AKTUELLE FÖRDERANGEBOTE BESTANDSFÖRDERUNG NWG. Kristian Hentzschel Hamburg, 18. November 2014
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1 AKTUELLE FÖRDERANGEBOTE BESTANDSFÖRDERUNG NWG Kristian Hentzschel Hamburg, 18. November 2014
2 INHALT Energetische Modernisierung von NWG Erneuerbare Wärme Unternehmen für Ressourcenschutz Klimaschutzkredit Hamburg-Kredit Dachbegrünung Was ist noch wichtig? 2
3 INHALT Energetische Modernisierung von NWG Erneuerbare Wärme Unternehmen für Ressourcenschutz Klimaschutzkredit Hamburg-Kredit Dachbegrünung Was ist noch wichtig? 3
4 EINFÜHRUNG Förderfähige Objekte 4
5 MODERNISIERUNG VON NICHTWOHNGEBÄUDEN WER KANN ANTRÄGE STELLEN? Antragsberechtigt sind Grundeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Nichtwohngebäuden in Hamburg, für deren Gebäude bis zum eine Baugenehmigung vorlag. Von der Förderung ausgenommen sind Gebäude der öffentlichen Hand, deren Betriebskosten unmittelbar oder per Zuwendung den Haushalt der FHH belasten 5
6 MODERNISIERUNG VON NICHTWOHNGEBÄUDEN Module Energieberatung Maßnahmenförderung Baubegleitung 6
7 MODERNISIERUNG VON NICHTWOHNGEBÄUDEN Energieberatung VERPFLICHTEND Ab > 1.500m² Nettogrundfläche nach DIN 277 (A NGF ) Die Energieberatung und Erstellung der Energiebilanz nach DIN V wird mit einem Zuschuss in Höhe von 50% des Honorars, höchstens jedoch mit je Gebäude gefördert. 60% / 70% Förderung bei KMU FREIWILLIG Immer möglich Die Erstellung der Energiebilanz nach DIN V wird mit der gleichen Förderhöhe auch unabhängig von der Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme gefördert. LEISTUNGEN (AUSZUG) Bedarfs- / Verbrauchsabgleich gem. Beiblatt 1 der DIN Bewertung der Wirtschaftlichkeit 7
8 MODERNISIERUNG VON NICHTWOHNGEBÄUDEN Maßnahmenförderung WAS WIRD GEFÖRDERT? Gefördert wird der durch die Verbesserung der Gebäudehülle erreichte Ressourcen- bzw. Klimaschutzeffekt. WIE WIRD GEFÖRDERT? Die Förderung erfolgt als Festbetrag in Höhe von 10% der förderfähigen Investitionskosten. Bagatellgrenze / Gebäude Maximal / Gebäude NACHHALTIGE DÄMMSTOFFE Dämmstoffe mit dem Gütezeichen RAL-ZU 132 bzw. 140 (Blauer Engel) oder nature-plus-siegel Zusätzlicher Zuschuss i.h.v. 10,- /m² Bauteilfläche 8
9 MODERNISIERUNG VON NICHTWOHNGEBÄUDEN Baubegleitung VERPFLICHTEND Die Beauftragung eines Sachverständigen für die Baubegleitung ist ab einer Förderhöhe von verpflichtend. Die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen für die Baubegleitung wird mit einem Zuschuss in Höhe von 50% des Honorars, höchstens jedoch je Gebäude gefördert. FREIWILLIG Aber auch freiwillige Baubegleitung im Zusammenhang mit einer geförderten Maßnahme wird bezuschusst. 9
10 MODERNISIERUNG VON NICHTWOHNGEBÄUDEN Baubegleitung QUALIFIKATION Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinie ist: ein autorisierter Energiepass-Berater (IFB-Liste der autorisierten Energiepass-Berater), ein autorisierter Qualitätssicherer Energie (IFB-Liste der autorisierten Qualitätssicherer) ein Sachverständiger aus der Expertenliste für die Bundesprogramme (siehe: oder eine nach 21 Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ausstellungsberechtigte Person. 10
11 INHALT Energetische Modernisierung von NWG Erneuerbare Wärme Unternehmen für Ressourcenschutz Klimaschutzkredit Hamburg-Kredit Dachbegrünung Was ist noch wichtig? 11
