Praktikum der Physik für Studierende der Humanmedizin. Praktikumsordnung. Ablauf und Organisation

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1 Institut für Medizinische Physik und Biophysik Medizinische Fakultät der Universität Leipzig Praktikum der Physik für Studierende der Humanmedizin Praktikumsordnung Ablauf und Organisation 1 Teilnahmeberechtigung: Am Praktikum und den begleitenden Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen) können alle Studenten teilnehmen, für die eine Immatrikulation für den Studiengang Humanmedizin für das 1. Fachsemester an der Universität Leipzig vorliegt. 2 Ablauf: Das Praktikum gliedert sich in zwei Praktikumsabschnitte zu je sechs Versuchen. Jeder Versuch dauert 90 min. Es stehen drei Räume (Raum 5A, Raum 5B, Raum 5C) im Hörsaaltrakt des Gebäudekomplexes Liebigstr. 27 zur Verfügung. Ab Sommersemester des Studienjahres 2004/2005 findet das Praktikum in drei Praktikumsräumen in der Härtelstr. 16 statt. In jedem Raum sind zwei Versuche aufgebaut. An einem Versuchsaufbau können maximal vier Studenten arbeiten. Den entsprechenden Aushängen ist zu entnehmen, wann und in welchem Raum die entsprechenden Versuche durchzuführen sind. Bestandteil des Praktikums sind vier Einführungsveranstaltungen. Die drei ersten Veranstaltungen finden zu Beginn des 1. Abschnittes statt, die vierte Einführung zu Beginn des 2. Abschnittes. Die Teilnahme an allen zwölf Versuchen und den Testaten ist obligatorisch. Wer zu spät kommt, kann am jeweiligen Praktikum nicht teilnehmen. In der ersten Veranstaltung wird jeder Student in eine der Praktikumsgruppen A, B, C, D, E oder F eingeteilt. 3 Arbeitsschutzbelehrung: Die Belehrung zum Arbeitsschutz und die Erläuterung der Praktikumsordnung finden in der ersten Einführungsveranstaltung statt. Die Anerkennung dieser Bestimmungen ist durch Unterschrift zu bestätigen. 4 Nachweiskarte: Jeder Student erhält eine Nachweiskarte, die bei jedem Praktikum und den Testaten zu Beginn eingesammelt wird. Der jeweilige Assistent bescheinigt die Teilnahme. Alle Angaben auf dieser Karte sind in Blockschrift und leserlich einzutragen. 5 Praktikumsskripte: Unterlagen zum Physikalischen Praktikum für Studierende der Medizin, Zahnmedizin, Biochemie, Biologie und Pharmazie. Herausgeber: Wunderlich, Verlag Wissenschaftliche Skripten, 8. Auflage 2003, 10,00 Euro Jeder Student muss diese Skripte für das Praktikum erwerben. Bereits von anderen Studenten benutzte Skripten werden nicht zugelassen. Die Skripte enthält knappe theoretische Hinweise zu den Versuchen, Hinweise zur Versuchsdurchführung, die einzelnen Aufgaben, sowie Felder, Tabellen und Graphen für die Protokollierung der Ergebnisse. Jeder Student führt ein solches Protokoll. Die Versuchsergebnisse sind dem diensthabenden Assistenten vorzulegen. 6 Vorbereitung auf die Versuche: Die vier Einführungsverstaltungen beinhalten allgemeine Aspekte des Praktikums (Analyse von Messunsicherheiten, Oszilloskop, elektrische Schaltungen, lineare Regression, Darstellung von Exponentialfunktionen,

