Open Doors Open Minds Frequently Asked Questions

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1 Open Doors Open Minds Frequently Asked Questions FRAGEN ZUR TEILNAHME 1. WAS ERWARTET MICH IN DEM PROGRAMM? Open Doors - Open Minds ist ein Programm zur beruflichen Orientierung und politischen Bildung speziell für geflüchtete junge Frauen im Alter von 18 bis 27 Jahren. Das Programm beginnt am 10. Dezember 2017 und endet am 27. April Die Teilnahme an dem Programm ist eine tolle Möglichkeit, um sich in der Berufswelt zu orientieren und andere politisch interessierte Frauen kennenzulernen. Wir bieten Ihnen große Freiräume und unterstützen Sie, Ihren Weg zu finden und Ihrer Stimme Gewicht zu verleihen. Mit Open Doors-Open Minds lernen Sie wie Unternehmen und Institutionen denken und handeln und erleben hautnah wie gesellschaftliches und politisches Engagement funktioniert. Sie erwartet ein spannendes Programm mit 3 Seminaren, einem Praktikum von drei Monaten, sowie Mentoring und Coaching. 2. WANN FINDEN DIE SEMINARE STATT? Die Seminare mit Anwesenheitspflicht finden statt: Auftaktseminar: Zwischenseminar: Abschlussseminar: Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit dem zeitlichen Ablauf des Programms. Bitte merken Sie sich die Termine in den roten Kästchen bereits vor.

2 3. WER KANN AN DEM PROGRAMM TEILNEHMEN? Das Programm richtet sich an junge politisch interessierte Frauen, die als Geflüchtete in Deutschland leben. Sie können teilnehmen, wenn Sie Im Alter von 18 bis 27 Jahren sind. Sie sich gesellschaftspolitisch engagieren oder zukünftig engagieren möchten. Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis haben. Gute Deutschkenntnisse haben (Level B2). 4. WIE SIND DIE GESETZLICHEN VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DEM PROGRAMM? Für die Teilnahme an dem Programm ist eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis erforderlich. Die Informationen ob eine Arbeitserlaubnis vorliegt steht in den Nebenbestimmungen des Aufenthaltsdokumentes. Dort ist eingetragen, ob eine Beschäftigung allgemein gestattet ist (A) oder auf Antrag erlaubt werden kann (B) oder ganz verboten ist (C). Wenn Sie Fragen zu Ihrer Arbeitserlaubnis haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Ausländerbehörde. 5. WELCHE HERKUNFTSLÄNDER WERDEN BERÜCKSICHTIGT? Das Programm richtet sich an Frauen aus allen Herkunftsländern, die als Flüchtlinge in Deutschland anerkannt wurden. Neben der gültigen Aufenthaltserlaubnis wird eine Arbeitserlaubnis benötigt.

3 6. WELCHE SCHULISCHEN VORAUSSETZUNGEN BENÖTIGE ICH FÜR DIE TEILNAHME? Sie sollten mindesten einen abgeschlossenen Schulabschluss bzw. mindestens 10 Jahre die Schule besucht und beendet haben. Bitte geben Sie zu dem an, ob Sie eine Ausbildung oder ein Studium begonnen oder abgeschlossen haben und ob Sie bereits erste Arbeitserfahrungen sammeln konnten. 7. KANN ICH ALS SCHÜLERIN AN DEM PROGRAMM TEILNEHMEN? Nein. Als Schülerin können Sie nicht an dem Programm teilnehmen, weil Sie während des Praktikums für 3 Monate nicht zur Schule gehen können. Das Praktikum soll Ihnen bei der Berufswahl helfen. 8. KANN ICH ALS AUSZUBILDENDE AN DEM PROGRAMM TEILNEHMEN? Nein. Als Auszubildende können Sie nicht an dem Programm teilnehmen, weil Sie während des Praktikums für 3 Monate nicht zur Arbeit oder in die Berufsschule gehen können. 9. KANN ICH ALS STUDENTIN AN DEM PROGRAMM TEILNEHMEN? Ja. Als Studentin können Sie an dem Programm teilnehmen. In Absprache mit dem Unternehmen in dem Sie das Praktikum machen werden, können Sie Ihre Arbeitszeit in Ausnahmefällen an Ihren Semesterplan anpassen. 10. WIE GUT MUSS MEIN DEUTSCH SEIN? Das Programm wird auf Deutsch durchgeführt. Sie müssen sich auf Deutsch unterhalten und einfach Texte verstehen können. Wenn Sie dieses Dokument gut verstehen, dann sind Ihre Deutschkenntnisse ausreichend. Ihr Level sollte ungefähr dem Level B2 entsprechen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Level Sie haben, können Sie Online Ihr Deutsch testen.