12 ERNEUERBARE WÄRME Übersicht Wer? Unternehmend der gewerblichen Wirtschaft (KMU sowie große Unternehmen) und Organisationen mit vergleichbarer Zielrichtung Grundeigentümer in Hamburg oder sonst. dingliche Verfügungsberechtigte Was? Wohngebäude im Bestand EFH/ZFH heizungsunterstützende Anlagen - ab 3 WE auch reine Warmwasseranlagen Anlagen die in Wärmenetze einspeisen Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau Bereitstellung von Prozesswärme und/oder Kälte wie z. B. bei Waschanlagen, Leergutreinigung, Färbeprozessen, Kühlen von Serverräumen, Anlagen die in Wärmenetze einspeisen Nichtwohngebäude im Bestand Heizungs- und Warmwasserunterstützende Anlagen Wie? Solar Heizung Monitoring Biomasse Netze 100 /m² Aperturfläche bei mindestens 6 bzw. 8 m² Aperturfläche Über 200m² individuell Mindestanforderung Solarwärmeertrag 90 /m² Aperturfläche für Holzpelletheizungen mind max /m² Aperturfläche für andere Heizungen mind max Ab 20m² Aperturfläche bei Anlagen mit m² bei Anlagen mit m² > 200m² individuelle Zuschusshöhe - Anlagen >100kW - Versorgung von Bestandsgebäuden - Holzpelletanlagen - Holzhackschnitzel - Andere biogene Brennstoffe - 45 /kw bis 500kW - >500kW individuelle Förderung Versorgung von Bestandsgebäuden Umwandlungs- und Verteilanlagen Ca. 30 /m Netzlänge in Abhängigkeit zur Netzqualität 12
13 INHALT Energetische Modernisierung von NWG Erneuerbare Wärme Unternehmen für Ressourcenschutz Klimaschutzkredit Hamburg-Kredit Dachbegrünung Was ist noch wichtig? 13
14 UNTERNEHMEN FÜR RESSOURCENSCHUTZ Was wird gefördert Effiziente Techniken in den Bereichen: Wärmeerzeugungsanlagen Raumluft- und Klimatechnik Wärmerückgewinnung Kraft-Wärme-Kopplung Antriebe Druckluft Serveranlagen + Kühlung Kälteanlagen Materialeinsparung rationelle Wasserverwendung Energiecontrolling (Mess- und Regeltechnik, Verbrauchssteuerung) Energiemanagementsysteme (Implementierung zertifizierter Systeme) 14
15 UNTERNEHMEN FÜR RESSOURCENSCHUTZ TechnikChecks im Überblick Einbindung externen Sachverstandes beim: ServerraumCheck: für Unternehmen mit bis zu 50 Server, analysiert alle energetisch relevanten Bereiche von Serverräumen WärmeCheck und WärmeCheck Plus: für Anlagen mit installierter Heizleistung ab 50 kw KälteCheck: für Kälteanlagen ab 12 kw Kälteleistung, Wahlmöglichkeit zwischen Initialberatung und Detailberatung BHKWChecks: für Blockheizkraftwerke mit bis zu 300 kw elektrischer Leistung EnergieSystemCheck für Organisationen ohne zertifiziertes Energiemanagementsystem 15
16 UNTERNEHMEN FÜR RESSOURCENSCHUTZ TechnikChecks im Überblick energetische Bewertung nach standardisiertem Verfahren einheitlicher Ergebnisbericht Optimierungsvorschläge Abschätzung der Einsparpotentiale Kostenabschätzung und Amortisationszeiten vorgeschlagener Maßnahmen Angebot zu Festpreisen 2/3 zahlen BSU und Sponsor (Vattenfall, E.ON), 1/3 der Betreiber Durchführung erfolgt durch Fachbetriebe und Spezialisten aus dem Netzwerk Beraterpool im Internet: 16
17 UNTERNEHMEN FÜR RESSOURCENSCHUTZ Wie wird gefördert EffizienzCheck 50% der Ing.-Kosten Zuschuss nach erreichtem Ressourcenschutzeffekt (pro t CO 2, m³ Wasser) bis 20 % der Investitionskosten (KMU bis 30 %) ab bis max Amortisationszeiten (AZ) > 3 Jahre Auszahlung nach Inbetriebnahme 17
18 INHALT Energetische Modernisierung von NWG Erneuerbare Wärme Unternehmen für Ressourcenschutz Klimaschutzkredit Hamburg-Kredit Dachbegrünung Was ist noch wichtig? 18
19 KLIMASCHUTZKREDIT Klimaschutzkredit Ergänzung zum Förderprogramm Unternehmen für Ressourcenschutz Finanzierung als Ratendarlehen. Nur KMU Konditionen sind bonitätsunabhängig. Bankübliche Sicherheiten Laufzeiten 3-8 Jahre. Zinsvergünstigung über die gesamte Laufzeit. Laufzeit in Jahren Zinssubvention 2,500 2,500 2,000 2,000 1,500 1,500 Kundenzins 0 0 0,057 0,238 0,908 1,080 Stand
20 INHALT Energetische Modernisierung von NWG Erneuerbare Wärme Unternehmen für Ressourcenschutz Klimaschutzkredit Hamburg-Kredit Dachbegrünung Was ist noch wichtig? 20