2 statistische Auswertung von Messwerten). Jeder Student ist verpflichtet sich auf den jeweiligen Versuch vorzubereiten. Dazu dienen Hinweise in der Praktikumsskripte, spezielle Webseiten ( das Studium von Lehrbüchern sowie die Vorlesungsmitschrift (soweit der entsprechende Vorlauf durch die Vorlesung vorhanden ist). Ungenügend vorbereitete Studenten können vom jeweiligen Versuch ausgeschlossen werden. Dieser Versuch ist dann nachzuholen. 7 Antestat: Antestate dienen der Überprüfung der Vorbereitung der Studenten auf den jeweiligen Versuch. Pro Praktikumsraum werden dazu in jedem Praktikum etwa 6 Studenten nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, denen fünf Muliple-choice Fragen zum jeweiligen Versuch vorgelegt werden. Drei dieser Fragen müssen richtig beantwortet sein, um das Antestat zu bestehen. Wer mehr als einmal ein Antestat nicht besteht, muss an einem zusätzlichem Protokolltestat (nach Abschluss aller Versuche) teilnehmen. Das erfolgreiche Bestehen dieses Protokolltestates ist dann für die Zulassung zum Abschlusstestat - praktischer Teil erforderlich. 8 Nachholen versäumter Versuche: Versäumte Versuche (gilt auch bei Krankheit, Freistellung u.a.) müssen nachgeholt werden. Eine Teilnahme in anderen Seminargruppen ist nur möglich, wenn genügend freie Plätze vorhanden sind. Die entsprechenden Studenten melden sich dazu unaufgefordert zu Beginn der Praktikumsveranstaltung beim jeweiligen diensthabenden Assistenten. In den beiden letzten Wochen des 1. und 2. Teiles des Praktikums werden zusätzliche Termine zur Versuchsnachholung angeboten. Jeder Studierende ist selbst für die Nachholung versäumter Versuche verantwortlich. 9 Technische Einführung: Zu Beginn eines jeden Praktikums gibt der diensthabende Assistent eine kurze technische Einführung in den jeweiligen Versuch. Diese technische Einführung soll den Studenten helfen, die Spezifika der erforderlichen Arbeitsmaterialien und Messgeräte besser zu verstehen. Es werden dabei jedoch keine theoretischen Inhalte vermittelt. 10 Hilfsmittel: Außer Schreibzeug, Lineal und Praktikumsskripte benötigt jeder Student einen Taschenrechner. Scheinvergabe und Erfolgskontrollen 11 Schein Praktikum der Physik für Mediziner Studenten, die erfolgreich am Praktikum und den begleitenden Lehrveranstaltungen teilgenommen haben, erhalten diesen Schein. Folgende Voraussetzungen sind für die Erteilung des Scheines erforderlich: - Teilnahme an allen zwölf Versuchskomplexen im Praktikum (siehe auch 8) - Teilnahme an den seminaristischen Übungen - erfolgreich abgeschlossene Klausur (die Klausur besteht aus zwei Teilen!) - erfolgreiche Teilnahme am Abschlusstestat praktischer Teil - erfolgreiche Teilnahme am Abschlusstestat theoretischer Teil 12 Der Schein Praktikum der Physik für Mediziner wird für die Zulassung zur Ärztlichen Vorprüfung (Physikum) nach dem 4. Semester benötigt.

3 13 Der Schein Praktikum der Physik für Mediziner ist auch Voraussetzung zur Teilnahme an Praktika und Seminaren im Fach Physiologie. 14 Die Teilnahme an den seminaristischen Übungen ist obligatorisch. Der jeweilige Übungsleiter führt dazu eine Anwesenheitsliste. Bei Nichtteilnahme ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Wer mehr als einmal unentschuldigt nicht an den Übungen teilgenommen hat, erhält keinen Schein Praktikum der Physik für Mediziner. 15 Die Klausur wird in zwei Teilen geschrieben, wobei der erste Teil die erste Hälfte, und der zweite Teil die zweite Hälfte des Vorlesungsstoffes zum Inhalt hat. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Jeder Teil der Klausur besteht aus 30 Multiple- Choice Fragen. Die Klausur ist bestanden wenn der Studierende mindestens 60% der gestellten Fragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Studenten zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 10% die von allen Teilnehmern der Klausur am ersten Klausurtermin durchschnittlich erreichte Zahl zutreffend beantworteter Fragen unterschreitet. Tritt diese Gleitklausel in Kraft, so müssen für das Bestehen der Prüfung mindestens 50% der gestellten Fragen zutreffend beantwortet sein. Für Wiederholungsklausuren gilt die gleiche Bestehensgrenze wie für die erste Klausur. Diese Regelung steht im Einklang mit 5, Absatz (2) der Ordnung zum Erwerb der Leistungsnachweise für den Studiengang der Humanmedizin an der Universität Leipzig. 16 Abschlusstestat Praktischer Teil: Zu diesem Testat werden nur Studenten zugelassen, die alle zwölf Versuche absolviert haben sowie erfolgreich an den Antestaten und gegebenenfalls an einem zusätzlichen Protokolltestat ( 7) teilgenommen haben. Jeder Student führt dabei selbständig zwei Teilversuche aus unterschiedlichen Versuchen durch. Dauer eines Teilversuches: 15 min. Die eigene Skripte darf verwendet werden. Jeder Teilversuch wird nach einem Dreipunktesystem bewertet (gut mittel schlecht). Daraus ergibt sich folgende Benotung für dieses Testat: Note 1 gut gut Note 2 gut mittel Note 3 mittel mittel Note 4 gut schlecht Note 5 mittel schlecht bzw. zweimal schlecht Studenten, die die Note 5 erhalten, müssen das Testat wiederholen. Insgesamt zwei Wiederholungen sind möglich. 17 Abschlusstestat-Theoretischer Teil: Dieses Testat findet als letzte Erfolgskontrolle für den Erwerb des Scheins Praktikum der Physik für Mediziner statt. Voraussetzung für die Zulassung zu dieser Erfolgskontrolle ist das erfolgreiche Bestehen der Klausur und des Abschlusstestates-Praktischer Teil. Für das Abschlusstestat Theoretischer Teil existiert ein Katalog von 65 medizinbezogenen Fragen zur Vorlesung einschließlich der Theorie der Praktikumsversuche. Jeder Student beantwortet davon drei Fragen. 18. Alle Erfolgskontrollen (Klausur, Abschlusstestat-Praktischer Teil, Abschlusstestat- Theoretischer Teil) können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Dazu werden für jede Prüfungsleistung zwei zusätzliche Termine im jeweiligen Sommersemester angeboten. Diese Wiederholungstermine werden per Aushang an den Informationstafeln des Instituts für Medizinische Physik und Biophysik sowie auf der Web-Seite des Instituts für Medizinische Physik und Biophysik mindestens zwei Wochen vor dem Wiederholungstermin bekannt gegeben. Für die Wiederholungstermine des