4 FRAGEN ZUM PRAKTIKUM 11. IN WELCHER ART VON UNTERNEHMEN FINDEN DIE PRAKTIKA STATT? Die Praktika werden in großen und in kleinen Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen stattfinden. Praktikumsanbieter können sowohl Unternehmen als auch (kommunale) Verwaltungen, Ministerien, Parlamente auf Bundes- und Landesebene, Stiftungen, Wohlfahrtsverbände oder NGOs sein. 12. WIE WIRD DAS PRAKTIKUM BEZAHLT? Bei den Praktika handelt es sich um ein Orientierungspraktikum. Manche Praktika werden nicht bezahlt, meistens wird aber ein kleiner Betrag als Aufwandsentschädigung gezahlt. Wir helfen bei der Klärung mit dem Jobcenter. 13. WAS MUSS ICH BEACHTEN, WENN ICH BEIM JOBCENTER GEMELDET BIN? Wenn Sie ein Praktikum von uns zugeteilt bekommen haben, muss die Beschäftigung beim zuständigen Jobcenter von Ihnen angemeldet werden. Das Jobcenter entscheidet, ob Sie das Praktikum absolvieren können. Bei Genehmigung durch das Jobcenter erhalten Sie eine Bescheinigung und Unterlagen die von dem Unternehmen ausgefüllt werden müssen. Während des Praktikums erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld II vom Jobcenter. Wir helfen Ihnen bei der Klärung mit dem Jobcenter. 14. WAS PASSIERT, WENN ICH ARBEITSLOSENGELD II BEKOMME UND IM PRAKTIKUM GELD VERDIENE? Wenn Sie Geld in Ihrem Praktikum verdienen, dann dürfen Sie zusätzlich zu den Zahlungen des Jobcenters einen Freibetrag von 100 Euro im Monat verdienen. Sollten Sie im Praktikum über 100 Euro bezahlt bekommen, dann wird dieser Verdienst von den Zahlungen des Jobcenters abgezogen. Insgesamt dürfen Sie 20 Prozent des Verdienstes plus 100 Euro behalten. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, wende Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Arbeitsvermittler im Jobcenter.

5 15. WIE LANGE GEHT DAS PRAKTIKUM? Das Praktikum wird über einen Zeitraum von 3 Monaten absolviert. Der Praktikumsbeginn ist Anfang Januar 2018 und das Praktikum endet Mitte April Diesen Zeitraum sollten Sie sich für das Praktikum freihalten. 16. SIND AUCH PRAKTIKA MIT WENIGER ARBEITSSTUNDEN MÖGLICH? (TEILZEIT-PRAKTIKA) In Ausnahmefällen kann mit Begründung und nach Rücksprache mit den Unternehmen die Arbeitszeit angepasst werden. Gründe für die Anpassung der Arbeitszeit sind: Kinderbetreuung Sprachkurse Studium 17. KANN ICH MIR SELBER EINEN PRAKTIKUMSPLATZ ORGANISIEREN? Ja. Wenn Sie ein Unternehmen kennen und bereits eine Zusage für ein Praktikum haben, sagen Sie uns bitte Bescheid. 18. WAS ERWARTET MICH WÄHREND DES PRAKTIKUMS? Sie arbeiten in einem Unternehmen/ Organisationen in Berlin oder Brandenburg. Dort wartet eine Mentorin auf Sie, um Ihnen den Einstieg in das Praktikum zu erleichtern. Sie lernen wie der Arbeitsalltag funktioniert und erhöhen damit Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das Praktikum beginnt Anfang Januar und endet Mitte April Während dieser Zeit erwartet Sie eine regelmäßige Arbeitszeit mit ca. 40 Stunden pro Woche. Die EAF Berlin unterstützt Sie während des Praktikums und in den Monaten danach. Vor und während des Praktikums werden drei Seminare stattfinden an denen Sie teilnehmen müssen. In drei viertägigen Seminaren können Sie hinter die Kulissen des politischen Berlins oder einem Wirtschaftsunternehmen schauen und Sie lernen, mit Teams zusammenzuarbeiten, sich selbstbewusst in der deutschen Arbeitswelt zu bewegen, Netzwerke für die berufliche Entwicklung zu nutzen, sich zu engagieren und Projekte anzustoßen. Wir können Ihnen keinen Arbeitsplatz nach dem Praktikum versprechen. Garantieren können wir spannende Begegnungen und Gespräche, mehr Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Teamgeist und praktische Fähigkeiten sich gesellschaftlich und in die Arbeitswelt einzubringen.

6 FRAGEN ZUM PROGRAMM 19. WAS IST MENTORING? In einem Mentoring gibt es in der Regel zwei Personen, die unterschiedliche Erfahrungen haben. Die eine Person ist die Mentorin. Sie hat in einem bestimmten Gebiet bereits viel Erfahrung und Wissen. Die andere Person ist die Mentee. Sie ist meist jünger und steht noch am Anfang ihrer beruflichen Karriere. Die Idee des Mentorings ist, dass die Mentee von der erfahrenen Mentorin lernen kann und Unterstützung bekommt. Eine Mentorin kann eine Ratgeberin sein, die der Mentee dabei hilft ihre Ziele zu finden und zu erreichen. In dem Praktikum werden Sie eine Mentorin oder einen Mentor aus dem Unternehmen bekommen. Diese Person hat schon viel Berufserfahrung und hilft Ihnen, wenn Sie Fragen haben. Für die Begleitung werden die Personen besonders geschult. 20. WER IST FÜR DAS PROGRAMM VERANTWORTLICH? Ihre Partner sind die EAF Berlin (Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft) und elbarlament. Die EAF hat langjährige Expertise beim Empowerment und der Stärkung politischer Partizipation. Als unabhängige Forschungs-und Beratungsorganisation arbeitet sie an der Schnittstelle von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Das Programm wird gemeinsam mit elbarlament organisiert, eine unabhängige, politisch ungebundene Gesellschaft von Expert/innen im Bereich internationaler Demokratisierung und politischer Bildung. Das Projekt ist Teil des Programms "Demokratie Leben" und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. 21. WAS KOSTET DIE TEILNAHME AN DEM PROGRAMM? Die Teilnahme an dem Programm ist kostenfrei. Die EAF Berlin sorgt für Ihre Unterbringung und die Verpflegung während der Seminartage. Eine Ansprechpartnerin steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. SIE HABEN WEITERE FRAGEN ODER BENÖTIGEN UNTERSTÜTZUNG? DANN MELDEN SIE SICH GERNE BEI UNS UNTER: Lisa Hempe Tel. 030/ Mahar Ali Tel.: 030/

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