : 4

5 Bestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen und vertraglichen Bedingungen sowie Informationen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Für die Ausstellung dieses Schreibens zeichnet sich die KJ-Waldneukirchen durch folgende Vertreter aus: Voscak Mathias Diwald Teresa Geyer Christoph Pramhas Michael Jugendleitung Jugendleitung Kassier Eventmanagement 5

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