4 Abschlusstestates-Theoretischer Teil ist eine Einschreibung erforderlich. Die Modalitäten für die Einschreibung sind den entsprechenden Aushängen zu entnehmen. 19. Nimmt ein Student zum festgesetzten Termin nicht an einer Erfolgskontrolle teil, so wird dafür die Note 5 (nicht bestanden) erteilt, wenn keine Entschuldigung vorliegt. Eine schriftliche Entschuldigung (z. B. Krankenschein) muss spätestens drei Werktage nach dem Termin der entsprechenden Prüfungsleistung beim Lehrbeauftragten des Instituts für Medizinische Physik und Biophysik vorliegen. 20. Wer dreimal eine Prüfungsleistung (Klausur, Abschlusstestat-Praktischer Teil bzw. Abschlusstestat-Theoretischer Teil) nicht bestanden hat, erhält keinen Schein Praktikum der Physik für Mediziner. Diese Studenten erhalten vom Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig eine entsprechende schriftliche Mitteilung verbunden mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Leipzig, den

5 Physikalisches Praktikum Arbeitsschutz 1. Die Anweisungen des jeweiligen diensthabenden Assistenten sind zu befolgen! 2. Elektrische Geräte und Schaltungen Beim Umgang mit elektrischen Geräten und Schaltungen dürfen spannungsführende Teile nicht berührt werden! Netzstecker werden nicht aus den Steckdosen gezogen! Bei selbst aufgebauten elektrischen Schaltungen darf die Spannungsquelle erst nach Abnahme der Schaltung durch den diensthabenden Assistenten angeschlossen werden! 3. Ionisierende Strahlen Die Röntgentischgeräte sind speziell für Praktikumszwecke entwickelt worden. Die Bedienungshinweise sind einzuhalten! Für den Versuch Radioaktivität werden spezielle schwach strahlende radioaktive Präparate ausgegeben. Diese Präparate dürfen nur in ihrer Schutzhülle verwendet werden. Sie befinden sich während des Versuches entweder in einem Bleicontainer oder in der Halterung der Messanordnung. Sie dürfen keinesfalls offen auf dem Arbeitsplatz liegen oder gar eingesteckt werden. 4. Filmentwicklung: In der Dunkelkammer muss größte Sauberkeit herrschen. Vorsicht vor Spritzern aus dem Entwickler- und Fixierbad! Orientieren Sie sich im Raum bevor Sie die Deckenbeleuchtung ausschalten. 5. Umgang mit Computern Mehrere Versuche werden mit Unterstützung von Personalcomputern durchgeführt. Auf diesen Computern dürfen nur die für den jeweiligen Versuch erforderlichen Programme betrieben werden. Das Kopieren installierter Software ist nicht gestattet. Eigene Disketten dürfen nicht benutzt werden. 6. Essen, Trinken und Rauchen sind in den Praktikumsräumen nicht gestattet!

6 Institut für Medizinische Physik und Biophysik Medizinische Fakultät der Universität Leipzig Praktikum der Physik für Studierende der Biologie, Pharmazie und Biochemie Praktikumsordnung 1. Teilnahmeberechtigung: Am Praktikum können alle Studenten teilnehmen, für die eine Immatrikulation für den Studiengang Biologie, Pharmazie oder Biochemie an der Universität Leipzig vorliegt. 2. Es gelten die Paragraphen 2 bis 10 der Praktikumsordnung für das Praktikum der Physik für Studierende der Humanmedizin. 3. Abschlusstestat Praktischer Teil: Es gelten uneingeschränkt 16 und in Teilen bezogen auf diese Erfolgskontrolle 18 sowie 19 der Praktikumsordnung für das Praktikum der Physik für Studierende der Humanmedizin. Institut für Medizinische Physik und Biophysik Medizinische Fakultät der Universität Leipzig Praktikum der Physik für Studierende der Stomatologie Praktikumsordnung 1. Teilnahmeberechtigung: Am Praktikum können alle Studenten teilnehmen, für die eine Immatrikulation für den Studiengang Stomatologie vorliegt. 2. Es gelten die Paragraphen 2 bis 10 der Praktikumsordnung für das Praktikum der Physik für Studierende der Humanmedizin. 3. Abschlusstestat Praktischer Teil: Es gelten uneingeschränkt 16 und in Teilen bezogen auf diese Erfolgskontrolle 18 sowie 19 der Praktikumsordnung für das Praktikum der Physik für Studierende der Humanmedizin.

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