21 HAMBURG KREDIT NEUES INSTRUMENT FÜR DIE HAMBURGER WIRTSCHAFT Wen fördern wir? Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) aus Gewerbe und Handwerk in Hamburg, die seit mindestens drei Jahren bestehen. Freiberufler (z.b. Ärzte/Steuerberater/Architekten). Gewerbliche Vermieter/Verpächter von Gewerbeimmobilien Was fördern wir? Investitionen (z.b. Maschinen, Anlagen, Baukosten/ Grundstücke, Einrichtung/ Geschäftsausstattung ) Betriebsmittel (z.b. liquide Mittel, Material- und Warenlager, Personalkosten) Konditionen Finanzierung bis 100 Prozent der Kosten, maximal Ab 0,90 % effektiver Jahreszins Laufzeit bis 20 Jahre (Zinsbindung 10 Jahre) Option: Sicherheitenstärkung Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (Anforderung direkt über Antrag zum Hamburg-Kredit möglich) 21
22 GESCHÄFTSFELD WIRTSCHAFT UND UMWELT Hamburg-Kredit (3) PRINZIP UND VERFAHREN: 1. KfW bietet IFB Hamburg ein Globaldarlehensprogramm zum Bankeneinstand an (zzt. Programm 047). 2. FHH erzeugt Fördermehrwert durch Zinszuschuss (20 Basispunkte p.a.) 3. IFB Hamburg vertreibt Produkt ausschließlich über Banken (Hausbankenverfahren). 4. Haftungsrisiko verbleibt i.d.r. bei der Hausbank. 5. Kreditnehmer kann über das durchleitende Institut auch eine Bürgschaft der BG Hamburg GmbH beantragen. IFB leitet auf Wunsch die Anfrage weiter. 6. IFB Hamburg erteilt Förderzusage und wickelt Finanzierung mit der Hausbank als Durchleitungskredit ab. Verbilligte Refinanzierungsmittel Förderentscheidung Zusätzlicher Förderbeitrag VORTEILE FHH Globaldarlehen Bank Neue finanzielle Spielräume für den Mittelstand Hausbankverfahren Einbindung der BG Hamburg Förderkredit ggf. Bürgschaft IFB Hamburg als lokaler Partner für KfW-Programm Ankerprodukt mit der Möglichkeit zur späteren Ausdifferenzierung Kreditnehmer 22
23 INHALT Dachbegrünung Erneuerbare Wärme Unternehmen für Ressourcenschutz Klimaschutzkredit Hamburg-Kredit Dachbegrünung Was ist noch wichtig? 23
24 GRÜNDACHFÖRDERUNG AB JANUAR 2015 Übersicht Wer? Was? Wie? Basis Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg oder sonst. dingliche Verfügungsberechtigte Freiwillige Dachbegrünung auf Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Nebengebäuden bis 30 mindestens 8 cm durchwurzelbare Aufbaudicke bei Gewerbebauten, Garagenbauten und Gebäudebestandssanierungen mindestens 12 cm durchwurzelbare Aufbaudicke bei Wohnungsneubau Mind. 20m² Eigenleistung bei entsprechender Qualifikation Keine Tiefgaragendächer Zuschuss 6 / m² Nettovegetationsfläche 0,50 / m² pro zusätzlichen Zentimeter Fertigstellungspflege Zusatz Technik z.b. Tragfähigkeit Kombination Innenstadt / Freiraum- Drosseln Wurzelfestigk. solare Nutz. Bergedorf nutzung 24
25 INHALT Dachbegrünung Erneuerbare Wärme Unternehmen für Ressourcenschutz Klimaschutzkredit Hamburg-Kredit Dachbegrünung Was ist noch wichtig? 25
26 WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau EU-Mittel Ergänzende Förderungen durch Bund und ggf. EU sind im Einzelfall zu prüfen. 26
27 DACHBEGRÜNUNG Ablauf Antragstellung Bewilligung Beauftragung Abrechnung/ Auszahlung 27
28 DACHBEGRÜNUNG Wichtig!!! Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit den Maßnahmen beginnt. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe). 28
29 Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihren Anruf. Kristian Hentzschel Leiter Energie & Qualität Hamburgische Investitions- und Förderbank Abteilung Immobilienfinanzierung Besenbinderhof 31, Hamburg Tel.: Internet: 29
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