Versicherungsvermittler und -berater: Zusätzliche Angaben im Internet-Impressum erforderlich
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- Lucas Kraus
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1 Versicherungsvermittler und -berater: Zusätzliche Angaben im Internet-Impressum erforderlich Inhalt: 1. Wen betrifft die Pflicht zur Ergänzung des Internet-Impressums? 2. Um welche Angaben ist das Internet-Impressum zu ergänzen? 3. Was ist noch zu beachten? 4. Beispiele für ein Internet-Impressum im Bereich Versicherungsvermittlung Ihr Ansprechpartner: Kristina Volkwein Telefon: Telefax: Gesamt: 5 Seiten Stand August 2015 Gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler, -makler und -berater bedürfen einer gewerblichen Erlaubnis. Zudem sind alle Versicherungsvermittler und -berater verpflichtet, sich in ein von den Industrie- und Handelskammern geführtes bundesweites Versicherungsvermittlerregister eintragen zu lassen. Auf Grund dieser Regelungen ist es für Versicherungsvermittler und berater, die einen Internetauftritt haben, erforderlich, in ihrem Internet- Impressum zusätzliche Angaben zu machen. 1. Wen betrifft die Pflicht zur Ergänzung des Internet-Impressums? Das Telemediengesetz (TMG) schreibt in 5 Abs. 1 Nr. 3 vor, dass geschäftsmäßige Anbieter von Telemedien Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen haben, wenn der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung (Erlaubnis) bedarf.
2 Da Versicherungsvermittler und -berater einer Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO bzw. 34 e Abs. 1 GewO bedürfen, müssen sie, sofern sie einen Internetauftritt haben, ihr Internet-Impressum um Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde ergänzen. Gleiches gilt für die so genannten produktakzessorischen Versicherungsvermittler (siehe unser Merkblatt Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung ). Diese können sich zwar von der grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht nach 34 d Abs. 3 GewO befreien lassen. Da es formell eine Erlaubnisbehörde gibt, ist indessen auch hier eine Ergänzung des Internet-Impressums um die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich. Entscheidend ist dabei allein die grundsätzliche Genehmigungsbedürftigkeit der Tätigkeit. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Erteilung der Erlaubnis bzw. der Erlaubnisbefreiung ist dagegen unbeachtlich. Grundsätzlich nicht betroffen sind jedoch die so genannten gebundenen Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 4 GewO, sowie die Annexvermittler nach 34 d Abs. 9 GewO (siehe unser Merkblatt Annexvermittler ), da diese nicht der Erlaubnispflicht unterliegen, sofern sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des 34 d Abs. 4 bzw. 34 d Abs. 9 GewO halten. 2. Um welche Angaben ist das Internet-Impressum zu ergänzen? Das Impressum ist bei den oben genannten Versicherungsvermittlern und -beratern um Name und Postanschrift der zuständigen Industrieund Handelskammer zu ergänzen, da die jeweilige IHK die zuständige Aufsichtsbehörde im Bereich der Versicherungsvermittlung und beratung ist. Optional kann daneben noch ein Link zum Internetportal der jeweiligen IHK hinzugefügt werden. Regional zuständig ist als Aufsichtsbehörde die IHK (Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg, Mercatorstraße 22 24, Duisburg,
3 3. Was ist noch zu beachten? Weiterhin ist 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG zu beachten. Dieser verpflichtet geschäftsmäßige Anbieter von Telemedien, die im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, zur Angabe von Registernummer und Registername im Internet- Impressum. Das Versicherungsvermittlerregister wird im Gesetzeswortlaut zwar nicht genannt. Wir empfehlen jedoch trotzdem, das Internet- Impressum um die Angaben zum Versicherungsvermittlerregister zu ergänzen, sobald eine Eintragung erfolgt ist. Anzugeben sind die elektronische Adresse des Versicherungsvermittlerregisters ( sowie die Registrierungsnummer. 4. Beispiele für ein Internet-Impressum im Bereich Versicherungsvermittlung Das Impressum einer Versicherungsvermittler-GmbH nach Erlaubniserteilung und Registrierung: Mustermann Versicherungsvermittler GmbH Geschäftsführer Max Mustermann Hauptstraße 1, Duisburg info@mustermannversicherungen.de Registergericht: Amtsgericht Duisburg HR B Versicherungsvermittlerregister ( Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsvertreter), erteilt durch die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg, Mercatorstraße 22 24, Duisburg,
4 Das Impressum einer Versicherungsvermittler-GmbH: Erlaubniserteilung und Registrierung beantragt, aber noch nicht erteilt: Mustermann Versicherungsvermittler GmbH Geschäftsführer Max Mustermann Hauptstraße 1, Duisburg Registergericht: Amtsgericht Duisburg HR B Versicherungsvermittlerregister ( Register-Nr. ist bereits beantragt Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsvertreter): Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg, Mercatorstraße 22 24, Duisburg, Das Impressum eines Versicherungsmaklers (Einzelunternehmer) ohne Handelsregistereintragung, der zusätzlich eine Erlaubnis nach 34 c GewO besitzt, nach Erlaubniserteilung und Registrierung: Hans Müller Musterstraße 1, Duisburg info@mueller.de Versicherungsvermittlerregister ( Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), erteilt durch die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg, Mercatorstraße 22 24, Duisburg, Erlaubnis nach 34 c Abs. 1 GewO, erteilt durch die zuständige Behörde Stadt Duisburg, Bürger- und Ordnungsamt, Königstr , Duisburg
5 Das Impressum eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns mit Erlaubnisbefreiung nach 34 d Abs. 3 GewO nach Erlaubnisbefreiung und Registrierung: Autohaus Hans Müller e.k. Musterstraße 1, Duisburg info@autohausmueller.de Registergericht: Amtsgericht Duisburg HR A Versicherungsvermittlerregister ( Erlaubnisbefreiung nach 34 d Abs. 3 GewO, erteilt durch die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg- Wesel-Kleve zu Duisburg, Mercatorstraße 22 24, Duisburg,
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